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Einspruch gegen Strafverfügung


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Tag.

 

Musste letztens bis spät in die Nacht arbeiten - was mich aber nicht daran gehindert hat den Heimweg mit dem Rad zu bestreiten.

Am Heimweg hat die Batterie meines Lichts dann den Geist aufgegeben. Wurde dann natürlich post wendend von Freund & Helfer aufgehalten.

Bin an einen sehr grantigen Genossen geraten dessen aggressive Wortwahl & Belehrung keinen Platz für Zwischenrufe lies.

Also nichts mit Abmahnung oder sofort zahlen sondern Weiterleitung an den zuständigen Beamten.

 

Habe mit rund 30-50€ gerechnet.

Gestern kam dann der Brief > 182€ Strafe für fahren ohne Licht, keine Reflektoren (Einkaufsrad lässt grüßen) und keine Reflektoren an den Pedalen (fahre Eggbeater ..)

 

Für 182€ kann ich ganz schön oft zu schnell fahren oder falsch parken. Von daher würde ich Einspruch gegen die höhe der Strafe erheben (steht für mich in keiner Relation zur Tat geschweige denn anderen Delikten)

 

Hat jemand Erfahrung mit solchen Strafausmaßen und lohnt sich der Einspruch?

 

lg, ich

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Hi,

 

ab 3 Übertretungen ist eigentlich kein Organmandat mehr vorgesehen, sondern nur mehr mit Anzeige vorzugehen.

Es liegt natürlich immer ein wenig im Ermessensbereich des Beamten.

 

Grundsätzlich kannst annehmen wenn du vor Ort zahlst.:

 

Fahren ohne Licht: § 60/3 Stvo Euro 20

Fehlender Reflektor und da gibsts viele: 1 weißer nach vorne, 1 roter nach hinten, 2 gelbe pro Laufrad, 2 pro Pedal

: §66 StVO i.V.m der Fahrradverordnung je 10 Euro pro Stück

 

Fehlende klingel: §66 StVO i.V.m der Fahrradverordnung Euro 10

 

Da kann dann deine Summe ganz schnell ma zusammenkommen. Ich würde dir raten, dass du beim zuständigen Strafreferenten anrufst und nett fragst, ob man evt. die Strafe abmildern kann. Das ist eigentlich die einzige Möglichkeit.

 

Ich kann dir aber auch als Freund und Helfer und Fahrradpolizist sagen, dass sich die meisten Leute einfach nicht um Vorschriften kümmern. Viele Radler denken sie leben im rechtsfreien Raum. Ich bin selber begeisterter biker und rennradfahrer. Und es ist auch einzusehen, dass du mit dem Mountainbike net Reflektoren und Klingel mitführst wenn du im Wald unterwegs bist und es hell ist.

 

Wenn ich aber ein Stadtradl hab und weiß, dass ich auf öffentlichen Straßen unterwegs bin, dann sollt halt einfach alles passen.

 

Und nix für ungut, aber 182 Euro sind nicht alleine das licht, da haben noch ein paar andere Dinge net gepaßt. Bei einer Anzeige kostet es aber meist mindestens 50 euro wegen dem Verwaltungsaufwand.

 

Und zum unfreundlichen Polizisten:

Es arbeiten überall nur Menschen. Unfreundliche hast du da und dort.

Man kann an gewisse Sachen sicher menschlicher herangehen.

In Graz wurde im Sommer viel mit Organmandaten und Aufklärung gearbeitet.

 

Fakt ist aber auch dass schimpfen alleine meist nix hilft. Wenn von 10 Radlern 4 bei Rot über die Kreuzung fahren, dann denkst dir halt auch deinen Teil.

 

LG

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Hat jemand Erfahrung mit solchen Strafausmaßen und lohnt sich der Einspruch?

Hallo du,

erfahrungsgemäß kann ich dir sagen, dass es voraussichtlich wenig Sinn macht gegen die Strafe per se Einspruch zu erheben. Sinn kann es allerdings machen, gegen die Höhe der Strafe Einspruch zu erheben.

Viel Glück.

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Hallo!

 

Die Strafe an sich wird nicht höher, aber 10% Verwaltungsaufwand werden hinzugerechnet.

Also wie bereits oben erwähnt, vielleicht vorher nett anrufen ob überhaupt mit sich reden gelassen wird....

Denn ansonsten - schade um Kosten und Mühen...

klingt komisch is aber so..

