Jousch.Com Geschrieben 28. Juni 2012 Teilen Geschrieben 28. Juni 2012 (bearbeitet) Hallo Leute, ich finde im Internet nur recht wenig zum Thema Kündigung im Bezug auf befristete freie Dienstverträge. Konkret mein Fall: Normalerweise habe ich 2 bzw. 4 Wochen (bei über 3 Monaten) Kündigungsfrist. Wenn der befristete Vertrag (welcher auf 2 Monate läuft) aber mit Monatsende abläuft dann brauche ich doch eigentlich eine Kündigungsfrist nicht einzuhalten, da der Vertrag ja sowieso nicht mehr gültig ist mit 1. des Folgemonats oder? (Obwohl im Vertrag vermerkt ist, dass der Vertrag verlängert werden kann) Mit bestem Dank im Voraus für Antworten ohne Gewähr! lg EDIT: auch als freier Dienstnehmer kann man die Arbeiterkammer befragen! Danke für den Tipp von Siegfried! Ich war der Meinung ich falle unter die Selbstständigen... UND die Antwort auf meine Frage lautet: Bei einem befristeten freien Dienstvertrag bedarf es keiner extra schriftlichen Kündigung Bearbeitet 29. Juni 2012 von Jousch.Com Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 29. Juni 2012 Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 Am besten direkt zur Arbeiterkammer. Die kennen sich da aus und können dir eine verbindliche Antwort geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jousch.Com Geschrieben 29. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 Da muss i doch Mitglied sein, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 29. Juni 2012 Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 Wär mir jetzt neu. Hab nie eine Mitgliedschaft abgeschlossen, aber mir schon gelegentlich Auskünfte von der AK eingeholt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jousch.Com Geschrieben 29. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 http://www.arbeiterkammer.at/online/ak-mitgliedschaft-43824.html Alles klar.. Fraglich ob ich als Freier Dienstnehmer als Arbeitnehmer oder Selbstständiger gesehen werde! Danke, ich werd baldigst anrufen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jousch.Com Geschrieben 29. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 GELÖST: Bei einem befristeten freien Dienstvertrag bedarf es keiner schriftlichen Kündigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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