Mr.T Geschrieben 2. Juli 2005 Teilen Geschrieben 2. Juli 2005 sind bei einem versand-kauf bzw kauf über ebay (neuware) (also: ch -> at) einfuhr-umsatzsteuer (20%) bzw zoll (?%) zu zahlen? oder sind die schweizer mittlerweile ohnehin derartig mit der eu verbandelt, dass da nyx anfällt? bzw gibt's ev. eine geringfügigkeitsgrenze ... tnx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 2. Juli 2005 Teilen Geschrieben 2. Juli 2005 sind bei einem versand-kauf bzw kauf über ebay (neuware) (also: ch -> at) einfuhr-umsatzsteuer (20%) bzw zoll (?%) zu zahlen? oder sind die schweizer mittlerweile ohnehin derartig mit der eu verbandelt, dass da nyx anfällt? bzw gibt's ev. eine geringfügigkeitsgrenze ... tnxWie man im IBC lesen kann, sind die Schweizer noch zu wenig mit der EU verbandelt, sodass du die E-USt. und den Zoll brennen darfst. Natürlich wird der Zoll dann nochmals mit der E-USt. belastet.:spinnst: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr.T Geschrieben 2. Juli 2005 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2005 hab nur was "in die andere richtung" gefunden: bis eur 70,- kein zoll ab eur 70,- wird (bei diesem versender) die österr. mwst nicht in rechnung gestellt, dafür kommt aber die schweizer (7,6%) zum tragen. bis eur 1000,- sind eur 43,50 an zoll zu bezahlen, darüber eur 51,90 das schaut ein bisserl nach pauschale und nicht nach %en aus ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 2. Juli 2005 Teilen Geschrieben 2. Juli 2005 Oiso, ich habe vor einige Monaten mir was aus CH schicken lassen. Ich zitiere aus dem Zolldeckblatt: Bemessungsgrundlage Zoll: 106,70€ x 4,7% = 5,01€ Bemessungsgrundlage E-USt: 111,71€ x 20% = 22,34€ ========================================= Summe: 27,35€ Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung beim vorbezeichneten Amt der Rechtsbehelf der Beruf eingebracht werden. Die Berufung ist zu begründen. ES LEBE DER FREIE MARKT! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 2. Juli 2005 Teilen Geschrieben 2. Juli 2005 Aber schau mal unter der Webbseit des BMF vorbei (oder machst an Radauflug in die Himmelpfortgasse): Da liest sich folgendes dazu (zu Internetshopping/Post): Sendungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro sind abgabenfrei, d. h. es fallen keine Zollgebühren und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Hey supa, um 22€ bestellt sicher jeder im Ausland. Oder haben die da a Null hinten dran vergessen?! Es ist riskant ein Paket, dass eine Stange Zigaretten beinhaltet, als "Geschenksendung" oder "Muster ohne Wert" zu deklarieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
edelweiss Geschrieben 2. Juli 2005 Teilen Geschrieben 2. Juli 2005 sind bei einem versand-kauf bzw kauf über ebay (neuware) (also: ch -> at) einfuhr-umsatzsteuer (20%) bzw zoll (?%) zu zahlen? oder sind die schweizer mittlerweile ohnehin derartig mit der eu verbandelt, dass da nyx anfällt? bzw gibt's ev. eine geringfügigkeitsgrenze ... tnx Darf man fragen was Du vorhast zu kaufen ? Weil, ich habe in 3 Wochen besuch aus der CH....da könnt ma jo vielleicht, je nach dem was es ist, was mitnehmen....( aber nur ev. und vielleicht und überhaupt nur gegen ein Bier ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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