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Fahrradverordung: in Verkehrbringen (verkaufen) -> wird das wirklich so gehandhabt ?


Kraeuterbutter
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http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/stvo/fahradvo.html

 

 

folgende Punkte:

  • Fahrräder (auch Mountainbikes!) dürfen nur mit folgender Ausrüstung verkauft werden:

 

  • Es gibt allerdings keine Bestimmung, dass Fahrräder fertig montiert verkauft werden müssen - das bloße Beipacken zum Beispiel der Rückstrahler wäre zulässig.

 

 

ist das wirklich so ?

wenn ich mir ein Downhillbike bei Mountainbiker oder Ciclopia kaufe, dann sind da Rückstrahler, Frontstrahler, Seitenreflektoren, Klingel etc. dabei ?

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Ja, das wird so handgehabt.

 

Der Verkäufer im Shop muss dich darauf hinweisen, dass diese Ausstattungsmerkmale beim "in Verkehr bringen" vorhanden sein müssen. Sofern er sie nicht montiert (auf Verlangen, wenn nicht schon dran) muss er sie dir im Plastiksackerl mitgeben UND: du musst drauf bestehen, sie zu bekommen.

 

Willst du sie nicht, müsstest du vom Shop einen Haftungsausschluss zum Unterschreiben bekommen, auf dem du bewusst auf die Herausgabe verzichtest (das ist allerdings schon Theorie!)

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Willst du sie nicht, müsstest du vom Shop einen Haftungsausschluss zum Unterschreiben bekommen, auf dem du bewusst auf die Herausgabe verzichtest (das ist allerdings schon Theorie!)

+ einer weiteren preisermäßigung, weil die teile ja beim ursprünglichen preis sicher mit einkalkuliert waren :D

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An meinem Flash ist weder ein Rückstrahler noch ein Seitenstrahler und Hupen tu ich indem ich ein kurzes Bremserl hinlege, da drehen sich dann alle "NordicWalker" um. Dabei war auch nix, nur so ein Pickerl zum Abkleben des Steuerrohres als Schutz gegen Scheuern. Egal, man ist ohne dem "KlimBim" also straffällig auf der öffentlichen Landstraße auch wenn ich nur tagsüber fahre?
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http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/stvo/fahradvo.html

 

 

folgende Punkte:

  • Fahrräder (auch Mountainbikes!) dürfen nur mit folgender Ausrüstung verkauft werden:

 

  • Es gibt allerdings keine Bestimmung, dass Fahrräder fertig montiert verkauft werden müssen - das bloße Beipacken zum Beispiel der Rückstrahler wäre zulässig.

 

 

ist das wirklich so ?

wenn ich mir ein Downhillbike bei Mountainbiker oder Ciclopia kaufe, dann sind da Rückstrahler, Frontstrahler, Seitenreflektoren, Klingel etc. dabei ?

 

Bei meinem Ghost war alle Reflektoren und sogar Klingel dabei, in einem Extrasackerl :)

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An meinem Flash ist weder ein Rückstrahler noch ein Seitenstrahler und Hupen tu ich indem ich ein kurzes Bremserl hinlege, da drehen sich dann alle "NordicWalker" um. Dabei war auch nix, nur so ein Pickerl zum Abkleben des Steuerrohres als Schutz gegen Scheuern. Egal, man ist ohne dem "KlimBim" also straffällig auf der öffentlichen Landstraße auch wenn ich nur tagsüber fahre?

 

Ja ist strafbar und nicht gerade billig...soweit ich weiß wird jedes fehlende Teil extra verechnet.

Mir kommt trotzdem kein Reflektor auf´s MTB.

 

Die Bremse hinter Nordic Walkern oder Wanderern als "Hupe" anzureißen hilft übrigens nicht sonderlich um die Akzeptanz von Mountainbikern zu verbessern... :rolleyes:

Die Leute erschrecken sich dann oft und sind dann, nicht ganz zu unrecht, sauer.

