tiroler Geschrieben 16. Juli 2004 Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 Ein Bekanner wollte vor einiger Zeit im Bezirk ******** biken - leider hat sich ein sehr netter Mann in einem dunkelgrünen Geländewagen in den Weg gestellt. Die Folge ist nun ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft bzgl. Mountainbike/Lenkererhebung (der muss sich die Nummer des Autos am Parkplatz aufgeschrieben haben ). Habt ihr eine Ahnung mit wie viel € er jetzt rechnen muss ? *****) möchte den ganauen Ort und die weiteren Details hier nicht nennen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
crazymike Geschrieben 16. Juli 2004 Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 wie hoch diese Strafe ausfallen kann kann ich dir leider nicht sagen da das von fall zu fall verschieden ist! ich kann dir als Biker kollege nur empfehlen deinen Anwalt zu informieren bzw. mit deinem anwalt in kontakt zu treten der kann dir da helfen und vorallem Schadensbegrenzung betreiben! die wissen was sie machen! Rechtsschutz nehme ich an besitzt du? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MAG B Geschrieben 16. Juli 2004 Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 Hi, von sowas habe ich ja noch nie gehört, ist da ein Gesetz in dem Schreiben angeführt? ICh kenne nur die normale Lenkererhebung aus der STVO. Demnach muss der ZUlassungsinhaber eines Fahrzeuges, dass durch die Nummerntafel bezeichnet ist, auf Anfrage angeben, wem das Gefährt zu einem bestimmten Zeitpunkt überlassen wurde. Was fragen sie hier? Wem ein Mountainbike überlassen war? Da wird es schwer sein, ein Mountainbike zu bezeichnen, da es selten eine Nummerntafel hat und auch nicht auf eine bestimmte Person zugelassen ist, die dann Auskunft geben muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AB Geschrieben 16. Juli 2004 Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 Versteh ich auch nicht. Warum kann dich zu irgendeinem Fahrzeug zuordnen? Okay da steht ein Fahrzeug. Da ist ein Mountainbiker. Ja und das beweist gar nix. Und wenn das wirklich stimmt, dann steht Aussage gegen Aussage. Wo hast denn geparkt? (wennst z.B. vor einem Schranken aber neben der Straße geparkt hast, kannst fürs Parken eine Besitzstörungsklage bekommen. Sollt ja aber auch wohl in dem Schreiben drinnen stehen.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Roadrookie Geschrieben 16. Juli 2004 Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 Also eine Mountainbike - Lenkererhebung gibt's net. Du darfst aber net antworten du weißt von nix...jetzt müsst ich wissen was in der Erhebung drin steht; ist dein Fahrzeug erwähnt? Ich würde antworten, "...kein Fahrrad, war mit der Familie wandern..." Blöd wärs, wenn das Auto auf einem Privatgrund gestanden ist. Wenn es zu einer Besitzstörungsklage kommt, kann es schon mal 150 - 200 € kosten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tiroler Geschrieben 16. Juli 2004 Autor Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 Das Auto stand auf einem öffentlichen Parkplatz - gegenüber vom Schranken. Die Lenkererhebung ist eine "normale" (...Anfrage, wem das Auto zu einem bestimmten Zeitpunkt überlassen wurde...). Als Ort wird aber die Forststrasse angegeben. Nehme mal an, die eigentliche Anzeige kommt dann erst ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AB Geschrieben 16. Juli 2004 Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 Naja würd sagen, dann will er dich reinreiten. Würd ja heißen, dass du mit dem Auto (!) auf der Forststraße gefahren bist. Hat mim Mountainbiken wohl nix zu tun. Aber beides kann er wohl nicht beweisen. (Aussage gegen Aussage, oder?) War der "öffentliche" Parkplatz auch als solcher gekennzeichnet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tiroler Geschrieben 16. Juli 2004 Autor Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 