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Radfertigung und Verkauf- welche Normen, Prüfungen, etc. müssen erfüllt werden


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Für Sportartikel gibt es imho keine Verordnungen, daher auch keine CE-Kennzeichnungspflicht, daher auch keine Prüfungen.

Die Produktsicherheitsgesetze müssen dennoch eingehalten werden... ob es für jegliche Radkomponenten genormte europäische Prüfungen gibt, bezweifle ich... für Rahmen gibt es solche genormten europäischen Tests...

 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004009

 

Im Prinzip haftest du für die Sicherheit der von dir in den Verkehr gebrachten Produkte... wenn du also einen Carbonlenker importierst, und der bricht einem Durchschnittsfahrer mitten in der Fahrt ohne äussere Einwirkung, haftet deine Firma bzw. du dafür...

 

Vielleicht weiss es einer der Rahmenbauer im Selberbruzzler-Thread genauer...

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Für Sportartikel gibt es imho keine Verordnungen, daher auch keine CE-Kennzeichnungspflicht, daher auch keine Prüfungen.

Die Produktsicherheitsgesetze müssen dennoch eingehalten werden... ob es für jegliche Radkomponenten genormte europäische Prüfungen gibt, bezweifle ich... für Rahmen gibt es solche genormten europäischen Tests...

 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004009

 

Im Prinzip haftest du für die Sicherheit der von dir in den Verkehr gebrachten Produkte... wenn du also einen Carbonlenker importierst, und der bricht einem Durchschnittsfahrer mitten in der Fahrt ohne äussere Einwirkung, haftet deine Firma bzw. du dafür...

 

Vielleicht weiss es einer der Rahmenbauer im Selberbruzzler-Thread genauer...

 

Danke für die schnelle Antwort. Aber es sind ja Fahrzeuge und können halt auch Sportartikel sein...Wäre schräg wenn es da keine Prüfnormen zB für Rahmen gibt.

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Für Sportartikel gibt es imho keine Verordnungen, daher auch keine CE-Kennzeichnungspflicht, daher auch keine Prüfungen.

Die Produktsicherheitsgesetze müssen dennoch eingehalten werden... ob es für jegliche Radkomponenten genormte europäische Prüfungen gibt, bezweifle ich... für Rahmen gibt es solche genorm

 

Im Prinzip haftest du für die Sicherheit der von dir in den Verkehr gebrachten Produkte... wenn du also einen Carbonlenker importierst, und der bricht einem Durchschnittsfahrer mitten in der Fahrt ohne äussere Einwirkung, haftet deine Firma bzw. du dafür...

 

für sportartikel keine CE-Zertifizierungspflicht ?? ernsthaft :eek:

 

haftet nicht der hersteller? was kann der händler/importeur dafür?

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auf einem rad z.b. nicht (hab' auch nie drauf geachtet)

trotzdem müssen die doch für die EU eine zertifizierung bekommen

 

"unsere" fahrradrahmen von namhaften usa/canadischen herstellern (z.b.) unterliegen doch den nordamerikanischen produkthaftungsgesetzen und die sind meines wissens ziemlich streng

...

gut hat jetzt wenig mit der CE Zerfifizierung zu tun

 

hab' jetzt 'mal kurz 2. ABSCHNITT deines links überflogen

schwammige formulierung ist dort ein kompliment

 

...

...

...

...

(3) Händler/innen haben mit der gebotenen Umsicht zur Einhaltung der anwendbaren Sicherheitsanforderungen beizutragen, indem sie insbesondere keine Produkte liefern, von denen sie wissen oder auf Grund der ihnen bei zumutbarer Sorgfalt zugänglichen Informationen wissen müssten, dass sie diesen Anforderungen nicht genügen. Im Rahmen ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit haben sie außerdem an der Überwachung der Sicherheit der in Verkehr gebrachten Produkte mitzuwirken, insbesondere durch Weitergabe von Hinweisen auf eine von den Produkten ausgehende Gefährdung, durch Aufbewahren und Bereitstellen der zur Rückverfolgung von Produkten erforderlichen Dokumentation und durch Mitarbeit an Maßnahmen der Hersteller/innen und zuständigen Behörden zur Vermeidung der Gefahren. ... ...

 

 

 

hab' kurz eigentlich was anderes gegoogelt

und das gefunden:

http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/einkaufen-in-der-eu/ihre-rechte/kauf-und-gewaehrleistung/

 

...

... ...

Hersteller oder Verkäufer – wer haftet?

Für die Vertragswidrigkeit haftet grundsätzlich immer der Endverkäufer, und zwar auch dann, wenn dieser die Sache selbst schon mangelhaft von seinem Lieferanten oder dem Hersteller erhalten hat. Der Verkäufer kann dann seinerseits, entsprechend der Vertragskette, bei seinem Lieferanten Regress nehmen. Sie müssen sich also nicht an Dritte verweisen lassen, sondern können darauf bestehen, dass der Verkäufer sich um die Nacherfüllung kümmert, denn nur er ist ihr Vertragspartner.

...

...

...

Max, du hast/hattest recht in #2

 

dass heißt der rahmen meines rades bricht (ganz normal beim dahinrollen), ich bin schwer verletzt und verklage dann meinen händler ...

??

steh' ich - wegen vorgeschrittener stunde - auf der leitung?

Bearbeitet von st. k.aus
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Man muß aber Gewährleistung und Produkthaftung aueinanderhalten

Produkthaftung ( Quelle : Help . gv .at )

Zur Haftung herangezogen werden können

 

die Unternehmerin/der Unternehmer, die/der das Produkt hergestellt und in Verkehr gebracht hat oder

bei Drittlandimporten die Importeurin/der Importeur, die/der das Produkt in den Europäischen Wirtschaftsraum bzw. in die EU eingeführt und hier in Verkehr gebracht hat.

 

Kann weder die Herstellerin/der Hersteller bzw. bei in den EWR eingeführten Produkten die Importeurin/der Importeur eruiert werden, haftet jede Unternehmerin/jeder Unternehmer, die/der das Produkt in Verkehr gebracht hat, wenn sie/er der geschädigten Person die Herstellerin/den Hersteller (Importeurin/Importeur bzw. Vorlieferantin/Vorlieferant) nicht innerhalb einer angemessenen Frist (etwa vier Wochen ab Anfrage) nennt.

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