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dienstverträge...bitte um aufklärung


martind
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Original geschrieben von martind

gibts dienstverträge für angestellte, bei denen wochenenddienste (sonntag) und nachtarbeit ( zb 23,00 - 07,00) als normale arbeitsstunden gelten? oder werden diese stunden immer besser bezahlt?

 

ps. hier fragt ein angestellter und kein chef ;)

Kommt wohl auf die Kollektivvertragsregelung drauf an.

Bei Schichtarbeitern ist es so, nachdem aber Angestellte und Arbeiter immer mehr gleichgestellt werden (so der offizielle Tenor) sollen, ist es vielleicht denkbar.

 

Aber zur Not bei div. Behördenstellen fragen oder einen Juristen! ;)

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Nö, sogar im fucking Gastro-KV müssen diese Stunden mit Zuschlag bezahlt werden.

Für Sonntagsarbeit muß es einen Ersatzruhetag geben, oder es wird ein 100% Zuschlag gezahlt

Bei der Nachtarbeit gibt's je nach KV unterschiedliche Sätze (zB Satz von Uhrzeit abhängig, oder in der Gastronomie überhaupt nur wenn überwiegender Teil der Arbeitszeit nach 23 Uhr).

Das gilt auch für Schichtarbeiter. Lasse mich aber von judma gerne eines besseren belehren.

 

Die Praxis sieht allerdings oft anders aus. Sonntag wird wie normale Überstunden mit 50% gezahlt, Überstunden werden gar nicht ausbezahlt,...

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Original geschrieben von Bernd67

eher die Arbeiterkammer, dort gibts Arbeitsrecht-Juristen, die sollten eigentlich was wissen.

 

Obacht! Sobald die Sache streitanhängig wird, sind die Kammerjuristen zu nix zu gebrauchen. Die "erstreiten" in solchen Fällen nämlich prinzipiell nur das, was einem ohnehin ohne rechtlichen Zweifen zusteht.

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Grundsätzlich solltest Du Dich auf jedenfall an die Arbeiterkammer oder sonstige Interessensvertretungen wenden.

 

Es klingt jedoch, nach meinen bisherigen Erfahrungen, eher ungewöhnlich, dass Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gesondert vergütet werden soll, als jeher unwahrscheinlich.

Grundsätzlich gilt, dass keine Neben- oder Sondervereinbarungen getroffen werden dürfen, die eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin darstellen als jene der entsprechend anzuwendenden Gesetze.

 

Du kannst auch im Internet nachschlagen:

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Sehr komplexes Thema :rolleyes:

 

Grundsätzlich geben die zwingenden Bestimmungen von Arbeitszeitgesetz (AZG) und Arbeitsruhegesetz (ARG) die Rahmenbedingungen vor, zu welchen Zeiten und wie lange jemand beschäftigt werden darf. Als Grundsatz gilt, alles, was außerhalb der "normalen" Dienstzeit (ergibt sich aus dem einzelnen Arbeitsvertrag) liegt, ist Mehrarbeit und wie schon gesagt wurde nach den meisten Kollektivverträgen gesondert (mit Zuschlag) zu entlohnen. Dazwischen besteht der Anspruch auf Ruhepauesen, die aber nicht durch die Nachtzeit definiert sind. Von der Wochendenruihe gibt es Ausnahmen.

Wenn jemand z.B in der Krankenpflege arbeitet und nach Dienstplan den Nachtdienst ausfasst, liegt das im Rahmen der für ihn üblichen Dienstzeit, liegt keine Mehrarbeit (Überstunden) vor. Muss er dann aber - soweit wegen Maximalarbeitszeit überhaupt möglich - für einen Kollegen einspringen, wird eine Mehrleistung erbracht, für die der Kollektivvertrag einen Zuschlag vorsehen kann (vergleiche die Bestimmung des § 10 AZG, der einen 50% Zuschlag vorsieht).

 

Wie bereits angedeuetet würde ich mich auf diese Thema ohne umfassende Beratung nicht einlassen.

 

Il C.

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