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*ARGL* Auto in Kurzparkzone vergessen


step
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scheisse, scheisse, scheisse!

 

vor 1 1/2 wochen hab ich im stress mein auto in einer kurzparkzone (die ich voll übersehen hab obwohl ich zwei gassen weiter wohne) abgestellt und bin nach paris geflogen... zwar am sonntag heimgekehrt aber als wenig-fahrer erst heute wieder damit unterwegs gewesen.

 

und hab folgendes vorgefunden (alles patschnass und halb aufgelöst):

- 2x organstrafverfügungen zu je 21,- inkl. erlagscheine

- 2x anzeigeverständigungen :eek: :eek:

 

die organstrafen hab ich gleich eingezahlt, aber was ist mit den anzeigen?

komm ich jetzt in häfen?

 

nein im ernst, was erwartet mich? hab dank umzug eh schon kein geld, wenn die jetzt auch noch pro tag 200,- abräumen wollen dann hab ich ein echtes problem :( :( :(

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Warte mal die Anzeigen ab und gehe dann zu der Stelle, die sie ausgestellt haben und erkläre ihnen, wie es abgelaufen ist. Normalerweise sollte sich da was machen lassen, vor allem, wenn du denen auch zeigst, dass du die zwei Mandate sofort beglichen hast.

Wenn das nix nützt, kannst du immer noch bei einem Anwalt (erste Auskunft gratis oder so ähnlich) fragen, ob man zweimal für ein Vergehen belangt werden kannst. Aber immer gilt, zuerst mit den Zuständigen reden.

 

*salzindiewundenstreu* War's Paris wenigstens Wert? :D

 

LG

buffalo

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Strafen hast eh gleich nach Bemerken gezahlt und bei den Anzeigen wird's auch "nur" um Geld gehen, bezahlen und dann hast nyx mehr am Hals.

Ich glaub nicht, dass die für jeden Tag den du dort geparkt hast, Geld wollen.

 

@mehrmalige Strafen

Für Falschparken an sich kannst schon mehrmals belangt werden, weil du ja max. 3 Tage sozusagen "auf der Straße" am gleichen Parkplatz stehen darfst - und da du ja nur 1 (oder in deinem Fall gar keinen) Parkschein gehabt hast, könntest Hundert Tausende Parktickets bekommen weilst ja immer die Zeit überschritten hast.

Ergo - mehrere Mandate und mehrere Anzeigen möglich.

 

Soviel kann ich dir sagen: Gefängnis wird's nicht :D

 

Ansonsten: NoDoc fragen !

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.....@mehrmalige Strafen

...... weil du ja max. 3 Tage sozusagen "auf der Straße" am gleichen Parkplatz stehen darfst ....

Das habe ich nicht gewusst. Heißt das, wenn ich auf der einer Straße, wo das Parken erlaubt ist, auch nur maximal 3 Tage stehen darf? :eek::eek:

Entweder weiß das kein Polizist oder dieser Passus wird normalerweise nicht geahndet.

 

.....@mehrmalige Strafen

Für Falschparken an sich kannst schon mehrmals belangt werden, ....

Ich habe mal zwei Anzeigen bekommen, weil ich mit einer Gipshand nicht wegfahren konnte (Bin ins Spital gefahren und bekam dort den Gips). Mir wurde dann eine nachgelassen, weil ich dem Beamten die Situation erklärt habe. D'rum -> durch's Reden kommen d' Leit z'samm....
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bei mir wars folgendes

 

ich hatte im jänner mein parkpickerl übern postweg verlängert

 

jo hab eins gschickt bekommen raufghaut fertig

 

dann war ich im krankenstand, komm zum auto runter 1 anzeige und 1 strafe

 

ham mir die das falsche jahr eingstanzt....

 

hab dort angrufen was i jetzt machen soll

hab ma a neues pickerl gholt (nedmal bearbeitugnsgebühr das traun sa si dann do ned) und die ham mir gsagt i soll hinten den sachverhalt auf de anzeige schreiben und ihnen schicken, seitdem nix mehr ghört...

 

strafe hab i a ned zahlen müssen

 

 

aber wird gfunzt ham weils ja deren fehler war....

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wos steht könnt ich auch nicht sagen, hab aber auch gehört das es so ist.

 

hat den sinn das wenn irgendwo z.b. ein event stattfindet und die autos von den parkplätzen wegmüssen steht mindestens 3 tage vorher ein schild mit der entsprechenden info dort. d.h. wenns dann soweit ist können alle kostenpflichtig abgeschleppt werden die noch dortstehen weils ja dann länger als drei tage nicht beim auto waren.

 

bzgl. organstrafmandat und anzeige ist der einzige unterschied der geldbetrag, anzeige ist natürlich teurer. alle angaben natürlich ohne gewähr. ;)

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A short story....

