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Vermieter verbietet Beantragung von Beihilfen, warum?


gericool
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Hallo,

 

Ich bin gerade auf Wohnungssuche und da ist es mir passiert, dass ich einem Vemieter "versprechen" muss keine Beihilfen zu beantragen, um überhaupt mal in den Kreis potentieller Mieter aufgenommen zu werden.

 

Hab das meinerm Bruder berichtet und der meinte er hatte sowas auch schonmal.

 

Hat jemand eine Ahnung was der Grund dafür ist? Die Maklerin wollte mir dazu nicht mehr sagen, als "das ist kompliziert".

 

Jemand eine Idee? Vielleicht weil die Miete zu hoch is und das ansonsten "aufliegen" würde?

Bearbeitet von gericool
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Hallo,

 

Ich bin gerade auf Wohnungssuche und da ist es mir passiert, dass ich einem Vemieter "versprechen" muss keine Beihilfen zu beantragen, um überhaupt mal in den Kreis potentieller Mieter aufgenommen zu werden.

 

Hab das meinerm Bruder berichtet und der meinte er hatte sowas auch schonmal.

 

Hat jemand eine Ahnung was der Grund dafür ist? Die Maklerin wollte mir dazu nicht mehr sagen, als "das ist kompliziert".

 

Jemand eine Idee? Vielleicht weil die Miete zu hoch is und das ansonsten "aufliegen" würde?

 

wie groß und wie teuer is die wohnung denn? altbau?

 

ich tippert, aus eigener erfahrung darauf, dass er überhöhte miete verlangt. früher hat die beihilfenstelle automatisch die miethöhe übern daumen kontrolliert, was in folge fürn vermieter natürlich unangenehm war...

 

wurscht, mmn is sein verlangen is sittenwidrig, ich würd ihm versprechen was er will wenn mir an der wohnung gelegen wär.

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@ Fred und Malcolm:

 

Ganz versteh ich das nicht. Ich überweis dem Vermieter monatlich die Miete. Wenn ich mich dann irgendwann für zB. Wohnbeihilfe oder Heizkostenzuschuss anmeld, dann bekommt der Vermieter doch davon erstmal nix mit, aber dann meldet sich bei dem das Finanzamt?

 

@ shroeder:

 

489.- für 50 m², Erstbezug. Nach nun 2 Monaten Wohnungssuche hab ich viiiiel gesehn und an dieses Preis-Leistungs-Verhältnis kam bis jetz kaum was dran (Ich suche nur im 3. Bezirk). Hab dann eh zugesagt, dass ich damit leben kann!

Bearbeitet von gericool
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@ Fred und Malcolm:

 

Ganz versteh ich das nicht. Ich überweis dem Vermieter monatlich die Miete. Wenn ich mich dann irgendwann für zB. Wohnbeihilfe oder Heizkostenzuschuss anmeld, dann bekommt der Vermieter doch davon erstmal nix mit, aber dann meldet sich bei dem das Finanzamt?

 

@ shroeder:

 

489.- für 50 m², Erstbezug. Nach nun 2 Monaten Wohnungssuche hab ich viiiiel gesehn und an dieses Preis-Leistungs-Verhältnis kam bis jetz kaum was dran (Ich suche nur im 3. Bezirk). Hab dann eh zugesagt, dass ich damit leben kann!

 

wenns untern vollanwendungsbereich des mrg fällt is es vermutlich um gut 2€/m² zu viel. d.h. aber ned, dass es das ned wert is oder es dir das ned wert sein kann.

 

zu wohnbeihilfe muss dir der vermieter od. in seiner vertretung die hv auf einem formblatt kategorie/miethöhe/betriebskostenhöhe/vertragsdauer bestätigen. also bekommt ers mit :D

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ich tippert, aus eigener erfahrung darauf, dass er überhöhte miete verlangt. früher hat die beihilfenstelle automatisch die miethöhe übern daumen kontrolliert, was in folge fürn vermieter natürlich unangenehm war...

 

Die Beihilfenstelle kontrolliert/kontrollierte den vereinbarten Mietzins? Ist mir nicht bekannt, dass dies bei uns der Fall wäre, insbesondere ist mir die Handhabe der Beihilfenstelle (des Stadmagistrats etc.) nicht bekannt. Die Beihilfenstelle müsste nämlich in einer Extremsituation, in der Vermieter nicht zur Abänderung des vereinbarten Mietzinses bereit ist, dies nach dem MRG/ABGB begehren. Eine solche Klagsführung/Antrag ist mir nicht bekannt und gibt es meines Wissens auch nicht.

 

Der bereits in den vorherigen Postings geäußerte Verdacht, dass der Vermieter das Bestandverhältnis gegenüber dem Finanzamt nicht melden möchte liegt durchaus nahe. Ich würde mich als Mieter nicht auf dieses Spiel einlassen, auch wenn ich weiß, dass der Vermieter bei der Wohnungsvergabe am längeren Hebel sitzt. So günstig kann die Wohnung allerdings gar nicht sein, dass ich mich bereits mit Vertragsunterfertigung in eine Problemzone begebe und eventuelle Streitigkeiten bereits vorprogrammiert erscheinen.

 

Die an das Finanzamt zu entrichtende Gebühr des Mietvertrags würde sich so berechnen: Miete x 36 (drei Jahre) x 1%. In deinem Fall als 489 x 36 x 0,01 = 176,04. Unter drei Jahren ist nicht möglich.