 

lg

 

mayo

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Nach meinen Erfahrungen wird der Einspruch nichts bringen. Es wurden Mängel durch das Rechtsorgan festgestellt. Die Höhe der Strafe könntest du bei dem Sachbearbeiter (Strafreferenten) mit einem entsprechenden Anruf oder Brief vielleicht noch abmildern ... sonst in den sauren Apfel beissen und zahlen.

Mich wundert es nicht das die Beamten recht harsch vorgehen in punkto Strafen weil in Wien nimmt es wirklich schlimme Formen an was das Radfahren betrifft und das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen weil ich 300 Tage im Jahr mit dem Rad in Wien unterwegs bin !

lg

Ernst

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Ein Einspruch gegen eine Strafverfügung hat imho keine formalen Vorschriften und muss nicht begründet werden.‬ Es gibt die Möglichkeiten, einen Einspruch hinsichtlich der Begehung der Tat oder hinsichtlich der Höhe der Strafe zu stellen.

 

Die Strafhöhe kann schon reduziert werden, besser 100 beeinspruchte Euro, als 182 unbeeinspruchte zahlen.

 

Angaben ohne Gewähr.

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abgesehen mal davon, das es diesmal sicher den falschen erwischt hat ;)

glaub nicht das der ronald immer gesetzeswidrig untwegs ist.

 

pech gehabt - und kann jeden passieren,das mal der akku oder batt zu ende geht,

ist bei mir auch schon vorgekommen,schon zur eigenen sicherheit hab ich seit damals

ein reserve licht,bzw akku mit.

 

in deinem fall,sind halt ein paar dinge zusammen gekommen - in zukunft wird dir das wohl nicht mehr passieren.

 

anmerken möcht ich trotzdem folgendes:

 

ES GEHÖRT VIEL MEHR KONTROLLIERT - egal ob Radlfahrer oder Autofahrer

 

ps: in letzter zeit teff ich zu meinen bürofahrzeiten am morgen,sprich so um halb 6

immer mehr biker,die beleuchtet fahren,

sogar mein spezialfreund,den ich jahrelang ohne licht gesehen hab,hat sich ein vorder und rücklicht geleistet :D

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Das mag sein, dass es diesmal den Falschen erwischt hat! Stell ich gar nicht in abrede.

 

Ich habe lediglich gesagt, dass es bei 182 Euro nicht das Licht alleine gewesen sein kann!

 

Und Jimmy du hast Recht, die Einstellung bessert sich, das fallt mir auch auf wenn wir Kontrollen durchführen.

Man darf nicht vergessen, dass wir Radler im Straßenverkehr meistens den kürzeren ziehen, es ist also auch zu unserer Sicherheit!

Dass der Staat von den Strafen profitiert ist einen andere Sache und dass ich nicht alles super find, was unsere werten Herren und Frauen Politiker mit den Geldern machen..........!:(

 

Wenn ich jemanden mit 10 oder 20 Euro bestrafe, dann will ich nicht abzocken, sondern ich will, dass dieser jemand einfach einmal nachdenkt und Tatsache ist einfach, dass Streichelpolizei mit abmahnen alleine nicht funktioniert!

Wenn du dann als Polizist aber angemault wirst und noch dazu beschimpft wirst, na dann ist es klar, dass ich keine Organmandate mehr kassiere sondern auch eine Anzeige schreibe. NEIN ich habe jetz nicht behauptet, dass der Ronald frech war!

Allgemein muss man aber sagen, dass sich gezeigt hat, dass die Akzeptanz der Radler größer ist, wen sie von Bikepolizisten angehalten wurden.

Scheinbar fühlten sich die Leut irgendwie besser verstanden.........

 

Aber wie bereits gesagt, es arbeiten überall nur menschen, auch bei der Polizei! Und es gibt auch Kollegen, bei denen ich die Art nicht in Ordnung finde wie sie mit Menschen umgehen!

 

Thats Life...

Bearbeitet von Jolly Joker
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Allgemein muss man aber sagen, dass sich gezeigt hat, dass die Akzeptanz der Radler größer ist, wen sie von Bikepolizisten angehalten wurden.

.

