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Verkehrsregeln Rennrad: Was ist eine Trainingsfahrt?


kel
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Hi,

 

ich wurde heute "freundlich" verwarnt, weil ich auf der Straße statt dem Radweg daneben unterwegs war. Das Polizeitauto hat mich überholt, 100m vor mir- und auch mich angehalten. Auf "Sie müssen am Radweg fahren" entgegnete ich die übliche Leier: Rennradfahrer auf Traininsfahrt, Radweg nicht von Laub befreit und 30km/h limit am Radweg. Nach "Für welches Rennen trainierens denn?" war ich ein wenig perplex. Inzwischen fand sein Kollege an meinem Rad nichts auszusetzen (gfallen hats ihm), er fragte noch ob ich Ersatzbatterien für die Lichter dabei hab und dann habens mich verdutzt stehen lassen. Das hat sich vor kurzem Abends und nördlich von Wien ereignet. Ein Freund meinte lässig, dass könnte mit der Polizeischule in der Nähe zu tun haben. Für mich Grund genug nachzuschlagen und weil ich juristisch völlig ungebildet bin, muss ich auch nachfragen. Ich hab zwar ein paar Paragraphen nachgelesen, aber die erscheinen mir unvollständig. Also hab ich die Gesamtabfrage bei http://www.ris.bka.gv.at/ nach "Trainingsfahrt" bemüht und in einer Verhandlung wegen eines Unfalls diese Passage gefunden:

 

"Eine Traininsfahrt sei eine Fahrt im Rahmen eines systematisch geplanten, pädagogisch fundierten und methodisch zielgerichteten Handlungsverlaufes zur Steigerung und Optimierung sportlicher Leistungen. Ausgehend von den erstinstanzlichen Feststellungen zur Fahrgeschwindigkeit, Fahrweise und Sportbekleidung des Klägers habe sich dieser auf einer Trainingsfahrt im Sinne des § 68 Abs 1 StVO befunden."

 

In der StVO 1960, § 68, Absatz 1 (siehe: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40147688) wird aber nur beschrieben, dass man bei "Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern" die Radfahranlage benützen darf, von der Straße ist dabei keine Rede. Als rekonvaleszenter Radbote schau ich nicht immer aus wie ein Rennfahrer, aber das sind in meinen Augen ebenso Materialtests. Ob das nun eines "systematisch geplanten, pädagogisch fundierten und methodisch zielgerichteten Handlungsverlaufes zur Steigerung und Optimierung sportlicher Leistungen" würdig ist, bzw. wie ich es am Besten als Solchen darstelle frage ich mich. Oder anders: reicht STRAVAnzen? ;)

 

lg,

kel

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Sag ihm du trainierst für die Seniorenolympiade 2036, er kann dir das Gegenteil nicht beweisen

 

Im Ernst, ich fahre seit 40 Jahren und habe noch nie bezahlt.

 

Ich benutze aber, wann es möglich ist zur eigenen Sicherheit die Radwege, Nat. Mit entsprechendem Tempo.

Habe Licht mit und in der N8 verwende ich auf der Straße Reflektierende Bekleidung.

 

Von einem male anhalten darfst dich nicht nervös machen lassen.

 

Und falls ich mal 30,-- Euro zahlen müsste, soviel kostet ein gescheiter Mantel.

Ismaehwuarscht

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Grundsätzlich versteh ichs ja und halte mich nach bestem Wissen und Gewissen an die Vorschriften. Ich halte aber Blickkontakt mit einem abbiegenden Auto für viel wichtiger, als dann wirklich 10km/h zu fahren - der glaubt doch ich will ihn ärgern! Freihändig zu fahren mach ich nur unabsichtlich, wenn ich beide Hände unbedingt für etwas Anderes brauch (is ja verboten), aber wenn ich wie Peter Sagan auf einem Radl und mit einer Hand fahren könnt, würd ich nur noch so an der Polizei vorbeirollen, freundlich winken und diese Strafzettel ganz stolz sammeln.

 

Danke vielmals!

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Ich würde die Streife vielleicht so abschütteln:

 

Zum Trainingszweck das Wadel regen

ist selten schlau auf Radelwegen. :look:

 

Im Ernst: Ich würde für den Moment ohne Paragraphenreiterei gehorchen und wieder auf die Straße wechseln, sobald die Orsnungshüter aus dem Blick sind. Vielleicht noch einen Riegel anbieten als Dank für ihren Hinweis.

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. Vielleicht noch einen Riegel anbieten als Dank für ihren Hinweis.

 

Das könnte dann als Bestechungsversuch ausgelegt werden.

Ich meine Mal gelesen zu haben das es in Österreich generell keine Radwegbenützungspflicht gibt.

Ich benutze aber auch meist den Radweg auch wenn es dort vielleicht ein wenig langsamer voran geht.

