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War das wer aus dem Forum, den die Polizei heute beim Fahrradweg Gußhaustraße verfolg


extremecarver
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So, hab heute mal wieder das vertrauen in unsere Polizei komplett verloren.

Situation - ein Radfahrer fährt auf der Favoritenstraße Richtung Gusshausstraße gegen 08:25 - 26.8. 2013 und nimmt dabei nicht den sehr schlecht geplanten Radweg der beim kommen aus der Favoritenstraße nicht erkennbaren 20m langen auf der rechten Seite führt.

 

Es gibt kein Schild, was auf den Radweg hinweisen könnte, wenn man die Favoritenstraße am rechten Rand herunterrollt, da das Schild im 90° Winkel zur Straße angebracht ist, direkt davor noch ein Parkverbotsschild Anfang.

 

Polizeiauto fährt direkt hinter dem Radfahrer, und hupt mindestens 4mal!

Daraufhin bei der kleinen Ampel biegt er auf den Radweg ab, Polizei verfolgt ihn ab dort auf dem Radweg, weiterhin hupend, und gefährdet dabei Radfahrer die entgegenkommen, sowie Fußgänger am direkt daneben verlaufenden Fußweg.

 

Erst etwa 10m vor der Querung Argentinierstraße, schaltet der Polizeiwagen Blaulicht und Sirene ein. Bis dahin waren sie nur am Hupen und gefährdeten 1 Fußgänger der seitlich im letzten Moment zur Seit sprang! Der Fahrradfahrer fuhr derweil wohl im Schock mit relativ normaler Geschwindigkeit (so 20-25km/h) weiter...

 

Nach der Querung Argentinierstraße gefährdete das Polizeiauto noch definitiv 1 weiteren Fußgänger, sowie 1 entgegenkommenden Radfahrer.

An der Kreuzung zur Lisztstraße bog der Radfahrer ab, Polizei weiter hinterher. Ab hier konnte ich die Situation nicht mehr beobachten. Ich fuhr Anfangs etwa 10m hinter dem Polizeiauto, aber hab dan bei roter Ampel Kreuzung Argentinierstraße gewartet bis diese grün wurde!

 

 

 

Wen hier irgendjemand der betroffene ist, bin ich gerne bereit vor Gericht eine Aussage als Zeuge zu machen, und Anzeige wegen Allgemeingefährdung durch die Aktion der beiden Polizisten. Bei denen bin ich mir wirklich nicht sicher, ob man ihnen den Polizeijob zumuten kann! IMHO zeigt deren Verfolgung einzig aus dem Grund das der Radfahrer nicht auf sehr schlecht erkennbarem Radweg fuhr, mangelnde Qualifikation zur Ausübung ihres Jobs, und fahrlässige Gefährdung von unbeteiligten Fußgängern sowie Radfahrern.

 

 

Wenn die Polizei den Radfahrer nicht erwischt hat, wirds wohl schwer da eine Anzeige zu machen - da wohl kaum eruierbar welche Polizisten dies waren, da ich das Kennzeichen nicht gemerkt habe, aber wenn doch, dann hoffe ich doch das diese beiden Polizisten ihre Berechtigung zur Berufsausübung ablegen müssen!

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Polizei im Radler-Jagdeinsatz am Radweg ist skurril :f:

 

Kennt eh jeder von der Fahrprüfung, aber vorsichtshalber: erst ab Betätigen der Sondersignale gilt ein Fahrzeug als Einsatzfahrzeug. Ansonsten handelt es sich um einen Verkehrsteilnehmer, für welchen die allgemeinen Straßenverkehrsregeln gelten. D.h. der Streifenwagen hat dann auf dem Radweg jedenfalls nichts verloren.

 

Tja, und wann darf man Einsatzfahrzeug sein sprich Sondersignale verwenden: wenn "Gefahr im Verzug" besteht, zB etwa Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen (nicht gesetzlich definierten) dringenden Einsatzes. Ob die Dringlichkeit, einem Radler ein Mandat anzuhängen der den Radweg nicht benutzt hat, unter Abwägung des sonstigen Risikos für die Verkehrsteilnehmer ausreicht, kann jeder für sich entscheiden.

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ich weiss nicht recht aber wurde die radwegbenützungspflicht nicht sowieso mit 1. Juli per gesetz aufgelassen oder ist das nur in planung.

 

das ist in einigen berichten falsch rübergekommen. alles was sich wirklich geändert hat, ist die einführung eines neuen verkehrszeichens für radwege ohne benützungspflicht :f:

es gibt noch nichteinmal eine möglichkeit zb. mehrzweckstreifen ohne benützungspflicht einzurichten, weil die keine tafel haben...

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