Zum Inhalt springen

Fahrrad in der Wohnung aufbewahren? Verbot möglich?


campariseven
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Hat jemand Ahnung ob die Hausverwaltung das Aufbewahren des Rades in der Wohnung untersagen kann? Hab schon Google bemüht aber nichts zur Lage in Österreich gefunden. Fahrradraum ist bummvoll und der der minderbemittelte Nachbar, obwohl Budhist, regt sich furchtbar auf und droht mit Polizei. Wo das Problem ist versteh ich selber nicht. Ohja doch: er meinte er muss uns ausweichen am Gang :klatsch:

Mir ist schon klar, dass der Polizei das wurscht sein wird. Wäre trotzdem interessant wie die Lage ist.

 

Grüsse

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Normal kann es nicht verboten sein, außer es ist im Mietvertrag oder der Hausordnung so aufgeführt. Wenn der Fahrradraum voll ist kann es dir aber ned wirklich untersagt werden. Was wäre das nächste, ich darf meinen Kinderwagen ned mit in die WOhnung nehmen? Wenn sich der NAchbar so aufregt drüber, wünsch ihm nen schönen Tag und lass ihn stehen.

 

 

Grüße Veno

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das fragst jetzt ned im ernst?

Also ich hab eine komplett verrueckte unter mir, wegen der ich nicht mal meinen Balkon nutzen koennte. Das schluck ich, obwohl es dazu sogar einen Paragraphen im Mietrecht gibt. Aber das Radl in der Wohnung kann kein Mensch verbieten. Solang du ned mit den gatschigen Reifen beim raufgehen ueber die Wand radierst oder so. Die uebliche Hausordnung wird dazu nix melden. Also is auf den Nachbarn gschiss...

 

cu

martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja das war ja auch mein Zugang, wenns Dreck gibt kehr ich den weg oder ich fahr vorher zur Tankstelle abspritzen, ansonsten ist es mein Bier. Aber der Gute ist so penetrant, dass ich noch Meinungen von außen hören wollte, vor allem weil ichs einfach nicht checke wie man so fertig sein kann. Null Gesprächbasis, Nachrichten auf Zetteln hinterlassen etc. .. man man man.

 

Du kannst allen ernstes deinen Balkon ned benutzen? Wieso das?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab genau so ein Oaschloch in weiblich unter mir und hab mich deshalb ein bissl damit befasst. Irgendwann kommt da etwas zu tragen, das im Mietrecht steht - dass sich naemlich jemand absolut ungut verhaelt und das geht dann soweit, dass die vertragsgemaesse Nutzung der Wohnung nicht moeglich ist, bzw, dass ein normales Zusammenleben nicht moeglich ist. Details muss da ein Anwalt beantworten. Aber mein Radl trag ich rauf und Schluss. Wer will dir das verbieten??

Ich ignorier das Würschtl und seit einem Brief der Hausverwaltung (die arbeitet dort) den ich auch ignoriert hab, ist Ruhe.

 

cu

martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

was sagt denn da so ein nachbar wenn man mal mit verdreckten schuhe in die wohnung rauf geht??

 

die können schei**n gehn, das nächste mal gratuliert ihr ihnen zu ihrere problemlosen welt... sonst würden sie sich über wichtigere sachen den kopf zerbrechen!! ;)

 

"...andererseits schon irgendwie nett wenn sich ein fremder den kopf zerbricht weil ich meine wohnung mit meinem bike versau..." haha :p

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur das Abstellen von Fahrrädern am Gang ist feuerpolizeilich untersagt, aber ich würde einfach aufpassen, dass die Wänder am Gang und im Stiegenhaus sauber bleiben, dann kann er dir gar nichts tun - ich persönlich würde z.B. gar nicht auf die Idee kommen, dass ich mein Rad im Fahrradraum lasse.

 

Auch wenn ich friedlich und friedliebend bin, aber muss man sich echt alles sagen lassen? Ohne Beschimpfung "einfach" in die Schranken weisen, den "Guten". Der soll sich mal überlegen, wie er mit seinen Mitbürgern umzugehen hat!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Frag mal den NoDoc, der kann dir sicher weiterhelfen.

 

ich glaube, da hilft auf der hausverstand weiter: wer soll bitte kontrollieren, ob ich ein rad in der wohnung habe? UND: wozu? gibts auch eine mineralwasserkisten verordnung? oder eine maximal grösse für cafemaschine?

 

solange ich meine mitbewohner weder störe noch belästige ist es meine angelegenheit, was ich in meiner wohnung mache.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Solange es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist würde ich mir keine Gedanken machen. Eventuelle Spuren wie Reifenabdrücke an der Wand im Stiegenhaus beseitigen, dass ein Suchender nicht zu einem Findenden wird, aber das setzte ich einfach mal voraus.

