gerhardplsurf Geschrieben 6. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2011 Hier eine Auflistung des Geschäftsfalles: Abgabe eines Defekten Teiles beim Fahrradhändler auf dem Aufgabeschein schreibe ich den Vermerk: "Bei Kosten -> Rückruf" --dies heißt ich will darüber informiert werden welche Kosten mir bei der Reparatur entstehen. Fahrradhändler sendet Teil zum Hersteller Hersteller hat Teil begutachtet Versäumnis Nr. 1 von Fahrradhändler: Ich wurde nicht über Kosten einer Reparatur beim Hersteller benachrichtigt Versäumnis Nr. 2 von Fahrradhändler: Ich wurde nicht gefragt ob die Reparatur beim Hersteller erfolgen soll. Hersteller hat Teil zurückgeschickt an Fahrradhändler Versäumnis Nr. 3 von Fahrradhändler: Ich wurde noch immer nicht über Kosten einer Reparatur benachrichtigt Versäumnis Nr. 4 von Fahrradhändler: Ich wurde nicht über das Einlangen des rückgesendeten Teiles benachrichtigt nach 1,5 Monat (wegen Urlaub): Anruf bei Fahrradhändler: "... das Teil ist gerade zurückgekommen..." keine Auskunft über das genaue Begutachtungsergebnis mit Datails. eine Woche später: Anruf bei Fahrradhändler nicht möglich - ich schicke ein Mail und erhalte einen Rückruf : die Umstände sind Fahrradhändler bestens bekannt, man ist informiert, also weiß ich daß alle Details für die Reparatur bei Fahrradhändler bekannt sind. Fahrradhändler besitzt ja die Ergebnissse des Herstellers das Reparaturangebot lautet: Material 45 € Zusammenbau 5 € Summe 50 € Danach ist das Teil wieder funktionsfähig. !!!weitere Kosten werden mir keine genannt!!! eine neues Teil kostet 119€ ich bestelle am nächsten Tag per mail mit genauem Wortlaut: Ihr Reparaturangebot vom ..... (Rückruf ) Preis für Instandsetzung des Teils: Material 45 € Zusammenbau 5 € Summe 50 € Danach ist das Teil wieder funktionsfähig. Ich bestelle um diesen Preis die Instandsetzung der Nabe. Bitte um Bestätigung. Abholtermin? ich erhalte die schriftliche Bestätigung einen Tag später: Guten Tag Herr , der Auftrag zur Reparatur des Teiles ist eingegangen. das Teil wird voraussichtlich bis Ende kommender Woche fertig sein, wir kontaktieren sie dann! Mit freundlichen Grüßen XXXXX Fahrradhändler hat hiermit schriftlich die Reparaturannahme bestätigt und den vereinbarten Preis als korrekt angesehen - also kein Versehen . 4 Tage später: mail von Fahrradhändler Fahrradhändler will fast den doppelten Preis verlangen! Versäumnis Nr. 5 von Fahrradhändler: Fahrradhändler hält sich nicht an vereinbarte Preise. Ich kann also Kosten die den vereinbarten Reparaturbetrag übersteigen nicht akzeptieren - Fahrradhändler hat den Auftrag zu diesem Wert angenommen und schriftlich bestätigt. Geschäftsführer teilt mir auf meine Beschwerde wegen dem veränderten Preis mit, daß er mir auch noch die Versandkosten zum Hersteller verrechnen will. Danach sende ich ihm diese Auflistung der Vorgänge die er im Telefonat nicht so ganz klar verstanden hat. Geschäftsführer teilt daruf hin mit, daß er mein Teil nicht reparieren will und auch noch die Kosten ersetzt haben will. Frage an die Rechtskundigen: kann der Fahrradhändler nach Annahme einer Bestellung vom Vertrag zurücktreten? darf er dann Kosten verrechnen? Muß er sich an den vereinbarten Preis der Bestellung halten wenn er schreibt: der Auftrag zur Reparatur des Teiles ist eingegangen. ??? Bitte um hilfreiche Antworten Vielen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 7. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2011 Ausgehend von deiner Sachvhdarstellung handelt es sich um ein Pauschalangebot.Der Haendler muss sich daher bei Rep. an den Preis halten. Aber du kannst defakto nyx tun wenn er die Reparatur jetzt nicht macht! Er kann aber auch nyx verr. was nicht vorher vereinbart war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bikejudi Geschrieben 10. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2011 (bearbeitet) an deiner Stelle hätte ich mir den fehlenden Teil aus einem Online Portal oder stationärem Laden geholt und die Reparatur selber gemacht... das sagt man aber immer nachher. ich hoffe, deine Sachen werden sich schnell erledigen! und ich schließe mich NoDoc an. Bearbeitet 12. Oktober 2011 von bikejudi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gerhardplsurf Geschrieben 10. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 10. Oktober 2011 Interessant, jeder der mir eine PN schickt hat das Geschäft erraten, obwohl ich nichts hier darüber verraten habe!# der geschäftsführer verdreht alles, nennt einen anderen Tag der Bestellung mit seinem erhöhten Preis weil ich den natürlich nach dem Erhalt der Bestellbestätigung nicht akzeptiere. und hat jetzt keine Reparatur durchgeführt, sie abgelehnt und will auch noch Geld für das versenden an den Hersteller, weil er meint den Einbau den ich durchgeführt habe, hat den Schaden verursacht. sicher ich hatte das Teil auch 14 tage vorher bei ihm gekauft - und es kann auch richtig eingebaut, wenn es zerbricht und zerbröselt, Schaden an angrenzenden Teilen verursachen - und der Hersteller will mir gegenüber nicht bestätigen, daß es falsch eingebaut war. nur eben ich hätte den Schaden vedrursacht. mein Vermerk auf dem Aufgabeschein : "Bei Kosten -> Rückruf" interessiert ihn überhaupt nicht! Die frage ist: wann ist die Annahme des Reparaturauftrages rechtskräftig Gültig??? sind diese Zeilen im Mail ausreichend?: Guten Tag Herr , der Auftrag zur Reparatur des Teiles ist eingegangen. das Teil wird voraussichtlich bis Ende kommender Woche fertig sein, wir kontaktieren sie dann! Mahr als das ich das ganz schriftlich bestelle und nicht mündlich den Auftrag dazu erteile kann ich doch nicht machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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