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Aber nicht wenn du in einem Shop mehreres gleichzeitig bestellst . Oder du hast bis jetzt die falschen Shops im Visier .

http://www.bike-discount.de/de/sicherheit

 

Dieselbe Idee kam mir gestern auch und genau beim gleichen Shop alles bestellt :D

Jetzt wird mein Rad halt wieder schwerer :( aber dafür bin ich seit Februar 10 kg leichter, so kann man's auch sehen ;-)

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Die Frage ist: Wird die ganze Theorie auch in die Praxis umgesetzt, sprich wird die Verkehrstüchtigkeit der Räder wirklich kontrolliert und wenn ja wird dann auch eine Strafe fällig?

 

Ich kann mangels Erfahrung hier nur für Deutschland sprechen, aber hier werden die Räder eigentlich nie kontrolliert, was man evtl. bedauern kann wenn man sich den technischen Zustand (Bremsen, Reifen, Laufräder usw.) betrachtet mit dem viele unterwegs sind.

Selbst wenn man in eine Polizeikontrolle kommt habe ich noch nie mitbekommen, dass wegen eines fehlenden Reflektors o.ä. ein Aufstand gemacht wurde. Das galt ebenso für Batterieleuchten, als diese bei uns offiziell nur an Sporträdern unter 11kg erlaubt waren, bzw. auch heute mit Lichtern die z.B. blinken oder anderweitig keine Zulassung haben.

Kontrollen und Strafen habe ich bisher nur erlebt bezüglich der Beleuchtung und das auch nur in Dämmerung oder Dunkelheit.

Ich jedenfalls habe weder am Stadtflitzer noch am Renner den ganzen Kram dran und werde auch den Teufel tun. Lediglich eine Klingel und Akkulampen habe ich.

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Man kann dazu stehen, wie man mag, aber Sinn machen Reflektoren und das ganze Zeug an einem Stadtrad allemal...

beim Bike und Rennrad ebenso, wenn man regelmässig in der Dunkelheit unterwegs ist... gibt auch sehr unauffällige, schwarze Reflektorfolien...

 

ich selber hab am Stadtrad ziemlich viel Zeug (fixe Lichtanlage, Reflektoren,...), am MTB bislang immer nur 2 Lichter (aber nicht so schwache sondern Knog Blinder) mit... passt ganz gut für mich...

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Die Frage ist: Wird die ganze Theorie auch in die Praxis umgesetzt, sprich wird die Verkehrstüchtigkeit der Räder wirklich kontrolliert und wenn ja wird dann auch eine Strafe fällig?

 

Ich kann mangels Erfahrung hier nur für Deutschland sprechen, aber hier werden die Räder eigentlich nie kontrolliert, was man evtl. bedauern kann wenn man sich den technischen Zustand (Bremsen, Reifen, Laufräder usw.) betrachtet mit dem viele unterwegs sind.

Selbst wenn man in eine Polizeikontrolle kommt habe ich noch nie mitbekommen, dass wegen eines fehlenden Reflektors o.ä. ein Aufstand gemacht wurde. Das galt ebenso für Batterieleuchten, als diese bei uns offiziell nur an Sporträdern unter 11kg erlaubt waren, bzw. auch heute mit Lichtern die z.B. blinken oder anderweitig keine Zulassung haben.

Kontrollen und Strafen habe ich bisher nur erlebt bezüglich der Beleuchtung und das auch nur in Dämmerung oder Dunkelheit.

Ich jedenfalls habe weder am Stadtflitzer noch am Renner den ganzen Kram dran und werde auch den Teufel tun. Lediglich eine Klingel und Akkulampen habe ich.

 

Dazu meine ich:

Gängige Praxis ist: Raus aus dem Karton, Lenker gerade richten, Radl in den Schauraum stellen. "Erstes Service"....also eigentlich nötige Vorarbeiten, werden nachgelagert, weil der Kunde kommt eh wieder, wenns nicht gscheid schaltet oder die Bremse schleift.

