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alexm
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Schönes Radl, Peis ist ok ABER bei einem Carbonrahmen sollte man sich beim Gebraucht-Kauf alles ganz genau ansehen (wenn irgendwo Risse sind Finger weg!).

Auch erkundigen ob die Werksgarantie/-gewährleistung bei Specialized auf den Zweitbesitzer übertragbar ist!

 

24-28 vorne und 10fach 36-11 hinten ist sicher eine sehr brauchbare Übersetzung.

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Schönes Radl, Peis ist ok ABER bei einem Carbonrahmen sollte man sich beim Gebraucht-Kauf alles ganz genau ansehen (wenn irgendwo Risse sind Finger weg!).

Auch erkundigen ob die Werksgarantie/-gewährleistung bei Specialized auf den Zweitbesitzer übertragbar ist!

 

24-28 vorne und 10fach 36-11 hinten ist sicher eine sehr brauchbare Übersetzung.

 

Also meinst du es ist zu kaufen.

Genau Prüfung des Rahmens usw. würde ich machen

 

Werksgarantie ist laut HP nur auf den Erstkäufer gültig. :f: Vllt kann man da was abschließen zusätzlich? oder sich mit dem Verkäufer auf etwas einigen, sollte wirklich ein Schadensfall entstehen

Bearbeitet von alexm
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Wenn's das hier in gebrauchter Version ist, würde ich, falls ich ein Carbonteil möchte, folgendermaßen vorgehen:

1. Käufer kontaktieren

2. Radl anschauen, überprüfen (nimm' wen mit, der sich bei Carbon auskennt, wegen "verdeckten" Rahmenschäden oder ähnlichem).

3. eine Runde im Gelände drehen!

 

Wenn Du Dich drauf wohl fühlst und das Radl keine Macken hat

4. Kaufen

5. Wegen der Zweifachkurbel keine Sorgen machen. Falls Du Dich auf keinen Fall daran gewöhnen oder sie brauchen kannst, tauscht sie halt aus.

Bearbeitet von schubi848
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was ich jetzt noch herausgefunden habe ist, dass speci nur dem erstkäufer 5 jahre garantie auf den rahmen gewährt. hat da wer erfahrungen damit, ob das wirklich so heiß gegessen wird?

 

Gibts eine Kontaktmöglichkeit seitens Specialized Europa, um hier Informationen zu erhalten bzw. die Garantie ändern zu lassen?

Ist das möglich?

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Heißt, dass Du die Garantie nicht auf Dich ( als Zweitbesitzer ) umschreiben lassen kannst.

Mit dem Kauf des Gebrauchtbikes verlierst Du grundsätzlich alle Garantieansprüche, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen hinausgehen.

 

Das einzige was Dir bleibt ist, dass Dir bei einem evtl. Schaden des Bikes der Erstbesitzer soweit entgegenkommt, dass er in seinem Namen einen etwaigen Garaniteanspruch für Dich abwickelt ... dass das aber nicht 100% "legal" ist, liegt aber auch auf der Hand, oder ?

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Heißt, dass Du die Garantie nicht auf Dich ( als Zweitbesitzer ) umschreiben lassen kannst.

Mit dem Kauf des Gebrauchtbikes verlierst Du grundsätzlich alle Garantieansprüche, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen hinausgehen.

 

Das einzige was Dir bleibt ist, dass Dir bei einem evtl. Schaden des Bikes der Erstbesitzer soweit entgegenkommt, dass er in seinem Namen einen etwaigen Garaniteanspruch für Dich abwickelt ... dass das aber nicht 100% "legal" ist, liegt aber auch auf der Hand, oder ?

 

ok jetzt hab ich verstanden.

 

aber ist es gesetzlich, dass der garantieanspruch nur für den erstbesitzer gültig ist? ich mein stell dir das mal bei anderen produkten vor ...

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was ich jetzt noch herausgefunden habe ist, dass speci nur dem erstkäufer 5 jahre garantie auf den rahmen gewährt. hat da wer erfahrungen damit, ob das wirklich so heiß gegessen wird?

 

Ich kenne keinen anderen Hersteller, der, was Garantieansprüche, so restriktiv ist, wie Specialized. Bist du nicht der, dessen Name auf der Rechnung steht, hast kein Leiberl und ein Loch im Börsel. Hilft auch nix, wenn du die Originalrechnung mit dem Bike mit kriegst.

