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Rechtliche Einschätzung: Trainingsfahrt mit Rennrad vs. Arbeitsunfall


krusher
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hallo,

wie beurteilt ihr folgende (erfreulicherweise nur theoretische) frage: ein radfahrer fährt an einem sommertag (es ist hell, ...) mit seinem rennrad auf direktem weg (ohne umwege etc) in die arbeit => oder anders gesagt: jegliches (rechtliche) kriterium für eine "trainingsfahrt" ist gegeben, gleichzeitig ist auch jegliche (rechtliche) voraussetzung für "arbeitsweg" gegeben. auf einem streckenabschnitt, an dem es einen ausgeschilderten radweg gibt, wird er auf der fahrbahn (also nicht am radweg) von einem auto geschnitten und stürzt. handelt es sich um einen arbeitsunfall, oder verhindert die "trainingsfahrt" das (und es ist damit ein "normaler" freizeitunfall ohne die "vergünstigungen" des arbeitsunfalls)?

 

danke :)

Bearbeitet von krusher
präzisierungen
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Ich glaube, da gehts eher um die Frage, warum der Radfahrer nicht die Radfahranlage benutzt hat, wie es lt. StVO vorgeschrieben ist, ausgenommen bei Trainingsfahrten. Wird also ein Streitfall sein, denn der Weg in die Arbeit kann ja keine trainingfahrt sein.

 

Wird der Radfahrer am Radweg oder auf einem Abschnitt wo es keinen Radweg gibt niedergeführt, ists eindeutiger.

 

So oder so, wenn der Richter kein Radfahrer ist, wirds wahrscheinlch eng.

 

Ebenso sollte unbedingt das Argument: Ich fahr mit dem rad (auf direktem Weg) in die Arbeit, weil ich nachher noch herum-radeln möchte. Dann ist nämlich der Grund warum mit dem Rad hin gefahren wird nicht primär der um zur Arbeit zu kommen, sondern um nachher (in der Freizeit) den Sport auszuüben.

 

Österreich ist bezüglich Arbeitsweg und/oder Fahrrad rechtlich ein ziemliches Entwicklingsland!

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Wenn es am - halbwegs - direkten Weg von/zu Arbeit war, dann ist es ein Arbeitsunfall. Ob der Radweg zu benützen war, ergibt sich aus der Frage ob es eine Trainigsfahrt im Sinne des Gesetzgebers war. Also laut Judikatur außer einem Rennrad z.B.: Rad(renn)bekleidung? Wennst im Business-Anzug am Rennradl fahrst, wirst die Trainingsfahrt schlecht argumentieren können. Training und Arbeitsweg stehen aber nicht in einem Widerspruch.

 

Sollte die Pflicht zur Verwendung des Radweges bestanden haben, dann könnte aus der Missachtung ein eigenes Mitverschulden am Unfall resultieren.

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ein bekannter von mir ist mit dem motorrad von der arbeit heim gefahren, auf der bundesstraße obwohl auch autobahn vorhanden, also nicht der kürzeste logischste weg (ausser für einen der selber motorrad fährt:D)

 

er hatte einen schweren sturz, eigenverschulden und dauerhafte invalidität, dass ganze ist ohne diskussion als arbeitsunfall bezeichnet worden und auch die lebenslangen sozialleistungen sind entsprechend eines arbeitsunfall.

 

ob der radfahrer den radweg benutzt oder nicht könnte eine verwaltungsstrafe mit sich ziehen, aber am bestand des arbeitsunfall meiner meinung nichts ändern!

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danke für eure antworten - das entspricht im großen und ganzen auch meinem gefühl (wobei das ja bekanntlich trügerisch ist, und vor allem bei der beurteilung von rechtlichen geschichten eher hinderlich ist)...

 

noch eine frage: unfall beim direkten weg vom arbeitsplatz zum gemeldeten NEBENwohnsitz: handelt es sich um einen arbeitsunfall oder nicht?

 

danke nochmals :)

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Ich hatte schon mal einen Unfall am Rennrad in der Früh am Weg durch die Stadt in die Arbeit - also 14. Hieb >> Gewerbepark.

Wenn ich über Mauerbach hintenrum gefahren wäre, wäre es ein Problem gewesen, weil nicht direkter Arbeitsweg.

Wie es mit Fahrbahn statt Radweg ist, weiss ich leider nicht.

 

Nodoc weiss das besser.

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noch eine frage: unfall beim direkten weg vom arbeitsplatz zum gemeldeten NEBENwohnsitz: handelt es sich um einen arbeitsunfall oder nicht?

 

sofern der nebenwohnsitz näher am arbeitsplatz als der hauptwohnsitz ist, auf jeden fall...umgekehrt wirds vermutlich etwas haarig. (hast du eine rechtschutzvers. ? falls ja, nimm dir eine gratis beratung...