Das Fahren auf der Strasse neben einem Radweg, vielleicht noch nebeneinander, trägt ja nicht unbedingt zum besseren Verhältnis Auto-Radfahrer bei.

Da sollten sich auch so manche Radfahrer Mal bei der Nase nehmen.

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Hi!

 

Laut dieser Zusammenfassung gibt es generell keine Benützungspflicht von Radwegen, wenn sich Rennradfahrer im Training befinden.

 

Außerdem sowieso für alle Radfahrer nicht, wenn es sich um Radwege handelt, für die keine Benützungspflicht besteht - gekennzeichnet durch ein eckiges, blaues Schild.

 

Siehe dazu auch § 68 StVO

 

LG

Michael

Bearbeitet von MikeG
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Die StVO versteh ich wohl, aber was vor dem Gesetz als Trainingsfahrt gilt wird ja gar nicht beschrieben.

 

Erst hat sich der Klosterneuburger "bad cop", nach diesem Detail erkundigt, dass ich immer noch nicht beantworten kann. Dann der Freundliche, der quasi einen Radcheck macht und sich nach Ersatzbatterien für Lichter erkundigt. Schon war I drauf und dran mein Inventar auszuräumen.

 

Wenn die mich ganz bewusst verwirrt haben um mich leichter lesen zu können, dann machens ja eigentlich gute Arbeit und weil ich damit wohl am Besten leben kann, freu ich mich jetzt einfach über die Gfrasta.

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Hi !

 

Sorry, hab übersehen, dass du den § 68 StVO ohnehin erwähnt hattest.

 

Diese Entscheidung habe ich zum Thema Trainingsfahrt noch gefunden:

 

http://www.complang.tuwien.ac.at/anton/radweg-bescheid/

 

In diesem Fall also eine doch recht großzügige Auslegung des Begriffes Trainingsfahrt durch den UVS Wien :toll:

 

LG

Michael

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Spannender finde ich eher die Frage nach den Ersatzbatterien :-). Die werden garantiert nirgends vorgeschrieben. Dafür bräuchte man eigentlich im Dunkeln die volle STVO-Ausrüstung, nicht nur ein Licht. Das wirkt so, als ob die Polizisten selbst nicht wirklich viel Ahnung von der Materie hatten.

 

Abgesehen davon, sind 98% der Rennräder streng genommen ausserhalb der STVO Definition (Felgendurchmesser)....

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Nach meinen Erfahrungen erhält man als Rennradfahrer bei halbwegs erträglichem Verhalten + Umgangsformen im schlimmsten Fall eine kleine Predigt oder Abmahnung.

 

Gezahlt hab ich noch nie was. Dabei wurde ich vor ein paar Wochen aufgehalten, weil ich zu schnell unterwegs war. Der Polizist war aber glaub ich rad-affin und hat mir die 67kmh eher anerkennend unter die Nase gerieben (abschüssige Ortseinfahrt). Kritisiert hat er allerdings, dass ich auf einem (gerade mal 200m langen) Bundesstraßenabschnitt mit Radfahrverbot unterwegs war. Dann haben wir kurz über mein Radl geplaudert, ich hab meine mündliche Abmahnung erhalten und wir haben uns freundlich verabschiedet. An dem Tag hätte ich eine kleine Geldstrafe echt eingesehen...

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Abgesehen davon, sind 98% der Rennräder streng genommen ausserhalb der STVO Definition (Felgendurchmesser)....

 

Irgendwie stehe ich jetzt voll auf der Leitung. 28 Zoll werden ja immer mit 622 mm Durchmesser angegeben, aber 28 x 25,4 =711,2. Gibt es da verschiedene Messungen, um die 630 Mindestdurchschnitt zu erreichen?

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Irgendwie stehe ich jetzt voll auf der Leitung. 28 Zoll werden ja immer mit 622 mm Durchmesser angegeben, aber 28 x 25,4 =711,2. Gibt es da verschiedene Messungen, um die 630 Mindestdurchschnitt zu erreichen?

 

Felgendurchmesser ist nicht gleich Reifendurchmesser. Die 630 mm sind glaub ich Schlauchreifenfelgen was mittlerweile halt eher selten ist....

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Abgesehen davon, sind 98% der Rennräder streng genommen ausserhalb der STVO Definition (Felgendurchmesser)....

Rennradfelgen für Falt-/Drahtreifen haben 630mm Durchmesser, wie ich gerade nachgemessen habe. Schlauchreifenfelgen werden ebenfalls mit 630mm angegeben. Also erfüllen alle "Rennräder" die Vorgabe. Triathleten müssen sowieso auf die Rolle. ;)

 

die meisten Angaben betreffen den sogenannten Reifeninnendurchmesser, der etwas kleiner ist, als der Felgenaußendurchmesser, der vermutlich für die StVO maßgeblich ist: Präzise Infos hier: https://wikipedalia.com/index.php?title=Reifengr%C3%B6%C3%9Fen

Bearbeitet von revilO
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Grundsätzlich, sehr interessantes Thema.

