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Meine Rechtschutzversicherung - zum Speiben!


soeinfach
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Im Jahr 2000 hab ich eine „Verkehrs-Rechtsschutzkombination Versicherung“ abgeschlossen. Weil man weiß ja nie……..

Heuer hat mich ein Autofahrer auf einer Kreuzung „übersehen“ und mich bei einer Rennradausfahrt abgeschossen. Totalschaden beim Material. Nicht alle Knochen haben gehalten aber im Großen und Ganzen bin ich glimpflich davon gekommen. Voraussichtlich keine bleibenden Schäden.

Nach dem Krankenhaus hab ich mich telefonisch bei meinem Versicherungsberater erkundigt ob mein Rechtschutz zum Tagen kommt, falls ein Anwalt benötigt wird. Auskunft: Ja. Natürlich.

Nachdem ich einige Wochen nichts von der Versicherung des Unfallgegners gehört habe, bin ich zu einem Anwalt und hab ihm beauftragt mich in dieser Angelegenheit zu vertreten.

 

Und siehe da: Meine Verkehrs-Rechtschutzkombination Versicherung deckt nur Unfälle mit Landkraftfahrzeuge und Anhänger ab. Mit anderen Worten: Unfälle mit dem Fahrrad oder wenn mich z.B. ein Auto auf dem Zebrastreifen als Fußgänger unfreiwillig mitnimmt sind nicht abgedeckt.

Da kriegst das Speiben. Weil zu den körperlichen Schmerzen die eigene Dummheit noch dazu kommt und noch mehr weh tut. Und wegen der Kündigungsfrist hab ich diese besch….eidene Versicherung noch ein Jahr am Hals.

Hätt ich vor 14 Jahren die Polizze besser durchgelesen wäre mir das ganze Theater erspart geblieben. Selber schuld. Ich weiß. Aber trotzdem bin ich sowas von angefressen auf meinen (ehemaligen) Versicherungsberater.

Daher aufpassen bei den Versicherungen und sicherheitshalber nachlesen was in der Polizze steht.

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Zuerst einmal - gut, dass dir soweit nichts schlimmers passiert ist.

Bei mir war es so: im Dezember 2005 Knochenbruch (gedeckt in der Unfallversicherung) gekündigt, im Februar 2007 beim Snowboarden Elle und Speiche gebrochen...

 

Was solls: schließlich schließen wir ja Versicherungen ab in der Hoffung, dass nichts passiert....

 

Grüße,

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