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sofern der nebenwohnsitz näher am arbeitsplatz als der hauptwohnsitz ist, auf jeden fall...umgekehrt wirds vermutlich etwas haarig. (hast du eine rechtschutzvers. ? falls ja, nimm dir eine gratis beratung...

 

wie gesagt, es ist nix passiert - mich würds nur interessieren, ob es (aus diesem grund) sinnvoll wäre, etwa beim getrennt wohnenden partner einen nebenwohnsitz anzumelden. dafür jetzt extra irgendwohin zu gondeln,um eine beratung zu erhalten ist etwas umständlich :)

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Äh, stimmt nicht ganz!

 

Der Arbeitsweg ist der kürzeste zumutbare Weg ohne Unterbrechung zwischen Wohnort (Lebensmittelpunkt!) und Arbeitsstätte.

 

Meine Ex-Freundin hat mal einen Prozess verloren, weil sie statt im 20. Bezirk im 19. (gemessene 100 m längerer Fußweg von der Wohnung zum Auto!) verloren. Im Urteil stand, dass sie "aus wrtschaftlichen Gründen" (kein Parkpickerl) den "längeren" (100 m!) Weg in Kauf genommen hat und dies daher "nicht als direkter, kürzester Weg zwischen Lebensmittelpunkt und Arbeitsstätte" zu werten wäre.

 

Nach weiteren Erkundigungen wurde uns mitgeteilt, dass folgende Punkte ein "knock-out" sind (ÖAMTC-Verkehrsjuristen und ein Verkehrs-Sachverständiger der AUVA):

 

1. Wenn der kürzeste Weg über eine Maut-pflichtige Straße führt (zB Nordbrücke) und der Unfall auf der (längeren) Strecke über die zB Floridsdorfer-Brücke führt, hat man bewußt den längeren Weg aus wirtschaftlichen Gründen in Kauf genommen --> kein Arbeitsunfall. Ausgenommen der (unerheblich) längere Weg

wurde aus Verkehrstechnischen Gründen (Stau, Unfall,...) gewählt.

 

2. Parken außerhalb der (weiter entfernten) gebührenpflichtigen Zone aus Wirtschaftlichen Gründen oder Bequemlichkeit. Ausgenommen es war kein näherer Parkplatz vorhanden!

 

3. Man fährt regelmäßig (Nachweis?) öffentlich und nur am Unfalltag mit dem Auto, da man nach der Arbeit noch woanders hinfahren will.

 

4. Längere Fahrtunterbrechungen, selbst wenn diese am direkten Weg liegen. Was länger ist unterliegt im Streitfall dem Gericht. Ein Jausenweckerl kaufen wird wohl noch durchgehen, vorher beim Lutz eine Küche planen lassen eher nicht.

 

Tatsache ist, dass es im Streitfall dem Gericht obliegt...

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Meine Überlegung: wenn ein benützungspflichtiger Radweg ist und ich diesen aber aus welchen Gründen auch immer nicht benütze und irgendwann mal von der Polizei aufgehalten werde, dann kann man noch immer sagen, dass du z.B. zu dem Haus, Geschäft etc. auf der anderen Straßenseite zufahren willst und das via Radweg nicht geht.
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Meine Überlegung: wenn ein benützungspflichtiger Radweg ist und ich diesen aber aus welchen Gründen auch immer nicht benütze und irgendwann mal von der Polizei aufgehalten werde, dann kann man noch immer sagen, dass du z.B. zu dem Haus, Geschäft etc. auf der anderen Straßenseite zufahren willst und das via Radweg nicht geht.

 

kommt sicherlich ned so gut an, wennst vorm westbahnhof am gürtel aufgehalten wirst (und ich find, dort MUSS man als radfahrer alleine schon aus protest gegen die radwegsgestaltung auf der straße fahren) :D

 

 

Der Arbeitsweg ist der kürzeste zumutbare Weg ohne Unterbrechung zwischen Wohnort (Lebensmittelpunkt!) und Arbeitsstätte.

 

und genau da stellt sich mir die frage: gehts nur um den wohnort (im sinne des hauptwohnsitzes), oder sind auch nebenwohnsitze in dieser definition enthalten?

Bearbeitet von krusher
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kommt sicherlich ned so gut an, wennst vorm westbahnhof am gürtel aufgehalten wirst (und ich find, dort MUSS man als radfahrer alleine schon aus protest gegen die radwegsgestaltung auf der straße fahren) :D

 

Richtig - bei der Stelle (Richtung Margaretengürtel) denke ich mir das auch immer :) ! Ich würds mit "ich muß zu der Station zufahren" probieren. Und vielleicht geht das ja sogar durch, weil der Weg via Radweg tatsächlich länger wäre... .