 

Dem Nachbarn würde ich einen Bauchstreichelbudha im ein Euro Shop kaufen und im viel Glück bei der Suche nach Erleuchtung wünschen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

sicher kanns die hausverwaltung verbieten.

 

des verbot wird aber aus rechtlichem ned zu halten sein und ein zuwiderhandeln also ohne arge konsequenzen bleiben.

zumindest, solangst ned ständig malerei, verputz, türstöcke beschädigst.

 

 

 

der buddhist is ned zufällig psychologe/therapeut?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

 

Nein, ein Verbot ist bei Hauptmietwohnungen rechtswidrig. Die Hausverwaltung kann nicht einschränken, welches Eigentum ich in der Wohnung aufbewahre und welches nicht. Ausnahmen gibt es nur für Dienstwohnungen und für Anlagen, die die Sicherheit des Gebäudes nachhaltig beeinträchtigen können (zB darf man nicht einfach ein 100.000l Aquarium aufstellen oder andere Gegenstände die aufgrund der Beschaffenheit oder des Gewichts die Statik des Gebäudes gefährden oder Sprengstoffe lagern, etc).

Wenn man den Verputz, Fenster etc. durch Transport von Kinderwagen, Einkaufstaschen, Waschmaschine, Fahrrad und ähnliches beschädigt, haftet man für den Schaden, der meist durch die Haushaltsversicherung gedeckt ist. Ein Verbot darf die Verwaltung daraus nicht ableiten. Ein Verbot kann nur dann rechtlich bindend sein, wenn es im Mietvertrag angeführt wurde und da würde ein solcher Punkt wegen Sittenwidrigkeit ungültig sein oder es wird in die Hausordnung aufgenommen, wobei dort genau das gleiche gilt, sittenwidrig.

 

Zur Sicherheit gibt es in allen Gerichten sogenannte Amtstage bei denen jeder Bürger kostenfrei eine Auskunft bei einem Richter bekommt. Dort einfach seinen Fall schildern und sich Rechtssicherheit holen. Auch möglich ist es zu einer Mieterschutz-Organisation zu gehen um gegebenenfalls bei der Schlichtungsstelle Klarheit zu bekommen.

 

Was den Nachbarn angeht.

Man kann den Spieß in solch penetranten Fällen auch umdrehen. Zettel und Co fotografieren und bei Gericht eine einstweilige Verfügung wegen Stalkings veranlassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, nun bin ich aber auch beruhigt. Nehme mein Fahrrad schon immer mit in die Wohnung....einfach, weil bei mir schon des Öfteren geklaut wurde. Aber irgendwie verstehe ich nicht, wieso sich der Nachbar beschwert, wenn man das Fahrrad in der eigenen Wohnung hat? Oder steht es etwa vor der Wohnungstür? Ich meine, geht doch den Nachbarn nichts an, welche Gegenstände ich mir in den eigenen vier Wände hole?!
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sag dem Buddhisten mit einem freundlichen Lächeln auf den Lippen und im ruhigen Tonfall, dass das Dein Dharmacakra (Rad der Lehre Buddhas) ist, mit dem du den Pfad der Erlösung beschreitest um dem Samsara zu entkommen. Er solle sich doch auch die Lehre des Buddha zu Herzen nehmen, die drei Gestesgifte Hass und Verblendung etc. überwinden und sich mit seinem Ärger nicht identifizieren.

All is one, all is one ... :flower:

 

http://conservativenewager.files.wordpress.com/2012/04/buddha.jpg?w=350&h=234

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schließe mich den Vorrednrn an. Habe mal bei der Mietervereinigung nachgefragt. Konklusio: Wenns im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist (und sogar dann dürfte dieser Paragraph anfechtbar sein), sollte niemand was dagegen sagen dürfen... auch nicht dein depperter Nachbar!

 

Bei uns im Haus haben mittlerweile alle Parteien die Räder in der Wohnung oder am Balkon stehen... bei uns wurden schon dreimal die Kellerabteile aufgebrochen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Super Danke!

 

@Feristelli Haha , das hab ich mir auch schon gedacht. Sehr sehr ungechillt für einen Buddhisten, der habera.

 

@Milestone: Trifft sich gut, ich muss grad Wirtschaftsprivatrecht lernen, allerletzte Prüfung. Hast du eine Idee obs im MRG explizit dazu was gibt? Sonst frag ich einfach mal bei der Mietervereinigung bei Bedarf.

 

Ich mag einfach nur a Ruh haben und mich nicht anpflaumen lassen wenn ich grad heiß aufs Mountainbiken bin :klatsch:

 

Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...