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Energieabgabe - eigenstromerzeugung


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Hat da jemand Ahnung?

Wir machen gerade unsere alte Turbine wieder gebrauchsfähig und dabei hab ich was seltsames aufgeschnappt:

selbst produzierter Strom muss gemeldet und dafür eine Abgabe abgeführt werden?

:confused:

Wenn das so ist, wo ist denn da die Motivation sich ne Turbine, Windrad, Kollektoren auf die Bude zu schnallen?

:confused: :confused:

 

... PS: wird einen kleinen Teil des Gesamtstroms liefern; 100 % Eigenverbrauch; keine Netzeinspeisung, kein Einspeisetarif, ...

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in der industrie eventuell ein thema, z.b. bei bhkw. kann ich mir aber auch nicht so recht vorstellen

bei erneuerbarer enegie (kleinwasserkraft oder wind) und vor allem im privaten bereich ists mir noch nie untergekommen

 

aber ich kenn mich bei dem thema nicht bis ins detail aus.

schick mal ein mail an die energyagency.at (meinem früheren arbeitgeber) die sollten das ganz genau wissen

 

bin schon gspannt was die sagen

Bearbeitet von NoAhnung
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Wenn es um eine wasserkraftbetriebene Turbine geht, wär mein erster Gang zur Wasserrechtsbehörde bzw. aufs zuständige Gebietsbauamt. Die Wasserbautechniker dort wissen meist sehr gut, wie das läuft. Ob bei dir Korneuburg oder Wr. Neustadt zuständig ist, weiß ich gerade nicht.

 

Von den Photovoltaikanlagen weiß ich, dass man produzierten Strom an einen Energieanbieter verkaufen muss, quasi einspeisen, und man dafür eine Gebührengutschrift bekommt.

 

Die Geschichte ist ja jene, dass so ein Werkl den ganzen Tag über Strom produziert. Also auch in der Zeit, wo der Betreiber selbst keinen Strom benötigt. Was tust also mit dem Überstrom? (Das ist möglicherweise das, wo wirklich was zu holen ist). Du brauchst also einen Abnehmer für deinen Überstrom, sonst rennt das Werkl zum Selbstzweck.

 

Ob du den produzierten Strom aber direkt nutzen kannst/darfst, oder ob das da auch so läuft, dass du gegen Gebührengutschrift beim Stromversorger einspeist, weiß ich nicht.

 

Vielleicht würd sich auch eine Anfrage an die e-control oder den Stromabnehmer (meist EVN) als sinnvoll erweisen.

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... das kommt alles hoch im Zuge der "Installation" der SEHR UMSTÄNDLICHEN und BÜROKRATISCHEN Energieauditierung ...

die Dame meint jedenfalls, dass wir das Zeug wirklich melden und was abführen müssen

(die 20-30 KW der Turbine werden immer vom Werk verbaucht, die gehen nie ins Netz, durchgehende Produktion)

 

Danke für die Links da werd ich mal schüchtern anfragen ...

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eine freundin von mir, (ok, eine bekannte) wollte ihre kohle in derlei dinge investieren. sie wäre bereit gewesen, eine menge ihrer dachfläche in photovoltaik zu investiern, diesen dann ins netz einzuspeisen und dann zumindest den eigenen verbrauch selbst zu erzeugen.

 

vergesst es! die energieerzeuger haben rechtlich alle mittel, den kleinproduzenten in die knie zu zwingen.

 

sie hat finanziellen rückhalt und trotzdem aufgegeben.

 

eigentlich sollten wir alle vollgas in derlei dinge investieren und dann auch die entsprechende gegenleistung fordern .....

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Wenn du die Möglichkeit hast die gesamte Energie selbst zu verbrauchen und deine selbst erzeugte Energie galvanisch von Netz zu trennen und mit den Auflagen der Wasserrechtsbehörde klar kommst, dann mach es. Anmelden würde ich das dann nicht, ist auch nicht notwendig, du belastest ja das Netz nicht. Die ganze Anlage muss nur zuverlässig, galvanisch vom Netz getrennt sein, sonst fliegt dir deine Turbine um die Ohren, wenn es zu Frequenzabweichungen und Ausgleichsströmen kommt.
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Ich beschäftige mich beruflich mit diesen Themen und sooooo schlimm ist es auch wieder nicht! Natürlich ist ein gewisser bürokratischer bzw. uU auch technischer Aufwand zu treiben aber trotzdem sollten wir zügig in die alternative Stromproduktion wechseln!

 

Zur Kleinwasserkraft:

Voraussetzung zum Betrieb einer Turbine ist einmal ein gültiges Wasserrecht, ohne dieses ist es verboten eine Turbine zu betreiben! Ev. ist noch eine baurechtliche Genehmigung notwendig, wenn es nicht schon Bestand ist. in weiterer Folge brauchst du eine elektrizitätsrechtliche Genehmigung, WENN du in ein Netz einspeisen willst/kannst. Wie Maniman geschrieben hat, ist ein Inselbetrieb aber immer möglich, wenn du zu 100% vom öffentlichen Netz getrennt bist. Neben den technischen Auswirkungen (wie oben beschrieben) kommt bei einem nicht gemeldeten Netzanschluss auch noch ein ein anderer Faktor zum Tragen; stell dir vor, das öffentliche Netz wird zu Wartungsgründen ausgeschaltet, du speist aber weiterhin mit deiner Anlage ins Netz ein! Der Monteur steigt auf den Masten und....!!

 

Die Installation einer PV ist weniger aufwändig! Technische Abklärung ob und wie groß die Anlage gebaut werden kann (am BESTEN mit einem Planer!!!!), dann Abklärung mit dem Netzbetreiber, Baugenehmigung, ev. Förderungen, Aufbau, Abschluss eines Stromliefervertrages, Netzanschluss und schon wird der Strom produziert!

 

Bei Fragen melden!

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