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An Polizeikontrolle vorbeigefahren - weitergewunken worden


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Hallo Leute,

 

heute ist mir was blödes passiert. An einer Bundesstraße (2 Spuren pro Richtung, baulich getrennt), bin ich rechts gefahren. Das ganze war bei tiefstehender Sonne (Gegenlicht), kurz vor einer Tunneleinfahrt. 20m vor dem Tunnel ist rechts eine Spur für Busse.

 

Ich komme (zugegebener Maßen zu schnell) dorthin, und sehe beim vorbeifahren den Polizisten am Rand stehen, mit hochgehaltener Hand. Daneben sein Kollege mit der Radarpistole. Wegen dem Gegenlicht und dem dunklen Tunnel hinter den Beamten habe ich diese wirklich nicht gesehen.

 

Jedenfalls hab ich sofort auf die Bremse gedrückt, und kam ca. 20m nach der Tunneleinfahrt zum stehen. Hinter mir kamen schon andere Autos nach, und im Rückspiegel habe ich gesehen, wie der Beamte gewunken hat, ich solle weiterfahren. Nach 5 sec. zögern habe ich das dann auch getan, auch weil weiter nichts passiert ist (keine Annäherung des Beamten oder Einsteigen ins Polizeifahrzeug).

 

Meine Frage: Muß ich damit rechnen, daß da was nachkommt, wg. Geschwindigkeitsübertretung und Nichtanhalten, obwohl ich definitiv weitergewunken wurde? Wäre auch gern zurückgefahren, aber rückwärts gegen die Fahrtrichtung war nicht möglich, auch wg. dem Nachfolgeverkehr.

 

Schön blöd, aber wg. dem Gegenlicht hatte ich die Beamten wirklich erst gesehen, als ich 10m vor ihnen war..... shit happens. :f:

 

Lg

Christian

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kommt natürlich auf den beamten und dessen tagesverfassung an, aber grundsätzlich würde ich mir da wenig sorgen machen, er hat ja gesehen das der gute wille da war.

bei solchen ausnahmesituationen wie du sie beschreibst gibt es ausserdem immer noch die möglichkeit, sich das dann mit dem sachbearbeiter auszumachen und die umstände zu erklären, die sind im normalfall keine unmenschen ;)

 

allerdings glaube ich persönlich einen anonymverfügung wegen überhöhter geschwindigkeit im postkasten wird das schlimmste sein was passiert.

Bearbeitet von outmen
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allerdings glaube ich persönlich einen anonymverfügung wegen überhöhter geschwindigkeit im postkasten wird das schlimmste sein was passiert.

Denke ich auch . Aber was soll der Beamte sonst machen als dich weiterwinken . Alleine das du stehenbleibst ( im Tunnel ) ist ja schon extrem gefährlich . Und die Autos hinter dir sehen genausoviel wie du gesehen hast . Egal was jetzt kommt würde ich sagen noch Glück gehabt .

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Und die Autos hinter dir sehen genausoviel wie du gesehen hast .

.. und deswegen fahren wir einfach, auch wenn wir nicht genug sehen?

ich beweg die Kübel oft ja wirklich halbseiden, aber zumindest SEHE ich so weit, wie ich Speed draufhab.

Und wenn nicht, dann muss ich das Tempo reduzieren.

 

Glücklicherweise haben die Autos (die Fahrer) dahinter mehr gesehen, die sind nämlich nicht lustig in das stehende Auto reingeknallt

Aber warten wir einmal was all die im Moment verständnisvollen Leute so zu tippen haben, wenn ein armer, von der tiefstehenden Sonne geblendeter, Sie abräumt

 

PS, zum Thema: würde mich wundern, wenn da überhaupt was kommt

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Nur zum Verständnis: ich hab auf die Bremse gedrückt, als ich den Beamten gesehen hab, auch aus Reflex. Nachdem ich zum stehen kam, hab ich schon gesehen, er winkt weiter. Bin dann auch gleich wieder losgefahren, um niemanden zu gefährden, und insgesamt vielleicht 3 sec. gestanden. War also nicht wirklich eine Gefahr für die nachkommenden, die ja selbst auch gebremst haben.

