Zum Inhalt springen

Sachverständiger für Fahrrad gesucht


Gast Laiseka
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

Anfang September 2013 wurde mein Fahrrad in Wien gestohlen. Es ist einige Wochen später im Internet wieder aufgetaucht und anschließend von der Polizei sichergestellt worden.

 

Bei dem gestohlenen Fahrrad handelt es sich um einen Selbstaufbau, den ich bis auf die kleinste Schraube selbst durchgeführt habe. Ich habe der Staatsanwaltschaft Wien für fast alle Teile Beweise/Rechnungen vorgelegt.

 

Trotzdem wurde mir nun im ersten Schritt das Rad nicht zugesprochen.

 

Könnt ihr mir eineN SachverständigeN in Wien/Österreich empfehlen, die mir ein entsprechendes Gutachten erstellt?

 

Dieses Fahrrad ist zu 100% mein Fahrrad - jede Person die sich halbwegs mit Fahrrädern auskennt kann dies bestätigen.

 

Besten Dank!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, das Problem ist, dass ich sämtliche Unterlagen dem Akt beigefügt habe, die belegen dass ich der Besitzer bin des Fahrrades (Rechnungen, Fotos, Privatverkaufdokumentationen, Foreneinträge rund um das Fahrrad etc.). Die andere Person hat nur eine Kaufbestätigung von einem ungarischen Fahrradgeschäft vorgelegt (ohne Preis, ohne UID Nummer, ohne Rechnungsnummer). Dem wurde offensichtlich mehr glauben geschenkt als mir.

 

Ein Auszug aus der Argumentationsliste von mir:

>>das Fahrrad wurde als Cannondale verkauft, es ist aber definitiv kein Cannondale (diese schriftliche Bestätigung habe ich).

>>ich hab Bestätigungen darüber, dass manche der verbauten Teile von den Herstellern noch nie in Ungarn verkauft wurden.

>>die beigelegten Unterlagen meinerseits umfassen ca. 40 Seiten. Die Unterlagen der anderen Person die eine "Kaufbestätigung".

[>>jedem Laien fällt sofort auf, dass es sich dabei um mein Rad handelt]

 

Da bereits die Polizisten überhaupt nicht mit der Materie Fahrradtechnik vertraut sind, gehe ich davon aus, dass selbiges auf die Staatsanwaltschaft zutrifft. Ein Sachverständiger könnte daher entsprechende weitere Argumente liefern.

 

Wieso meinst du, dass ein Anwalt sinnvoller ist?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, wie sich das für mich darstellt, kannst du beinahe schlüssig nachweisen, dass der überwiegende Teil der vorhandenen Einzelkomponenten besitzmäßig DIR zuordenbar ist.

Du brauchst also jemanden, der diesen Nachweis auch juristisch führt, und da bist du nunmal bei einem Anwalt. Denn selbst, wenn es einen Sachverständigen geben sollte, muss dieser vom Gericht beauftragt werden, ein Gutachten abzugeben. Eines, das du in Auftrag gibst, wird maximal viel zusätzliches Papier sein, aber kein Beweis, den das Gericht würdigen muss.

 

Ich würde mich ebenfalls um einen Anwalt umschauen, der deine Vertretung übernimmt und deine Interessen durchsetzt.

 

Sachverständige beauftragen (sofern es sie gibt) kann man dann immer noch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Wortmeldung von Siegfried ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Es wäre allerdings mal interessant zu wissen, mit welcher Begründung im "ersten Schritt" Dir das Rad nicht zugesprochen wurde. Weiters hilfreich wäre zur Untermauerung Deiner Belege unter anderem auch z.B. eidesstattliche Versicherungen von Personen, die u.a. die Belege und damit die Eigentumsansprüche an das Rad weiter dokumentieren und festigen können.

Hier wirst Du doch sicherlich Personen kennen, die entsprechende Aussagen machen können...

 

Zur Wahrung der Ansprüche würde ich, wie bereits ausgeführt wurde, Rechtshilfe in Anspruch nehmen.

 

Grüße

Roadrunner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn der "erste Schritt" das erstinstanzliche urteil war, hast du für weitere schritte nicht mehr die zeit zu verfügung, die du für das gutachten bräuchtest - 3 Tage zur Anmeldung eines Rechtsmittels!

 

wenn du

 

1. überhaupt verfahrenspartei geworden bist,

2. das ganze ein gerichtliches strafverfahren ist

3. die richtigen anträge gestellt hast (bloß unterlagen vorlegen reicht nicht, man muss auch formal richtig ausdrücken, was man will)

4. über deine Ansprüche formal abgesprochen wurde

 

anhand deiner erzählung lässt sich das aber alles nicht feststellen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wäre ein Anwalt nicht zielführender?

