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Keine Einbruchsspuren: Versicherung zahlt nicht


Backerbsensuppe
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Ich würde Euch um euren Rat und eure Erfahrung bitten:

 

Mir wurde Ende Jänner mein Bike aus meinem Kellerabteil gestohlen. Dafür muss man an der allgemeinen & versperrten Kellertüre, sowie an meinem Bügelschloss, das an meiner Kellertüre hängt, vorbei kommen. Leider hat das jemand geschafft, hat das Bike mitgehen lassen und zur Draufgabe noch das Bügelschloss wieder an der Kellertüre angebracht. Da die Kellertüre/das Kellerabteil nicht beschädigt ist, gehe ich davon aus, dass der Einbrecher das Bügelschloss geknackt hat.

 

Polizei und Sachverständiger der Versicherung haben die Angelegenheit besichtigt und dokumentiert. Das Bügelschloss wurde nur von außen besichtigt. Auf die Frage ob Fingerabdrücke genommen werden, wurde ich wie ein Dummkopf belächelt.

 

Die Versicherung hat daraufhin festgestellt, dass mir kein Schadenersatz zusteht, da es KEINE Einbruchsspuren gibt.

 

Muss ich mich damit abfinden? Hat schon jemand einen ähnlichen Fall durchstreiten müssen? Was würdet ihr tun?

 

Danke und LG

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Das ist leider genau das Problem. Ohne Einbruchspuren, ist es "offiziell" (nach Versicherungsvertrag) kein Einbruch.

 

Klingt also eher nach jemanden, der sich deinen Schlüssen hat nachmachen lassen, oder eben ein begnadeter Schloßknacker ist (heutzutage die große Ausnahme!).

 

(Tipp: jedenfalls das Schloss gegen ein besseres tauschen, denn wer das 1x kann, kann das nochmal)

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ich würd das nicht darauf beruhen lassen. laut strafgesetzbuch liegt auch dann ein einbruchsdiebstahl vor wenn jemand mit einen umrechmäßig an sich gebrachten schlüssel, wo eindringt und was stiehlt. versicherungen nutzen gerne jede möglichkeit sich vor der schadenszahlung zu drücken.

 

ich würde mal einen vernünftigen anwalt um rat fragen und die situation klären. in der regel muss, damit du keinen schaden ersetzt bekommst, dir grobe fahrlässigkeit oder gar betrug nachgewießen werden. erst dann verlierst du deinen versicherungsanspruch.

 

versicherungen glauben auch wenn man keine rechnung vom rad hat, dass sie nicht zahlen müssen usw. 80 % der fälle lassen sich von sowas einschüchtern und das macht in der summe viel geld aus.

 

schau dir deinen vertrag genau an und geh damit zum anwalt, und sogar dann ist es nicht gewiss, da oft verträge geschrieben werden die wider den regeln sind.

 

mfg

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Viele Bügelschlösser mit den runden Schlössern können von halbwegs geschickten Einbrechern mit einfachen Kunststoffhütchen ( Bic-Kulis etc.) nachgesperrt werden.

 

 

Bleib dran, zeig das - oder vielleicht findest du noch etwas Besseres - der Versicherung und "droh" Ihnen mit einer Deckungsklage. Weise Ihnen auch nach, dass alle Schlüssel zum Schloss vorhanden sind.

 

Alles Gute, lG

 

Michael

 

lG

 

Michael

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Ich habe sofort das beschriebene Bügelschloss gegen ein hochwertiges Markenschloss ausgetauscht. Heute wird auch der 100% Sichtschutz am Kellerabteil fertig gestellt (OSB Platten und Kästen). Eine dauerhaftes Kettenschloss für die Räder folgt auch noch.

 

Zum anderen habe ich den Rechtschutz gebeten, sich die Angelegenheit anzusehen und zu beurteilen (nebenbei: ich habe noch alle Belege vom Bike vorliegen).

