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OGH/Wegehalterhaftung/MTBer/Neue Entscheiung


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Ich stelle jetzt mal in den Raum, dass der MTBer gelogen hat, denn das nehme ich ihm (nämlich keinem Biker) ab ...auch glaube, so etwas nennt man "Projektion" :D:

 

Der Kläger war auf die Forststraße gelangt, indem er mit seinem Mountainbike zunächst einen über einen anderen Weg gelegten Metallschranken umging, an Verkehrszeichen „Allgemeines Fahrverbot“ mit dem Zusatz „Forststraße“ samt Zusatztafel „gilt auch für Reiter und Radfahrer“ vorbeiging, etwa 100 bis 150 m auf einem Wanderweg und schließlich etwa 12 m über eine Waldlichtung und über den Wegrand der Forststraße sein Mountainbike weiterschob. Erst auf der Forststraße bestieg er sein Mountainbike und fuhr diese in der Annahme bergab, dass man auf dieser Forststraße - wie überhaupt im Wald - Fahrrad fahren dürfe.

 

Merken muss ich mir für die nächste Begegnung diesen Paragraphen:

 

Im Übrigen kommt es bei Prüfung der Frage der Erkennbarkeit einer unerlaubten oder widmungswidrigen Benützung einer Forststraße, welche nach § 1319a Abs 2 zweiter Satz ABGB die Haftung des Wegehalters ausschließt

 

Und ich hoffe, das lesen nicht zu viele "Feinde", die dann an allen unmöglichen Stellen (wo man es nämlich wirklich nicht erwartet und sieht) irgendwelche Drähte ...nach dem Motto "ich hafte nicht, bist selber Schuld, wenn du hier radelst"

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Merken muss ich mir für die nächste Begegnung diesen Paragraphen:

 

Im Übrigen kommt es bei Prüfung der Frage der Erkennbarkeit einer unerlaubten oder widmungswidrigen Benützung einer Forststraße, welche nach § 1319a Abs 2 zweiter Satz ABGB die Haftung des Wegehalters ausschließt

 

Und ich hoffe, das lesen nicht zu viele "Feinde", die dann an allen unmöglichen Stellen (wo man es nämlich wirklich nicht erwartet und sieht) irgendwelche Drähte ...nach dem Motto "ich hafte nicht, bist selber Schuld, wenn du hier radelst"

 

Ich weiss nicht wie du darauf kommst, dass der Wegerhalter IMMER haftungsfrei ist.

 

"Der Wegehalter hat für Unfallsfolgen nur einzustehen, wenn ihm oder seinen Leuten grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist. Darunter ist eine auffallende Sorglosigkeit zu verstehen, bei der die gebotene Sorgfalt nach den Umständen des Falls in ungewöhnlicher Weise verletzt wird und der Eintritt des Schadens nicht nur als möglich, sondern geradezu als wahrscheinlich vorauszusehen ist. Es kommt im jeweils zu prüfenden Einzelfall darauf an, ob der Wegehalter die ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um eine gefahrlose Benützung gerade dieses Wegs sicherzustellen (4 Ob 211/11z mwN zur stRsp)."

 

Ein gespannter Draht ist sicherlich mehr als leicht fahrlässig, zumindest grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich. Hier haftet der Wegerhalter sicherlich.

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Ein gespannter Draht ist sicherlich mehr als leicht fahrlässig, zumindest grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich. Hier haftet der Wegerhalter sicherlich.

bin zwar kein jurist, aber das denke ich auch. im gegenständlichen fall wars ja so, dass die kette erkennbar war und der anhalteweg ausgereicht hätte.

vermutlich war der bursche aber schneller als 20 km/h unterwegs, oder hat halt nicht auf den weg geschaut. dumm gelaufen.

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Ich meine kein dünnes Drahterl, das als augenscheinliche Falle gespannt wird, sondern Grenzfälle, wo eben dieser Einzelfall zu prüfen ist. Eine fette Kette noch dazu an einer Stelle, wo vermutlich ohnehin irgend so etwas wie eine Kreuzung/Wegmündung ist, meine ich nicht. Wenn so ein dünnes Kettchen an unvermuteter Stelle hängt, kann es schon mal eng werden. Und ob das eh leicht einsehbar war oder nicht, ist dann die Streitfrage. Und ein Schaden ist ja vom Weghalter nicht wirklich vorauszusehen, denn einen Wanderer wird es wohl nie erwischen ...einen Biker aber eventuell schon ....da der Weghalter aber logischerweise davon ausgehen darf, dass dort keiner mit dem Rad unterwegs ist, hat er die Kennzeichnung seiner Absperrung eben auch entsprechend (gering) vorgenommen.

 

...so was in der Art meine ich. Is aber eh eher nur Theorie.

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kurz zusammengefasst: wennst auf einer straße mit fahrverbot trotzdem fahrst, musst halt die augen aufmachen.

 

Stimmt nicht ganz:

 

"Da somit die Haftung der Beklagten als Wegehalterin ..... jedenfalls ausgeschlossen ist, ist die ..... Rechtsfrage, ob für den Kläger die unerlaubte Benützung einer Forststraße erkennbar war, nicht entscheidungswesentlich."

 

Auf bikerdeutsch: Du musst die Augen IMMER aufmachen.

