Bike_R Geschrieben 26. April 2016 Teilen Geschrieben 26. April 2016 Hallo, Ich habe nach einem Freizeitunfall (Sturz ohne andere Teilnehmer) eine Teilinvalidität, d.h. die Funktionsfähigkeit ist eingeschränkt. Es geht nicht um große Geldsummen. Jetzt wollte ich diese bei meiner Unfallversicherung geltend machen. Weiß jemand wie das in der Praxis abläuft? Soll ich der Versicherung ersteinmal eine "Schadensmeldung" mit Krankenhaus-Diagnosebrief zukommen lassen und auf eine eventuelle Vorlageaufforderung für ein ärztliches Gutachten warten? Oder ist es besser gleich zu einem Arzt zu gehen, und ein Gutachten (was auch was kostet) machen zu lassen? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bs99 Geschrieben 26. April 2016 Teilen Geschrieben 26. April 2016 Kontaktiere sofort deinen Versicherungsvertreter, der sollte alles in die Wege leiten. Überlicherweise wird nach Behandlungsende und einer gewissen Heilungszeit bei einem von der Versicherung beauftragten Gutachterarzt eine Untersuchung durchgeführt und ein Gutachten erstellt. Zumindest war es bei mir so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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