Zum Inhalt springen

STVO Karussellfahrten


 Teilen

Empfohlene Beiträge

lt STVO §68 Verhalten mit dem Fahrrad gilt ja:

 

"(3) Es ist verboten,[TABLE=class: wi100 noTableBorder]

[TR=class: invisible]

[TD=class: W22][/TD]

[TD=class: W15][/TD]

[TD=class: W15][/TD]

[TD=class: W22][/TD]

[TD=class: W22][/TD]

[TD=class: W22][/TD]

[TD=class: W22][/TD]

[TD=class: W22][/TD]

[TD=class: TextWidth][/TD]

[TD=class: W90][/TD]

[TD=class: W90][/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]a)[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen,[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]b)[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen,[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]c)[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]Fahrräder in einer nicht verkehrsgemäßen Art zu gebrauchen, zum Beispiel Karussellfahren, Wettfahren und dgl.,

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]d)[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]beim Radfahren andere Fahrzeuge oder Kleinfahrzeuge mitzuführen,

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]e)[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]während des Radfahrens ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren; hinsichtlich der Anforderungen für Freisprecheinrichtungen gilt § 102 Abs. 3 KFG 1967."

[/TD]

[/TR]

[/TABLE]

soweit so gut, aber was bitte ist Karussellfahren?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leicht abstrahiert würde ich meinen, dass das irgendwas mit "Im Kreis fahren" zu tun hat, etwas abstrahiert durch unerwartete Fahrmanöver die Straße/den Radweg zu blockieren und/oder andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Oder aber es hat etwas mit Artistik zu tun.

Vielleicht gibt's irgendwo im Anhang Erklärungen dazu?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na manche haben schon so einen Sprachschatz. Karussel bin ich das letzte mal wasweißichwann gefahren. Vor mir die Feuerwehr rechts von mir ein Krankenwagen, ich auf einer Giraffe und hinter mir der Hubschrauber der Polizei. Der Siegi hat dann gsagt, ich soll nimmer so viel saufen.

 

Aber Punkt d) hat auch was. Ich bin noch nicht auf die Idee gekommen zB einen Minicar mit zu nehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also lt. Mobilitätsargentur Wien (die innerhalb von zwei Stunden auf die Anfrage geantwortet hat):

 

"Mit diesem Passus in der StVO ist gemeint, dass es nicht erlaubt ist sich gegenseitig zu ziehen. Oder sich durch kräftiges Stoßen ordentlich vorwärts zu bringen."

 

wie auch immer das dann in der Praxis ausschauen sollte...

 

...wobei ein Madison auf der Straße wär mal was anderes :devil:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Freisprechanlage heißt in der Praxis dann so etwas wie: Stöpsel im Ohr, Handy in der Hand, Aufmerksamkeit weißderteufelwo.
Nein, nachdem man nicht einhändig fahren darf.

Also, vom Gesetz her: das Handy muss in eine Tasche, die Hände an den Lenker. Und dann halt eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung, wenn man wirklich beim Radln telefonieren will...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...