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die gschissenen E-Scooter gehören verboten!


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Ich find die Diskussion nett, wo die Dinger fahren dürfen sollen!

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Wenn die faulen Hund wo fahren wollen, gerne, aber mit fällt nichts ein, wo das in Ordnung wäre!

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Am Radweg? - Wohl kein Problem bei kaum befahrenen Radwegen, aber in Ballungsräumen?

Am Gehsteig? - Scooter sind da schon lästig, aber E-Scooter mit bis zu 25km/h ... sicher nicht. - Wenn so einer mein Kind umfährt, ...

Auf der Straße? - Wird wohl viele Verletzte und Tote geben.

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Vielleicht sollte man die Dinger auch einfach verbieten? - Entweder man will die entsprechenden Verkehrsflächen nutzen ohne andere schon durch die bloße Anwesenheit zu gefährden oder man lässt das gefährliche Spielzeug zu Hause. - Zudem finde ich Kinder mit Spielzeug am Gehsteig OK, aber "Erwachsene mit Spielzeug"???

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Ich finde, dass die Dinger auf den Gehsteig gehören, aber nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

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Witzig, dazu hab ich mir gestern die help.gv.at Seite durchgelesen. Gedankenübertragung? :D

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.280200.html

 

Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

  • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Microscootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
  • Elektro-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
  • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
    • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
    • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert

     

    [*]Elektro-Moped/Elektro-Roller:

    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 600 Watt sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

[h=2]Benützung[/h]Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

 

 

  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 600 Watt
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

 

Also, rechtlich gilt der e-scooter als Fahrrad.

Mit allen Rechten u. Pflichten!

 

Damit ist es also verboten auf dem Gehsteig, Bahnsteig, Fußgängerübergang, oder auch dem Bürogang (schon erlebt) zu fahren.

Es gilt eine Radwegbenutzungspflicht, sonst ist die Straße zu verwenden und beim Abbiegen sind Handzeichen zu geben.

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