Zum Inhalt springen

Fußgänger holt Radfahrer legal vom Radl


AB
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Heute in der Fahrschule gelernt:

 

Beim Theoriekurs für den B-Schein hat der Vortragende heute gemeint, dass wenn er als Fußgänger einen Radfahrer auf dem Gehsteig vom Radl runterhaut, der Radfahrer Schuld hat UND er ihn noch auf Schmerzensgeld klagen kann!!!

Das kanns doch ned sein, oder? :confused: :s: :mad:

 

Wenn ein Auto 180 auf der Autobahn fährt, darf ich ihn doch auch nicht "abschießen"? :confused:

 

Der Vortragende ist überhaupt a bissl gegen Radfahrer.

"Das san die, die sich an keine Verkehrsregeln halten und als Radfahrer über die Autofahrer und Fußgänger schimpfen, als Autofahrer über die Radfahrer und Fußgänger und als Fußgänger über die Autofahrer und Radfahrer." :f: :f: :f:

 

Und weiter:

"Letztens wurde ein Radfahrer auf einem Zebrastreifen beim Überqueren der Fahrbahn zusammengeführt. Der Radfahrer hat natürlich Schuld bekommen, weil er dort nix zu suchen hat. *hahahaha* " :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

auch wenn man zwar als radl fahrer zu den schwächeren im Straßenverkehr zählt, solange man keinen wirklichen blödsinn macht kriegt man meistens recht.

 

mich hat amal a Autofahrerin so "eingschnittn" das ich ihr hinten seitlich draufgfahren bin, dann war sie noch so blöd und hat anzeige erstattet is aber einhefahren und hat a saftiges schmerzensgeld sowie Entschädigung für gwand, radl und aufwand zahlen müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Lethargie

mich hat mal ein autofahrer vom radl geholt und gmeint er geht mich jetzt anzeigen :s:

 

Wie soll das denn funktionieren?

Da steig ich auf und hau ab, dann kann er sich die Anzeige ans Ohrlapperl heften.

Oder hast du ihm deinen Namen zugerufen?

 

NoUnderstandingGhost

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von roadrunner82

Das könnte aber sogar durchgehen vor Gericht!

 

Ja kann ich mir auch vorstellen. Aber lustig ist das wirklich nicht. Wenn das aber wirklich so ist, dann sollte der eine oder andere doch a bissl mehr aufpassen. ;)

 

@NoGhost: Eben drum hab ich auch nix gesagt. Der Typ ist nämlich a bissl stressig und ungemütlich (laut). Und bei meinem Pech heuer. :f: :f:

Kann ja sein, dass ich den auch noch als Fahrlehrer ausfasse und dann...

Gäbe ja genügend Gegenbsp. (Mindestseitenabstand der Autofahrer zum Radfahrer und wie der in der Praxis eingehalten wird. ;) )

Der hat mich gestern und heute eh ziemlich viel gefragt. Ich hoff, der hat das dezente Logo "Bike the Bugles 2002 mit dem Kettenblatt" ned gesehen. :( Könnt aber auch sein, weil ich etwas ungeünstig in der ersten Reihe sitz. :f: (Merke komme nie zu spät am ersten Tag. ;) ) Naja wurscht, hab durch mein Vorwissen das meiste beantworten können. Zum Schluss hat er sich dann extra von mir weg gestellt. :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

klar hab ich am zebrastreifen nix zum suchen, aber drum darf mich auch net jeder geistig behinderte rammen.

 

wie gut dass die meisten autofahrer 7 - 10 km/h zu schnell sind, des lässt sich auch mit bremsspur analyse im nachhinein feststellen.

 

und wenns in so einem fall keine bremsspur gibt ist eh klar wer schuld war.

 

und wenn ich am gehsteig faqhr und a fußgänger holt mich dann ist des vorsätzliche körperverletzung und gibt mindestens eine vorstrafe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@andi

 

Wie gesagt: Im Normalfall schon! Es gibt aber Gerichtsentscheidungen die san a Wahnsinn.

In der Kleinen Zeitung war auch einmal so ein Extremfall. Dort is ein bsoffener Autofahrer bei einer ungeregelten Kreuzung links abgebogen und ein Stückerl auf die falsche Seite gekommen. Der Autofahrer der von links gekommen ist musste ausweichen und hat sein Auto dabei demoliert. Als er den Schaden Einklagen wollte ist er abgeblizt, weil sich der Anwalt des Bsoffenen auf die Rechstregel berufen hat! :f:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von NoGhost

Wie soll das denn funktionieren?

Da steig ich auf und hau ab, dann kann er sich die Anzeige ans Ohrlapperl heften.

Oder hast du ihm deinen Namen zugerufen?