 

"Gesetzliche Garantie" kannst gleich mal kniggen. Die muss Speci zwar leisten, legt hier aber die Spielregeln selbst fest - und da sind sie nunmal streng. Da kannst rechtlich garnicht dagegen angehen.

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Ich kenne keinen anderen Hersteller, der, was Garantieansprüche, so restriktiv ist, wie Specialized. Bist du nicht der, dessen Name auf der Rechnung steht, hast kein Leiberl und ein Loch im Börsel. Hilft auch nix, wenn du die Originalrechnung mit dem Bike mit kriegst.

 

"Gesetzliche Garantie" kannst gleich mal kniggen. Die muss Speci zwar leisten, legt hier aber die Spielregeln selbst fest - und da sind sie nunmal streng. Da kannst rechtlich garnicht dagegen angehen.

 

ich werd mich mal mit dem jetzigen besitzer unterhalten, ob er im falle eines garantiefalls "mitspielt"

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Ich kenne keinen anderen Hersteller, der, was Garantieansprüche, so restriktiv ist, wie Specialized. Bist du nicht der, dessen Name auf der Rechnung steht, hast kein Leiberl und ein Loch im Börsel. Hilft auch nix, wenn du die Originalrechnung mit dem Bike mit kriegst.

 

"Gesetzliche Garantie" kannst gleich mal kniggen. Die muss Speci zwar leisten, legt hier aber die Spielregeln selbst fest - und da sind sie nunmal streng. Da kannst rechtlich garnicht dagegen angehen.

 

Woher wissen die ob ich der auf da Rechnung bin? Wenn ich zum Fachhändler gehe und einen Garantieanspruch stelle, kann der ja kaum eine Ausweiskontrolle vornehmen, ich mein wo kämen wir hier denn hin?

 

Und wie kann Speci die gesetzliche Garantie abändern, ich dachte immer Gesetz ist Gesetz!

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Garantie ist nie gesetzlich verankert.

Das was Du meinst ( und sehr wohl gesetzlich verankert ist ) ist ein Gewährleistungsanspruch.

Dieser Gewährleistungsanspruch hat auch nichts mit Erst-, Zweit- oder Irgendwas-Besitzer zu tun.

Die Garantie ist eine Art "Gnade des Herstellers" und kann er handhaben wie er will ...

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Woher wissen die ob ich der auf da Rechnung bin? Wenn ich zum Fachhändler gehe und einen Garantieanspruch stelle, kann der ja kaum eine Ausweiskontrolle vornehmen, ich mein wo kämen wir hier denn hin?

 

Und wie kann Speci die gesetzliche Garantie abändern, ich dachte immer Gesetz ist Gesetz!

 

Hör auf zum Hirnwichsen und stell dir folgendes Szenario vor:

 

Du hast das Speci gekauft, samt Rechnung. Gehst zu einem Partnerhändler, bei dem du noch nie warst, der dich nicht kennt, und mit einer Rechnung, die womöglich nicht von ihm ist, und willst einen Garantieanspruch geltend machen. Wie naheliegend ist die Frage: wer bist denn du überhaupt?

 

Für die Annahme des Garantiefalles wirst du Name, Adresse und Telefonnummer bekannt geben müssen. Machst du hier falsche Angaben bzw. gibst dich mit einer falschen Identität aus, dann begehst du gleichmal einen strafrechtlich relevanten Tatbestand.

 

Gehst du zu dem Händler, der die Rechnung ausgestellt hat, weiß der sofort über die Rahmennummer, wem er das Bike verkauft hat. Und da er dich wohl auch nicht kennen wird, steht fest, dass du deine Identität offenlegen wirst müssen.

 

Und wie ich schon sagte: Die Hersteller leisten zwar eine Garantie und haben Gewährleistungen, die sie leisten müssen, aber die Regelungen hierfür kriegen sie vom Gesetzgeber nicht aufdividiert. Stell dir mal vor:

 

In den USA: 52 Bundesstaaten x 52 Gesetzte zur Garantie

In der EU: 27 Mitgliedsstatten mit 27 gesetzlichen Regelungen... da tät kein Hersteller mehr irgendwas irgendwohin exportieren ;)

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