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ebay Käufer macht probleme!


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sicher schon der 10 thread aber momentan bin ich etwas verunsichert deswegen poste ich hier

 

habe mein SL65 versteigert.

habe auch angegeben, dass das handy gerne hängen bleibt, und dass es einen simlock hat---

 

heoute hab ich dann auf einmal diese 2 mails bekommen:

 

"ich wollte ihnen nur mitteilen dass das handy nicht simlock frei ist.

es zeigt mir immer an dass es einen netzcode haben will.

das heisst wenn sie mir da nicht weiter helfen können schicken sie mir mein geld wieder und sie bekommen ihr handy wieder.

mit ebay habe ich schon kontakt aufgenommen

 

bis dann uspahl"

 

und

 

"hi habe das handy ausprobiert mit meiner karte und dann erschien die aufforderung ich den "

 

"NETZCODE" eingeben. könnt ihr mir den nennen oder was soll ich tun.

wenn es nicht geht schicke ich das handy wieder zurück und will mein geld

 

gruß uspahl"

 

 

was kann ich machen?

 

erstens. i hab ja angegeben dass es einen simlock hat siehe link zur auktion:

 

->>> zur auktion

 

also was soll i machen

 

i hab ihm geschrieben, dass es dabei gestanden ist dass es gelockt ist und er vor em nächsten bieten lesen soll...

 

habe ich da etwas zu "befürchten"?

 

also bitte helfts mir was soll i dem schwindlichen schreiben? wie soll ich es formulieren? soll ich mich an ebay wenden?

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Aufgrund des Gewährleistungsgesetztes möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei alle Artikeln um PRIVATAUKTIONEN handelt , mit der Abgabe Ihres Gebotes geben Sie sich damit einverstanden das Sie auf Garantie, Gewährleistung und Rückgaberecht verzichten (alle Artikel sind im Angebot lautendem einwandfreien Zustand). Wenn angeführt besteht gegenüber dem Hersteller direkt noch ein Garantieanspruch, in diesem Fall wird ein entsprechender Nachweis mitgesendet. Die Ware wird sorgfältig und bruchsicher verpackt, somit erklärt sich der Bieter auch durch Abgabe des Gebotes einverstanden den Anbieter und Verkäufer von der Haftung bei etwaigen Transportschäden auszuschließen, sowie die Kosten für Versand und Verpackung zu übernehmen. Bei etwaigen Transportschäden haftet die Post bis zu einem Höchstbetrag von € 508,71.

 

hast es jo selbst in deine auktion gschriebn, zum einen gibts bei privatkauf keine garantie und zum anderen steht in der auktion drinnen dass es simlockhat...

schreib dem typen dass alles dringstanden is.

wenn du darauf hinweist bringt ihm sein kontak den er aufgnommen hat auch nix...

freu dich über die 150€ und die dummheit des typen dass er net lesen kann, steht jo ganz am anfang drinnen dass es nur für one geht...

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wann wer so behämmert ist für ein blödes Telefon 150,-- auszugeben, dann sollte er/sie hoffentlich auch die € 7,-- haben, in einem Handyshop den Simlock rauspfuschen zu lassen, oder wie?

 

Bei der Auktion reingeschrieben ist alles; also antworten & höflich aber deutlich darauf hinweisen (erst die Option mit Simunlocken), dass es eine Privatauktion war und keine Ansprüche bestehen. Würde ich so netter finden

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mach dir keine sorgen,

erstens liegt der fehler eindeutig auf seiten des käufers,

 

und zweitens schert sich ebay einen dreck um abgewickelte auktionen,

du kannst dort ein beschwerdeformular ausfüllen, und nach ein paar tagen erhältst du ein computergeneriertes antwortschreiben, das war's.

 

lg

mx

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Tja der Typ is selber schuld wenn er nicht lesen kann!

Weise ihn darauf hin, dass es in der Beschreibung stand und, dass er dich gerne haben kann!

 

Halt alles schön höfflich versteht sich! Also nicht:

 

 

 

"Hearst Gschissana hob mi gern! Steck da de Gurken sonst wo hin! I hob ma Göd und wennst zbläd bist zum lesen söbst schuid!"

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Handys über Ebay kaufen/verkaufen ist ein Drama.

 

Ich bin kein Ausländerfeind, ich hab sehr gute Beziehungen zu Leuten die aus fernen Ländern kommen.

 

Aber:

Im Ebay - wie auch die meisten kleinen Handyshos - sind fast nur türkische Handydealer unterwegs. Lesen? Vielleicht. Verstehen? Fehlanzeige.

