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Nebeneinander fahren


fiedies
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Guten Morgen ins Forum!

 

Also der gestrige Sonntag war der absolute Hammer! Ich glaube, 10 Sonntagsfahrer haben uns bei unserer Ausfahrt angehuuuupt!!!! Ich hab' so einen Schleim auf diese fettgefressenen alten Spinner, die in ihren Autos sitzen und NULL Versändnis haben, dass man als Radfahrer überhaupt auf der Straße fährt und nicht am Radweg! Außerdem: Ich fühle mich als vollwertiger Straßenteilnehmer und fahr nicht komplett am rechten Rand, wo Schotter und allerlei Klump herumliegt!!!!

Den Rest aber hat mir folgendes Erlebnis gegeben: Mein Mann und ich fahren in Richtung Semmering - nebeneinander - weil zum einen wegen der ausgebauten Autobahn wenig Verkehr auf der Straße ist und zum anderen 2 Fahrspuren den Semmering rauf gehen... Sogar da wird man von Autofahrern angehupt, dass ich fast vom Rad falle vor Schreck!

 

MEINE FRAGE: Wisst ihr, ob das Nebeneinanderfahren erlaubt ist?? Ich bin der Meinung JA!!!

 

Maaaa... wie mich diese Huperei an-:k:

 

Eure Elfie

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hm, habe gerade auf der wien.at seite gesucht aber nichts passendes gefunden.

 

ich glaube irgendwo mal gehört bzw. gelesen zu haben, das wenn man "nachweislich" (warum auch immer) bei einem verein ist und man gerade beim training ist und mit dem nebeneinanderfahren niemanden behinder, oder gefährdet es erlaubt ist...

 

vielleicht irre ich hier auch...

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Aus internet4jurists.at

 

§ 68. Verhalten der Radfahrer.

 

(2) Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen sowie auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden.

 

Ganz interessant:

(3) Es ist verboten,

a) auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen ,

b) sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen,

c) Fahrräder in einer nicht verkehrsgemäßen Art zu gebrauchen , zum Beispiel Karussellfahren, wettfahren und dgl.,

d) beim Radfahren andere Fahrzeuge oder Kleinfahrzeuge mitzuführen.

 

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wenn du dich mit einem rennrad (!) auf trainingsfahrt befindest, bist du von der radwegbenützungspflicht ausgenommen und darfst nebeneinander fahren.

 

soweit die theorie. in der praxis kennen die meisten autofahrer dieses gesetz nicht und wenn, dann akzeptiern sie es nicht. du bist als radfahrer der schwächere, also hast du die freie fahrt nicht zu behindern. sei froh, wenn du nur angehupt wirst, andere fahren so schnell und knapp vorbei, dass es dich fast vom rad schmeisst :mad:

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Man darf das ganz gratis nachlesen (http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/) - besonders uneinsichtigen Autofahrern kann mans auch vorlesen bzw. zitieren:

 

§ 68. Verhalten der Radfahrer.

 

(1) Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen

Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn das

Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten

Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist. Mit Fahrrädern mit einem

Anhänger, der nicht breiter als 80 cm oder ausschließlich zur

Personenbeförderung bestimmt ist, sowie bei Trainingsfahrten mit

Rennfahrrädern kann die Radfahranlage benützt werden. Mit Fahrrädern

mit einem sonstigen Anhänger und mit mehrspurigen Fahrrädern ist die

für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen. Auf

Gehsteigen und Gehwegen ist das Radfahren in der Längsrichtung

verboten. Auf Geh- und Radwegen haben sich Radfahrer so zu

verhalten, daß Fußgänger nicht gefährdet werden.

(2) Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen sowie auf

sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit

Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf

nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden. (3) Es ist verboten,

a) auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während

der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen,

b) sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um

sich ziehen zu lassen,

c) Fahrräder in einer nicht verkehrsgemäßen Art zu gebrauchen, zum

Beispiel Karussellfahren, wettfahren und dgl.,

d) beim Radfahren andere Fahrzeuge oder Kleinfahrzeuge

mitzuführen.

 

(3a) Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder

Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Radfahrer nur mit einer

Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h und nicht unmittelbar vor einem

herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.

(4) Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder

den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit,

so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies

gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer

wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind

Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert

und Sachen nicht beschädigt werden.

(5) Gegenstände die am Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung hindern

oder die freie Sicht oder die Bewegungsfreiheit des Radfahrers

beeinträchtigen oder Personen gefährden oder Sachen beschädigen

können, wie zum Beispiel ungeschützte Sägen oder Sensen, geöffnete

Schirme und dgl., dürfen am Fahrrad nicht mitgeführt werden.

