martind Geschrieben 23. August 2004 Teilen Geschrieben 23. August 2004 gibts dienstverträge für angestellte, bei denen wochenenddienste (sonntag) und nachtarbeit ( zb 23,00 - 07,00) als normale arbeitsstunden gelten? oder werden diese stunden immer besser bezahlt? ps. hier fragt ein angestellter und kein chef Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 23. August 2004 Teilen Geschrieben 23. August 2004 Original geschrieben von martind gibts dienstverträge für angestellte, bei denen wochenenddienste (sonntag) und nachtarbeit ( zb 23,00 - 07,00) als normale arbeitsstunden gelten? oder werden diese stunden immer besser bezahlt? ps. hier fragt ein angestellter und kein chef Kommt wohl auf die Kollektivvertragsregelung drauf an. Bei Schichtarbeitern ist es so, nachdem aber Angestellte und Arbeiter immer mehr gleichgestellt werden (so der offizielle Tenor) sollen, ist es vielleicht denkbar. Aber zur Not bei div. Behördenstellen fragen oder einen Juristen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 23. August 2004 Teilen Geschrieben 23. August 2004 Nö, sogar im fucking Gastro-KV müssen diese Stunden mit Zuschlag bezahlt werden. Für Sonntagsarbeit muß es einen Ersatzruhetag geben, oder es wird ein 100% Zuschlag gezahlt Bei der Nachtarbeit gibt's je nach KV unterschiedliche Sätze (zB Satz von Uhrzeit abhängig, oder in der Gastronomie überhaupt nur wenn überwiegender Teil der Arbeitszeit nach 23 Uhr). Das gilt auch für Schichtarbeiter. Lasse mich aber von judma gerne eines besseren belehren. Die Praxis sieht allerdings oft anders aus. Sonntag wird wie normale Überstunden mit 50% gezahlt, Überstunden werden gar nicht ausbezahlt,... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LBJ Geschrieben 23. August 2004 Teilen Geschrieben 23. August 2004 kmm, ich hab da schon dei wildesten Dinge erlebt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd67 Geschrieben 23. August 2004 Teilen Geschrieben 23. August 2004 .....Aber zur Not bei div. Behördenstellen fragen oder einen Juristen!... eher die Arbeiterkammer, dort gibts Arbeitsrecht-Juristen, die sollten eigentlich was wissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tyrolens Geschrieben 23. August 2004 Teilen Geschrieben 23. August 2004 Original geschrieben von Bernd67 eher die Arbeiterkammer, dort gibts Arbeitsrecht-Juristen, die sollten eigentlich was wissen. Obacht! Sobald die Sache streitanhängig wird, sind die Kammerjuristen zu nix zu gebrauchen. Die "erstreiten" in solchen Fällen nämlich prinzipiell nur das, was einem ohnehin ohne rechtlichen Zweifen zusteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
traveller23 Geschrieben 24. August 2004 Teilen Geschrieben 24. August 2004 kommt auf deinen Kollektivvertrag an. "normal" sind das 100% Überstunden, sprich du verdienst das doppelte in der Zeit. In CallCenter z.b. gibts einge Kollektivverträge, da bekommst einen minimalen Zuschlag. (Weiß nimmer wie hoch der damals war ) Is es eine große Firma? Gibts einen Betriebsrat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
karin Geschrieben 24. August 2004 Teilen Geschrieben 24. August 2004 Grundsätzlich solltest Du Dich auf jedenfall an die Arbeiterkammer oder sonstige Interessensvertretungen wenden. Es klingt jedoch, nach meinen bisherigen Erfahrungen, eher ungewöhnlich, dass Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gesondert vergütet werden soll, als jeher unwahrscheinlich. Grundsätzlich gilt, dass keine Neben- oder Sondervereinbarungen getroffen werden dürfen, die eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin darstellen als jene der entsprechend anzuwendenden Gesetze. Du kannst auch im Internet nachschlagen: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
il Consigliere Geschrieben 24. August 2004 Teilen Geschrieben 24. August 2004 Sehr komplexes Thema Grundsätzlich geben die zwingenden Bestimmungen von Arbeitszeitgesetz (AZG) und Arbeitsruhegesetz (ARG) die Rahmenbedingungen vor, zu welchen Zeiten und wie lange jemand beschäftigt werden darf. Als Grundsatz gilt, alles, was außerhalb der "normalen" Dienstzeit (ergibt sich aus dem einzelnen Arbeitsvertrag) liegt, ist Mehrarbeit und wie schon gesagt wurde nach den meisten Kollektivverträgen gesondert (mit Zuschlag) zu entlohnen. Dazwischen besteht der Anspruch auf Ruhepauesen, die aber nicht durch die Nachtzeit definiert sind. Von der Wochendenruihe gibt es Ausnahmen. Wenn jemand z.B in der Krankenpflege arbeitet und nach Dienstplan den Nachtdienst ausfasst, liegt das im Rahmen der für ihn üblichen Dienstzeit, liegt keine Mehrarbeit (Überstunden) vor. Muss er dann aber - soweit wegen Maximalarbeitszeit überhaupt möglich - für einen Kollegen einspringen, wird eine Mehrleistung erbracht, für die der Kollektivvertrag einen Zuschlag vorsehen kann (vergleiche die Bestimmung des § 10 AZG, der einen 50% Zuschlag vorsieht). Wie bereits angedeuetet würde ich mich auf diese Thema ohne umfassende Beratung nicht einlassen. Il C. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jüdo Geschrieben 24. August 2004 Teilen Geschrieben 24. August 2004 Wenn´s so in deinem Dienstvertrag drinsteht und du Unterschrieben hast ist das bindent! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andretti Geschrieben 26. August 2004 Teilen Geschrieben 26. August 2004 Hier wirst du geholfen: http://www.arbeiterkammer.at/ http://wien.arbeiterkammer.at/www-2134.html?PHPSESSID=61e78debf1a376c5672d94532cbb209c Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 26. August 2004 Teilen Geschrieben 26. August 2004 Du hast den Job nicht hingeschrieben. WE- bzw. Nachtdienste sind ja klassische Wachdienst-Beschäftigungen. Nur bist dann kein Angestellter, sondern Arbeiter, keine Zuschläge für obige Zeiten, dafür jedoch "Nacht"arbeitszuschlag, wenn am Tag zum Dienst eingeteilt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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