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Betriebskostenabrechnung für Mietweohnung


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Hi!

 

Ich bin im Nov 2010 in eine neue Mietwohnung gezogen und habe vor ein paar Wochen die Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2010 bekommen. Da ich 2010 nur knapp über ein Monat dort gewohnt habe, war ich der Meinung, dass ich auch nur für diesen Zeitraum die BK zahlen muss. Meine HV meint allerdings, dass ich laut Mietrecht dazu verpflichtet bin das ganze Jahr zu bezahlen und in dem Fall eben "Pech" habe.

 

Kann dazu jemand was sagen? :confused:

 

Danke, Lg

M

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Hi!

 

Ich bin im Nov 2010 in eine neue Mietwohnung gezogen und habe vor ein paar Wochen die Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2010 bekommen. Da ich 2010 nur knapp über ein Monat dort gewohnt habe, war ich der Meinung, dass ich auch nur für diesen Zeitraum die BK zahlen muss. Meine HV meint allerdings, dass ich laut Mietrecht dazu verpflichtet bin das ganze Jahr zu bezahlen und in dem Fall eben "Pech" habe.

 

Kann dazu jemand was sagen? :confused:

 

Danke, Lg

M

 

so ist das. frei ausm gedächtnis weil zfaul zum googln oder mrg abtippen...

 

der zum übernäxten der abrechnung folgenden zinstermin zur zahlung der wohnbeiträge verpflichtete mieter/eigentümer haftet fürs vorjahr. im idealfall hättest halt das durchn vormieter angsparte guthaben kriegt.

 

so erzählt das der hausverwalter shroeder auch den leuten die ihn immer um die jahreszeit anrufen...

 

edit sagt noch, wenn die wohnung vor aktueller anmietung an gewissen zeitraum leerstehend war (2 monate glaub ich) dann müssts der vermieter tragen, aber da müsst ich auch erst genauer recherchieren, damit würd ich mich erst befassen wenns einerunserer mieter mit der begründung ned zahlt :D

Bearbeitet von shroeder
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Na prack :rolleyes:

 

eh, anders isses aber ned praktikabel, ich könnt gar ned jedes jahr allen ausgezogenen mietern nachrennen und die hälfte klagen, des geht ned. beim wohnungskauf hast wenixtens die möglichkeit etwas gesondertes zu vereinbaren, als mieter isses halt so. ich hab auch für mietbeginn 15.12. damals 400€ nachzahlt :D

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eh, anders isses aber ned praktikabel, ich könnt gar ned jedes jahr allen ausgezogenen mietern nachrennen und die hälfte klagen, des geht ned.
Wahnsinn das österreichische ääh.. Recht! "Verwaltungstechnischen" Gründe - wenn ich sowas schon lese. :aerger:

Wieso soll das korrekte Abrechnen nicht funktionieren? Bei jeder meiner Mietwohnungen in D hat das bisher so funktioniert, dass die Nebenkosten für "Teilzeit" korrekt abgerechnet wurden; auch beim Wechsel des Vermieters. Da muss halt der Vermieter/Vertreter/HV sich in die Wohnung begeben und die Zählerstände für Heizung/Wasser ablesen. Beim Energieverbrauch ist es ja auch so, dass der Lieferant den Zählerstand zum Ein-/Auszug erhält und nur den tatsächlichen Nutzungszeitraum dem jeweiligen Nutzer inklusive eventueller Nach-/Rückzahlungen in Rechnung stellt.

Weshalb soll das beim Wasser bzw. den weiteren Nebenkosten nicht funktionieren? Dann müsste man ja regelmäßig kurz vor Abrechnungsende ausziehen. :f: Wieso kann die HV bzw. der Vermieter nicht alten Mietern nachrennen? Die bekommen genug Geld. Notfalls können sie ja die Vorauszahlung so hoch ansetzen, dass zur Abrechnung stets ein Überschuss vorhanden ist. In der Zwischenzeit konnte das Geld hübsch angelegt werden und "arbeiten". Dann meldet sich der Altmieter von ganz alleine. ;)

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Die bekommen genug Geld.

 

öha, ein auskenner...

 

eh, weil wir euch mieter bescheißen, die versicherungsnachlässe in form von provisionen kassiern und auf jeder handwerkerleistung minimum 10%unterm titel "aufsichtshonorar" zurückkriegen, außerdem kassiern wir illegalerweise bearbeitungsgebührn fürs erstellen der mietverträge, mietzuschläge für durchsichtiges fensterglas, luxusaufschlag für fließend wasser in der wohnung und aussichtsaufschlag sobald von einem fenster der bestandseinheit mind. ein baum sichtbar ist, und einen 15% prozentigen trockenbonus für wohnungen ohne schimmel...

 

hättst halt auch verwalter glernt, dann müsstest ned neidig sein :wink:

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ich wüsst nicht wer hier sonst dauernd rumraunzt wie undankbar sein job ist und wie ungerechtfertigt man ins schiefe licht gerückt wird..

wenn du halbwegs integer bist hast du es nicht nötig dich auf solche "anschuldigungen" einzulassen, dennoch tust du es - entweder es macht dir spass(bzw. aus langeweile) oder du hast tatsächlich so große probleme damit kein positives feedback durch deine berufung zu bekommen.