 

NoUnderstandingGhost

 

er hat mich mit dem auto überholt, stehengeblieben, rausgesprungen (da hab ich mir noch nicht viel gedacht) und ist mir dann vors radl gelaufen sodass ich abbremsen musste, hatte dort wo ich fuhr keine möglichkeit zu entkommen; blöd wär ich gewesen und ihm meine daten zu sagen da hätt er mich schon zur wache schleifen müssen und dan hätt ich ihn angezeigt wegen körperverletzung, hab halt mit ihm dann ein wenig diskutieren müssen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@AB: warums so dezent???? dann setz Dich doch gleich mit der DF-Montur in die Fahrstunde bzw. hinters Steuer (oder gleich mit der 2RC-Panier, wo ja groß "CHAOT" draufsteht, oder mit dem BB-Dress wo zu lesen ist "legalize my bike"), dann soll er noch was sagen :devil:

 

Als Radfahrer hat man m.M. nach auf Gehsteigen nichts verlorenl, so sie nicht als Pseudo-Radwege freigegeben sind.

 

Am besten sind ja die, die meinen, sie können damit gleich jede rote Ampel "überwinden". Hab mal selber einen zur Rede gestellt (wohlgemerkt war am Bike unterwegs), na dem ist der Reis 'gangen :devil:

 

Heißt aber nicht, daß ich deswegen jd. gewaltsam vom Radl holen darf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@AB De Foa Lehrer san teilweise söba de größten Proleten überhaupt und sollte die übrige Menschheit vor Ihnen beschützt werden. Die armen, ihnen ausgelieferten, hilflosen Fahrschüler dürfen da oft was einstecken "Wüst den Schein oda ned???" So nach dem Motto. In Wirklichkeit habs aber gar nix zum sagen und sollten sich öfters darauf besinnen, dass die Fahrschüler Kunden sind. Sicher gibt es auch positive Gegenbeispiele.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von AustrianBiker

, dass ich den auch noch als Fahrlehrer ausfasse und dann...

Gäbe ja genügend Gegenbsp. (Mindestseitenabstand der Autofahrer zum Radfahrer und wie der in der Praxis eingehalten wird. ;) )

Der hat mich gestern und heute eh ziemlich viel gefragt. Ich hoff, der hat das dezente Logo "Bike the Bugles 2002 mit dem Kettenblatt" ned gesehen. . :D

 

OIDA SCHWEDE ...... , wennst mit dem Leiberl in der Öffentlichkeit rumrennst soll er Dich ruhig a bissl buserieren .... :rolleyes: :D

Würd ich zumindest machen ... :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab da mal 2 Freaks gesehen die sind in Kloburg beim Bahnübergang/Bach mit an 30er auf den Zebrastreifen zugerast und dann ohne zu schauen abgesprungen und über die Bundestraße drübergelaufen.

Die 2 Autos von beiden Seiten haben sich eingeschliffen und jeweils ein Vorderrad und Hinterrad gestriffen. Daraufhin die Radler: Na seits deppart des is a Zebrastreifen da wird stehn geblieben, I zag eich glei an!

 

War dann eine nette Diskussion mit vielen bösen Wörtern und Stinkefingern und ich hab abbeckt was es für Trotteln gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na das erklärt mal weshalb in Wien am wenigsten mit den Radl gefahren wird :s:

 

Nicht mehr Radlwege sind notwendig (na das sowieso) sondern das Gesetz müßte den Radfahrer besser schützen bzw. solche Streitpunkte schon mal von anfangan geklärt sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von andreas999

wie gut dass die meisten autofahrer 7 - 10 km/h zu schnell sind, des lässt sich auch mit bremsspur analyse im nachhinein feststellen.

 

und wenns in so einem fall keine bremsspur gibt ist eh klar wer schuld war.

 

was is'n dann bei ABS wo's keine Bremsspuren gibt?

 

NoMore

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Thema Radfahrer am Fußgängerübergang:

 

Wir haben beim Führerschein gelernt, dass ein Radfahrer nicht über einen Fußgängerübergang fahren darf ... eh klar, sonst würde es ja Radfahrerübergang heißen. ;)

 

Was wir auch noch gelernt haben ist, dass ein Radfahrer IMMER ein Radfahrer ist, auch wenn er sein Rad schiebt. Das heißt, wenn ein Radfahrer am Zebrastreifen steht und sein Rad drüberschieben will, muss man als Autofahrer NICHT stehenbleiben, da es ja kein Fußgänger ist.

 

Ich habe jedoch keine Ahnung, ob diese Regelung überhaupt noch Gültigkeit hat.

 

CU,

 

markob

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von markob

Das heißt, wenn ein Radfahrer am Zebrastreifen steht und sein Rad drüberschieben will, muss man als Autofahrer NICHT stehenbleiben, da es ja kein Fußgänger ist.

 

Da hat er uns eigentlich das Gegenteil gesagt. :rolleyes:

"Bestenfalls rüberschieben darf er!"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...