 

Ich parke, vor der Haustüre (Hausnummer 5, ich parke bei 3), es waschelt, ich renn aus dem Auto hinauf in de Wohnung.

 

Der nächste Morgen:

Das ist nciht mein Auto(!?!?). Anmerkung: Ich fuhr damals einen kleinen schwarzen Daihatsu, an den gelben großen Kran da af meinen Parkplatz würde ich mich ja erinnern....

 

Abschleppdienst angerufen:

Auto wieder abgeholt, 140,- gezahlt :s:

 

1 Monat später:

Brief der Rechtsanwaltskanzlei der Baufirma:

Wegen mir konnten 7 Facharbeiter, 3 Hilfsarbeiter udn der Kran *hrhr* 1,5 Stunden nicht arbeiten. Das macht zusätzlich etwa 700,- :eek: (Anm im Nachhinein wo ich's grad schreib.: verdienen die so wenig? Kostet ein Kran echt nicht merh??!?)

 

Ich sofort: Anwaltskanzlei angerufen: "Armer Student, keine Kohle, Auto nicht einmal so viel wert!!!" Rechtsguru:"Kamma nix machen, sie üssen schon die Firma auch verstehen..." "*schluck*"

 

Ich daraufhin uzm Rechtsschutz, uzm ÖAMTC, sogar zur Poliei *g*, und zum Ombudsmann der Kleinen Zeitung. Das war für die natürlich eine suuuuper Story. Die haben telefoniert wie die bösen. und siehe da!! Es wurde ein zweites Auto auch abgeschleppt. Sie wollten aber amal testen ob's die Kosten von mir auch gleich bekommen...is ja praktischer. Nun gut, ich möchte aber auch nciht, daß es jetzt noch jemandem so geht - wäre ja auch gemein. Also was tun? Laut Polizei hätte die Baufirma die Abschleppkosten bezahlen müssen, da es keine Anzeige gab und sioe mein Auto entfernen hatten lassen. Wäre das über die Polizei gegangen (wie es üblich ist), so häte mich die Polizei von hausnummer 5 runtergeklingelt und die vielen Facharbeiter hätten keine 30 Sekunden warten müssen.... Insofern waren sie auch mitschuld.

 

letztendlich ging's so aus: Ein sehr guter Bekannter, der mit dieser Firma viele Geschäfte macht ging zu ihnen und sprach "Burschen, wie schaut's aus? A Flascherl Wein und weitere Geschäfte? Oder aus is mit unserer Freundschaft..."

 

Ich zahlte also nix ;) ("nur" die Abschleppkosten).

 

Da bleibt mir nur noch zu posaunen: "Viel gerühmtes Österreich!"

 

PS: Die Kleine hat diese Geschichte natürlich einseitig gedruckt *pf*

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wos steht könnt ich auch nicht sagen, hab aber auch gehört das es so ist.

 

hat den sinn das wenn irgendwo z.b. ein event stattfindet und die autos von den parkplätzen wegmüssen steht mindestens 3 tage vorher ein schild mit der entsprechenden info dort. d.h. wenns dann soweit ist können alle kostenpflichtig abgeschleppt werden die noch dortstehen weils ja dann länger als drei tage nicht beim auto waren.

 

kann ich nicht bestätigen. ich hab ein auto geparkt, danach wurden taferl aufgestellt (wegen einer baustelle) und anscheinend alle autonummern notiert, die zu diesem zeitpunkt dort gestanden sind. ich war sicher eine woche nicht beim auto ... und als es dann abgeschleppt war, durfte ich's mir aus simmering holen :mad: hab zwar keine abschlepp-kosten oder einstell-gebühr bezahlt, aber das taxi nach simmering wollten's mir auch nicht ersetzen. :aerger:

 

ich kann mir das mit den 3 tagen nicht vorstellen ... da kannst ja nicht einmal auf urlaub fahren ... [und mit einem parkpickerl sollen's überhaupt nicht auf die idee kommen, mein auto abzuschleppen, nur weil's länger dort steht.]

was man theoretisch nicht darf, ist die parkzeit verlängern (d.h. 3h parscheine durch neue ersetzen bzw die uhr weiterstellen). da haben's früher mit kreide stricherl auf die reifen gemacht :rolleyes:

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Oiso, die drei Tag sind definitiv ein Märchen, das gibts in der StVO nicht.

Grundsätzlich ist Falschparken ein Dauerdelikt, wennst in der Zwischenzeit nicht wegfährts und kann somit nur einmal geahndet werden.

 

Die gschicht mit den z. B. Halteverboten für Baustellen is so wie´s der Mr T geschrieben hat. Da is es dann eigentlich kein Abschleppung sondern eine sog. Ortsveränderung.

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Grundsätzlich ist Falschparken ein Dauerdelikt, wennst in der Zwischenzeit nicht wegfährts und kann somit nur einmal geahndet werden.