 

Und ich will auch hier keine "verständnisvollen Leute", sondern einfach eine Einschätzung von Euch. Und selbst wenn was kommt, auch ok, ich war ja wohl wirklich zu schnell... :rolleyes:

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Ich geh nicht davon aus, dass was kommt.

 

1) Wenn du zu schnell warst, und sie haben dich mit der Radarpistole gemessen, dann MÜSSEN sie dich vor Ort strafen oder deine Personalien aufnehmen, wenns so schnell war, dass ein Strafverfahren eingeleitet werden muss.

 

Wenn sie dich nicht "festhalten" um dich zu strafen, sondern auch noch weiter winken, dann sinkt die Wahrschienlichkeit, dass sie dich strafen wollten bzw. wird sichs im allfälligen Berufungsverfahren gut machen :D

 

2) Wenn sie dich geblitzt haben, was nachkommt, dann auf jeden Fall Berufung anmelden und begründen, dass die Richtigkeit der Messung aufgrund der tiefstehenden Sonne und der erwartbaren Scheibenreflexionen (Radar ist nix anderes als eine Reflexionsmessung) angezweifelt werden kann.

 

Außerdem kann man noch ins Treffen führen, dass die Radarmessung dort womöglich weder der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gedient hat, noch sicherheitsrelevante Aspekte erkennbar waren (es sei denn, es war ein Tempolimit, Baustelle, Engstelle,....)

 

3) Üblicherweise kommt die Anonymverfügung nur dann, wenn a Radarkisterl dagestanden ist, das auch tatsächlich ein Beweisfoto gemacht hat, das von der Behörde ausgewertet werden muss.

 

....also insgesamt eine äußerst geringe Wahrscheinlichkeit, dass dich das irgendwas kostet ;)

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Ich geh nicht davon aus, dass was kommt.

 

1) Wenn du zu schnell warst, und sie haben dich mit der Radarpistole gemessen, dann MÜSSEN sie dich vor Ort strafen oder deine Personalien aufnehmen, wenns so schnell war, dass ein Strafverfahren eingeleitet werden muss.

 

Wenn sie dich nicht "festhalten" um dich zu strafen, sondern auch noch weiter winken, dann sinkt die Wahrschienlichkeit, dass sie dich strafen wollten bzw. wird sichs im allfälligen Berufungsverfahren gut machen :D

 

2) Wenn sie dich geblitzt haben, was nachkommt, dann auf jeden Fall Berufung anmelden und begründen, dass die Richtigkeit der Messung aufgrund der tiefstehenden Sonne und der erwartbaren Scheibenreflexionen (Radar ist nix anderes als eine Reflexionsmessung) angezweifelt werden kann.

 

Außerdem kann man noch ins Treffen führen, dass die Radarmessung dort womöglich weder der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gedient hat, noch sicherheitsrelevante Aspekte erkennbar waren (es sei denn, es war ein Tempolimit, Baustelle, Engstelle,....)

 

3) Üblicherweise kommt die Anonymverfügung nur dann, wenn a Radarkisterl dagestanden ist, das auch tatsächlich ein Beweisfoto gemacht hat, das von der Behörde ausgewertet werden muss.

 

....also insgesamt eine äußerst geringe Wahrscheinlichkeit, dass dich das irgendwas kostet ;)

 

 

 

Wieso soll die Polizei jemanden anhalten MÜSSEN? Wenn man jemanden nicht anhalten kann, oder der betreffende Autofahrer dies wegen des Verkehrsaufkommens nicht kann - dann wird aufgrund des Kennzeichens entweder eine Lenkererhebung eingeleitet, das heisst der Zulassungsbesitzer muss bekannt geben, wer das KFZ an betreffendem Ort/zur Zeit gelenkt hat. Kann oder will er das nicht, wird ein Strafverfahren gegen den Z-Besitzer eingeleitet.