 

Stimme NoWin vollkommen zu. Vor allem wenn es um die Anfechtung der Glaubwürdigkeit der vorgelegten Rechnung geht. Zumindest aber würde ich dir (sofern du es nicht schon getan hast) eine Rechtsberatung ans Herz legen. Vielleicht kann dir bereits so geholfen und wertvolle Tipps gegeben werden.

 

Das wesentliche Problem dürfte in deinem Fall ein allfälliger gutgläubiger Erwerb des Bikes durch den Käufer sein. Wusste der von der Eigenschaft als Diebesgut nichts (oder man kann dies nicht nachweisen), so ist er der rechtmäßige Eigentümer und du kannst nur gegenüber dem Hehler/Dieb deine Ansprüche geltend machen.

 

Die vorgelegte Rechnung dürfte entsprechend deiner Beschreibung allerdings eine mehr als dürftige Beweiskraft aufweisen. (keine UID, Betrag, Rechnungsnummer etc.)

 

Der von dir angesprochene Sachverständige kann natürlich die Übereinstimmung der Anbauteile bestätigen. Auch kann er möglicherweise bestätigen, dass es kein Cdale ist. Ob es einen eigenen Sachverständigen für Fahrradtechnik oä. gibt weiß ich nicht. Eventuell kann dir Cdale selbst bestätigen, dass es kein Rahmen von ihnen ist. Dies hilft dir allerdings nicht weiter, da du nachweisen musst, dass es dein Eigentum ist.

 

PS: Konntest du die Rahmennummer deines Bikes auch nachweisen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank für euren Input!

 

Sämtliche Rechnungen, Fotos, Forenbeiträge über das Rad habe ich dem Akt beigefügt.

 

Ich werde mich heute an einen Rechtsanwalt wenden und dann schau ich weiter. Kennt ihr vielleicht eineN RechtsanwältIn die/der sich mit Fahrrädern auskennt und mir entsprechend helfen kann?

 

Rahmennummer für das Fahrrad habe ich leider nicht notiert :( . Jeder halbwegs Fahrradversierte erkennt aber, dass das mein Rad ist.

 

[Es gibt in Österreich einen Fahrradsachverständigen:

Ammermann Ansgar

Fahrradtechnik-Rennrad und Mountainbike

Fahrradtechnik, auch Elektro-Räder und Reha-Fahrräder]

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich werde mich heute an einen Rechtsanwalt wenden und dann schau ich weiter. Kennt ihr vielleicht eineN RechtsanwältIn die/der sich mit Fahrrädern auskennt und mir entsprechend helfen kann?

 

 

Du brauchst nur einen Rechtsanwalt, der sich mit Rechtswissenschaften auskennt ;) Das ist ein normales Verfahren wie jedes andere auch. Der MUSS von Fahrradtechnik nix verstehen, sondern was von seinem Job.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für eure Empfehlungen, aber ich kann/werde da nicht weiter helfen, weil es ganz massiv ins ungarische Recht reinspielt.

 

Nach diesem wäre nämlich abzuklären, ob es auch dort so etwas wie den Eigentumserwerb vom befugten Gewerbsmann gibt (§ 367 ABGB in Ö), wo man (im Regelfall) kaum Chancen hat, dem Käufer die Sache wieder abzunehmen.

 

Auch das Erfordernis von Erhebungen, ob die Rechnung echt ist, tatsächlich von dem besagten Geschäft stammt usw. usw. lässt nicht gerade auch eine zügige Erledigung hoffen...

 

lG Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

"auch das Erfordernis von Erhebungen, ob die Rechnung echt ist, tatsächlich von dem besagten Geschäft stammt usw. usw. lässt nicht gerade auch eine zügige Erledigung hoffen..."

--> Genau das hat die Polizei beantragt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft dem nachgekommen ist, dafür ist die Zeitspanne zu kurz gewesen.

 

Das ist aber der einzig "wunde" Punkt des Gegenübers, denn die vorgelegte Rechnung ist echt lachhaft und wird einer genaueren Überprüfung nicht standhalten. Denn lt. Rechnung wird ein Cannondale Custom Bad Boy in 45cm verkauft. Es gibt aber kein Cannondale Custom Bad Boy, weder in dieser Größe noch in dieser Ausführung. Es kann sich dabei also nicht um die Rechnung dieses Fahrrades handeln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, ein interessantes Thema bei der sich hoffentlich für den TE noch einen passenden Rechtsbeistand finden sollte.