 

Ich wurde von der Zivilstreife mit Blaulicht verfolgt :toll:

Hab dem Herren sogar meine Lichter gezeigt und geschildert Akku sei leer. Seine Antwort war "Is ma wurscht, Sie ham ka Licht und damit Basta"

Dann hat er sich auch noch über meine "komischen Pedale wo nix dran is" empört. Der riesigen Reflektorstreifen an der Hose waren ihm egal, aber die Eggbeater hat er verteufelt :)

 

Nachdem ich aber sonst auch gut 3/4 des Jahres mitm Rad unterwegs bin und das bis dato der erste Konflikt mit der Exekutive war seh ich das Ganze nicht so eng :)

Vielleicht wird mein Geld ja in anständige Radwege investiert.

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Ich wurde von der Zivilstreife mit Blaulicht verfolgt :toll:

Hab dem Herren sogar meine Lichter gezeigt und geschildert Akku sei leer. Seine Antwort war "Is ma wurscht, Sie ham ka Licht und damit Basta"

Dann hat er sich auch noch über meine "komischen Pedale wo nix dran is" empört. Der riesigen Reflektorstreifen an der Hose waren ihm egal, aber die Eggbeater hat er verteufelt :)

 

Nachdem ich aber sonst auch gut 3/4 des Jahres mitm Rad unterwegs bin und das bis dato der erste Konflikt mit der Exekutive war seh ich das Ganze nicht so eng :)

Vielleicht wird mein Geld ja in anständige Radwege investiert.

 

Reflektorstreifen an der Hose könnten als "Pedalereflektor oder gleichwertige Einrichtung" durchgehen, wie in der Radverordnung gefordert.

Vielleicht ist da ja ein Wissender dabei: http://lobby.ig-fahrrad.org/licht-macht-sichtbar-aktionswoche-von-radlobby-und-radagentur-5-9-11/

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Ich wurde von der Zivilstreife mit Blaulicht verfolgt :toll:

Hab dem Herren sogar meine Lichter gezeigt und geschildert Akku sei leer. Seine Antwort war "Is ma wurscht, Sie ham ka Licht und damit Basta"

Dann hat er sich auch noch über meine "komischen Pedale wo nix dran is" empört. Der riesigen Reflektorstreifen an der Hose waren ihm egal, aber die Eggbeater hat er verteufelt :)

 

Nachdem ich aber sonst auch gut 3/4 des Jahres mitm Rad unterwegs bin und das bis dato der erste Konflikt mit der Exekutive war seh ich das Ganze nicht so eng :)

Vielleicht wird mein Geld ja in anständige Radwege investiert.

 

 

Tja, dass dein Geld gescheit investiert wird wage ich mal zu bezweifeln :devil:

 

Lies dir einfach mal die Fahrradverordnung durch.

Was Krull schreibt ist schon interessant, jedoch ist es mir schleierhaft was "oder gleichwertiges" sein soll. Grundsätzlich ist in der Fahrradverordnung jedoch gemeint, dass die Beleuchtungseinrichtungen fix mit dem Rad verbunden sein sollen. Also vermutlich nyx mit Reflektorstreifen an der Hose oder Stirnlampe und dergleichen. Mit eggbeatern hast aber auch ein Problem! Wenn du zwei Reflektobänder in orange oder Gelb an der Hose hattest, wäre es, ich spreche aber nur für mich, ok gewesen.

 

Das Lustige ist ja auch: weiß Reflektorringe an den Reifen sind ok, aber von Speichensticks steht da nyx, dass kann dir kaum jemand sagen, ob die jetzt auch 20 cm2 bräuchten oder nicht.

 

Zitat Fahrradverordnung:

 

"mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind, oder an jedem Rad mit mindestens zwei nach beiden Seiten wirkenden gelben Rückstrahlern mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2 oder mit anderen rückstrahlenden Einrichtungen, die in der Wirkung den zuvor genannten entsprechen"

 

Aber was willst, die letzte Änderung war mit einem Bundesgesetzblatt von 1999 !?! Das Gestz ist einfach teilweise nicht klar formuliert. Ist mit den meisten Gesetzen bei uns so. Du musst dir mal zig VWGH oder UVS Entscheidungen durchlesen, dann weißt du was du darfst und was net.

Anstatt dass der Gesetzgeber einfach taxativ im Gesetzestext anfürt: gelbe oder weiße Reifenseitenwände, gelbe Katzenaugen, Reflektorsticks........

 

Oder glaubst, dass ich als Polizist auf der Straße messen kann ob dein Licht jetzt 100 candela hat? Was soll das, das ist nicht praktikabel. Die Lichter gehören gekennzeichnet und gut ists.

