flobilek Geschrieben 4. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2013 Nachdem im Fratzenbuch recht kontrovers über die aktuellen Exekutiveinsätze in der Mahü "zugunsten" der gemeingefährlichen Radler geschwatzt wird, stell ich mir folgende Frage: Kann man ein Fahrrad überhaupt normgerecht per Radarpistole messen? (geringe Stirnfläche, geringe Geschwindigkeit, ...) Kennt sich hier wer damit aus? Evtl selber Polizist? Allein aus meiner Erfahrung mit diversen Messmitteln kann ich mir vorstellen, dass die Geräte auch einen beschränkten geeichten Messbereich haben dürften. Würd mich rein von der technischen Seite her interessieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Venomenon Geschrieben 4. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2013 Wird Österreichisch gemacht, wo die Polizisten ja mit geschultem Auge die Geschwindigkeit schätzen dürfen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoFatMan Geschrieben 4. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2013 Ich habe im Unternehmen eine mobile digitale Geschwindigkeitsmessanlage montiert Um den Kollegen ihr Schrittempo vor Augen zu fuehren Funktioniert auch bei Radfahrern super Es ist nicht lustig, wenn jemand, auch ein Radfahrer mit 40 kmh durch eine Beschergruppe faehrt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jolly Joker Geschrieben 4. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2013 Geht, ja! Haut sogar mit Fussgängern und Läufern hin Das Ding ist vom Bundesamt für Eichung und Vermessung geeicht und wirft dir entweder ein gültiges Ergebnis in km/h oder einen Error aus. Wenn eine Geschwindigkeit angezeigt wird ist diese gültig, wirst du akzeptieren müssen oder zum UVS gehen, wobei du da kaum ein Leiberl haben wirst. StVO, speziell Geschwindigkeitsbegrenzungen, gelten halt für alle die ein Fahrzeug lenken und dazu gehört auch unser geliebtes bike oder der Renner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 4. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2013 Natürlich funktioniert es StVO, speziell Geschwindigkeitsbegrenzungen, gelten halt für alle die ein Fahrzeug lenken und dazu gehört auch unser geliebtes bike oder der Renner .....und wenn auch alle anderen immer viel Schuldiger sind als man(n)/frau selber, erwischt ist erwischt;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ecalex Geschrieben 4. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2013 Wird Österreichisch gemacht, wo die Polizisten ja mit geschultem Auge die Geschwindigkeit schätzen dürfen.... ist auch irgendwie gerecht in dem Fall weil die meisten Radler ohne Tacho ihre Geschwindigkeit auch nur nach Gefühl dosieren können... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
feristelli Geschrieben 4. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2013 Und wie schnell oder langsam wird man dann fahren dürfen auf der Mahü? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flobilek Geschrieben 4. Dezember 2013 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2013 Geht, ja! Haut sogar mit Fussgängern und Läufern hin Das Ding ist vom Bundesamt für Eichung und Vermessung geeicht und wirft dir entweder ein gültiges Ergebnis in km/h oder einen Error aus. Wenn eine Geschwindigkeit angezeigt wird ist diese gültig, wirst du akzeptieren müssen oder zum UVS gehen, wobei du da kaum ein Leiberl haben wirst. StVO, speziell Geschwindigkeitsbegrenzungen, gelten halt für alle die ein Fahrzeug lenken und dazu gehört auch unser geliebtes bike oder der Renner eindeutige antwort. passt. @feristelli: 5kmh im fuzo-bereich. leut mit 10+ werden angeblich abgefangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 4. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2013 10+ is eh scho doppelt so schnell als erlaubt. auf der autobahn strafens auch ned erst ab 260? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ricatos Geschrieben 5. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2013 Selbst Fußbälle oder Spielzeug-Autos kann man damit relativ genau messen. Da dürfte ein Fahrradfahrer kein Problem sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
krusher Geschrieben 5. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2013 eut mit 10+ werden angeblich abgefangen. bin zwar höchstwahrscheinlich keine 10+ gefahren (hab keinen tacho, war aber gefühlt sehr langsam), wurde aber trotzdem abgefangen, weil ich den anschein erweckt habe, dass ich "berufsradfahrer" (ich nehm an, wegen meinem ssp, weil ich sonst nicht im "typischen botenlook" angezogen war) sei. war dann ein netter plausch mit dem älteren polizisten (der im endeffekt nur gelangweilt/angepisst war, weil er dort rumstehen muss), bis er auf einmal seine aufmerksamkeit dem autofahrer widmen musste, der in die fußgängerzone eingefahren ist (und beinhart am schreienden/winkenden polizisten vorbei - einem radfahrer brechens dafür das schlüsselbein, wenns ihn erwischen ). alles in allem würd ich wenn überhaupt nur SEHR langsam dort durchfahren und mich an alle möglichen und unmöglichen gesetze halten, dies bereits gibt oder die angedacht sein könnten, einfach nur so präventiv - es ist sehr viel polizei dort unterwegs, und die passen derzeit ziemlich genau auf... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
feristelli Geschrieben 5. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2013 10km/h! aber laufen darf man dort schon noch, ja? andererseits: es ist bald weihnachten, da vermeidet man die mahü ohnehin wie's nur irgendwie geht :/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
