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Fahrradunfall mit Wiener Linien


mar
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Hallo an alle

 

Ich habe eine frage bezüglich einen Fahrradunfall an euch.

 

Am 11 Mai wurde ich in der Leopoldgasse von der Wiener Linien Bus 5a angefahren. Jetzt ein Monat nach dem geschehen bekomme ich ein Brief von Wiener Linien:

Sehr geehrter Herr ...................

Durch ihren Zusamenstoß mit der Linie 5A am 11 Mai 2012 ist den Wiener Linien Schaden entstanden.

 

Wir behalten uns die Einforderung des daraus entstandenen Schadens vor und werden nach Vorliegen aller Kosten eine Rechnung an sie schicken

 

Dabei muss ich noch erwähnen das kein polizeilicher Bericht dabei liegt und der jenige der ein schaden hatte war ich ( ich wurde unter dem Bus eingezogen- auf grund von frontalen stoß habe ich mich auf dem Asphalt hingelegt um schlimmere Verletzungen zu verhindern).

Dabei ist der Busfahrer an die linke gegenspur bei abbiegen ganz stark rausgefahren und hat mir die einfahrt Möglichkeit bei rechts abbiegen blockiert.

 

Ich wollte mich erkundigen ob jemmand mir vielleicht dabei einige Tipps geben könnten wie ich mit der Situation umgehen sollte?

 

Vielen Dank in voraus

 

 

P.S. Das positive an dem Unfall ist aber das heute (11.06.2012) auf dem Abschlussabschnitt der Leopoldgasse ein Radweg markiert wird und wahrscheinlich wird der Endabschnitt zu eine Einbahnstraße mit markierten Zufahrt nur von Radfahrer als Gegenverkehr

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Für die Zukunft, auch weil aus dem Posting nicht herausgeht wie das gelaufen ist:

Bei derartigen Unfällen sollte IMMER ein vollständiger Unfallbericht ausgefüllt werden!!! Auch bzw. besonders auch dann wenn der Fahrer meint "passt scho" oder so ähnlich. Und egal wer im ersten Moment als der schuldige/Verursacher gelten mag.

Wenn der Unfallgegner keinen Bericht ausfüllen will, würde ich auf jeden Fall die Polizei rufen. Die Kosten dafür sind sicher geringer als die für eine spätere Streiterei mit Anwalt usw.

Wenn jetzt der Einwand kommt, dass man am Rad üblicherweise keinen Vordruck für einen Unfallbericht dabei hat: stimmt, aber Fahrer von KFZ und besonders von öffentlichen Verkehrsmitteln sollten das.

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1. wenn du schuld am unfall bist, dann dürfen sie das einfordern...das zahlt dann deine haftpflichtversicherung (ist bei der haushaltsversicherung inkludiert)...

 

2. wenn du keine schuld hast, ist es ein fall für den anwalt.

 

3. wenn du teilschuld hast...entweder einen anwalt einschalten, oder die krot schlucken und die rechnung an deine haushaltsversicherung weiterleiten.

 

4. ich entnehme deiner beschreibung (zitat:"...um schlimmere verletzungen zu verhindern...") dass du verletzt warst....

-> bei verkehrsunfällen MIT personenschaden ist man verpflichtet die polizei hinzuzuziehen (da du selbst aufgrund der verletzung unter schock stehen konntest, liegt hier die verantwortung voll beim busfahrer)

-> wurde keine polizei hinzugezogen? dann ist es ein fall für den anwalt.

-> war die polizei eh dabei? dann wird es vermutlich ein verfahren geben...-> ein fall für den anwalt.

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was mich interessiert: hat dir der Fahrer Hilfe angeboten oder dich eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen? Hat er die Funkstreife der Betriebsinspektion gerufen? Wenn ja, was haben die gesagt/ getan? Wenn ned, solltest das die Wiener Linien mittels Anwalt wissen lassen, dann wird vermutlich ein sehr unglücklicher (Ex)-Busfahrer bald mit den Öffis zum Arbeitsamt fahren...
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Danke für alle antworten und Tipps.

 

Habe vergessen zu erwähnen das die Polizei natürlich verständigt wurde und Krankenwagen war auch dabei. Ich stand natürlich unter schock und bin aber nicht ins Krankenhaus mit gefahren. Habe auch keine schlimme Körper Verletzungen gehabt ( kein Bruch oder so). Fahrrad schaden habe ich selber behoben weil ich mein Rennrad zum trainieren brauche und wollte natürlich keine Zeit verlieren.