 

Wenn du mich fragst gehört mittlerweile auch das Mountainbike als Sportgerät akzeptiert wie das Rennrad und am tag von alllen Ausrüstungsgegenständen befreit, sofern es für Trainingszwecke benutzt wird! Also du siehst, dass das Gesetz eigentlich nicht wirklich up to date ist; leider.

 

Aber erkundige dich mal beim BMVIT am besten per mail und wenn die dir schriftlich antworten, dass das ok sei, dann würd ich einen Einspruch machen, dann hast denke ich gute Chancen, dass die Behörde dir den Betrag reduziert, oder wenns dir nicht zu deppert ist könntest dann auch zum UVS gehen.

 

Jo, tut mir aber wieder mal leid, dass du einen von unseren freundlichsten erwischt hast. Man hätte es sicher freundlicher auch regeln können.

 

LG

Bearbeitet von Jolly Joker
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In dem Fall wird ein Einspruch wenig bringen. Ich hab schon Strafverfügungen (Radarstrafen) beeinsprucht, wo man immer Art und Weise der Messung (Aufstellungsort, Messungenauigkeiten,.....) oder die Notwendigkeit (Dient der Verkehrssicherheit? Abzocke?) als Begründungen angeben kann.

 

Beim "Betreten auf frischer Tat", wie es bei dir war, ist die Sachlage leider völlig klar. Ums Strafezahlen wirst du also nicht herum kommen. Eine Minderung der Strafhöhe sollte aber möglich sein, wenn er z.B. reflektierende Streifen an der Bekleidung usw. nicht gelten lässt. Das mit dem Licht ist aber leider unbestritten.

 

Also probier, was du an Minderung heraus bringen kannst, aber gratis wirds nicht werden.

 

Ein kleiner Exkurs in die Gepflogenheiten der NÖ Verwaltungsbehörden: Beeinsrpruchung einer Strafhöhe bis 50€ macht meist Sinn, da es aufgrund der "Effizienz der Verwaltung" teurer ist, solche "Kleinbeträge" im Verwaltungsstrafverfahren einzutreiben, als den Einspruch gelten zu lassen. Wie gesagt MEIST!! Probieren kostet halt aber dann extra, wenns nix is :)

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Ich muss an dieser Stelle eine Lanze für unsere Polizei brechen:

Mitte dieses Jahres war ich mit dem MTB auf der Strasse unterwegs um ein paar Ortschaften weiter zu Bekannten zu kommen. Auf dem Weg habe ich wohl eine rote Baustellenampel übersehen ... :-( Nichtsahnend fuhr ich also am Radweg als vor mir ein Polizeiwagen quer stand. Ich hörte mir an warum ich angehalten wurde und sollte mich ausweisen. Nun: außer meinem Handy hatte ich keinerlei Utensilien mit :-( Nach ein wenig reden notierten sie sich meine Daten auf einem Block und ich solle doch morgen auf den Posten kommen um die Amtshandlung zu Ende zu bringen. Glücklicherweise war der Zustand meines Rades (Glocke etc.) kein Thema! Ich dankte und fuhr weiter - auf das mich die beiden 500m später nochmals stoppen! *sch...* waren da meine ersten Gedanken.

Aber: Sie erklärten mir, dass sich die Sache erledigt hätte und ich nicht auf den Posten kommen brauche!

 

Ich fand's gut und auch menschlich! Und gemerkt habe ich es mir auch ;-)

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teilweise OT:

 

Baustellenampeln sollten für Radfahrer bei ausreichender Restfahrbahnbreite nicht gelten, weil man es bei entsprechender Länge des Abschnittes ohnedies nicht schafft, rechtzeitig am anderen Ende anzukommen. In der Schweiz auf so einem Stück, wos noch dazu bergauf ging, war ein entsprechender Zusatz sinngemäß "Ampel gilt nicht für Velos".

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kloar. nur hats für mich so geklungen, als müssten die einen (deine 60%) ausbaden, was andere (4 von 10) verbrochen haben, weil die exekutive durch langjährige sisyphusarbeit eine immer geringere toleranzschwelle bekommt. das is euer job, dabei korrekt zu bleiben. mit anderen worten: mir kann keiner erklären, dass fehlende katzenaugen (die an jedem zweiten radlständer oder durch fliehkräfte allein oft hops gehn und sowieso viel weniger reflektieren als speichensticks) an den speichen eine geldstrafe rechtfertigen. bei rot über die kreuzung von mir aus schon.
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Wenn du die vorigen posts genau gelesen hättest, dann wär dir aufgefallen, dass ich geschrieben habe, dass ich es für sinnvoll halten würde, wenn ein Mountainbike bei Tageslicht und Trainingsfahrten gleich behandelt wird wie ein Rennrad. Soll heißen: Katzenaugen und Reflektoren am Tag nicht verpflichtend.