krusher Geschrieben 5. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2013 10km/h! aber laufen darf man dort schon noch, ja? nachdem das jetzt "alles" eins ist, darfst du sogar mit dem rad in schrittgeschwindigkeit über den (ehemaligen) gehsteig fahren (hab extra nachgefragt bei der rennleitung!). habs mir dann aber aus angst vor den potentiell negativen körperlichen auswirkungen durch die aggressiven passanten ohne nummerntafel und sonstige erkennungszeichen trotzdem erspart... andererseits: es ist bald weihnachten, da vermeidet man die mahü ohnehin wie's nur irgendwie geht :/ ich find, die zeitliche einschränkung ist gar nicht notwendig (und ich wohn dort in der nähe!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
feristelli Geschrieben 5. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2013 der gehsteig wär mir wurscht (was hab ich dort verloren?), aber wenn ich das rad schieb und lauf bin ich legal unterwegs oder sinds dort jetzt ganz deppert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BMC Racer Geschrieben 5. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2013 (bearbeitet) der gehsteig wär mir wurscht (was hab ich dort verloren?), aber wenn ich das rad schieb und lauf bin ich legal unterwegs oder sinds dort jetzt ganz deppert? Warum schiebst du dein Rad laufend? Also für mich wär das nichts, andauernd das Rad nur zu schieben - ich fahr` lieber damit. Bearbeitet 5. Dezember 2013 von BMC Racer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flobilek Geschrieben 5. Dezember 2013 Autor Teilen Geschrieben 5. Dezember 2013 Warum schiebst du dein Rad laufend? Also für mich wär das nichts, andauernd das Rad nur zu schieben - ich fahr` lieber damit. hä? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 5. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2013 Warum schiebst du dein Rad laufend? vielleicht isser deutscher. deutsche laufen manchmal, während wir noch gehen. gehn/laufn is so wie semmel/brötchen obers/sahne und so... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flobilek Geschrieben 5. Dezember 2013 Autor Teilen Geschrieben 5. Dezember 2013 puh. des hätt grad no gfehlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 5. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2013 puh. des hätt grad no gfehlt. dass feri deutscher wär? des wär die unangenehm? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
feristelli Geschrieben 6. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2013 (bearbeitet) Warum ich laufen sollte? Weil's, im Falle dass ich's eilig hätte, schneller wäre, als wenn ich mich fahrend auf 5 km/h beschränke. Ich wollt nur die Absurdität der 5 km/h in Frage stellen - dadurch, dass ich die Geschwindigkeit ja zu Fuß leicht übertreten kann, mit dem Rad mir das aber verboten ist. Wenn ich jetzt also zu Fuß und gleichzeitig mit dem Rad etc. Habt's es jetzt? War mein post wirklich so kryptisch? Oder seids es alle Polizisten :devil: Also darf man auf der Mahü jetzt laufen und dabei das Radl schieben? Ich mach das im ersten Bezirk manchmal so. Bearbeitet 6. Dezember 2013 von feristelli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
coly Geschrieben 6. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2013 wenn ich also schneller als Schrittgeschwindigkeit (5 km/h laufe) muss ich dann auch zahlen, auch wenn das Radar anschlägt? Nachdem ein Tacho auf dem Rad nicht Pflicht ist (oder doch?) kann ich auch meine Geschwindigkeit nicht messen. Wie soll ich also wissen, dass ich zu schnell fahre. Klar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, trotzdem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 6. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2013 und mei frau wirft mir immer vor, ich wär der hirnwixxerei verfallen. muss ihr den fred zeigen... Warum ich laufen sollte? Weil's, im Falle dass ich's eilig hätte, schneller wäre, als wenn ich mich fahrend auf 5 km/h beschränke. wenn "eilig haben" fürn fahrzeugnutzer ned als taugliche begründung oder genereller freisprechungsgrund für/nach a(na) gebotsüberschreitung gelten kann, wieso sollts dann fürn geher gelten? Ich wollt nur die Absurdität der 5 km/h in Frage stellen - dadurch, dass ich die Geschwindigkeit ja zu Fuß leicht übertreten kann, mit dem Rad mir das aber verboten ist. Wenn ich jetzt also zu Fuß und gleichzeitig mit dem Rad etc. da würd jedes leicht übertretbare ge-/verbot und somit die gesamtidee eines rechtsstaates der absurdität anheim falln? Habt's es jetzt? War mein post wirklich so kryptisch? Oder seids es alle Polizisten :devil: Also darf man auf der Mahü jetzt laufen und dabei das Radl schieben? Ich mach das im ersten Bezirk manchmal so. wozu wendest mehr zeit auf, falls mir die frage erlaubt wird, für diese art lebensthema oder die bemühung pkt a so pünktlich zu verlassen, dass das erreichen pkt bs ohne übermäßige eile erreicht werden könnt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 6. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2013 in wirklichkeit gehts darum, dass fußgänger von radfahrern nicht behindert werden. hätten sich die radler gleich von anfang an daran gehalten, dass die mahü keine schnellverbindung mehr ist, sondern eine verkehrsberuhigte zone, dann gäbs diese blödsinnige diskussion jetzt gar nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
feristelli Geschrieben 6. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2013 Meine Frage war weder "Hirnwixerei" noch wollt ich damit eine "blödsinnige Diskussion" auslösen. Nocheinmal ganz einfach: Darf man auf der Mahü laufen? Ich schätze ja. Darf man dabei ein Rad schieben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 6. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2013 Meine Frage war weder "Hirnwixerei" noch wollt ich damit eine "blödsinnige Diskussion" auslösen. Nocheinmal ganz einfach: Darf man auf der Mahü laufen? Ich schätze ja. Darf man dabei ein Rad schieben? vermutlich ja. darfst auf der kärtnerstraße ja auch. wennst mitn pedal einen unterschenkel ausser deinem eigenen erwischt, schauts wieder anders aus. edit: und warum willst laufen auf der mahü? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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