 

StVO-Ausstattung kommt ins Sackerl, das auf den Lenker gehängt wird. Wills der Kunde haben, baut man es dran, aber man macht sich nicht die Arbeit, das gleich zu machen (sofern das Zeug nicht ab Werk am Radl dran ist)

 

Österr. StVO verlangt nach vorne weißes, gerichtetes Licht aus einem Leuchtmittel, das fest mit dem Fahrrad verbunden sein muss. Batterieleuchte zum Anclipsen genügt.

Nach hinten wird rot leuchtendes- oder blinkendes Licht (fest verbunden) verlangt. Da tut´s beizeiten was.

Nach vorne, hinten und seitlich müssten ebenfalls Reflektoren da sein - mit der Betonung des Konjunktivs :D

 

In der Praxis ist das Licht der Hauptgrund, warum von Polizisten was gesagt wird. Bei den Reflektoren sinds sehr kulant, und gestraft worden ist, glaub ich, noch selten jemand.

 

Anders siehts aus, wenn man an einem Unfall beteiligt ist. Da kanns schnell in Schuld/Teilschuld enden, weil man mit einem "nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr ausgerüsteten Fahrzeug" unterwegs war.

 

Aber das ist dann Zivilrecht.

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bevor ich jetzt alle durchtelefoniere: weiß zufällig jemand welcher der radtandler um meinen heimweg (singer, citybiker, nora, pbike, pedalus, brunner, radambulanz,...) erschwingliche reflektorfolien hat?

 

Mich würds wundern, wenn auch nur ein einziger davon sowas im Geschäft hat... aber kann mich natürlich irren... sowas findet man am leichtesten auf Amazon oder so...

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Rennräder brauchen bei guter Sicht keine dieser Zusatzteile! Weder Licht, noch Klingel oder Reflektoren! Auch muss einLicht bei guter Sicht entgegen der üblichen Meinung nicht mitgeführt werden.

Was ein Rennrad ist, ist in der STVO recht holpatatsch beschrieben, zB "Rennlenker" - was immer ein "Rennlenker" ist...

Und durch die 29er könnte ein MTB auch schon als Rennrad angesehen werden, wenn das Gewicht passt.

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Rennräder brauchen bei guter Sicht keine dieser Zusatzteile! Weder Licht, noch Klingel oder Reflektoren! Auch muss einLicht bei guter Sicht entgegen der üblichen Meinung nicht mitgeführt werden.

 

...das ist nur ein Teilaspekt! Unter welchen Umständen ein Rad als Rennrad zu beurteilen ist, und unter welchen Bedingungen auf die StVO-Ausstattung verzichtet werden kann, ist im entsprechenden Passus der StVO ersichtlich und über ris.bka.gv.at abgerufen werden.

Bearbeitet von Siegfried
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bevor ich jetzt alle durchtelefoniere: weiß zufällig jemand welcher der radtandler um meinen heimweg (singer, citybiker, nora, pbike, pedalus, brunner, radambulanz,...) erschwingliche reflektorfolien hat?

 

Hat Louis sehr erschwinglich in Schwarz. Davon hab ich einiges über, wennst willst kannst da was haben. Meld dich wenn du willst.

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Und durch die 29er könnte ein MTB auch schon als Rennrad angesehen werden, wenn das Gewicht passt.

 

Nicht wirklich... die FelgenAUSSENbreite ist nämlich gem. STVO auch auf 23mm (?) begrenzt...

Genaugenommen gelten ncihtmal die meisten Rennräder also solche gemäss STVO weil ein Felgenaussendurchmesser von 630mm gefordert ist (Schlauchreifen).

So streng ist es aber in der Praxis wirklich nicht...

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Nicht wirklich... die FelgenAUSSENbreite ist nämlich gem. STVO auch auf 23mm (?) begrenzt...

Genaugenommen gelten ncihtmal die meisten Rennräder also solche gemäss STVO weil ein Felgenaussendurchmesser von 630mm gefordert ist (Schlauchreifen).

So streng ist es aber in der Praxis wirklich nicht...

 

Das nennt sich normative Kraft des Faktischen oder übersetzt: schaut aus, wie ein Rennrad, fährt wie ein Rennrad und ist mit höchster Wahrscheinlichkeit ein Rennrad :D

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