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Förster auf Kontrolle


Drais
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An alle MTB Freunde,

Achtung, die Föster haben anscheinend ihre Jagtsaison nach MTB Bikern wieder eröffnet. Ich bin heute die Wienerwald Troppbergstrecke II gefahren. Punkt 18:00Uhr wird der Wald geschlossen und alle Schranken gehen zu, und die netten lieben umgänglichen Förster :confused: legen sich auf die Lauer, und warten das jemand mit dem Rad vorbeikommt. Ich war um 18:10Uhr noch auf der Waldstraße unterwegs, und hatte deswegen prombt ein Mega Problem mit so einem netten Herrn. :mad:

Tja, da wird das MTB noch zum Erlebnis.

 

Lg. Peter

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Rein rechtlich kann Dir ein Förster zu jeder Tages und Nachtzeit den Buckel runterrutschen. Selbst in einem Wald der zu Privateigentum gehört und in dem biken verboten ist, stellt das biken eine so geringfügige Besitzstörung dar (geh jetzt nicht davon aus, dass jemand durch einen frisch aufgeforsteten Jungwald wütet), dass es keinesfalls ein Anhalterecht begründet.

 

Daher wennst langsam und grüßend weiterfährst (ohne ihn dabei allzu offensichtlich zu beleidigen), kann er ohne Polizei garnichts tun. Ganz im Gegenteil, wenn er Dich nötigt anzuhalten (Auto querstellen etc.) macht er sich strafbar (Nötigung).

 

Natürlich hilft diese Theorie nur bei noch normalen Menschen, wenn er Dich spontan mit einem Wildschwein verwechselt hast schlechte Karten.

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Original geschrieben von adal

Rein rechtlich kann Dir ein Förster zu jeder Tages und Nachtzeit den Buckel runterrutschen. Selbst in einem Wald der zu Privateigentum gehört und in dem biken verboten ist, stellt das biken eine so geringfügige Besitzstörung dar (geh jetzt nicht davon aus, dass jemand durch einen frisch aufgeforsteten Jungwald wütet), dass es keinesfalls ein Anhalterecht begründet.

 

Daher wennst langsam und grüßend weiterfährst (ohne ihn dabei allzu offensichtlich zu beleidigen), kann er ohne Polizei garnichts tun. Ganz im Gegenteil, wenn er Dich nötigt anzuhalten (Auto querstellen etc.) macht er sich strafbar (Nötigung).

 

Natürlich hilft diese Theorie nur bei noch normalen Menschen, wenn er Dich spontan mit einem Wildschwein verwechselt hast schlechte Karten.

 

Das ist jetzt aber ganz neu. Man liest bzw. hat im Board gelesen, dass es immer wieder Reibereien zwischen Förster-Biker gibt. Und jetzt kommt genau das gegenteilige. :confused:

Nicht das ich betroffen wäre, aber ist schon seltsam.

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Es ist immer ein Unterschied zwischen dem, was ein Förster tun darf und tatsächlich tut. Es ist immer sehr ärgerlich, angehalten zu werden, auch wenn er es nicht tun darf.

 

Anhalten "dürfen", darf sowieso nur ein Hegeleiter, Forstaufsichtsorgan (Exekutionskraft) mit Dienstausweis.

 

Doch ob er es darf oder nicht. Trotzdem wird mich der Waldbesitzer selbst anhalten, wenn er mich sieht und ggf auch bedrohen mit Anzeige und standrechtlicher Erschießung...

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hmm ich hab da aber schon anderes gehört. in lilienfeld gibts an förster der schon an mtber verklagt hat und so ne art musterprozess durchgeführt hat dass er von jedem biker so an die 70€ strafe verlangen kann der ihm aufkreuzt.

inwieweit das stimmt weis ich nicht, mir hat er auf jeden fall gedroht die polizei zu rufen falls ich mich nicht ausweise oder umdrehe :k:

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:megaph: Herrschaften macht's euch bitte net ins Halstürcherl.

Die Gschichtln san meistens aus 3. Hand und demzufolge als Legenden einzustufen! Hier ist immer von Förstern die Rede. Sovü Förster gibt's awida net, meistens san des Jaga die sich wichtig machen.

Zur allgemeinen Rechtslage: Man darf von niemandem angehalten werden ausser einem Exekutivorgan (Polizei, Gendarmerie, Zollbehörde, Militärpolizei). Der Grundbesitzer kann allerdings eine Besitzstörungsklage einbringen, jetzt darf er dich aber nicht anhalten und zur Ausweisleistung zwingen oiso wia soll er daun.... ois klaro? ;)

 

Dann gibt' noch das Landesjagdorgan oder Aufsichtsjäger oder so ähnlich, die dürfen a bisserl mehr als ein normaler Jaga, darf dich aus dem Wald weisen, wenn er dich innerhalb von 24 Stunden ein 2. Mal antrifft; weiss ich nimmer so genau weils praktisch nicht vorkommt.