 

Ich glaube die Krux liegt darin: die Versicherung versichert laut Vertrag den Neuwert und ich bin ausreichend gut versichert (also keine Begrenzung oder Unterdeckung). Jetzt ist mein Bike 4 Jahre alt und verschwindet quasi spurlos. Natürlich riskiert die Versicherung, dass sie meinen Schaden ablehnt, da die mtl. Prämie in keinem Verhältnis zum Schadenswert steht. Daher bleibt mir wohl nix anderes übrig als einen riesen Zirkus aufzuführen um eventuell eine Kulanzlösung zu erhalten, da eben die Versicherung die „keine Einbruchsspuren“ Taktik fährt und damit sogar durchkommen wird.

 

Ich freue mich über jedes weitere Kommentar oder Erfahrungsbericht!

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deswegen ein altes aufgebrochenes schlo' aufheben oder im einbruchssfall mit dem brecheisen vom nachbarn nachträglich aufbrechen.......

 

hilft dir jetzt nix mehr aber naja...

 

wenn die rechtschutz von der seleben versicherung ist unbedingt einen "unabhängigen... HAHA" Anwalt gebne lassen oder Anwalt nach deiner Wahl. nicht locker lassen auf alle fälle!

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@nodoc: Seit dem Vorfall habe ich mir noch andere Schlösser-Knacken-Videos angesehen und es ist schlichtweg eine Katastrophe, da man somit ein Kellerabteil im schlimmsten Fall nicht sichern kann.

Das Video endet etwas zu früh, als dass man erkennen kann, ob das Schloss optisch unversehrt bleibt -> kein Versicherungsschutz....

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Etwas off-topic: unsere Familie wird im Großen und Ganzen von 2 Versicherungsmaklern betreut. Beim einen sind wir überrascht, was alles von der Versicherung übernommen wird, weil er konsequent verhandelt und aktiv jeder Sache nachgeht. Beim anderen (und darunter fällt leider mein Vorfall) bemerken wir jetzt einige Male hintereinander, dass sowohl Beratung als auch schon die Versicherungs-/Schadenmeldung schon so ungeschickt ist, dass schon alles verhaut ist, bevor man über irgendetwas verhandeln kann.
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ist eh immer das gleiche, wenn sie dir ein rad stehlen ist immer ein zweites verbrechen das darauf folgt, nämlich der betrug der versicherung mehr ist es für mich nicht, aber die hauptsache sie machen immer so schön werbung

 

Ist es nicht ...ned gleich vom Einzelfall oder mehreren (Einzel)Fällen auf das Ganze schließen (Induktion nennt man das glaube ich ;-). In meinem Fall vor ein paar Monaten: zwei miteinander abgesperrte Räder unter der Stiege geklaut (frei zugänglich). Der Versicherung bekannt gegeben, Wert bekannt gegeben, drei Tage später € 1 500,- (war in meinem Fall die Höchsthaftungssumme ...aber passend zum Wert) am Konto. Total unkompliziert und super verlaufen.

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ja und. dafür zahlt man ja auch. ich krieg ja auch keinen orden dafür, dass ich pünktlich zum dienst komme, das ist selbstverständlich. und ihc kenn so viele fälle wo die versicherungen nur am abwimmeln sind oder nicht das bezahlen was sie sollen, oder gleich gar nichts. wenn sie zahlen ist das so wie es sich gehört.
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Hätte ich von Vornherein den Fall so geschildert (Bike stand angekettet bspw. im Stiegenhaus oder Fahrradkeller und wurde einfach gestohlen) wäre ich wohl ebenfalls in diese Kategorie Schadenersatz gefallen (ich glaube, die nennt sich Diebstahl von frei zugänglichen Wertgegenständen -> ich habe leider den Versicherungsvertrag zu Hause), der in meiner Versicherung ebenfalls mit ca. 1.500 Euro enthalten ist. Aber

 

1. hätt‘ i, war i

2. das meinte ich damit, wie man eine Schadenmeldung schreibt: Das Bike ist so oder so gestohlen. Es geht nur noch darum wie der Schaden beschrieben wird. Der allgemeine Kellerzugang ist gleichzeitig Teil des Stiegenhauses. Das Bügelschloss war kein Hindernis für den Dieb und damit irrelevant. Mit meiner Version Schadenmeldung erhalte ich bisweilen 0 Euro, mit der anderen Version wahrscheinlich 1.500 Euro....

