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(Bereits beim Kauf) defektes Fahrrad: Reparatur/Umtausch - Rechtliche Aspekte?


wudy
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Also ich habe am 18.1. bei einem bekannten österreichischen Fahrradhändler ein stark reduziertes Fahrrad der Saison 2012 im Abverkauf gekauft. Seit dem war das Fahrrad nie in Verwendung sondern ist nur im Wohnzimmer gestanden. Nun sind mir heute als ich die Federelemente einstellte ein leichter und ein gravierender Mangel an der Federgabel aufgefallen. Der gravierende Mangel ist das an der verbauten RockShox Revelation RL das Einstellrädchen für die Zugstufe bzw. unter Umständen die Ganze Zugstufeneinheit fehlt. Dieses Rädchen ist auf diversen Herstellerseiten so wie am Bild des gekauften Fahrrades bei besagtem Händler auf dessen Onlinepräsenz deutlich erkennbar. Der 2. Mangel ist dass das Tauchrohr eine kleine "drübe" Stelle hat.

Jetzt ist die Frage welche Rechte hab ich als Käufer bzw. der Verkäufer wenn ich morgen reklamieren möchte? Darf ich darauf bestehen dass das Fahrrad sofort ausgetauscht wird oder nur darauf das die Gabel getauscht wird oder hab ich vorerst gar kein Recht auf Umtausch und muss den Händler reparieren lassen versuchen und hab vorerst weder Geld noch Fahrrad? Wenn zum Umtausch kein gleiches Produkt vorhanden ist (Ausverkauf), welche Optionen gibt es dann? Nur Geldrückgabe oder auch Umtausch auf ein anderes Fahrrad/Gabel?

Oder hab ich gar ganz Pech gehabt weil ich hätte den Mangel beim Kauf im Geschäft ja sehen können?

 

Und was ich mich am allermeisten Frage wie dieses verdammte Rädchen fehlen kann!!???

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Binnen der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer das ein Defekt vom Käufer verursacht wurde, nachdem du das Rad gekauft hast und es dir nicht sofort aufgefallen ist hast du ein recht auf Ausbesserung des mangels, da der Verkäufer dir das Rad mangelfrei übergeben muss!

Die einfachste Methode wird wahrscheinlich sein dass die Gabel eingeschickt wird bzw du einen Ersatz bekommst!

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Jetzt bitte einmal tieeef Luft holen. Das rechtliche hat schon der Biker753 umrissen.

Eine Revelation ohne Zugstufe kann ich mir nicht vorstellen. Der Verstellknopf der Zugstufe ist normal abziehbar. Ich würde jetzt einmal einfach davon ausgehen dass der aus welchen Gründen auch immer fehlt. Das sollte kein Thema sein den zu ersätzen.

@Trübung

Kann man jetzt so gar nix dazu sagen. Kleine Trübungen kommen aber öfters vor und würde ich als normal bezeichnen sofern sie klein und unter der Oberfläche sind. (Gibts ein gutes Foto?)

 

Setze dich doch einfach einmal mit deinem Händler in Verbindung.

Bearbeitet von roadrunner82
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der müsst dir wohl fehlen, oder?

 

http://www.jejamescycles.co.uk/product-images-large/rockshox-rebound-adjuster-knob-bolt-kit-54685.jpg

 

 

die schwarze schraube, mit dem loch, solltest hoffentlich haben, sonst müsstest öl verlieren bzw unten reinschaun können, wahrscheinlich würds dann auch bisserl ungut sein beim fahren.

 

Das rote teil wird einfach nur reingesteckt, wenns eben ned ganz eingerastet ist verliert man das recht leicht.

 

rebound kannst derweil mit einem passenden inbus trotzdem verstellen können, fahren wohl auch. (ohne gewähr ;) hab aber schon einige getroffen die halt ohne dem roten knopf weitergefahren sind)

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Bei den Rockshox´en ab Modelljahr 2011 findet man da und dort unter der Beschichtung trübe Stellen. Solange sie nicht rauh sind (Fingerprobe) ist das funktional grundsätzlich mal kein Problem. Ich hatte das bei mehreren Sektor´s, die auch heute noch problemlos laufen. Nur bei meiner eigenen hab ichs beanstandet, weils mir einfach (pingelig wie ich bin) auf die Nerven ging.