 

Und dann nur blöd reden. Als Käufer hast da nur Scherereien, als Verkäufer wie in Deinem Fall, würd ich zurückschreiben, dass er sich überlegen soll was er schreibt und macht, sonst hat er eine Verleumdungsklage.

 

Das musste ich auch mal bei einer Auktion machen wo ein deutscher Türke (Name) gewonnen hatte. Er hat im Verlauf des Mailverkehrs sogar behauptet Anwalt zu sein :rolleyes: :f: (konnte gerade mal 1. Klasse Volksschuldeutsch...).

 

Streitwert: heisse 6EUR :D :s:

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kann brain da nur zustimmen. schreib extra alles rein, und das mehr als offensichtlich... und trotzdem scheinen manche esnicht verstehen zu wollen...

 

so gestern abend kam dann noch eine mail:

 

"ich war in zwei handy-shops und keiner kann das machen und jetzt?"

 

ich frag mich wie ich ihm das jetzt freundlich beibringen soll, dass das nicht mein problem ist... oder was i ihm jetzt schreiben soll... wenn der narr das handy zurückschickt werd i es auf keinen fall annehmen

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Wirst sehen nichts wird passieren und wenn doch kannst dich auch gegen eine negative Bewertung wehren, is ja alles im Anbotstext festgehalten vorbildlich worden. Am Besten immer freundlich und sachlich bleiben und sämtliche Korrespondenz aufheben.

 

Wenn er dich negativ bewertet würd ich mich an deiner Stelle an Ebay wenden denen den Sachverhalt erklären (mit der aufgehobenen Korrespondenz) und diese um eine Streichung zumal der Verkaufspreis von € 150 nicht sehr hoch und den Mängeln entsprechend scheint.

 

Denn Dummheit schütz vor Schaden (dein Käufer ist anscheinend nicht des lesens mächtig)

 

Halt uns auf den laufenden...

 

Ps. und bleib freundlich!

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Dummheit hin, Deutschkenntnisse her...

 

als moralischer Mensch macht man den Handel rückgängig, wartet bis das Handy zurückgeschickt wurde, überprüft es und überweist die 150,- Euro abzüglich der angefallenen Ebay-Gebühren retour

 

so einfach ist das und man wird wieder ruhig schlafen können

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Original geschrieben von revilO

Dummheit hin, Deutschkenntnisse her...

 

als moralischer Mensch macht man den Handel rückgängig, wartet bis das Handy zurückgeschickt wurde, überprüft es und überweist die 150,- Euro abzüglich der angefallenen Ebay-Gebühren retour

 

so einfach ist das und man wird wieder ruhig schlafen können

 

Ist natürlich deine Entscheidung ich würds nicht zurücknehmen

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Ist natürlich deine Entscheidung ich würds nicht zurücknehmen

 

dann würde ich nach Ausnützung aller rechtlichen Möglichkeiten, deren es einige gibt, und im Falle, dass diese alle im Sand verlaufen, um zu meinem subjektiv empfundenen Recht zu kommen, vielleicht eines Tages vor deiner Tür stehen

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Original geschrieben von revilO

dann würde ich nach Ausnützung aller rechtlichen Möglichkeiten, deren es einige gibt, und im Falle, dass diese alle im Sand verlaufen, um zu meinem subjektiv empfundenen Recht zu kommen, vielleicht eines Tages vor deiner Tür stehen

 

Ich sehe das eher umgekehrt, das dein Käufer bewusst auf einen "mangelhaften" Artikel geboten hat und daher bei Ebay abblitzen wird.

 

Die Rücknahme kannst dann immer noch kullanter Weise anbieten.

 

LG

KK

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Probleme mit Ebay selbst oder eine schlechte Bewertung sind das geringste Übel

 

allein die Arbeit und der Stress der im schlechtesten Fall auf einen wartet steht in keinem Verhältnis zu den vermeintlich gewonnen 150,- Euro

 

es is ja nicht so, dass man etwas verloren hat (außer die Arbeit des Einstellens, aber möglicherweise wird man das Handy beim nächsten mal endgültig los), man hat nur nichts gewonnen

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Original geschrieben von revilO

Probleme mit Ebay selbst oder eine schlechte Bewertung sind das geringste Übel

 

allein die Arbeit und der Stress der im schlechtesten Fall auf einen wartet steht in keinem Verhältnis zu den vermeintlich gewonnen 150,- Euro

 

es is ja nicht so, dass man etwas verloren hat (außer die Arbeit des Einstellens, aber möglicherweise wird man das Handy beim nächsten mal endgültig los), man hat nur nichts gewonnen

 

die Gebühren bleiben dir halt.