 

Außerdem kann ich dir sagen, dass wegen einem fehlenden Katzenauge noch keiner bei uns gezahlt hat. Wenn ich aber bei rot in die Kreuzung fahr und dann noch 5 Trümmer fehlen, naja dann ist man schon a bisserl selber schuld.

 

Außerdem kannst nicht sagen, dass wir jahrelange sissyphusarbeit bei den Radlern gemacht haben, zumal es heuer das erste Jahr war, wo das über den Sommer geziehlt durch Bikecops gemacht worden ist. In der Vergangenheit hatte man als Radler eh fast Narrrenfreiheit.

 

Und leider muss ich dir sagen es war höchste Zeit. Wenn ich Radler mit 2,2 Promille aufhalte oder Fixie Fahrer die KEINE EINZIGE Bremse am Radl haben und mit 25 km/h durch die Fussgängerzone fahren, dann hat das durchaus seine Berechtigung, dass man auch den Radfahrern ein bisserl auf die Finger bzw. Räder schaut.

 

Aber keine Sorge, ich mach die Arbeit schon lange und kann mit deiner Kritik umgehen. Aber schuld sind meist eh immer die anderen, nur der nicht der den Fehler gemacht hat.........

Bearbeitet von Jolly Joker
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Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass ich mit dem Missachten roter Ampeln, Gehsteig fahren und sonstigen "Kavaliersdelikten" nix am Hut hab.

Nachdem ich so ziemlich jeden Tag (außer es schneit oder stürmt garstig) per Rad in die Firma fahre seh ich da so einiges wo mir nur Kopfschütteln bleibt. Aber solche Leute kommen immer ungestraft davon. Mir geht einmal das Licht aus und sofort steht die Exekutive vor mir, lol.

Soviel zum Thema Karma, vor allem wenn ich dann wegen fehlender Glocke und Reflektoren Höchststrafen zahlen darf :o

 

Mich würd nur interessieren ob auch jemals gegen die, vorsicht böse Zunge, Kreaturen vorgegangen wird die den Radweg verstellen, zuparken oder zu Fuß bewandern. Die ham da nämlich nyx verloren :3

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das hoff ich doch stark. wird nur uns radlern so vorkommen, als würde denen nix passiern. radwegparken gibts wirklich täglich auf meiner route.

was ich mich öfters frag: gibts eine gesetzliche grundlage für die polizei, offensichtlich mangelhafte/verkehrsuntaugliche autos zu beanstanden? was mir da ständig an rostkübeln vor der nase fahrt. weiße und blaue schwaden ausm topf. nachgeschliffene schalldämpfer und ölwannenschützer usw. dinge, die wirklich jedem auffallen. die müssten doch binnen minuten angehalten werden.

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Die Radlwegparker haben wir auch im Sommer beanstandet, genauso Autofahrer die verboternerweise (Keplerbrücke) Links abbiegen und die Radler fast abschießen. Ist ne Sauerrei sowas!

 

Und zu der Fagen mit den Autos:

 

JA da gibt es Möglichkeiten. Wenn ich den Verdacht habe, dass der PKW/LKW nicht verkehrs und betriebssicher ist, fahre ich mit ihm in die Landesprüfhalle. Wenn der Sachverständige dort gravierende Mängel oder gar Gefahr im Verzug entdeckt ist das Taferl (Kennzeichen) weg und eine Anzeige gibts auch.

Wirst lachen sogar das haben wir im Sommer bei der Bikepolizei gemacht.

Wenn ich vor Ort sogar feststellen kann, dass z.B. die Bremse überhaupt keine Wirkung hat, dann steht der PKW und das Taferl ist auch weg.

 

 

Du siehst als: wir gehen nicht nur auf die Radler los, sondern versuchen auch Gefahrenquellen für Radfahrer auszuschalten.

Man muss aber sagen, dass das Aufgabenspektrum immer breiter wird. Es kann sich nicht jeder überall gut auskennen. Auf den Schrottautos arbeiten meist die Verkehrspolizisten. Die normalen Streifenbeamten sind dann schon happy wenn sie so ihrer Einsätze abarbeiten können.

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