 

Grundsätzlich, sofern der Eigentümer den unmittelbaren Besitz unfreiwillig verloren hat, so erkennt das Gesetz sein Interesse an der Erhaltung des Eigentums höher an, als das Interesse des gutgläubigen Erwerbers an einem wirksamen Rechtserwerb. D.h. im konkreten Fall sollte auch die Staatsanwaltschaft Kenntnis von diesem Umstand haben. Ansonsten steht den Ungarn ein ähnlich umfangreiches Zivilgesetzbuch zur Verfügung wie in anderen EU Staaten auch ;-)

Viel Glück!

 

Roadrunner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Grundsätzlich, sofern der Eigentümer den unmittelbaren Besitz unfreiwillig verloren hat, so erkennt das Gesetz sein Interesse an der Erhaltung des Eigentums höher an, als das Interesse des gutgläubigen Erwerbers an einem wirksamen Rechtserwerb.

 

..da du aus Bad Homburg bist, nehme ich an, dass du dich auf das BGB beziehst, das aber nun in unserem Fall so gar nicht dazu passen will...

 

In Ö gilt (ua..): § 367 ABGB: 1) Die Eigentumsklage gegen den rechtmäßigen und redlichen Besitzer einer beweglichen Sache ist abzuweisen, wenn er beweist, dass er die Sache gegen Entgelt in einer öffentlichen Versteigerung, von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens oder von jemandem erworben hat, dem sie der vorige Eigentümer anvertraut hatte. In diesen Fällen erwirbt der rechtmäßige und redliche Besitzer das Eigentum. Der Anspruch des vorigen Eigentümers auf Schadenersatz gegen seinen Vertrauensmann oder gegen andere Personen bleibt unberührt.

 

In Ungarn gilt...???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ NoDoc, ist mir bekannt ;-) Kann mir dennoch nicht vorstellen, dass die Justiz in Österreich das Problem nicht erkannt hat. Aber wie Du richtig ausgeführt hast, ist für den vorliegenden Fall auf das ungarische Recht zum Eigentumserwerb abzustellen. Hier hilft bei uns in Deitschland das Justizministerium weiter, oder das EVZ...
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vielleicht hab ich was überlesen, aber folgendes bitte mal ergänzen zu dem fall.

wo im internet hast du das rad gefunden, in österreich, deutschland oder ungarn

 

zur rechnung, wenn da wirklich was ganz anderes oben steht als gekauft wurde ist die rechnugn wertlos, da könnt ich ja auch von jedem bike das ich hab eine rechnung vorlegen für ein anderes und behaupten das wäre es.

hier kannst du auf jeden fall juristisch ansetzen, wenn der jetzige besitzer diese rechnung als nachweis für einen legalen kauf vorlegt, scheint mir das so als ob der sowieso lügt und sehr wohl weiss, dass es sich um hehlerware handelt oder sogar selbst involviert ist.

 

der ort des jetzigen fahrradbesitzers ist wichtig wegen dem gesetz.

 

in österreich schauts bei einem gutgläubigen kauf, schlecht für den vorbesitzer aus, in deutschland ist das ganz anders, wenn du dort nachweisen kannst, dass es dein bike kriegst du es in der regel zugesprochen.

 

in ungarn kenn ich das gesetz nciht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Fahrrad wurde in Österreich gestohlen, auf einer ungarischen Website (http://apro.bikemag.hu/kereso.html) und willhaben angeboten. Sichergestellt wurde es bei einem "Verkauf" in Wien. Rechtsort ist somit Wien bzw. Österreich.

 

Die Klage wegen Hehlerei wurde abgewiesen. Das werde ich jetzt gemeinsam mit einem Rechtsanwalt anfechten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

??? Da muss irgendwas anderes auf dem Schreiben stehen, dass du bekomme hast... Kannst du das mal genau abschreiben, damit man das genauer abschätzen kann. :-)

 

Ich denke, er hat die Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft bekommen, daass diese das Verfahren gegen den angeblichen Hehler eingestellt hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Dann würde ich mal eine Einstellbegründung bei der Staatsanwaltschaft verlangen. Aber Achtung! 14tägige Frist!

Das Fahrrad wird dann wohl beim Bezirksgericht hinterlegt worden sein."

 

Genau das habe ich getan.

 

Vielen Dank für euren Input. Bis auf weiteres werde ich das mit meinem Rechtsbeistand abwickeln und nicht hier im Forum. Über das Ergebnis werde ich euch informieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...