 

Schick mir deine neue Auktion -> bin gespannt wie du dich textlich vor einem neuen Deppen schützt ;)

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die Gebühren trägt selbstverständlich der Käufer, der sich verlesen hat oder was auch immer

 

einen Schutz vor derartigen Käufern wird es nie geben, bei einwandfreier Formulierung ist aber die Wahrscheinlichkeit gering, an einen solchen zu geraten

 

wenn mir ein deutscher ein Handy mit österreichsichem Anbieter abkaufen will, weise ich den Käufer noch zusätzlich auf die Problematik hin, weil es anzunehmen ist, dass er es nicht brauchen kann

 

im vorliegenden Fall liegt die Sache also eher klar und das (zumindest moralische) Recht beim Käufer

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seid mir nicht böse aber wieso soll ich das handy zurücknehmen, wieder ebay gebühren zahlen, arbeit auf mich nehmen (einstellen, versand und abwicklung) nur weil er nicht lesen kann...

 

ich habe nichts verheimlicht, das handy so beschrieben wie es ist. wenn er als deutscher ein auf einen österreichischen betreiber gesperrtes gerät kauft is sein problem wenn er es nicht freischalten kann.

 

moralisch glaube ich kann mir keiner einen vorwurf machen, denn ich habe das produkt genau beschrieben, habe den simlock mehr als einmal erwähnt und auch die software abstürze.

 

außerdem gehen die SL65 normalerweise deutlich teurer weg, was ich auf die von mir erwähnten softwareabstürze zurückführe.

 

also wieso sollte ich da etwas befürchten? soll ich den schaden tragen nur weil der käufer nicht ordentlich liest, oder was weiss ich... moralisch sehe ich nichts verwerfliches daran, denn ich habe nichts verheimlicht, oder irgendwie arglistig gehandelt...

 

Original geschrieben von revilO

einen Schutz vor derartigen Käufern wird es nie geben, bei einwandfreier Formulierung ist aber die Wahrscheinlichkeit gering, an einen solchen zu geraten

 

und was ist bitte an der formulierung " Simlock: One " nicht einwandfrei????

 

Original geschrieben von revilO

dann würde ich nach Ausnützung aller rechtlichen Möglichkeiten, deren es einige gibt, und im Falle, dass diese alle im Sand verlaufen, um zu meinem subjektiv empfundenen Recht zu kommen, vielleicht eines Tages vor deiner Tür stehen

 

ahm welche rechtlichen möglichkeiten? wenn er nicht lesen kann, welche rechtlichen Möglichkeiten sollte es da geben?

 

Original geschrieben von revilO

im vorliegenden Fall liegt die Sache also eher klar und das (zumindest moralische) Recht beim Käufer

 

was soll ich mir moralisch vorwerfen??? etwa, dass er nicht lesen kann?

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sehe ich auch so, hab auch schon einmal versehentlich was gekauft was ich nicht brauchen konnte weil ich nicht genau genug gelesen hab, hab mich ein bisschen geärgert und fertig.....

seither lese ich lieber 2mal alles bevor ich biete..

nur hast du in diesem fall keinen fehler gemacht, warum solltest du jetzt die sache ausbaden?

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Original geschrieben von isengard

seid mir nicht böse aber wieso soll ich das handy zurücknehmen, wieder ebay gebühren zahlen, arbeit auf mich nehmen (einstellen, versand und abwicklung) nur weil er nicht lesen kann...

 

ich habe nichts verheinlicht, das handy so beschrieben wie es ist. wenn er als deutscher ein auf einen österreichischen betreiber gesperrtes gerät kauft is sein problem wenn er es nicht freischalten kann.

 

moralisch glaube ich kann mir keiner einen vorwurf machen, denn ich habe das produkt genau beschrieben, habe den simlock mehr als einmal erwähnt und auch die software abstürze.

 

außerdem gehen die SL65 normalerweise deutlich teurer weg, was ich auf die von mir erwähnten softwareabstürze zurückführe.

 

also wieso sollte ich da etwas befürchten? soll ich den schaden tragen nur weil der käufer nicht ordentlich liest, oder was weiss ich... moralisch sehe ich nichts verwerfliches daran, denn ich habe nichts verheimlicht, oder irgendwie arglistig gehandelt...

 

RIGHT ON http://www.perfecthome.at/store/smilies/Big_gun.gif

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