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Ist Spucken notwehrüberschreitend?


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Liebe Boardies!

 

Nachdem ich schon einige Male überfallen wurde (Z.B. Santos, Savona, Wien 1, 2, und 7.) wage

ich es nicht mehr ,mich zu wehren.

 

Konnte ich früher meinen mir überlegenen Gegnern als Ausdruck meiner extremsten

Hilflosigkeit und Verachtung wenigstens ein "Glasauge" spucken, so ist mir dies heutzutage

nicht mehr möglich.

 

Die Mühlen des Gesetzes würden mich langsam, aber sicher zermahlen.

 

Grund für meinen Gesinnungswandel ist ein Bericht im (heutigen) Kurier,

vom 26. 7. 2011.

 

Ich zitiere: "Der Räuber rammte dem Juwelier ein mitgebrachtes Küchenmesser

ohne Vorwarnung in den Rücken.

Der Geschäftsmann löste in Todesangst seine mit der Polizei verbundene

Alarmanlage aus, taumelte in den Verkaufsraum, zückte dort seine

Glock-Pistole und gab einen Schuss ab, bevor der Täter nochmals

zustechen konnte".

 

Und dann sagt, ich fass` es nicht, eine Frau namens Camellia Anssari

von der Wiener Polizei:

"Das war VERMUTLICH eine Notwehrsituation"!

 

VERMUTLICH hat diese gute Frau nicht einen Tag Jurisprudenz studiert,

auch das so genannte "Gesunde Volksempfinden" möchte ich nicht

strapazieren, das im vorigen Jahrhundert soviel Unheil brachte.

 

Was bitte, muss noch passieren, damit der Notwehrparagraph zum

Tragen kommt, liebe Frau Anssari ? ? ?

 

VERMUTLICH sind Sie aber auch als (Presse)-Sprecherin der Polizei

am falschen Platz?

(Weil Sie VERMUTLICH gar nicht wissen, was dieses Wort eigentlich

genau bedeutet).

 

Ich werde heute noch einen Leserbrief in die (Ver)muthgasse schreiben,

mag sein, dass es hilft, - eher nicht.

 

Es grüßt Euch,

 

Hans :zwinker:

 

:wink:

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... aber nix in der birne ...

von dir (und auch von dir, lieber buchdrucker) hätte ich einen so tiefen ausrutscher definitiv nicht erwartet...

 

ich kenne besagte (eigentlich beschimpfte) camellia anssari sehr gut und schätze mich glücklich, sie als

freundlin bezeichnen zu dürfen. sie hat definitiv _nicht_ "nix in der birne".

 

wie kannst du dich anmaßen, aufgrund einiger zeilen in der zeitung (oder gar nur per hörensagen über das posting

vom buchdrucker) über jemanden derart urteilen...

 

buchdrucker war ja offenbar bei dem verbrechen dabei und kennt alle details...

 

ein enttäuschter

HAL9000

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"Vermutlich Notwehr" wird sich wohl darauf beziehen, das es erst Notwehr ist, wenn ein Richter es sagt... ähnlich wie wenn ich einen Mord gestehe, dann bin ich so lange mutmaßlicher Mörder bis die Verhandlung zu ende ist und ich wegen Mordes verurteilt wurde.... vorher darf ich mich nicht offiziell als Mörder titulieren... so glaub ich das jedenfalls...
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der kandidat hat 100 punkte... :toll:;)

 

CU,

HAL9000

 

@ HAL, ich bleibe bei meiner Entschuldigung, der Kandidat hat 100 Punkte.

 

Leider war der Richter, der dann "urteilt" AUCH nicht am Tatort und muss sich

von (vielleicht befangenen Polizeibeamten und Zeugen) die Situation anhören,

um dann Recht zu sprechen. Mit einem cleveren Anwalt kann gegen das

Urteil Einspruch erhoben werden, überraschenderweise war dann das Opfer

plötzlich der Täter und muss sogar die Spitals- (Krankenkassenkosten)

für die Schussverletzung + Schmerzensgeld zahlen.

 

Das habe ich schon offenen Mundes erlebt, als hier in Floridsdorf zwei

rüstige Pensionisten drei rumänische Einbrecher im eigenen Haus

beim Ausräumen ertappten und zusammenschlugen.

 

Die anglikanische Rechtssprechung gilt hier nicht (my home is my castle),

sie mussten tatsächlich, wie oben schon erwähnt, die Spitalskosten tragen.