Original geschrieben von AustrianBiker Aber beides kann er wohl nicht beweisen. (Aussage gegen Aussage, oder?) Bei dem Typen würde es mich nicht wundern wenn er auch Fotos gemacht und zusätzliche Zeugen hervorzaubert. Jedenfalls kann man diese Gegend nicht wirklich empfehlen ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AB Geschrieben 16. Juli 2004 Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 shit, die Reisalpe soll ja auch sehr haglich sein. :s: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ruffl Geschrieben 16. Juli 2004 Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 Dumme Meldung: Ich würde dem typen meine Masseure vorbeischicken damit sie ihm mal warmmachen dem ganz coolen Oarschlo**. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 16. Juli 2004 Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 da stehts, um was es bei der "Lenkerauskunft" geht: § 103 KFG, Absatz 2: 2) Die Behörde kann Auskünfte darüber verlangen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt oder einen nach dem Kennzeichen bestimmten Anhänger verwendet hat bzw. zuletzt vor einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat. Diese Auskünfte, welche den Namen und die Anschrift der betreffenden Person enthalten müssen, hat der Zulassungsbesitzer - im Falle von Probe- oder von Überstellungsfahrten der Besitzer der Bewilligung - zu erteilen; kann er diese Auskunft nicht erteilen, so hat er die Person zu benennen, die die Auskunft erteilen kann, diese trifft dann die Auskunftspflicht; die Angaben des Auskunftspflichtigen entbinden die Behörde nicht, diese Angaben zu überprüfen, wenn dies nach den Umständen des Falles geboten erscheint. Die Auskunft ist unverzüglich, im Falle einer schriftlichen Aufforderung binnen zwei Wochen nach Zustellung zu erteilen; wenn eine solche Auskunft ohne entsprechende Aufzeichnungen nicht gegeben werden könnte, sind diese Aufzeichnungen zu führen. (Verfassungsbestimmung) Gegenüber der Befugnis der Behörde, derartige Auskünfte Also: die Auskunft mußt Du erteilen, egal, warum die das verlangen. Die Nicht erteilung der Auskunft kann bis ca 2000 Euronen kosten. Die Frage ist nur, warum wolln die das wirklich? Falls Dein Auto nicht falsch (das heißt auf Privatgrund geparkt war, was will man Dir dann beweisen?) Seltsam seltsam Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
El_presidente Geschrieben 16. Juli 2004 Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 Kann mir nur vorstellen, dass der grünberockte jemanden auf der BH kennt und auf diesem Weg versucht deinen Namen herauszufinden. In weiterer Folge kann er dann versuchen dich wegen verbotenen Fahrens am Forstweg anzeigen. Ob er dazu aber genug Beweise hat kann man nicht sagen. So weit haben wir es schon, da werden ganzen Behörden beschäftigt um diese HOCHKRIMMINELLEN Biker auszuforschen!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
valley Geschrieben 16. Juli 2004 Teilen Geschrieben 16. Juli 2004 Original geschrieben von El_presidente Kann mir nur vorstellen, dass der grünberockte jemanden auf der BH kennt und auf diesem Weg versucht deinen Namen herauszufinden. .... dann hat er den namen aber innerhalb von ein paar minuten - und braucht keine lenkererhebung. ich denke die lenkererhebung muss man beantworten, und dann je nach konsequenz, das ganze dem anwalt übergeben - wird denk ich eger peinlich für den grünrock .