 

Zum Zugstufenknopferl wurde eh schon das Nötigste gesagt.

 

Worauf ich noch hinweisen will: Befreit euch endlich von dem Gedanken, gleich überall mit der juristischen Keule drauf hauen zu wollen, nur weil ihr einen Rechtsschutz habt. Das geht mir sowas von auf die Nüsse, dass es niemand mehr für Wert befindet, mal einen Schritt zurück zu treten, runter zu schlucken und mit dem (möglicherweise verursachenden) Gegenüber in einer korrekten, freundlichen und menschlichen Art und Weise zu reden.

Da bring ma ja, scheints, wirklich langsam amerikanische Verhältnisse zusammen, dass´d sogar den Anwalt mit aufs Klo nimmst, damit er Beweise sichern kann, wennst dir mitn Klopapier den Hintern wund wetzt.

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@greyz: ja genau, das fehlt, die schraube ist bei mir rot nicht schwarz, aber das tut nichts zur sache. die schraube hat ein loch durch die mitte, dort geht wohl der stift vom rädchen ins innere der gabel, öl kommt da allerdings keins raus, logischerweise dann auch nicht wenn man die schraube ganz rausschraubt.

 

@Siegfried: ok, da man nichts spürt wenn man mit dem Fingernagel darüberstreicht wirds wohl nichts ausmachen, ich hatte nur die befürchtung weil meine fox 40 auch wegen, mit dem finger unspürbaren ungleichmäßigkeiten undicht wurde.

Das es der falsche Weg ist immer gleich mit der juristischen Keule zu kommen muss ich dir Recht geben, ich hatte auch nicht vor ins Geschäft zu laufen und den Verkäufer gleich damit zu konfrontieren, es ging mir eher darum im Fall das er sagt ich hätte Pech gehabt (weil er sich Kosten sparen will oder dergleichen) zu wissen ob er damit Recht hat. Und es geht mir darum das ich nicht wegen einer Reparatur ewig auf das Bike verzichten will, und ob ich in diesem Fall andere Optionen habe.

 

Danke für eure schnelle Hilfe

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Worauf ich noch hinweisen will: Befreit euch endlich von dem Gedanken, gleich überall mit der juristischen Keule drauf hauen zu wollen, nur weil ihr einen Rechtsschutz habt. Das geht mir sowas von auf die Nüsse, dass es niemand mehr für Wert befindet, mal einen Schritt zurück zu treten, runter zu schlucken und mit dem (möglicherweise verursachenden) Gegenüber in einer korrekten, freundlichen und menschlichen Art und Weise zu reden.

Da bring ma ja, scheints, wirklich langsam amerikanische Verhältnisse zusammen, dass´d sogar den Anwalt mit aufs Klo nimmst, damit er Beweise sichern kann, wennst dir mitn Klopapier den Hintern wund wetzt.

 

:klatsch: Endlich einer ders auf den Punkt bringt!

 

Auch wenns ned direkt zum Thema passt, aber meine Erfahrung ist, dass die wenigsten Händler, Privatverkäufer etc. jemandem bewusst defekte oder mangelhafte Ware andrehen. (Schwarze Schafe gibts natürlich immer). Die Meisten sind froh, wenn einfach alles reibungslos abläuft, der Käufer zufrieden ist und es keine Scherereien gibt, weils sowohl für den Verkäufer wie auch für den Käufer die problemloseste Art ist Geschäfte zu machen und Nerven zu schonen.

Mängel und Defekte wird es immer geben, doch hier ist es in Normalfall der beste Weg, wenn man sachlich und freundlich bleibt, sein Problem schildert und nicht immer gleich den möchtegern Juristen raushängen lässt.

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