Hauptfrage: Übereifrige Ordnungshüter (=mühsam), oder "echt jetzt!?" (kann/will ich nicht glauben)

 

Ich benutze aber, wann es möglich ist zur eigenen Sicherheit die Radwege..

Haha, genau aus diesem Grund fahre ich fast nie am Radweg, jede Hauseinfahrt ist gefährlicher als ein Postler im Bus der es eilig hat!

(Ausgenommen Gürtel, Ring und vergleichbar)

 

ciao

Paolo

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Der Polizist war aber glaub ich rad-affin und hat mir die 67kmh eher anerkennend unter die Nase gerieben (abschüssige Ortseinfahrt).

 

Ich glaube mich dunkel erinnern zu können, dass Radfahrer nicht verpflichtet sind, einen Tachometer zu haben. Ergo können Sie die Geschwindigkeit nur schätzen, inwieweit können dann Geschwindigkeitsübertretungen geahndet werden? (außer natürlich Schritttempo im shared space oder Fußgängerzonen)

 

Hat da jemand handfeste Infos?

 

Edit. Auf die gschwinde nur deutsche Info gefunden

http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Geschwindigkeitsbegrenzung

 

Edit2 ok, hier die help.gv. Ich lag völlig falsch

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/61/Seite.610300.html#tempo

Bearbeitet von litz
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Die Behörde/Gerichte etc. argumentieren in etwa so, dass es für einen Radfahrer erkennbar ist, wenn er Limits DEUTLICH überschreitet, weil es ihm möglich ist, sich an allgemeinen Erfahrungswerten zu messen. Ich finde die Entscheidung im Moment nicht, aber es war in etwa so, jeweils gemeint "in der Ebene" und ohne Murl:

 

Schrittgeschwindigkeit bzw. die 10kmh auf der Überfahrt sind halt Gehen bzw. schnelles Gehen.

20 (Begegnungszone) alos am ehesten "normale, übliche Fortbewegungsgeschwindigkeit eines Radfahrers auf entsprechender Fläche (Straße, Radweg)"

30 = forciertes, sportliches Fahren

50 = für Normalradfahrer kaum erreichbar bzw. auf Dauer einhaltbar, Autoverkehr innerorts.

 

Für darüber wurden keine Vergleiche mehr gezogen, der 20er-Vergleich stammt von mir, weils damals noch keine Begegnungszonen gab....

 

Konkret gings um eine 30er Zone (bergab erreichte der Kollege am Renner laut SV 58kmh, errechnet aus der so genannten "Wurfweite"...auahh), in der der Radler mehr oder weniger ungebremst das Heck eines rückwärts ausparkenden PKWs (Schrägparker) schnupfte. Dem Radfahrer wurde ein Mitverschulden von 50%. angelastet. Dabei wurde argumentiert, dass für ihn als erfahrenen Radfahrer, die Überschreitung um fast 100% und dabei auch die Überschreitung der Höchstgeschw. innerorts mehr als auffallen hätte müssen.

 

Passts auf auf euch...

 

Michael

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Gibt ja auch coole Abfahrten und die Auswirkungen sind im Fall der Fälle mit Autos viel schlimmer, aber unberechenbarer sind zweifellos Fussgänger...

 

Unter den Fussgängern gibts zB. die Schildkröten. Droht Gefahr wird der Kopf eingezogen und gehofft, dass es schnell vorbei fährt!

Dann gibts die Tänzer, die zwar aufmerksam sind, aber nicht aufhören können leichtfüßig vor- und zurück zu tänzeln.

Am Schlimmsten aber sind die Wiener Fussballer. Die warten bis man auf 11m dran ist und springen dann plötzlich nach links oder rechts!

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Abgesehen davon, sind 98% der Rennräder streng genommen ausserhalb der STVO Definition (Felgendurchmesser)....

 

Weil ich das immer wieder lese und weil es faktisch falsch ist: Die StVO bzw. FahrradV geht vom Felgenaußendurchmesser aus und fordert 630mm. Die 622mm, die auf Felge und Reifen gedruckt werden, betreffen den Felgenschulterdurchmesser. Alle meine RR-Felgen sind 622er und die 630mm erfüllen alle.

 

Was ich noch nirgendwo gelesen habe und bei hinreichender Korinthenkackerei tatsächlich Probleme machen könnte: Die maximale Felgenbreite ist für RR mit 23mm festgelegt, und da liegt alles bauchig-aerodynamische drüber.

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