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brin Geschrieben 17. Juli 2004 Teilen Geschrieben 17. Juli 2004 Schreib rein: War mit Frau/Freundin und bekanntem Ehepaar wandern - weiss nicht wer von uns vieren an dem Tag gefahren ist :D:D:D:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 17. Juli 2004 Teilen Geschrieben 17. Juli 2004 Original geschrieben von tiroler Das Auto stand auf einem öffentlichen Parkplatz - gegenüber vom Schranken. Die Lenkererhebung ist eine "normale" (...Anfrage, wem das Auto zu einem bestimmten Zeitpunkt überlassen wurde...). Als Ort wird aber die Forststrasse angegeben. Nehme mal an, die eigentliche Anzeige kommt dann erst ... "Am x.x. war ich in der Gegend um xx wandern. Zu diesem Behufe fuhr ich mit meinem Fahrzeug (Kennzeichen) bis zur öffentlichen KFZ-Parkanlage x. Von dort weg wanderte ich auf dortigem Wander-/Forstweg in Richtung xx. Zeitaufwand ca. x Stunden. Zu keinem Zeitpunkt befand sich mein KFZ auf einer Forststrasse. Als Zeuge könnte ich meinen Hund Schnuffi angeben, ansonsten wurden von mir keinerlei andere Personen angetroffen. mfg" Hat der Typ gesehen, wie das Rad verladen wurde? (oder konnte er es eventuell beobachten?) Problem: Besitzstörung geht bei vielen Gerichten gleich durch, da wird keine Rechtfertigung eingeholt und dann erst entschieden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 17. Juli 2004 Teilen Geschrieben 17. Juli 2004 Problem: Besitzstörung geht bei vielen Gerichten gleich durch, da wird keine Rechtfertigung eingeholt und dann erst entschieden Nur zur Klarstellung: bei der Besitzstörungsklage handelt es sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Das bedeutet, dass eine Privatperson bei Gericht eine Klage einbringen muss und dann das Gericht nach Durchführung eines Verfahrens (außer man reagiert nicht auf die Klage und erhält dann eine Art Versäumungsurteil) über die Besitzstörungsklage entscheiden muss. In der Entscheidung über die Besitzstörungsklage wird auch keine Strafe verhängt, sondern lediglich darüber entschieden, ob jemand den Besitz eines anderen gestört hat und allenfalls auch in die Entscheidung mit aufgenommen, dass er derartige Störungen nicht wiederholen darf. Die " Strafe " besteht in den Kosten des Verfahrens (Gericht, Anwalt etc.), die der Verlierer bezahlen muss. Eine Privatperson kann keine " Lenkererhebung " beantragen, sondern kann lediglich bei der Zulassungsbehörde den Zulassungsbesitzer ausforschen. Was es mit der gegenständlichen Lenkererhebung auf sich hat, bleibt daher nach wie vor unklar. Matsch Gatsch Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd67 Geschrieben 17. Juli 2004 Teilen Geschrieben 17. Juli 2004 na ja, das Wort "Mountainbike" läßt wohl einiges vermuten. @A-B.: 3stetten läßt grüßen, der hat damals wohl sowas änhnliches im Sinn gehabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
giantdwarf Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 ist die Mountainbike/Lenkererhebung überhaupt rechtlich zulässig? ein an eine private Rechtschutzversicherung denkender Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SirDogder Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 Original geschrieben von NoDoc . Die " Strafe " besteht in den Kosten des Verfahrens (Gericht, Anwalt etc.), die der Verlierer bezahlen muss. Michael Hallo Michael, darf ich noch eine Frage(n) stellen: 1) Wenn kein Auto im Spiel ist, weiß er (wer auch immer) ja nichts von einem Nummernschild. Wenn mich einer im Wald trifft und anschreit (Beispiel): Das nächste Mal gibts eine Anzeige! Dann müsste er doch zumindest wissen wer ich bin. Und ausweisen muss ich mich ja nicht, wenn es kein Forstaufsichtsorgan mit Lichtbildausweis ist. 2) Was die obige "Strafe" betrifft... Als Nutzer einer privaten Rechtsschutzversicherung, kann ich davon ausgehen, dass diese bezahlen wird, oder? Vielen Dank jedenfalls für deine super Auskünfte! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tyrolens Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 Original geschrieben von SirDogder [b2) Was die obige "Strafe" betrifft... Als Nutzer einer privaten Rechtsschutzversicherung, kann ich davon ausgehen, dass diese bezahlen wird, oder? [/b] Die bezahlt nur die Verfahrenskosten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Quellekatalog Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 Original geschrieben von tiroler Habt ihr eine Ahnung mit wie viel € er jetzt rechnen muss ? hab' mir die antworten mangels zeitdruck nicht durchgelesen, meinem team und mir ist das gestern auch passiert, haben allerdings glück und mussten nichts zahlen beim nächsten Mal müssen wir mit € 360/Person rechnen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 Dear Sir: 1) Wenn kein Auto im Spiel ist, weiß er (wer auch immer) ja nichts von einem Nummernschild. Wenn mich einer im Wald trifft und anschreit (Beispiel): Das nächste Mal gibts eine Anzeige! Dann müsste er doch zumindest wissen wer ich bin. Und ausweisen muss ich mich ja nicht, wenn es kein Forstaufsichtsorgan mit Lichtbildausweis ist. Letzteres stimmt, aber wenn sie Dir eine Lenkerauskunft schicken, dann haben sie ja ein Kennzeichen, sonst könnten Sie ja nicht fragen wer .... das Fahrzeug mit dem Kennzeichen..... usw. 2) Was die obige "Strafe" betrifft... Als Nutzer einer privaten Rechtsschutzversicherung, kann ich davon ausgehen, dass diese bezahlen wird, oder? Die RS-Vers. zahlt alle Kosten des Verfahrens, wenn man das Verfahren verliert. Nicht bezahlen würde sie, wenn mit der Klage auf Besitzstörung auch z.B. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden (typish: Parken vor einer Garage, damit stört man den Besitz desjenigen,d er deshalb nicht mit seinem Auto wegfahren kann un der nimmt sich dann ein Taxi, dann zahlt man ihm die Differenz zwischen eigenem Auto-Gebrauch und Taxi) den Schadensersatz. Das Problem bei der RS-Versicherung wird nur sein, dass sich diese genau schildern läßt was los war und wenn sie erkennt, dass die Geschichte so gut wie aussichtslos ist, dann kann sie -und wird sie- keine Deckung geben. Deshalb hab ich auch schon dereinst als einen wichtigen Punkt zur Veremeidung von Schwierigkeiten in meinem Chaoten-"Vortrag" aufgenommen: "Ned deppert parken" . Soll heißen, wer mitm Auto bis zur -illegalen-Forststraße fährt und dort dann parkt machts denen sehr einfach. Trotzdem allen Matsch Gatsch Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Supermerlin Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 @ tiroler: Halt uns bitte am laufenden - mich jedenfalls würde es sehr interessieren, was des Rätsels Lösung ist. lg, Supermerlin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tyrolens Geschrieben 19. Juli 2004 Teilen Geschrieben 19. Juli 2004 Vielleicht will die BH im Rahmen des ForstG strafen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SirDogder Geschrieben 20. Juli 2004 Teilen Geschrieben 20. Juli 2004 @nononon.. Doc... Danke jedenfalls! D.h. Wenn die Strafe nur in der Begleichung der Verfahrenskosten besteht und meine RS Versicherung das abdeckt.... Mitn Auto am Forstweg parken ist sowieso irre, wer macht des schon... bleibt im Ernstfall wahrscheinlich nicht so viel übrig. Immer Vorausgesetzt, dass es dem Betreiber einer Klage (also Waidmann, Waldbesitzer-besetzer, Holzhacker, Hirsch oder Hase) wirklich wert ist, so etwas anzuzetteln. Und wenn, dann nur als Exempel oder so, obwohl ich auch nicht weiß, was ein Exempel bringen soll, wenn es keiner erfährt. Sicher ist jedoch, dass wie auch immer diskutiert wird, es geht tatsächlich um einen rechtlichen Tatbestand, weil durch uns (Mountainbiker) eben bestehende Gesetze (ob die super sind oder nicht sei unbeleckt) verletzt werden und deshalb exponiert sind. Was jedem Irren die Tür öffnen kann, sich mit einer Klage schadlos zu halten, wenn schadlos in diesem Zusammenhang auch bedeutet, dass er sich halt einen persönlichen Hirnorgasmus besorgt "dem Mountainbiker hab ichs aber gegeben" und "der sch.... mir nicht mehr vor die Haustür" etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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