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Meldung von Neubau?


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Hallo,

 

Hat zufällig wer ahnung bzw. hat wer einen link wo ich mich schlau machen kann und zwar, würde ich gerne wissen, wie das mit neu-/zubauten in nö ist.

 

Konkret plane ich eine massive (=mauern) gartenhütte zu bauen. Die grundmasse sind ca. 7,5 x 3,0m.

 

Ich hab in meinem einreichplan auf genau dieser stelle eine garage eingezeichnet, diese wurde aber nicht gebaut. Der plan ist allerdings bereits älter als 5 jahre - hab mal gehört, dass man die garage bis zu 5 jahre später bauen kann bzw. der plan solange gültig ist?

 

Jetzt will ich aber eine hütte an dieser stelle bauen, diese ist zwar etwas größer als die ursprüngliche garage, aber das sollte doch auch passen, oder?

 

Wie sind eenn die bauvorschriften in nö? Auf der aktuellen nö.gv.at seite find ich nur infos zur förderung usw.

 

Kann bitte wer helfen?

 

Besten Dank

Tom

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wennst ein bisserl in der bauordnung stöbern willst: http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich.php

ich würd aber auch mal das bauamt aufsuchen, die sind normalerweise eh recht freundlich und die kennen auch den akt von deinem haus, bzw. könnes nachschauen, wie es rechtlich gerade aussieht (gabs eine fertigstellungsmeldung zb.)

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Eine sehr spezielle Frage, wie ich meine. Da würden sich viele die Zähne ausbeißen :D

 

Eine Antwort darauf wirst du in der Bauordnung vielleicht gar nicht finden. Ich kenne diese in NÖ nicht.

Auch wird ein Bürgermeister oder Amtsleiter überfordert sein - andernfalls wäre ich sehr positiv überrascht über deren Kompetenz.

 

Ein Blick ins AVG könnte auch helfen.

Einen Baujuristen würde ich vorschlagen.

Denn, die Gefahr bei einem "ich baue mal drauf los und es wird schon passen" könnte die Baueinstellung und im schlimmsten Fall der Abbruchbescheid sein.

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dem "auf zum bauamt" is prinzipiell eh nix hinzuzufügen.

 

prinzipiell gillt aber in allen bundesländern: "was ned so aussieht wie am genehmigten plan" is ein schwarzbau. und auch wenn bürgermeister und amtsleiter beim gemeinsamen bier im garten des hirschenwirten ankündigen, die augen zuzudrücken, wenn dich einmal ein doofer nachbar anzeigt und das gebaute aus welchen gründen ned genehmigungsfähig is, kann des unangenehmn sein. dessen muss ma sich halt bewusst sein.

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Die Baubehörde ist der Bürgermeister, also könnte sich das evtl. auf der Gemeinde erfragen lassen.

Wenn du da nicht gscheiter wirst, dann wende dich an dein nächstgelegenes Gebietsbauamt:

-) St. Pölten

-) Krems

-) Korneuburg

-) Wiener Neustadt

....abhängig davon, wo du daheim bist.

 

Dort gibt es Hochbautechniker, die zwar Techniker sind, aber eben im Baubereich arbeiten, und mit der Gesetzeslage meist ganz gut vertraut sind.

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Ich gehe mal davon aus, dass du überhaupt eine Baubewilligung hast (du sprichst nur von Einreichplan). Dann gibt es in den (länderspezifischen) Bauordnungen Ausführungsfristen. Gemäß NÖ Bauordnung erlischt die Baubewilligung, wenn du nicht binnen 2 Jahren nach deren Erlassung mit dem Bau beginnst, oder nicht binnen 5 Jahren nach Beginn fertig wirst. Sieht so aus als ob du in jedem Fall einen neue Baubewilligung brauchst, oder zumindest die vorhandene verlängern lassen musst.

 

LG db

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Mmhh - verlängern? Klingt interessant! Soll heissen - ich geh mit meinem "alten" einreichplan auf die gemeinde und lass "meine" garage, die ich beim ersten einreichen ja mit geplant habe, verlängern?

Das wäre sehr gut bzw. wahrscheinlich auch etwas günstiger, als einen neuen plan zeichen zu lassen.

 

Wenn alles klappt, dann sollte meine frau heute mit der gemeindedame sprechen können und dann wissen wir hoffentlich auch mehr;)

 

Danke

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allerdings muss dann das Gebäude auch mit dem Einreichplan übereinstimmen - sonst riskierst du, dass sie dich die Hütte wieder abtragen lassen.

Ich würde zumindest schriftlich festhalten, dass sich der Grundriss jetzt so und so geändert hat...

 

kriegt die Hütte eine Fundamentplatte aus Beton?

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Wenn das mit dem einreichplan "verlängern" funktioniert, dann schreiben wir was nieder. Danke für den hinweis:toll:

 

bzgl. fundament - es sind im moment waschbetonplatten in einem betonbett verlegt - daruf hätte ich die hütte/haus gemauert und in der hütte dann einen estrich verlegt.

 

Wurde im prinzip von den firmen, die bis jetzt da waren als ok empfunden?

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Mmhh - verlängern? Klingt interessant! Soll heissen - ich geh mit meinem "alten" einreichplan auf die gemeinde und lass "meine" garage, die ich beim ersten einreichen ja mit geplant habe, verlängern?