 

Wichtig ist wenn dich einer aufhält: grüßen, net goschert reden, sagen dass es nimmer vorkommt ;) weiterfahren, denken geh sch... aber net sagen!

Und wenn ein übereifriger wirklich Hand anlegen sollte, dann, ja dann kommt die Notwehr :s: :s: :D

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Danke Leute für die netten zahlreichen Tips.

Fakt war, das mich punkt 18:10 Uhr ein Mann mit grünen Gewand auf der Waldstraße zum Troppberg rauf angehalten hat. Der Typ weiste sich als Forstaufsichtsbehörde aus. Er hatte seitlich seinen Pinzgauer (Geländeauto) geparkt, und lauerte dort mit seinem Hund anscheinend nach Opfern (Mountainbikern) :s: Er stellte sich im Weg und zwang mich anzuhalten. Da der Typ war 2m groß und sah aus als wäre ihm gerade ein Panzer über den Schädel gefahren. Also hielt ich an. Ich war sehr höflich, da ich ja bereits des öfteren schon solche netten Herrn im Wald getroffen habe und es immer wieder schon zu Problemen im Wienerwald kam. Ich sagte ihn, das ich das nicht wußte und das er doch ein Aug zudrücken soll. Er meinte: Ich soll mich aus dem Wald schleichen und wir Mountainbiker sind nur geduldet. Wenn er sagt, muß ich sofort aus dem Wald. Er sagte zu mir: Ich soll schleunigst umdrehen und in 2min. aus dem Wald sein, sonst........... . Tja weiter sprach er nicht, aber er mumelte in seinen Bart. Ich war ziemlich erschrocken und wußte momentan nicht was da so abläuft. Ich versuchte noch einige gute Agumente zu finden, und war stets höflich, doch mit dem Typen war es sinnlos weiter zu sprechen. Er meinte weiters, ich sollte mal lesen lernen, da ja eine Tafel am Waldrand steht wo alles drauf steht. Tja nach 10min Diskussion drehte ich um, und fuhr aus dem Wald. Was sollte ich denn tun?? Der Typ hätte mir sonst den Hund raufgehetzt, oder hätte mich mit seinem Gewehr erschossen. Ich weiß nicht, anscheinend gelten mitten im Wald andere bzw. keine Gesetze.

 

Zu meiner Person. Ich bin 33 Jahre alt, habe eine eigene Firma, und kann mit Leuten umgehen. Ich sehe nicht aus wie ein Lausbub, und weiß wie man sich benimmt. Trotz allen, gibt es auf dieser Welt geisteskranke Förster bzw. Forstaufsichstorgane die mit einer Flinte im Wald herumlaufen, und anständigen Leuten (kräftigen Steuernzahlern) ihre Freizeit vermiesen.

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und wenn dort der kaiser von china oder de inspekt. columbo im wald stehen.....pffff....mit sachen wie "schleich dich ausm woid sonst....." brauch gar niemand daherkommen...wo sima denn ? auch a fortaufsicht oder sonstwas kann freundlich sein, wenn des ned der fall is kann er sich seine gesetze aufmalen ;)

 

i mag da jetz ned primitiv daherreden, aber so seh ich das...wie ma in den wald reinruft ........

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etwas blöde Frage, aber sind die Förster/Waldaufseher u.ä. nur auf die Biker da in euren Gebieten scharf, oder auf jeden, der nach einer gewißen Uhrzeit den Wald betritt, wie auch Läufer?

 

Oder sind die MTBer die einzigen, die rechtlich belangt werden können?

 

 

Wie schauts denn mit Moto-Xern aus? Mir kommen gelegentlich welche im Wald entgegen, scheinen (anstandslos) geduldet zu werden (weil fast immer die selben), fahren wirklich diszipliniert (also nur auf den Waldwegen), aber wieso eigentlich nicht - die Moto-X hörst ja eh schon von weitem.... :rolleyes:

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@ judma

 

Fußgänger (Läufer) sind immer erlaubt. Aber auch erst seit 1974 (man glaubt es kaum). Befahren des Waldes ist verboten wurscht womit (außer mit Erlaubnis des Besitzers).

Mit Langlaufschiern darfst auch, weil das Sportgerät fix mit der Person verbunden sind, jetzt könnt ma sagen das MTB mit Klickies ist ja auch... naa güt net :mad:

Mit Rodel ist es strenggenommen genauso wie mit dem MTB, also nicht erlaubt!

Es gibt noch Sonderregelungen wie Aufforstungsgebiete oder Tiergehege, befristete Sperren wegen Jagdbetrieb oder Forstarbeiten, da darf auch kein Wanderer rein.

 

Und sind wir uns ehrlich, die Grundbesitzer, Jäger, Förster etc. sind doch nur deswegen so strikt dagegen, weil es eben im Gesetz steht. Die Versicherungsproblematik, die Tiere die verscheucht werden sind nur Vorwand, das sind keine wirklichen handfesten Hinderungsgründe.

