Zum Inhalt springen

An die Rechtsexperten - Mit dem PKW eine Zufahrt geringfügig blockiert, Geldforderung


OLLi
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

falls einer der Rechtsexperten im BB evtl. kurz Zeit hat, sich das Schreiben eines Anwaltes kurz anzuschauen, wären wir sehr dankbar.

 

Während eines Radl-Festivals haben wir unser Auto am Straßenrand geparkt und niemand behindert. Scheinbar hat sich ein Anrainer gestört gefühlt und meint (durch seinen Anwalt vertreten), dass wir seinen Zufahrtsweg blockiert hätten. In Wirklichkeit hat er freie Fahrt auf die Straße gehabt.

 

Wir haben eine Geldforderung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Details würde ich per E-Mail schicken ;).

 

 

1000 Dank!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist eine Abzockermasche von Anwälten, die über Rechtsschutzversicherungen an streitlustige/konfliktfreudige Menschen kommen.

Ich würde den Ball über einen Rechtsvertreter zurückspielen.

 

Keinesfalls würde ich etwas zahlen, sondern es im schlimmsten Fall auf eine Anhörung vor Gericht ankommen lassen.

 

Spätestens dann wird das Gericht wahrscheinlich zur Einsicht gelangen, dass möglicherweise eine Besitzstörung vorgelegen haben könnte, aber die Persönlichkeitsrechte und Nutzung des Klägers nicht "mehr als geringfügig" beeinträchtigt würden.

 

Angesichts der erwartbaren Kosten im Verhältnis zum Streitwert wird da aber nicht allzu viel rauskommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde einmal für mich klären, ob ich im Recht war, oder nicht.

Bisher ist für mich nicht klar, ob Du eine Einfahrt verparkt hast und dies mit einem Foto klar belegbar is, oder nun doch nicht.

Solltest Du Dir sicher sein, dass niemand behindert wurde, könnte man tatsächlich auf eine Klage warten.

 

Ich denke da gerade an einen ewig langen Streit zwischen einen österreichischen Mobilfunkanbieter und mir.

Als diese mit einer Klage drohten, schrieb mein Anwalt, dass wir einer Klage gelassen entgegen sehen - darauf hat mir ein Knabe von denen angerufen und mir mitgeteilt, dass er schon vieles erlebt hat, aber noch nie so einen frechen Anwalt - habe ihn erklärt, dass er dies meinen Anwalt mitteilen soll - daraufhin war der Fall zu Ende.

 

Generell: Eine Rechtsschutzversicherung gehört aus meiner Sicht in jeden Haushalt, oder vielleicht meldet sich eh noch nodoc,

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die bisherigen Antworten, Tatort war Tirol und das macht die Sache für uns in Wien wohnende nicht gerade einfacher.

 

Wenn ich mich recht erinnere, ist der austragungsort, wenn du geklagt wirst, in deinem Fall Wien, also eh ideal für dich. Da ist das zuständige Gericht das am Wohnort des beklagten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Prinzipiell gilt bei einer Einfahrt folgendes:

 

Wird die Einfahrt blockiert und der Besitzer will herausfahren, bist du schuldig (kannst angezeigt u. abgeschleppt werden).

Wird die Einfahrt blockiert und der Besitzer will hineinfahren, darf er sich einen anderen Parkplatz suchen (gilt nicht bei Botschaften, UNO oder OPEC Einfahrten, da wird abgeschleppt).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Prinzipiell gilt bei einer Einfahrt folgendes:

 

Wird die Einfahrt blockiert und der Besitzer will herausfahren, bist du schuldig (kannst angezeigt u. abgeschleppt werden).

Wird die Einfahrt blockiert und der Besitzer will hineinfahren, darf er sich einen anderen Parkplatz suchen (gilt nicht bei Botschaften, UNO oder OPEC Einfahrten, da wird abgeschleppt).

 

So easy wirds nicht sein.

Ein bissl zum Einlesen in die Besitzstörungsklage

 

kurzer Auszug daraus:

Eine Besitzstörung liegt nur dann vor, wenn es dem Störer möglich gewesen ist, den rechtswidrigen Eingriff in fremde Besitzrechte zu erkennen. Parkverbotsschilder helfen zwar, dieses Bewusstsein zu wecken, sind aber keine unbedingte Voraussetzung für die Geltendmachung der Besitzstörung. Sie erleichtern allerdings den Beweis des Störungsbewusstseins des Störers.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Prinzipiell gilt bei einer Einfahrt folgendes:

 

Wird die Einfahrt blockiert und der Besitzer will herausfahren, bist du schuldig (kannst angezeigt u. abgeschleppt werden).

Wird die Einfahrt blockiert und der Besitzer will hineinfahren, darf er sich einen anderen Parkplatz suchen (gilt nicht bei Botschaften, UNO oder OPEC Einfahrten, da wird abgeschleppt).

 

so habe ich das auch mal gehört und die erklärung dazu wäre, weil es sein kann das der "besitzer" dringend zum arzt oder ins spital fahren muss, aber niemand davon ausgeht das er dringend heim muss!

ich denke dieses gesetzt dürfte von einem verheirateten stammen :devil:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...