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Kennt die Lampe "Exposure optix all terrain STVZO" wer?


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ich hab eine 'normale' exposure, eine joystick MK12 und bin mit der recht zufrieden, (In Oesterreich zwar nicht legal auf der Strasse, in UK ist das wurscht...)

Verarbeitung wirkt qualitativ hochwertig und ich kenn auch ein paar andere leute die mit Lampen von Exposure sehr zufrieden sind.

 

 

Ob englische Qualitaet der qualitaet von Lupine gleichzusetzen ist kann ich dir nicht beantworten, ich persoenlich wuerde in der Preisklasse eher zu Lupine greifen, ABER:

 

-Vorteil bei der Exposure ist halt dass der Akku integriert ist, was aber auch ein Nachteil sein kann, wenn er mal hin ist, oder du einen Ersatzakku mitfuehren willst.

-bei der Exposure hast halt eine Lampe die du legal im LowBeam Modus auf der strasse nutzen kannst und auch fuer den Offroadeinsatz 4000 lumen hat.

 

 

wenns vor allem eher fuer die strasse ist, wuerde ich eher zu der: https://exposurelights.com/products/bike/stvzo-lights/optix-strasse-stvzo greifen, weil sie guenstiger und kleiner ist

Bearbeitet von Flex
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Der STVZO-Schmarrn betrifft nur DE!

In AT sind die schon legal. (sofern nicht blendend eingestellt)

 

Danke für deine Worte! In Ö gilt es nur die Lichtfarbe, eine Mindestleuchtstärke und das es nicht blinkt und fest am Bike Montiert ist, einzuhalten. Das es ned blendent eingestellt ist, versteht sich von selbst.

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und fest am Bike Montiert ist, einzuhalten.

Nein

Aktive Beleuchtung ist bei Tageslicht und guter Sicht nicht vorgeschrieben und muss auch nicht am Rad montiert sein oder im Gepäck mitgeführt werden. Schließlich ist es jederzeit möglich – z.b. bei plötzlich einfallendem Nebel – das Rad zu schieben. Rechtlich gesehen gilt eine Person, die ein Fahrrad schiebt, als FußgeherIn.

 

Für Fahrten bei ungünstigen Sichtverhältnissen (Dunkelheit, Nebel, etc.) ist die folgende Fahrradbeleuchtung ausnahmslos für alle Fahrräder verpflichtend. Als Faustregel gilt: Das Fahrradlicht sollte spätestens dann leuchten, wenn die Straßenbeleuchtung eingeschaltet ist oder andere VerkehrsteilnehmerInnen mit Licht fahren, also nicht erst bei vollkommender Dunkelheit sondern bereits in der Dämmerung. Auch hier gilt der Hinweis, dass eine fehlende Beleuchtung verwaltungsrechtliche Strafen nach sich ziehen kann, oder auch ein Mitverschulden an einem Unfall begründet.

Und starke Led`s mit runden Reflektoren blenden auch auf Grund der runden Abstrahlung etwas wenn sie auch nach unten gerichtet sind ..

Ich habe da für die Sraße so eine Lösung

IMG_3624.JPG

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