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  • 1 Monat später...

Der Rechtschutz hat sich eingeschalten, woraufhin die Hausratversicherung das Schloss von einem Sachverständigen überprüfen hat lassen.

 

Was ich nicht für möglich gehalten habe: Der Sachverständige hat einen Einbruch festgestellt und der Versicherungsschutz tritt in Kraft. Ich bin heilfroh über diese Entscheidung, da ich mich schon auf einen "finanziellen Totalschaden" eingestellt habe.

 

Ich danke Euch vielmals für die Anteilnahme, die Kommentare und Beiträge!

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Das man bei der Schadensmeldung aufpassen muss, ist leider klar. Ein wenig muss man sich halt - als Betroffener natürlich nahezu unmöglich, aber die anderen Mitposter sollten das können - in die Versicherung hineinversetzen. Stell dir vor, du triffst mit allen Bewohnern der Siedlung eine Vereinbarung, dass du Schäden (welcher Art auch immer) ersetzt, sie dafür aber an dich einen gewissen Betrag zahlen. Natürlich wirst du ein grauenhaft ausführliches Bedingungswerk erstellen (das sich nach den ersten Erfahrungen vermutlich noch grauenhaft erweitern wird), um klar zu definieren, welches Risiko für dich akzeptabel und kalkulierbar ist und welches eben nicht. Im Falle eines Diebstahls gibt es halt auch zig solcher Punkte. Und wenn die Bewohner deiner Siedlung einen Punkt nicht eingehalten haben, wirst du dich weigern zu zahlen. Bist du dann eine "Kretzn"? In den Augen der Betroffenen ja, aber defacto wohl nicht.

 

Damit meine ich jetzt nicht den konkreten, hier geschilderten Fall, sondern die generellen Einwände "ich erwarte mir gefälligt, dass eine Versicherung zahlt ...ich zahl ja auch Prämien" etc.

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Das man bei der Schadensmeldung aufpassen muss, ist leider klar. Ein wenig muss man sich halt - als Betroffener natürlich nahezu unmöglich, aber die anderen Mitposter sollten das können - in die Versicherung hineinversetzen. Stell dir vor, du triffst mit allen Bewohnern der Siedlung eine Vereinbarung, dass du Schäden (welcher Art auch immer) ersetzt, sie dafür aber an dich einen gewissen Betrag zahlen. Natürlich wirst du ein grauenhaft ausführliches Bedingungswerk erstellen (das sich nach den ersten Erfahrungen vermutlich noch grauenhaft erweitern wird), um klar zu definieren, welches Risiko für dich akzeptabel und kalkulierbar ist und welches eben nicht. Im Falle eines Diebstahls gibt es halt auch zig solcher Punkte. Und wenn die Bewohner deiner Siedlung einen Punkt nicht eingehalten haben, wirst du dich weigern zu zahlen. Bist du dann eine "Kretzn"? In den Augen der Betroffenen ja, aber defacto wohl nicht.

 

Damit meine ich jetzt nicht den konkreten, hier geschilderten Fall, sondern die generellen Einwände "ich erwarte mir gefälligt, dass eine Versicherung zahlt ...ich zahl ja auch Prämien" etc.

 

eine versicherung hat zu zahlen.

 

es ist egal ob man eine rechung hat fotos oder sonst was, es ist egal ob man 1000 oder nur ein schloss genommen hat, wenn die grundlagen des vertrages vom versicherungsnehmer erfüllt sind ist zu zahlen, alles andere wäre die unterstellung eines betruges. und diese masche versuchen versicherungen immer wieder

 

es ist mir egal wieviele schwarze schafe es gibt (und ich mein nicht die von der tele2 werbung) ich für meinen teil will mein geld wenn ein schaden passiert ohne blöden ausreden oder zeitverzögerungen. dafür zahl ich auch pünktlich.

 

hier braucht man großkonzerne nicht in den schutz nehmen, die machenschaften und art und weise wie mit versicherungsnehmern um gegangen wird kenn ich nur zu gut. dafür gibt es kein verständnis.

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