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Stellplatz- und Kellervermietung > WAS IST ZU BEACHTEN?


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Allwissendes Fahrradforum:

 

Bei mir bahnt sich unter Umständen ein Immobilienkauf an. Teil der recht zentral liegenden Immobilie wäre eine Freifläche und ein Keller, die ich beide so nicht weiter nutzen kann/will und da kam folgende Idee auf:

Darf ich als privater ca. 8 Stellplätze (im Freien) sowie Kellerlagerräume (ca. 150 m² gesamt) privat an etwaige Interessenten vermieten?

 

Was wäre da zu beachten? Dass Steuern abzuführen sind ist mir klar. Dass die vom Einkommen der vermietenden Person abhängen auch. Gewerbe muss ich wohl keines anmelden, dürfte ja auch eine Wohnung privat vermieten, ohne dass das erforderlich wäre. Der Papierkram mit dem Finanzamt sollte sich wohl in Grenzen halten. Ist ein Miteigentümer der Liegenschaft Pensionist würde es sich empfehlen, wenn der/diejenige das Fruchtgenussrecht für die Vermietung hätte, das würde die Abgabenquote wohl deutlich senken. Richtig?

 

Folgende Fragen hätte ich aber noch

  • Wie schaut es mit Versicherungen aus? Kann mir ein Fahrzeughalter was anhaben wenn sein Fahrzeug eine Dachlawine trifft?
  • Kann mir ein Kellerabteil Mieter einen Strick drehen wenn bei ihm eingebrochen wird?
  • Was passiert wenn brennbare Stoffe oder Illegales wider dem Mietvertrag eingelagert werden?
  • Was passiert wenn es zu einem Brand kommt? Deckt das meine Haushaltsversicherung oder muss ich das zusätzlich versichern (Eigener Brandabschnitt für die Kellerabteile mit Ausgang ins Freie versteht sich von selbst!)

 

Wie schaut es mit Versicherungen aus? Kann mir ein Fahrzeughalter was anhaben wenn sein Fahrzeug eine Dachlawine trifft?

 

Was wäre sonst noch zu beachten?

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