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vielleicht bin ich ja schon ein bissl abgehärtet was das betrifft, aber mich stört die huperei nimmer so wirklich. ausser es sitzt einer drauf. sonst seh ich das eher als ein "mir ist das zu knapp zum überholen, könnts ein bissl zusammenrücken oder kurz hintereinanderfahren damit ich vorbeikomm" oder "achtung, ich überhol jetzt".

wobei das (zsamrücken/hintereinanderfahren) bei 90% der ausfahrten eigentlich eh automatisch passiert. aber vielleicht nicht schnell genug.

 

kann schon sein dass die hupe hauptsächlich als beschimpfung gemeint ist, aber solange ich mich selbst mit obiger argumentation bescheissen kann regt mich das nicht auf :D

 

und: natürlich ist es erlaubt, siehe obige posts... nur wie viele autofahrer kennen schon die StVO? (und wie viele radfahrer halten sich auch immer daran?)

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Original geschrieben von hermes

wenn du dich mit einem rennrad (!) auf trainingsfahrt befindest, bist du von der radwegbenützungspflicht ausgenommen und darfst nebeneinander fahren.

 

soweit die theorie. in der praxis kennen die meisten autofahrer dieses gesetz nicht und wenn, dann akzeptiern sie es nicht. du bist als radfahrer der schwächere, also hast du die freie fahrt nicht zu behindern. sei froh, wenn du nur angehupt wirst, andere fahren so schnell und knapp vorbei, dass es dich fast vom rad schmeisst :mad:

 

Also das ist mir leider ja auch schon ein paar mal passiert, dass Autos so dicht an mir vorbei gefahren sind, dass ich fast gestreift hätte... Die Krönung war ein LKW mit GEHUPE und so dicht an mir vorbei, dass ich tatsächlich Mühe hatte, nicht im Straßengraben zu landen! :mad:

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Original geschrieben von step

@adals copy/paste

was mich noch interessieren würde: was zur hölle meinen die mit karussellfahren? kann doch nicht ernsthaft der belgische kreisel sein oder?

 

Möcht schon betonen, dass ich die Quelle oben angegeben habe, wollt nur den RIS Ungeübten die Sucherei ersparen ...

 

Ich versteh darunter Kunstradfahren im Kreis ... wobei belgischer Kreisel beunruhigt mich auch nicht, wo ich mitfahr, kommt eh keiner zustande, da führt jeder solang, bis er völlig blau ist, in den ersten 90 Minuten gibts ein Gris um die Plätze vorn, danach verstecken sich alle bis zum ersten Berg und dann wird gebolzt :D

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Das von dir beschriebene Problem ist aber kein Einzelfall, sondern eher die Regel.

Daher wundert's mich, dass du den Thread mit so großer Verwunderung eröffnet hast.

 

Ich meine, Hupen ist ja noch das geringste Übel - ich wäre froh, wenn's nur hupen würden, die echten Hämmer sind ja ganz andere.

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Original geschrieben von adal

(3) Es ist verboten,

a) auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während

der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen,

b) sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um

sich ziehen zu lassen,

c) Fahrräder in einer nicht verkehrsgemäßen Art zu gebrauchen, zum

Beispiel Karussellfahren, wettfahren und dgl.,

d) beim Radfahren andere Fahrzeuge oder Kleinfahrzeuge

mitzuführen.

 

der paragraf ist schön :rolleyes:

besonders das wort "treteinrichtung" :D

 

wettfahren darf man nicht, also das aus für ortstafelsprints, karusellfahren kann sich nur auf den belgier beziehen, weil andere karuselle ja eher selten auf straßen anzutreffen sind.

 

und es dürfen keine autos mehr gezogen werden. hmmm, schade, wär eine gute trainingsmethode, damit mir mal ein paar muskeln im schenkel wachsen.

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Original geschrieben von adal

Ganz im Ernst, lass ma ein paar Trikots bedrucken damit? Wär doch einmal ein Gag, auf der Rückseiten den Paragraphen :D

 

hatte ich auch grad,mir gehn diese dickgefressenen

sonntagsfahrerärsche genauso am Arsch,muss ich wohl sagen....

vorallem wenns eh genug platz haben zum überholen.....

sollen sich endlich mal dran gewöhnen,dass wir genauso steuern

zahlen,und genauso berechtigt sind,die öffentlichen strassen zu benützen ! ! ! ! !