Meine seits habe ich nicht vor gehabt jetzt Wiener Linien zu klagen weil es mir bisschen zu blöd war !!

Ich fühle mich bei dem Unfall auch nicht schuldig. Meiner Ansicht nach war der Busfahrer schuld. Fahre die strecke jeden Tag auch an Bussen vorbei und bis jetzt ist mir dort nichts passiert. Der war aber zu weit draussen auf meiner spur.

Polizei bericht liegt aber noch nicht vor.

Ich vermute das es eine einschüterungs Methode sein sollte- einfach um es mir klar zu machen- das wenn ich die Wiener Linien klage werden die zurückschlagen. Ist schon klar : Die beste Verteidigung ist Angriff

Aber falls sie mir wirklich eine Rechnung schicken wollen- lassen die mir keine andere Wahl.

Bin natürlich gespannt was für schaden ich eingerichtet habe unter dem Bus liegend?

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ja, die Wiener Linien san a mieser Verein, nyx neues....erstmal den Polizeibericht abwarten, vielleicht kein Schaden am Bus, aber Stehzeit, Verspätung, ect...werden auch als entstandener Schaden gewertet, wenn aber der Busfahrer, wie üblich, ned aufgepasst hat, können sie sich die Rechnung sonst wohin stecken, versuchen tun sie´s natürlich...
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Als Opfer einer fahrlässigen Körperverletzung würde ich dir jedenfalls empfehlen, den Amtsarzt aufzusuchen und dich als Privatbeteiligter dem Verfahren anzuschließen. Auf diese weise ist die Verschuldensfrage von Amts wegen festzustellen und du ersparst dir vielleicht ein anstrengendes Privatverfahren oder zumindest unberechtigt zur Kasse gebeten zu werden.

 

Bitte berichtigt mich, wenn ich damit falsch liege.

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Mich wundert, dass die Rettung dich nicht mitgenommen hat.

 

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, die sowas abdeckt, würde ich ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt machen.

 

Unabhängig davon: Was kann man mit einem Fahrrad und einem menschlichen Körper für einen Schaden an einem Bus der Wiener Linien anrichten, der es wert wäre, einzuklagen?

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Mich würde interessieren, was genau passiert ist.

Aus dieser Formulierung werde ich nicht schlau:

Ich wollte wie immer (fahre die strecke jeden Tag sogar paar mal am Tag auch an Bussen vorbei) von der Untere Augartenstarße in die Leopoldgasse rechts abbigen und dann habe ich das bus gesehen das auf meine spur sich befandt (links) Der abstand zwischen wienerlinien Bus und dem rechts geparkten auto war so um die ca. 70 cm. Ich habe angefangen stark zu bremsen und habe mich einfach auf die strasße seitlich gelegt um dem frontalen stoß zu vermeiden.

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hmmm, also ich versteh die Sache noch nicht ganz. Die Leopoldsgasse ist keine Einbahn gewesen sondern hat eine Fahrspur in beide Richtungen, oder wie? (ich kenn die Gasse nicht). Du bist von der Untere Augartenstraße "von unten" kommend nach rechts abgebogen. Der Bus wollte wenige Sekunden später von der Leopoldsgasse nach rechts (und "oben") in die Untere Augartenstraße abbiegen. Deshalb hat er (notwendig?) auf die Gegenfahrbahn ausgeschert. Du bist recht flott um die Ecke, plötzlich war da der Bus vor dir mit dem auf deiner Fahrbahnseite nicht zu rechnen war, ausweichen war nicht möglich, deshalb hast du dich hingeschmissen. Richtig?

 

Naja, schwierige Sache. Die NoDoc-Empfehlung macht auf alle Fälle Sinn. Gut wärs, wenn du mal ein Foto hier postest (auch wenn jetzt, wie von dir beschrieben, die Leopoldsgasse in der Verkehrsführung verändert wird). Ich weiß nicht genau über die Fristen Bescheid, ich glaube, dass zB die Frist, wenn du den gegnerischen Lenker anzeigen willst, 6 Wochen beträgt (vielleicht aber auch nur 4, find die Info grad nirgendwo).

 

Kann mir aber gut vorstellen, dass die mit ihrem "Schaden" gacken gehen können.