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wurscht, als guter österreicher derfst vorrangig amal ned offen sagen "stimmt, ich hab drauf gschissn sondern mach was ich will" sondern musst versuchen dich durch blöd lügen rauszureden.

 

an der stelle würd ich dem polizisten eher meine beweggründe darlegen, lügen würd ich nicht... die meisten sind meiner erfahrung nach eigentlich ganz umgänglich, wenn man ihnen ned blöd kommt. wie das andere machen (und wie polizisten darauf reagieren), kann ich nicht beurteilen :)

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an der stelle würd ich dem polizisten eher meine beweggründe darlegen, lügen würd ich nicht...

 

da musst aber erst einmal einen polizisten finden, der zuhört, ernst nimmt, was du sagst, und dann entsprechend überlegt.

ich hatte letztens einen freundlichen herrn mit gepflegtem schnurrbart, der mich aufhielt, worauf ich ihm erklärt hab, dass ich hier lieber langsam und vorsichtig gegen die (ausreichend breite und verkehrsarme) einbahn fahre, weil die alternative nur ein umweg über die stark befahrene hauptstraße wäre. das ist mir dort zu gefährlich.

sagt er: jo, des leb'm is hoid amoi g'fährlich! schaun's, es kaun ihna jedazeid a meteroid auf'm kopf foin, oda ...

und wasweißich der noch z'sammg'redt hat.

scheiße, hab ich mir gedacht, mit dem kannst nicht reden, und hab das rad bis zur nächsten ecke geschoben.

 

ad Nebenwohnitz: der wird wohl kaum als "Lebensmittelpunkt" durchgehen, wenn die Bestimmungen bez. direktem Arbeitsweg schon so rigoros sind.

Bearbeitet von feristelli
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Der Lebensmittelpunkt ist schwammig definiert. Ist irgendwie der Mittelpunkt des Wirkens blablabla.

Bei dem von mir geschilderten Fall hat die AUVA auch erst den Lebensmittelpunkt - weil Hauptwohnsitz in einem anderen Bezirk - angezweifelt, wurde vor Gericht aber akzeptiert.

 

Also, wenn man begründen kann warum der Nebenwohnsitz der Lebensmittelpunkt ist, wirds klappen.

 

Ein Saisonarbeiter oder Baustellenarbeiter fährt ja auch nicht täglich von Wien nach Graz, nur weil er in Wien gemeldet ist...

 

Wie gesagt, hängt alles vom Richter ab!

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Der Lebensmittelpunkt ist schwammig definiert. Ist irgendwie der Mittelpunkt des Wirkens blablabla.

Bei dem von mir geschilderten Fall hat die AUVA auch erst den Lebensmittelpunkt - weil Hauptwohnsitz in einem anderen Bezirk - angezweifelt, wurde vor Gericht aber akzeptiert.

 

Also, wenn man begründen kann warum der Nebenwohnsitz der Lebensmittelpunkt ist, wirds klappen.

 

Ein Saisonarbeiter oder Baustellenarbeiter fährt ja auch nicht täglich von Wien nach Graz, nur weil er in Wien gemeldet ist...

 

Wie gesagt, hängt alles vom Richter ab!

Es gilt der ständige Aufenthaltsort. Dh der Weg zwischen Arbeits- und ständigem Aufenthaltsort. ZB bei einem Gastarbeiter/Saisonarbeiter, der unter der Woche in Wien arbeitet und wohnt, aber am Wochenende in seine Heimat fährt. Zumindestens dafür gibt es ein OGH Urteil.

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Wenn es am - halbwegs - direkten Weg von/zu Arbeit war, dann ist es ein Arbeitsunfall. Ob der Radweg zu benützen war, ergibt sich aus der Frage ob es eine Trainigsfahrt im Sinne des Gesetzgebers war. Also laut Judikatur außer einem Rennrad z.B.: Rad(renn)bekleidung? Wennst im Business-Anzug am Rennradl fahrst, wirst die Trainingsfahrt schlecht argumentieren können. Training und Arbeitsweg stehen aber nicht in einem Widerspruch.

 

Sollte die Pflicht zur Verwendung des Radweges bestanden haben, dann könnte aus der Missachtung ein eigenes Mitverschulden am Unfall resultieren.

Interessant wäre die Begründung.

Wäre auf einem Radweg weniger passiert?

Kausal g

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Interessant wäre die Begründung.

Wäre auf einem Radweg weniger passiert?

Kausal g

 

Missachtung von Verkehrsvorschr.kann immer zu eigenem (Mit)verschulden führen.

 

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20071217_OGH0002_0020OB00021_07P0000_000/JJT_20071217_OGH0002_0020OB00021_07P0000_000.html

 

!!!!!!!!!

Bearbeitet von NoDoc
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