 

genau, so wie beim schnellfahren. da kannst ja auch nicht für jeden km belangt werden :D

 

obwohl, wenn einem die zivilstreife nachfährt (noch ohne blaulicht) und man fährt einmal deutlich über 130, dann wieder ein bisserl darunter, dann wieder schneller ... das "gilt" dann auch nur als ein vergehen, oder?

[sonst müßte ich aus kostengründen mit bleifuß fahren, und das will ich ja auch nicht ;) ]

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:D Naja, wennst das so brutal nach Buchstaben siehst, hätt ich jetzt gsagt, andere Tatzeit, anderer Tatort, dazwischen rechtmäßiger Zustand....... :D Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendjemand so genau nimmt.

 

was anderes is es z. B. mit Sperrlinien udgl., da is jedes mal überfahren ein eigenes Delikt.

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das mit dem 3-tage-maximum hab ich auch schonmal wo gehört :)

 

jetzt wo die uns die ganze gasse in ein halteverbot verwandelt haben (hui da kommt freude auf -> kaum wirds wärmer wird die strasse umgegraben) freu ich mich wieder über die garage :D oh... da sollte man vielleicht nicht vergessen das alte auto auch wegzustellen, sonst muss man für den schrotthaufen auch noch was bezahlen weil er im halteverbot steht :rolleyes:

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das mit dem 3-tage-maximum hab ich auch schonmal wo gehört :)

 

ja, vor zirka einem Monat im deutschen Fernsehen als ein "Renterpärchen" auf Urlaub geflogen ist. Da haben's das dauernd gebracht. Da hieß es man darf sei Auto nicht länger als 3 Tage unbeaufsichtigt lassen, das heißt, man muß alle drei Tage schauen ob ich dort noch parken darf. War aber in DE.

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noch nix, hab die tickets ja erst am samstag entdeckt, und ich bin zwar schon im büro, ich glaub aber nicht dass bei der MA 67 auch schon wer da ist. auf den zetteln steht drauf dass sie zwischen 9 und 13 uhr mit 'kunden' (ist das ernst oder ironisch gemeint?!) verkehren - werd also mal hinfahren, ist eh nicht weit.
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Ich hab auch schon oft von dieser Regelung gehört, kann aber in der STVO nichts darüber finden. Vielleicht gehört sie ja doch ins große Buch der Urban Legends? ;)

 

Sicher ist, dass ein vorübergehendes Halteverbot mindestens 3 Tage vorher aufgestellt werden muss und nur gültig ist, wenn an der Tafel der Bescheid (bzw. eine Kopie) des Magistrats über Ort und Dauer des Halteverbots angebracht ist. Außerdem müssen dabei von einem Polizisten alle in der Zone stehenden Autos notiert und bleiben bei einem eventuellen Abschleppen kostenfrei.

 

Autos aus solchen Zonen müssen übrigens nciht zwingend auf den Abschleppplatz gebracht werden, sondern können auch mit dem Kranwagen in der Nähe umgeparkt werden. Der Fahrer erfährt dann bei der Polizei, wo das Auto steht. (Ich weiß das alles aus Erfahrung von der Orgnisation eines Straßenfests im 8. Bezirk)

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Hab gerade einen Ex-Polizisten gefragt: Anzeigeverständigung ca € 150,- Strafe - kommt im Nachhinein (2-3 Wochen per Post). Strafzettel bekommt man nur einen pro Tag je € 21,-. Abschleppung zur MA nach Simmering nur wenn man in einer Ladezone, Busstation, .... steht.

Die 3-Tage-Regelung gibt es an sich nur unter Polizisten und ist aber nicht gesetzlich festgehalten.

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Hab gerade einen Ex-Polizisten gefragt: Anzeigeverständigung ca € 150,- Strafe - kommt im Nachhinein (2-3 Wochen per Post).

 

Dh. zwei Anzeigeverständigungen = 300,- Strafe? na bumm.

 

Ich hab auch mal im Bezirksamt nachgefragt wie lange es die Kpz dort eigentlich schon gibt - hab ja schon öfter dort geparkt und nie was bekommen, was mir ein bissl seltsam vorkommt. Ich glaub aber nicht dass da was rauskommt, die halten sicher zsamm :rolleyes:

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Dh. zwei Anzeigeverständigungen = 300,- Strafe? na bumm.

 

Ich hab auch mal im Bezirksamt nachgefragt wie lange es die Kpz dort eigentlich schon gibt - hab ja schon öfter dort geparkt und nie was bekommen, was mir ein bissl seltsam vorkommt. Ich glaub aber nicht dass da was rauskommt, die halten sicher zsamm :rolleyes:

 

Die beim Bezirksamt kennen sich glaub ich nicht aus.

Zumindest tun sie so .... .

Das mit den 2 x € 150,- kann stimmen. Ich frag aber lieber um

9 Uhr bei uns in der Rechtsberatung nach und geb dir bescheid.

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