 

Check aber auf alle Fälle auch nochmal genau, dass dein Rad, v.a. Rahmen, Gabel, Felgen wirklich nichts abbekommen hat, das ist schnell übersehen.

 

Prinzipiell wäre es sinnvoll gewesen, gleich von der Unfallstelle ein Foto zu machen, und vielleicht am nächsten Tag von den Prellungen/Schürfwunden. Sonst ist man immer der Depp.

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d.h. du bist nicht 'auf sicht' gefahren und konntest ned rechtzeitig anhalten?

 

Wobei - nicht die örtlichen Verhältnisse kennend - sich die Frage stellt, ob "auf Sicht" hier ausreicht, oder "auf halbe Sicht" erforderlich wäre. In Zusammenhang mit Kurven und Kreuzungen nicht unwesentlich... (damit es nicht mißverstanden wird: Damit sich der Bus nicht drauf ausreden kann, weil er ja die Vorfahrt genommen hat durch die Behinderung der Fahrspur, auf der er nicht unterwegs sein sollte).

 

Aber jedenfalls, wenn Polizei und Rettung da waren, sollte es da ja Darstellungen geben, die eine Mitschuld ausschließen (oder halt nicht).

Bearbeitet von riffer
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das ist mal ne verzwickte situation & die schuldzuweisung ist da sicher nicht einfach!! aber das was sie dir da in rechung stellen wollen ist meiner meinung ne frechheit!!

 

mit der aussage "auf sicht fahren" kann ich mich nicht so anfreunden... das ist doch eigentlich ne sache für unübersichtliche enge wo nicht für jede richtung ein fahrstreifen da ist, landstrassen-ding.

will da jetzt nichts aufwärmen aber bei der diskussion über den unfall bei mir heuer war das auch ein argument was viele geschrieben haben obwohl der unfallverursacher vom gegenverkehr über die mittelline auf meine spur geruscht ist.

 

 

edit.: kenne auch die aktuellen örtlichen gegebenheiten nicht!!!

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war ja klar das das min einer da nachhacken muß....

 

bin einfach der meinung, wenn der gegenverkehr auf der falschen strassenseite steht, fährt, ruscht oder was auch immer & es sind für jede fahrtrichtung zwei fahrstreifen vorhanden, dann hat das nichts mit "auf sicht fahren zu tun" sondern wenn überhaupt mit einem "sicherheitsabstand". dadurch das aber anscheinend der unfall gegner/verursacher entgegengekommen ist, find ich beides nicht zutreffend!! deswegen meinte ich "ne verzwickte situation"

 

 

extrem beispiel bei nem geisterfahrer wenn der einen entgegenkommenden erwischt:.... bist nicht auf sicht gefahren, wah??

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war ja klar das das min einer da nachhacken muß....

 

bin einfach der meinung, wenn der gegenverkehr auf der falschen strassenseite steht, fährt, ruscht oder was auch immer & es sind für jede fahrtrichtung zwei fahrstreifen vorhanden, dann hat das nichts mit "auf sicht fahren zu tun" sondern wenn überhaupt mit einem "sicherheitsabstand". dadurch das aber anscheinend der unfall gegner/verursacher entgegengekommen ist, find ich beides nicht zutreffend!! deswegen meinte ich "ne verzwickte situation"

 

 

extrem beispiel bei nem geisterfahrer wenn der einen entgegenkommenden erwischt:.... bist nicht auf sicht gefahren, wah??

 

:klatsch: So sehe ich das auch - eben ein "zum Handkuß kommen".

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wenn ich das "geschreibsel" richtig interpretiert hab hält sich mein Mitleid in Grenzen, ist er beim rechts in eine Kreuzung einbiegen einfach zu schnell drangwesen und "fast" in ein parkendes Auto und einen Bus gekracht.

 

Lässt sich mMn. nicht mit einer Geisterfahrer situation vergleichen, der Bus kann sich schließlich nicht schmäler machen. Da kann man noch so oft beteuern, dass man die Stelle so schon zig mal gefahren ist, irgendwann klappts halt dann nicht mehr.

 

 

 

müsste doch genau die Situation sein: http://www.panoramio.com/photo_explorer#view=photo&position=0&with_photo_id=50418216&order=date_desc&user=5737631 oder?

 

Statt dem LKW ein Bus, statt dem Smart ein Radfahrer.

Ob der Smart dem LKW reingefahren ist,... ? Wir werden es nie erfahren.

 

 

Wenn ich mich irre tuts mir leid.

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