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Beleuchtungsausstattung Pflicht?


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Hallo,

ich hab mal eine frage. ich hab von einem händler gehört, dass er das mountainbike nur mit licht verkaufen darf!? stimmt das? ist der händler verpflichtet, eine lichtanlage dazuzugeben? Gratis natürlich! ich bin im begriff, mir in den nächsten tagen ein rad zu kaufen und möchte nicht uninformiert hingehen und es dann nachkaufen, weil ich nichts gesagt habe.

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ob ein händer das muss weis ich nicht genau, aber ich wurde selbst mal von einem händler darauf hingewiesen dass ich ohne rückstrahler eigentlich nicht auf der straße fahren darf, aber er meinte es muss ja ich die strafe zahlen also war es ihm dann relativ egal ;)

ich denke es kommt schwer auf den kibera an, den einen wird es kaum stören wenn du keine rückstrahler an den pedalen hast, ein anderer verlangt vl. die 25¤ strafe...

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Die Sache ist relativ einfach:

 

Der Händler muß das MTB mit allen Reflektoren (vorne weiß, hinten rot, Speichenreflektoren, Pedalreflektoren) ausrüsten.

 

Die sind zwingend vorgeschrieben, die Beleuchtung an sich nicht. Die muß nämlich bei Tag und sichtigen Wetter nur mitgeführt werden, nicht fest mit dem Rad verbunden. Daher ist der Händler auch nicht verpflichtet, eine Beleuchtungsanlage gratis beizugeben. ;)

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Original geschrieben von Potschnflicker

Der Händler muß das MTB mit allen Reflektoren (vorne weiß, hinten rot, Speichenreflektoren, Pedalreflektoren) ausrüsten.

 

Aber, wenn er dir ein Radl verkauft, und mitteilt das es sich um ein Renn/Sportgerät handelt, das nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden darf, dann dürften diese Vorschriften wohl hinfällig sein.

 

Was übrigens erlaubt ist: Wenn Du Mitglied in einem Radsportverein bist, kannst Du tagsüber mit deinem Rennrad 'Trainingsfahrten' auf öffentlichen Straßen machen, ohne das Rückstrahler, Beleuchtung , od. ähnliches am Rad montiert sein müssen. 2 getrennt voneinander betätigbare Bremsen, das is es.

 

MFG, Charly

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Original geschrieben von sir24

Aber, wenn er dir ein Radl verkauft, und mitteilt das es sich um ein Renn/Sportgerät handelt, das nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden darf, dann dürften diese Vorschriften wohl hinfällig sein.

 

Was übrigens erlaubt ist: Wenn Du Mitglied in einem Radsportverein bist, kannst Du tagsüber mit deinem Rennrad 'Trainingsfahrten' auf öffentlichen Straßen machen, ohne das Rückstrahler, Beleuchtung , od. ähnliches am Rad montiert sein müssen. 2 getrennt voneinander betätigbare Bremsen, das is es.

 

MFG, Charly

 

Von der Verordnung sind nur Rennräder ausgenommen (min. 630 mm Felgendurchmesser, unter 11 kg, Rennlenker). Das gilt aber nur bei Tag und sichtigem Wetter, ansonsten ist das "volle Programm" vorgeschrieben. Mit einer Vereinsmitgliedschaft hat das aber überhaupt nyx zu tun...

 

 

Zwei voneinander unabhängige Bremsen muß ohnehin jedes Fahrrad haben, daß auf öffentlichen Straßen betrieben wird. Auch eine Klingel, übrigens (wieder ausgenommen RR)....

Der Händler darf ein MTB, egal, ob es ein Renn/Sportgerät ist, oder nicht, nur mit den Reflektoren verkaufen. Was der Kunde dann damit macht, ist nicht sein Problem (viele lassens gleich im Geschäft liegen)

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der händler darf dir eigentlich nur ein rad verkaufen dass laut stvo zugelassen ist. punkt.

und wenn man halt kein verschandeltes rad haben will, dann muss man sich halt vorher melden. :rolleyes:

die kleber sind prinzipiell erlaubt, brauchen aber halt eine mindestgröße. was weiß ich so ca. 20cm². steht aber wahrscheinlich eh alles schon in dem link vom öamtc oben.

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Frage:

 

Rennrad unter 12kg laut Strassenverkehrsordnung:

 

Wenn ich jetzt meinen Renner für eine GA 6 Stundentour voll ausstatte, so mit Werkzeug + Werkzeugtasche Luftpumpe und die nötigen Getränkehalter + Getränke (4 x 0.75L), ist er sicher schwerer wie 12kg.

Mir ist noch immer nicht klar, ob bei dem in der STVO genannten Gewicht alle zusätzlichen Aufbauten und Trinkflaschen inkludiert sind oder nicht.

???

 

Blessings

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Original geschrieben von pazi

... Mir ist noch immer nicht klar, ob bei dem in der STVO genannten Gewicht alle zusätzlichen Aufbauten und Trinkflaschen inkludiert sind oder nicht...

stimmt, steht nirgendwo drinnen. aber ich gehe davon aus, dass nur fest

mit dem rad verbundene gegenstände mitzählen. sicher nicht zählen die

angefüllten flaschen... :)

 

CU,

HAL9000

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Original geschrieben von HAL9000

tztz, dass _dir_ so ein lapsus unterläuft... - es sind natürlich 12kg... ;):)

(ah jo, die maximale äußere felgenbreite von 23mm fehlt noch)

 

ein penibler

HAL9000

 

Da sieht ma wiederamal, wie recht Du hast..... :D

 

So a Lapsus, i schäm mi.....von mir aus könnt auch a 8kg Grenze gelten. Man könnt dann wieder elitär sein..... :D :D

 

@Pazi:

 

Es gilt nur das Gewicht des Rades, net Ausrüstungsgegenstände....wennst a Glück hast, läßt Dich der Freund und Helfer auch vor dem Wiegevorgang absteigen..... ;)

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Original geschrieben von Potschnflicker

... i schäm mi...

na, dann ab in winkerl mit dir... :p

... von mir aus könnt auch a 8kg Grenze gelten. Man könnt dann wieder elitär sein..... :D :D ...

jaaa... - bin voll dafür. noch besser: 7kg... - mein neues wird in der grundausstattung

bei 6,8kg liegen (mit pedalen natürlich)... :cool:

 

CU,

HAL9000

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Ich finde dieses Gesetz sowieso völlig veraltet und sinnlos. Jeder der ein bisschen verantwortungsbewusst ist weis das es total dumm ist ohne Licht oder dazu noch ohne Reflektoren zu fahren. Ich fahre zwar auch noch nicht Auto aber ich weis das man einen Velofahrer kaum bis gar nicht sieht ohne Licht oder Reflektoren.

 

Wenn ich in der Dunkelheit einmal das Licht vergesse komme ich mir etwa so vor wie wenn ich irgendwo ohne Helm am riden wäre. Ich tue es nicht dem Gesetzte oder irgendeinem Pozilisten sondern meiner Sicherheit und Gesundheit zuliebe.

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