Das wäre sehr gut bzw. wahrscheinlich auch etwas günstiger, als einen neuen plan zeichen zu lassen.

jein. in absprache mit dem zuständigen referenten kann etwas (geringfügig) anderes als im einreichplan gebaut werden und diese änderung im rahmen der fertigstellungsanzeige mit einem bestandsplan, der der tatsächlichen ausführung entspricht, rechtsgültig werden. bei gröberen änderungen musst du einen auswechlungsplan zeichnen (lassen).

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Die dicke des betonbetts kann ich leider nicht sagen, die platten waren schon da als wir hergekommen sind. Bzgl. Untergrund, also im normalfall haben wir hier am "steinfeld" einen guten unterbau - gewachsenen schotterboden.

Der letzte mann meinte, das es eventuell im estrich risse geben wird. Er meinte geleich eine bewehret betonplatte und aus! Irgendwie wird das von einem gartenhausprojekt zu einem ausgewachsene hausbauprojekt!:eek:

 

Hätte ich mir einfacher vorgestellt:( verdammt - aber es soll halt auch passen und für die ewigkeit sein;)

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Also das alles ordentlich werden muß ist klar. Soweit hab ich es mit mir ausgemacht:D nur will ich nicht unnötig irgendwelche kosten aufs auge gedrückt bekommen;)

 

Daher frag ich lieber einmal mehr, als das ich nachher bei einem privatsender tätigen bausachverständigen anklopfen muß:D

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Das mit dem plan geht mir komplett auf die nerven! Das sind kosten die ich nicht einkalkuliert habe!

Naja, mal hören was die dame von der gemeinde meiner frau heute sagt...

 

Wenn Du den Plan meinst, dann gewöhn Dich besser an diese Kosten. Jeder Euro, den Du in einen gescheiten Plan steckst, spart am Ende ein hundertfaches an Herumpfuschereien.

 

@Malcolm: Dass eine Garage abgetragen werden musste hätte ich in meinen knapp 15 Jahren als Einreichunterlagen für Freunde herstellender noch nie gehört ;)

 

Und wie der Hermes richtig schreibt. Am Ende wird wenn überhaupt (das ist eine Garage, wenn sich da niemand beschwert, weil sie 8 m hoch ist oder so..) geschaut, ob das passt, sonst gibt es halt Abänderungen zur Planung. Interessiert niemanden.

 

Die Zeiten in denen der Bgm. samt OSR oder AR zur Endbeschau gekommen ist sind ja im Privatbereich glücklicherweise vorbei.

 

Soll das in "Eigenregie" errichtet werden, oder soll das wirklich eine Baufirma mit Nussbaumscher Unterstützung machen?

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Also bzgl. dem plan/bewilligung usw. bekommen wir rückmeldung von der gemeinde.

 

Ja, die hütte/haus wird von einer firma ausgeführt. Ich kann und will mir das nicht antun! Ich würde auch wahrscheinlich ein Monat brauchen, wo die firma max. 1 woche braucht.

Nein, nussbaumsche unterstützung wird nicht notwenig sein, deswegen frag ich ja im vorfeld soviel;) das war nur ironisch gemeint;) - ich hab aber jetzt ein wenig gebraucht bis ich das verstanden hab:D hab gar nicht mehr gedacht, dass das jemand so kombiniert;)

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@ unterlagsbeton: was er aushält weißt du erst, wenn du ein loch gemacht hast, die stärke und etwaige bewehrung festgestellt und das ganze einen statiker rechnen hast lassen. ist ein haufen aufwand. wenn eine firma da eine hütte draufstellen will, tun sie gut daran, den vorhandenen untergrund vorher zu prüfen ;)

aber was willst du bitte für lasten in den geräteschuppen tun? für normales gartenzeugs reicht schon sehr wenig. und selbst wenn ein riss entsteht - wurscht, oder? zusammenbrechen wirds schon nicht und wenn, dann wird die hüttenfirma ins schwitzen kommen.

 

@ pläne: ich werde da hoffentlich nicht falsch verstanden: es ist keineswegs wurscht, was du baust, weils eh keinen interessiert. wenn der bgm halbwegs was im kopf hat, dann auch ihm nicht. folgendes szenario: der bgm sagt, dass du ruhig deine garage 8m hoch bauen darfst, obwohl in der bauordnung 2,5m drin steht. der nachbar hat auch nichts dagegen. der verkauft irgendwann sein grundstück (oder vererbts) und der neue nachbar ist dir nicht mehr wohlgesonnen. dann gibts für den bürgermeister eine amtshaftungsklage (glaub ich, jurist bin ich keiner, jedenfalls freuen sich ein paar anwälte), und für dich einen abbruchbescheid. war früher ein bisserl anders, aber seit kreuz und quer geklagt wird, wär ich da vorsichtig.

 

@ garage abtragen: wenn der alte einreichplan mit garage rechtskraft besitzt und du willst was anderes bauen, musst du diese garage am plan als abbruch kennzeichnen, auch wenn sie nie gebaut wurde. das neue dann als neubau, eh klar.

 

@ kosten: so ein plan kostet nicht so viel, jedenfalls im vergleich zur hütte. möglicherweise macht das auch die hüttenfirma gleich mit.

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