 

drum am WE,wenns geht ,eher mit mtb unterwegs sein

und das recht zeitig,sonst bist wieder der gesetzesbrecher im wald... :mad:

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Also ich bin froh um die die hupen... is ma so lieber als wie wenn so irre vollgas neben einem vorbei ziehen... also i hätt mir noch nie gedanken gemacht, was das für "idioten" sein müssen, wenn sie dich sogar drauf hinweisen dass sie überholen... ;) lieber einmal mehr gehupt als abgeschossen is meine meinung... ;)
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Original geschrieben von JIMMY

drum am WE,wenns geht ,eher mit mtb unterwegs sein

und das recht zeitig,sonst bist wieder der gesetzesbrecher im wald... :mad:

Am Wochenende???

 

Unter der Woche ist es mM nach viel schlimmer. Der Berufsverkehr, jeder im Streß, überfüllte Straßen, Konzentration ist aufs Handy/Essen/Sitznachbarn oder sonst wohin gerichtet, aber als letztes auf die Straße, respektive den anderen Verkehrsteilnehmern.

 

Im Wald herrscht Friede auf Erden, im Vgl. halt... :rolleyes:

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Original geschrieben von Matthias

Das von dir beschriebene Problem ist aber kein Einzelfall, sondern eher die Regel.

Daher wundert's mich, dass du den Thread mit so großer Verwunderung eröffnet hast.

 

Ich meine, Hupen ist ja noch das geringste Übel - ich wäre froh, wenn's nur hupen würden, die echten Hämmer sind ja ganz andere.

 

also verwundert bin ich eh nicht, es passiert mir eh bei fast jeder Ausfahrt.... ich war nur gestern besonders verärgert weil ich ständig angehupt wurde und daher wollt ich mal "Dampf" ablassen...

:confused: bin ich daher, weil ich nach einer Diskussion mit meinem Mann ob "ja oder nein" einen Polizisten gefragt habe, ob das NEBENEINANDERFAHREN erlaubt ist... da hat der nämlich gesagt: IST VERBOTEN!!!

Also wenn Beamte der Polizei schon nicht die Straßenverkehrsordnung kennen, darf man sich nicht wundern... und muss den Autofahrern einfach verzeihen und sie nur bemitleiden, dass sie so "grantig" sind! :(

Meistens wink ich denen auch freundlich... aber gestern hab ich weniger freundlich gewunken :p heheeeeeheee!

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...ich glaube das nicht jede gedrückte Hupe bösartig ist - kann manchmal nützlich sein und auch nur als Warnung gedacht sein - Vorsicht Auto kommt

 

...schaut jeder RRadler immer zurück wenn er zB. vorne fährt und links ausschert um sich zurückfallen zu lassen ??!!

 

aber es gibt schon viele nervöse Autofahrer auch - da habt ihr recht...

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@fiedies....

 

vermutlich geht der Polizist von einer normalen Fahrt aus.... und da hat er recht...

 

wenn man ein Rennrad hat muss man auch bestimmte Kriterien erfüllen dass es passt...

 

Rennlenker, die richtige Reifenbreite, Felgendurchmesser, unter 12kg.... wenn ich mich jetzt nicht täusche....

 

mit MTB dürfte man z.b. nicht einmal bei einer Trainigsausfahrt nebeneinander fahren...

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Original geschrieben von Alf

...ich glaube das nicht jede gedrückte Hupe bösartig ist - kann manchmal nützlich sein und auch nur als Warnung gedacht sein - Vorsicht Auto kommt

 

...schaut jeder RRadler immer zurück wenn er zB. vorne fährt und links ausschert um sich zurückfallen zu lassen ??!!

 

aber es gibt schon viele nervöse Autofahrer auch - da habt ihr recht...

 

Naja... wenn man dann sieht, dass einem der Vogel gezeigt wird.. oder sie dich mit Herumgefuchtel auf den Radweg verweisen, dann bin ich sicher, dass dies bösartig gemeint ist!

Elfie.

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Kein Mensch hat eine Ahnung von der STVO außer du schaust nach, weil dich irgendetwas interessiert.

Nicht einmal die Polizisten, hab gerade einen gefragt, wenns ums Falschparken, zu schnell Fahren, .... geht, dann können sie mind. 10 Paragraphen aufzählen wogegen du alles verstoßen hast.

Aber die haben doch keine blassen Schimmer von Rennrad fahren in der Gruppe oder zu Trainingszwecken und die, die wie blöd Hupen machen dass doch wegen jedem Blödsinn - d.h. die hupen jeden Mopedfahrer, Fußgänger, Kinder usw. an.

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