 

War die Geschwindikeitsübertretung "gering" aber doch zu ahnden, geht eine Anonymverfügung an den Z-Besitzer, wer diese bezahlt ist - anders als beim Lenkerstrafverfahren - der Behörde egal.

 

Gegen eine Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel - wenn man sie nicht binnen 2 Wochen bezahlt - wird ein Strafverfahren eingeleitet, dieses kann man dann beeinspruchen.

 

Ein Laser Gerät "blitzt" nicht - Radargeräte tun dies zum Teil. Die Berufung kostet - falls sie nicht durchgeht - um etwa 10% mehr, als die Strafe an sich. Der Nachteil, je nach Geschwindigkeit werden im Strafverfahren gewisse Delikte vorgemerkt.

Das diese Begründung "durchgeht" das bezweifle ich. Abgesehen davon, dass der Polizist niemals die Scheibe anvisieren wird - weil man an dieser garnicht messen kann, mit einer Laser Pistole - sondern den Kühlergrill bzw. die Motorhaube... Beruft sich der TE darauf, dass er von der tiefstehenden Sonne geblendet wurde und er deswegen die Beamten nicht rechtzeitig gesehen hat, ist er nicht dem Gesetz enstprechend auf "Gefahrensicht" gefahren und könnte er deshalb bestraft werden, wie auch wegen des Missachtens eines Haltezeichens nach 97/5 STVO...

 

Aber: probieren macht schlau - berichte uns halt bitte weiter.

 

 

PS: Meine Einschätzung ist, dass der Polizist nicht das missachtete Haltezeichen strafen wird und wenn nach Abzug der Messtoleranz die Geschwindigkeit nur gering überschritten wurde, wird er es nicht anzeigen. Fallso doch kommt eine Anonymverfügung, egal ob Foto oder nicht, die Angaben des Polizisten und seines Kollegen reichen da in der Regel locker aus. Die Frage ist aber, hat er überhaupt dein Kennzeichen ablesen können...

 

Jedenfalls, trotz meiner Einleitung - es wird glimpflich ausgehen.

 

Edit: warum sollte eine LASERmessung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dienen? Es gibt überall in Österreich ein Tempolimit..

Bearbeitet von Reini Hörmann
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Wieso soll die Polizei jemanden anhalten MÜSSEN? Wenn man jemanden nicht anhalten kann, oder der betreffende Autofahrer dies wegen des Verkehrsaufkommens nicht kann - dann wird aufgrund des Kennzeichens entweder eine Lenkererhebung eingeleitet, das heisst der Zulassungsbesitzer muss bekannt geben, wer das KFZ an betreffendem Ort/zur Zeit gelenkt hat. Kann oder will er das nicht, wird ein Strafverfahren gegen den Z-Besitzer eingeleitet.

.

 

genau so ist es !! Sie sind nicht Verpflichtet dich bei einer Radarpistolenmessung anzuhalten!

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Bin nicht ganz sicher, aber sollte in so einer Situation nicht die angemessene Reaktion demütige Dankbarkeit sein - darüber nämlich, dass man für so viel Blödheit (bei schlechter Sicht so schnell unterwegs sein, dass man sogar Polizisten übersieht; nachher sekundenlang im Blindbereich eines Tunnels parken) nur mit ein paar Euro bezahlen muss und mit nix Wertvollerem? Und muss man da jetzt wirklich Ideen sammeln, wie man sich mit möglichst dreisten Lügen ("durch die Spiegelung der Windschutzscheibe war die Lasermessung fehlerhaft") seiner Verantwortung entzieht?
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Vivione, das beziehst Du doch hoffenlich nicht auf mich, ich bin sehr wohl einsichtig und auch bereit zu zahlen, wenn ich zu schnell war. Außerdem suche ich auch nach keinen Ausreden, sondern wollte nur eine Einschätzung ob und falls ja, was kommen könnte.

 

Siehe weiter oben:

".... Und selbst wenn was kommt, auch ok, ich war ja wohl wirklich zu schnell... :rolleyes:"

 

;)

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