Aber ich mach mir keine Illusionen, in den nächsten 10 - 20 Jahren ändert sich da nix, weil die rücken nicht von ihrer Position ab. Oiso bleima hoit outlaws im Woid.

Und aus..

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Wenn es ein Forstaufsichtsorgan ist, dann MUSS er sich als solches ausweisen (Dienstausweis), ansonsten gilt er wie irgendein anderer, x-beliebiger Jäger, Förster, Waldbesitzer auch, und hat daher kein Anhalterecht, Exekutionsrecht, etc.

 

Allerdings stimme ich Roadrookie zu: Freundlich sein und sich schleichen ist das Einfachste. Ich machs so: Ich leiste seinen Worten nach den Beitrag, den er sich von mir erwartet: Ich schleich mich.

 

Bei der nächsten Abzweigung allerdings wieder hinein. Und aus.

 

ansonsten der Reihe nach:

 

1) Weiterfahren

2) Höflich sein.

3) Keine Angaben machen.

4) Falschangeben machen.

5) Keinen Ausweis mithaben.

 

Das mich jeder richtig versteht, ich votiere hier nicht dafür, das Gesetz zu brechen, sondern nur dafür, seine Möglichkeiten als Staatsbürger auszuschöpfen.

 

Wenn es allerdings ein ausgewiesenes !! Waldaufsichtsorgan ist: Da gibts keine Auswege. Gilt wie ein Bulle und vor dem fahr ich auch nicht davon.

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Was da alles so herumgeistert, ist wirklich lustig.

Also wie schon erwähnt darf euch nur ein ExekutivOrgan strafen, Polizei, Gendarmerie.

KEIN Forst oder Jagdaufsichtsorgan darf das. Sie dürfen anhalten, den Ausweis verlangen und dich verfolgen. Aber nur mit verhältnismässigen Mitteln. Und wie Dodger schon schreibt, niemand von den Forst-und Jagdaufsichtsorganen kann euch zwingen einen Ausweis herzuzeigen oder einen richtigen Namen zu sagen.

In der Praxis darf euch NUR ein Polizist oder Gendarm richtig aufhalten.

 

Das Problem ist eben eher wennst allein bist und der gewaltätig wird, wie willst das beweisen?

 

Es kann euch aber jeder anzeigen der euch persönlich kennt, kommt auch manchmal vor.

 

Eine dumme Geschichte ist vor 2 Jahren passiert. Ein Biker stösst auf Forstweg mit Kuh zusammen und verletzt sich so dass er ins Krankenhaus musste. Dadurch wurde dem Jagdpächter der Name des Bikers bekannt. Der Jagdpächter klagte daraufhin den Biker auf Minderung seiner Jagd. Begründung so ungefähr, durchs Biken wird die Jagdausübung gestört und ist nicht mehr so viel wert. In den unteren Instanzen wurde dem Jäger nicht recht gegeben aber der Oberste Gerichtshof sprach die Schuld dann dem Biker zu. Da auf Unterlassung geklagt wurde und keine Wiederholungsgefahr bestand wurde der Biker nicht bestraft, musste aber alle Prozesskosten tragen.

Ziemlich heftige Sache, denn somit könnte jeder Jäger das bei einem Biker versuchen.

Rein fachlich waren die Argumente des Jägers sehr schwach und nicht zu Beweisen, daher auch die Abfuhr in den ersten Instanzen.

Pech für den Biker: Der Jagdpächter ist ein einflussreicher Jurist und kennt vielleicht auch Richter im Obersten Gerichtshof ...... ????

Wäre mal interessant das zu recherieren, wer da wenn kennt.

 

Kenn mich in der Materie gut aus, da ich selber Förster bin und bei einer Landesbehörde arbeite.

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Ja, im Wienerwaldgebiet stehen zahlreich Hinweisschilder "Biker Fair", auf denen die "Betriebszeiten" der Mountainbikestrecken während der einzelnen Monate angegeben sind. Im April sind diese bis 18:00.

Aber solange ich mich nicht wie ein Verrückter aufführe und bergab bei Tempo 50 einen Freudenschrei rauslasse, der bei jedem Wild einen Herzinfarkt auslöst, sehe ich mich nicht als Sünder oder als Unfair Biker. Spaziergänger dürfen ja auch zeitlich unbegrenzt die Wälder durchschreiten, sammmeln dann auch noch Beeren und anderes Gepflanz, bei dessen Verzehr sie dann das Zeitliche segnen.

 

Es wird zwar irgend einen Grund für diese Zeitregelungen geben, auch wenn ich ihn nicht ganz verstehe. Solange mich keiner erwischt und abstraft - wenn das überhaupt geht - werde ich weiterhin meine Freiheit auf zwei Rädern zu den Zeiten genießen, zu denen ich will und auch Zeit habe.

 

lg

punisher2.jpg

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