 

so oder so es is zach

 

edit: im endeffekt ist es glückssache ob man an eine vernünftige hv kommt oder eben nicht. Ein Freund von mir hat eine schreckliche erwischt, meine im Moment ist Top .. (dafür war die davor zum vergessen)

Ich war in meinem Leben noch nicht so gut Informiert was in dem Haus vorgeht, das ändert nichts an den Betriebskosten aber sehrwohl etwas an der Zufriedenheit :)

Bearbeitet von grey
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Wieso kann die HV bzw. der Vermieter nicht alten Mietern nachrennen? Notfalls können sie ja die Vorauszahlung so hoch ansetzen, dass zur Abrechnung stets ein Überschuss vorhanden ist.

 

Genau, super Idee.............nur jammert dann halt der Mieter, der kurz vor der Legung der Jahresabrechnung auszieht und deshalb um das Guthaben umfällt und der Neue freut sich..

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ich wüsst nicht wer hier sonst dauernd rumraunzt wie undankbar sein job ist und wie ungerechtfertigt man ins schiefe licht gerückt wird..

wenn du halbwegs integer bist hast du es nicht nötig dich auf solche "anschuldigungen" einzulassen, dennoch tust du es - entweder es macht dir spass(bzw. aus langeweile) oder du hast tatsächlich so große probleme damit kein positives feedback durch deine berufung zu bekommen.

 

so oder so es is zach

 

dauernd? kanns sein dassd mich verwexelst?

 

abgesehn davon, ich verteidig mich ned, ich mach mich über ihn lustig, des is a bisl a unterschied...

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ich hab bei meiner damaligen, geisteskranken vermieterin nedamal a abrechnung kriegt ....

 

Hügelgasse 14 in Bad Vöslau...super wars dort...:k:

 

http://nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php?64541-Frage-Mietrecht/page4

 

nach einem Jahr +3 monate Kündigungsfrist zieh ich nun endlich aus der Wohnung in Vöslau aus!

 

Laut Mieterschutz darf man 3. Personen nicht davon abraten dort einzuziehen. Man könnte mich dann wegen Rufschädigung oder Geschäftsschädigung klagen.

 

Ich darf doch aber wohl berichten was mir in diesen magischen 15 Monaten alles Unterstellt wurde und passiert ist bzw. was mir die Nachbarn so alles erzählt haben...oder kann man mich dafür dann auch drannkriegen? :f:

 

Die Dame im Haus nimmt es mit Ihren Rechten als Vermieterin sehr ernst, aber nicht mit den Pflichten.

- 2 Tage ohne fließend Wasser

- Habe noch nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten

- durfte mein Kellerabteil nicht betreten

- Hausfremden Personen ist der Zutrit untersagt (damit waren Freunde und Bekannte gemeint)

- das Abnehmen ihrer Vorhänge ("Fetzen") war anlass mich aus der Wohnung werfen zu wollen und mir einen Brief zu schreiben indem Sie mit dem Anwalt drohte (leider gabs die Aussage zum "Rauswurf" nicht schriftlich sonst war das die schriftliche zusage den Vertrag vor der Frist zu beenden).

- Sofern man Fragen hatte konnte man mit Ihrer Gegensprechanlage kurz 3 Worte wechseln, anschließend kam ein Brief dass diese "ständigen Belästigungen" zu unterlassen sind.

- Wenn mein Auto hinter Ihrem geparkt wurde kam ein Brief dass ich mich nicht so knapp ranstellen soll --> wörtlich "diese Provokationen sind zu unterlassen" - sonst klagt sie!

- die Parkplätze wurden öfter mal mit Mistkübeln zugestellt um sie für Ihren Besuch zu reservieren, ich hab mich dann 500m weiter unten hinparken dürfen ( das ist übrigens 350,- Eur bei einem kurzen Anruf beim Polizeiposten Wert! Öffentliche Strassen dürfen nicht abgesperrt werden!)

- wortwörtlich "sie wurden dabei beobachtet die eingangstüren bei winterlichen Temperaturen offen gelassen zu haben. Wenn das nochmal vorkommt ...bla bla KLAGE" --> zur info, ich hab den Einkauf in den Innenhof gestellt und dann die Türe geschlossen. effekti hat das 1min gedauert.

- Nachdem ich es gewagt habe den Keller zu Betreten wurde mir schriftlich mitgeteilt das nun meine Betriebskosten erhöht werden (ist dann aber doch nicht passiert)

- ihre Bank hat wohl die Miete nicht korrekt gebucht, von meinem Konto gings wie immer per 28. weg -> ZACK schreiben vom Anwalt mit Drohung und Unterstellung ich wolle die Kaution "abwohnen" dies ist unzulässig...

- Sie hat mir in einem Brieg genau beschrieben welcher Raum in welcher Farbe ausgemalt wurde (ist aber von aussen nicht zu erkennen ;) somit war sie sicherlich in meiner Wohnung)

 

und das ist nur ein Bruchteil meiner Erfahrungen mit der Frau Pillesmüller aus Vöslau.

 

Der muss doch mal einer einen Riegel vorschieben, das kann ja nicht sein das die sich permanent so durchwurschteln kann...

Wer kann denn Fachkundiges zu diesem Thema beisteuern :confused:

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