Gast Geschrieben 2. September 2015 Teilen Geschrieben 2. September 2015 Hallo Zusammen! Mir ist am Wochenende ein kleiner Zwischenfall passiert. Um genauer zu werden habe ich auf einer ungeregelten Kreuzung den Rechtskommenden übersehen. Resultat ist laut Kfz Werkstätte ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto meiner Frau mit dem ich unterwegs war. Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Skoda Octavia Kombi 1,6 Diesel in Vollaustattung, Baujahr 11/2011 mit knapp 42.000km. Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert ( Vollkasko wollten wir heuer auf Teilkasko ändern ). Meine Information zum weiteren Ablauf ist folgende: - Sachverständiger nimmt den Schaden auf. - Versicherung gibt mir eine Summe bekannt die sie bereit ist zu zahlen. - Wrack kommt in eine " Wrackbörse " wo Gewerbetreibende ein Angebot abgeben können falls sie das Wrack kaufen möchten. - Das Höchstgebot wird auf die vorgeschlagene Summe der Versicherung aufgeschlagen und mir als Versicherungsleistung vorgeschlagen. Meine Möglichkeiten falls ich mit der Höhe der Versicherungsleistung nicht einverstanden bin sind die Prüfung durch Öamtc oder meiner Rechtschutzversicherung ( Arag ). Weiters habe ich auch die Möglichkeit das Wrack selbst an wen auch immer zu verkaufen. Ist mein Informationsstand korrekt? Habe ich was übersehen? Muß ich auf etwas besonders aufpassen? Wie sind Eure Erfahrungen aus der Praxis? Freue mich auf Eure Meinungen und bin für jeden Tip dankbar. Vielen Dank! Ps. braucht jemand von Euch einen fahrbereiten Skoda Octavia Kombi der von drei Seiten aussieht wie aus dem Schauraum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 2. September 2015 Teilen Geschrieben 2. September 2015 Ganz gut erklärt hier: http://www.geldmarie.at/versicherungen/totalschaden.html lG Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gemeindepfarrer Geschrieben 2. September 2015 Teilen Geschrieben 2. September 2015 Hallo! Deine Ausführung ist richtig was die Abrechnung und Begutachtung durch einen SV betrifft. Zu berücksichtigen ist nur noch ein ev. Selbstbehalt. Auch das mit der Wrackbörse stimmt. Nur wird der Betrag von der Wrackbörse nicht auf die Versicherungsleistung gerechnet. Der Bestbieter muss mit Dir abrechnen!!!! Wo ich diese Infos habe: bin staatl. gepr. Versicherungskaufmann! Lg Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoNick Geschrieben 2. September 2015 Teilen Geschrieben 2. September 2015 (bearbeitet) Erlös wurde bei mir vom Schätzwert/Zeitwert auch abgezogen. Verkaufst du das Auto über die Börse (wird nicht immer von der Vers eingestellt), dann wird auch dem Wrack ein Restwert zugewiesen, dann noch minus selbstbehalt. Das Geld bekommst dann. Hoffentlich musst nicht solange darauf warten wie ich (fast 4 mon)! Bearbeitet 2. September 2015 von NoNick Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 3. September 2015 Teilen Geschrieben 3. September 2015 Vielen Dank für Eure Informationen. Bin schon gespannt mit welchem Betrag ich konfrontiert werde. Eigentlich habe ich mich schon geistig darauf eingestellt das die Abwicklung mit der Versicherung länger dauern wird. Lg, Michael. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ekos1 Geschrieben 5. September 2015 Teilen Geschrieben 5. September 2015 Ich hatte das schon genauso drei mal , aber die Selbstverwertungsmöglichkeit hatte ich noch nie . Das Geld kekam ich auch immer vom Bestbieter der Wrackbörse dem ich auch die Autopapiere u. das Fahrzeug übergeben mußte und einen Kaufvertrag ausstellte . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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