 

Zurück zum Fakt:

Es (das Opfer) hat sich dann boshafterweise und um die Justiz in die Irre

zu führen, das Messer selbst rücklings appliziert und wird zum Täter.

 

Wie auch immer, es hat keinen Sinn über ungelegte Eier zu sprechen.

Wenn Du, lieber HAL irgendwie in der Judikatur tätig sein solltest,

dann müsste Dir, wenn Du Dich nur ein wenig mit Rechtsgeschichte

befasst hast, klar sein, wie erschütterlich und schwammig dieses von

Menschen erschaffene Konstrukt namens Gesetz ist.

 

Alle paar Jahrzehnte hat sich seit Jahrhunderten die Auffassung gewandelt,

was rechtens ist. (ZB Freisler im Nationalsozialismus). Nein, es ist nicht rechtens!

 

Lieber HAL, hättest Du so intensiv reagiert, wenn Du besagte

Polizeisprecherin nicht persönlich gekannt hättest???

 

War es Dein Wunsch, diese Deine Freundin hier im Board zu

verteidigen?

 

Oder hast Du nur eine andere Rechtsauffassung als ich?

 

Bitte antworte mir, sag mir wie Du denkst, aber vergiss nicht,

dass ich Derjenige bin, der von völlig Unbekannten schon mehrmals

zusammengeschlagen wurde, ein Umstand, der Dein Rechtsempfinden

ändern könnte, wäre dies Dir, Deiner Freundin oder Deinen Kindern passiert.

 

Liebe Bikergrüße :wink:

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vorab: ich habe gar nix mit der justiz zu tun (egal, auf welcher seite ;)), bin einfacher edv-ler...

 

... hättest Du so intensiv reagiert, wenn Du besagte Polizeisprecherin nicht persönlich gekannt hättest??? ...

wahrscheinlich nicht, soviel ist klar. die emontionale bindung an angegriffene freunde ist naturgegeben höher, als hättest

du über eine wildfremde gelästert.

 

@ rechtsaffassung

wir haben da sicher nicht (sehr) unterschiedliche auffassungen. wenn sich die tat so zugetragen hat, wie beschrieben, ist das meiner auffassung

nach ganz klar notwehr... _wenn_... - und genau das können wir nicht genau bewerten, weil wir sicher nicht alle details und einzelheiten kennen.

und genau deswegen hat ein(e) polzeisprecher(in) auch "vermutlich" zu sagen, solange das alles nicht feststeht.

 

es tut mir leid, dass du schon des öfteren opfer sinnloser gewalt warst. das beispiel der prügelnden rentner ist auch recht heftig. in so einem fall könnte

die verhältnismäßigkeit ein problem gewesen sein. als beispiel: du klaust im supermarkt ein packerl kaugummi und der sicherheitsdienst prügelt dich

deswegen krankenhausreif... - der ist dann auch dran. sich mit einer glock gegen eine eventuell tödliche messerattacke zu wehren ist aber sicher nicht

unverhältnismäßig (meinem empfinden nach).

 

und dass recht und gerechtigkeit manchmal zwei verschiedene paar schuhe sind, ist leider auch eine tatsache. damit müssen wir aber leben, sonst landen

wir flugs bei der selbstjustiz...

 

all das ändert aber nichts daran, dass die formulierungen von camellia korrekt und nicht der ausdruck eines verqueren rechtsempfindens waren...

ihre persönliche meinung zu diesem fall mag durchaus differieren (ich habe sie noch nicht gefragt), die ist aber irrelevant, wenn sie als

polizeisprecherin agiert...

 

CU,

HAL9000

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es gilt die unschuldsvermutung! :D

 

Natürlich gilt die!

 

Wer dieses "Unwort" (Unschuldsvermutung) sowie das blödsinnige "mutmaßlich" nicht verwendet, gilt

als politisch nicht korrekt.

 

Ich bin weder aus dem rechten, noch aus dem linken Lager, sollte eigentlich

altersbedingt "cool" sein, trotzdem ärgern mich diese missbräuchlich

verwendeten Neologismen, wie sie auch der Nationalsozialismus

zur welken Blüte brachte, wenn diese dazu dienten, den

politischen Gegner zu diffamieren und zu eliminieren.

 

Heil Pflanze!

 

Hans :zwinker:

 

:wink:

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