 

Auch wenn du dem Vermieter versprechen solltest, dass du zur Begleichung des monatlichen Mietzinses keine Beihilfen in Anspruch nehmen wirst, brauchst du dich nicht daran zu halten. Ist eine solche Bestimmung auch im Bestandvertrag enthalten (wovon ich bei etwas Intelligenz des Vermieters nicht ausgehe) ist diese sittenwidrig und daher ungültig.

 

Achte auch auf die Höhe der Kaution, diese darf nicht mehr als drei Monatsmieten betragen.

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Danke. Laut dem Rechner komme ich auf 7,79 excl. Betriebskosten, inkl bin ich dann bei 10,3. War also eh nicht so weit daneben oben mit 9,75€ inkl..

 

Aber einen Abschlag von 25%bei befristeten Mietvertag so wie es dort steht, nicht vertretbar, wie habe ich handhabe wenn das mit dem Mieter nicht passen sollte, außer ewig übers Gericht streiten.

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Auch wenn du dem Vermieter versprechen solltest, dass du zur Begleichung des monatlichen Mietzinses keine Beihilfen in Anspruch nehmen wirst, brauchst du dich nicht daran zu halten.

 

Da wär dann wieder nur das Problem, dass ich die Unterschrift des Vermieters bräuchte.

 

Ich hab die Wohnung jedenfalls heut bekommen :D

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Aber einen Abschlag von 25%bei befristeten Mietvertag so wie es dort steht, nicht vertretbar, wie habe ich handhabe wenn das mit dem Mieter nicht passen sollte, außer ewig übers Gericht streiten.

 

Grundsätzlich müsste man diesen Abschlag von 25% vornehmen, dies soll den Abschluss von unbefristeten Verträgen fördern, da für den Vermieter eine höhere (attraktivere) Mieteinnahme möglich ist. Doch wer möchte auf Jahrzehnte einen Mieter haben, den er nur sehr schwer kündigen kann? In der Praxis wird der Abschlag nur sehr schleppend vorgenommen und könnte ein Mieter daher berechtigterweise die Minderung der Miete beantragen.

 

Was meinst du mit "wenn das mit dem Mieter nicht passen sollte"? Wie du einen Mieter kündigen kannst oder wenn der Mietzins nicht passt/hoch genug ist?

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Meine sowas:

 

In meinem Haus war der Fall eines unbefristeten Vertrages mit einer Mieterin. Nach einiger Zeit zahlte sie nicht mehr. Vermieter wollte sie kündigen und aus der Wohnung haben, nur hatte sie die Schlösser getauscht. Also fiel einfach rauswerfen flach. Gerichtlich wäre sie delogiert worden nach über einem Jahr nzr hatte sie kurz vorher Nachwuchs bekommen wodurch das auch nicht ging. Usw usw usw.

 

Wie sollst bei sowas ruhig bleiben. Die Betriebskosten muß der Vermieter sowieso weiter zahlen und hat nur Probleme. ..

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Die Beihilfenstelle kontrolliert/kontrollierte den vereinbarten Mietzins? Ist mir nicht bekannt, dass dies bei uns der Fall wäre, insbesondere ist mir die Handhabe der Beihilfenstelle (des Stadmagistrats etc.) nicht bekannt. Die Beihilfenstelle müsste nämlich in einer Extremsituation, in der Vermieter nicht zur Abänderung des vereinbarten Mietzinses bereit ist, dies nach dem MRG/ABGB begehren. Eine solche Klagsführung/Antrag ist mir nicht bekannt und gibt es meines Wissens auch nicht.

 

in wien hat sichs a zeitl ghäuft, dass beihilfenwerber vom zuständigen bearbeiter auf verdächtig hohe mieten hin- und an die schlichtungsstelle oder mietervereinigung verwiesen wurden. ob auf weisung oder oder eigene hilfsbereitschaft hin is mir ned bekannt. zwischenzeitlich hat sich das entspannt, is aber im hinterkopf einiger vermieter und verwalterkollegen noch immer präsent.

in einigen häusern kams auch vor, dass für mietervereinigungen tätige anwälte nachm ersten klienten das ganze haus abgegrast ham. auch unangenehm fürn vermieter.

 

das sich die für die beihilfe zuständige stelle als robin hood in mietsachen vor gericht begeben hätt, hab ich ned zum ausdruck bracht, glaub ich...

 

den zusammenhang beihilfe finanz seh ich ned, wo liegt der? ob wohnungen verdächtig lang leer stehen kontrolliern die herren steuereintreiber eh schon a zeit auch eigenständig? zumindest sind mir diesbezügliche nachfragen und kontrollen bekannt.

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Ok, wenn dies über die Mietervereinigungen und in der Folge über deren Anwälte vorgenommen wurde kann ich es verstehen. Dies ist durchaus sehr unangenehm für den Vermieter und auch jetzt noch sehr verbreitet, da durch eine Verknappung von verfügbaren Wohnungen natürlich die Nachfrage den Preis bestimmt und viele Vermieter darin eine große Chance sehen den Preis nach oben zu treiben.

 

Ich sehe auch keinen Zusammenhang zwischen der Beihilfe und der Finanz. Sofern du dies aus meinem Posting ersiehst wurde ich missverstanden. Hinsichtlich der Probleme die aufgrund der nicht vorgenommenen Vergebührung entstehen beziehe ich mich ausschließlich auf allfällige Streitigkeiten die nach Vertragsabschluss entstehen können und durch das "schwarze Mietverhältnis" gefördert werden können.

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