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Radarstrafe ?? DAUER Zustellung in Zeiten von Digitalradargeräten auf der Autobahn


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Nein, zumindest nicht auf Strafzettel bezogen.

 

Meine beiden Strafen (1x Schweiz mit dem Frimenauto sowie 1x B317 kurz vor Judenburg mit meinem Auto) sowie die Strafen meiner Frau (mit ihrem oder meinem Auto) waren innerhalb von rund 4 Wochen da.

 

War dein Vergehen denn auch eindeutig? (du alleine auf der Straße bei nicht allzu schlechtem Wetter)

Ich kann mich nämlich an 2 Fälle errinnern wo ich den Blitz wahrgenommen, bisher aber keine Post erhalten habe (einmal wurde ich, auch zu schnell unterwegs, auf einer 2 spurigen Stadtzubringerstraße in D überholt - was ja nicht automatisch heißt dass der Überholer noch schneller war, hätte ihn auch rechts überholen können. Und einmal auf der A10 Richtung Salzburg bei starkem Schneefall)

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Den Blitz habe ich vernommen, allerdings glaube ich dass der blitz meinem Nachkommenden gegolten hat, weil ich glaube ich - schon zu weit vom Kastl weg gewesen war. Ausser das Kastl blitzt 100 m weit. Aber selbst ist man immer unsicher und möchte man natürlich wissen, wie lange es eine Zitterpartie bleibt.
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Ich kann mich nämlich an 2 Fälle errinnern wo ich den Blitz wahrgenommen, bisher aber keine Post erhalten habe (einmal wurde ich, auch zu schnell unterwegs, auf einer 2 spurigen Stadtzubringerstraße in D überholt - was ja nicht automatisch heißt dass der Überholer noch schneller war, hätte ihn auch rechts überholen können. Und einmal auf der A10 Richtung Salzburg bei starkem Schneefall)

 

 

Hab mal gehört/gelesen, dass ein Radargerät immer 2 mal knipst damit man sehen kann welches Auto schneller war!?

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Höhere Verkehrsstrafen, verdoppelte Verjährungsfrist

Vermutlich im April oder Mai ergeben sich im Verwaltungsstrafgesetz einige Änderungen: Die Obergrenze für Organmandate wird auf 90 Euro angehoben (bisher 36 Euro). Die Obergrenze für Anonymverfügungen steigt auf 365 Euro (bisher 220 Euro), jene für Strafverfügungen auf 500 Euro (bisher 300 Euro). Die Verfolgungsverjährung wird auf ein Jahr verlängert (bisher sechs Monate).

 

So stand es geschrieben...

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Wobei mah hier relativierend festellen muss, dass die österreichische Verwaltung angehalten ist, "effizient" zu arbeiten. Sprich: ist die Verfolgung eines Strafbestandes in der Exekution teurer als die Höhe der Strafe selbst wird das Verfahren eingestellt. Wie das durch die Anhebung der Strafen künftig aussieht, bleibt abzuwarten. Da tu ma lieber gesetzeskonform fahren :D
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