 

Im Übrigen: Mehrere solche Urteile in Zukunft minimieren das Risiko der Wegehalter, was dem MTB-Sport nur gut tun kann 8)

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  • 3 Wochen später...

ok, mal folgendes beispiel:

 

mir passiert, vor ca. 5jahren:

location: schneeberg, forststrasse bergab richtung rohrbachgraben.

rechtskurve, ca. 30km/h, in der kurve quer stacheldraht in knie- und brusthöhe gespannt.

ergebnis: doppelten stacheldraht durchschlagen, daraufhin platten hinten und vorn, vordere bremsleitung abgerissen, camelbak und ein handschuh sowie hose und trikot zerfetzt, beine und arme blutig aufgerissen, nicht auszudenken, wenn ich den stacheldraht in hals- oder gesichtshöhe übernommen hätte...und?

hätt ich klagen sollen? und, gesetzt den unwahrscheinlichen fall, ich hätte die klage gewonnen, hätte in diesem gebiet jemals wieder wer biken können?

kurz gesagt, goschn halten, unauffällig bleiben ist mMn die bessere lösung....na und zum aktuellen fall:

der biker hat sein bike kreuz und quer durchs gelände getragen, bis er zur forststrasse gelangte, wo er dann aufstieg und fuhr...:rofl::rofl::rofl:so war's, ganz sicher. und wieder ein urteil mehr, das uns ins aus drängt..ganz toll. weiter so.

schaut euch mal auf meinem avatar die schrift auf der tafel an...steht übrigens am semmering beim pollereshaus, 200hm übern bikepark...das ist die realität.

Bearbeitet von Schwacholdi
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könnte "geduldet" heißen.

EDIT: hatte den Post von PLR nicht gesehn - dann sind wir wohl einer Meinung ;)

 

verzeihung!

 

für mich leicht zu erkennen, weil ich ja weiß, was draufsteht. logisch. sorry.

aber es stimmt schon, am schild steht großartig radfahrer willkommen, willkommen wurde durchgestrichen und geduldet druntergeschrieben.

find ich persönlich auf einer berghütte 200hm übern bikepark, die ohnehin über eine befestigte forststraße erreichbar ist, etwas befremdlich...anscheinend ist das geld der biker, die da in nicht unerheblicher anzahl dort einkehrten nix wert.

deswegen hatte ich unlängst einen "hüttenthread" aufgemacht, da ich dachte, daß solche und ähnliche, aber möglichst doch im großen und ganzen positive feedbacks kommen würden..leider hat das anscheinend jemand falsch verstanden und geglaubt, ich hab nix besseres zu tun als mich über alles und jedes zu beschweren und auf gewerbetreibende hinzuhauen..das gegenteil wollt ich eigentlich erreichen. aber was solls.

und wenn man jahrelang in einen berggasthof einkehrt und sein gutes geld hinträgt und dann vom juniorchef meldungen wie zitat "de da mit de sch...mountainbikes auf mein grund umadumfahrn gehn mir scho längst am a...., de ghörn sowieso alle weg..."hört, dann sollte man mMn drüber diskutieren dürfen, wenns schon ein forum gibt..

Bearbeitet von Schwacholdi
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verzeihung!

 

.

aber es stimmt schon, am schild steht großartig radfahrer willkommen, willkommen wurde durchgestrichen und geduldet druntergeschrieben.

forum gibt..

 

Hallo . Als ich, als Stammgast auf der Pollereshütte, das Schild zum ersten mal sah dachte ich auch "wos soll den des jetzt?" Hab die Wirtin darauf angesprochen: da gehts um einen lustigen Vorfall eines Bergrettungsmannes der oft mit dem Bike rauffährt. Die haben der Büffelwirtin auch das Schild gemacht. Das betrifft eigentlich nur diesen persönlichen Vorfall.

Für alle anderen Biker wie auch mich sieht das ganze natürlich nicht ganz "bikerfreundlich" aus.

Stimmt aber nicht - Biker wie Wanderer sind auf der Pollereshütte herzlich willkommen !

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Das besagte Schild in lesbarer Größe:

 

radfahrer_geduldet.jpg

 

Ich war mit Freunden vor 1,5 Jahren auf der Pollereshütte und war recht verblüfft angesichts des Schildes. Wir haben darauf verzichtet etwas zu konsumieren und sind später woanders eingekehrt. Der erste Eindruck für mich war befremdlich, auch wenn es nur als Spaß gemeint ist.

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auf die Pollereshütte fahr ich schon lange nicht mehr ...

 

... bringt auch nix, dann schon lieber unten beim Kummerbauer

(wenn dort nur net des Essen so gut, die Portionen so groß und kurz danach die Steigung wäre ...)

:rolleyes:

:toll::toll::toll:

...auf der steigung rächen sich schweinsbraten & schnitzel!!! das is die "saumagenbenchmark"!

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:toll::toll::toll:

...auf der steigung rächen sich schweinsbraten & schnitzel!!! das is die "saumagenbenchmark"!

 

leute!!!

 

ihr müsst's den kummerbauer "verkehrt" fahren!

runter maria schutz, den rechten forstweg wieder rauf, übern weinweg zur skipiste und entweder die loipe zur promenade und passhöhe oder die alte skipiste richtung polleres und beim blockhaus links runter übern bikepark...vielleicht die enzianhütte noch "mitnehmen"...beim kummerbauer den apfelstrudel wählen..hat um 0,02kalorien weniger:D

apropos: der kummerbauer is a nimmer das was er war...voriges jahr hat der jüngere, der dort meist in der küche ,herumläuft gemeint, daß ihm da die ganzen radfahrer am a.... gehen würden, die da auf seinem grund herumfahren, die g'hören alle weg, und das lauthals vor publikum mit gamsbart und bierkrug, die ihm fröhlich beipflichteten...aber das gehört ja eigentlich gar nicht in diesen fred, sorry, nur mal so angemerkt...

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