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Anonym Verfügung


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Hallo...

 

Heute hab i meine erste Anonym Verfügung bekommen....

 

i war in der 40er Zone a bissl zu schnell...

Vorstellen kann i ma dass es gerechtfertigt is... werd i a bezahlen... keine frage... i hab mist gebaut und der muss finanziert werden....

 

aber wie kommt so eine anonym verfügung zu stande?

 

muss ich da geblitzt werden, oder genügt des wenn mich ein polizist vo hinten lasert?

sollte es geblitzt sein, kann man das foto sehen oder muss man dafür zuerst blechen... würd mal gern so ein blitzfoto im original sehen....

 

Danke scho mal für die Antworten....

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Hallo...

 

Heute hab i meine erste Anonym Verfügung bekommen....

 

i war in der 40er Zone a bissl zu schnell...

Vorstellen kann i ma dass es gerechtfertigt is... werd i a bezahlen... keine frage... i hab mist gebaut und der muss finanziert werden....

 

aber wie kommt so eine anonym verfügung zu stande?

 

muss ich da geblitzt werden, oder genügt des wenn mich ein polizist vo hinten lasert?

sollte es geblitzt sein, kann man das foto sehen oder muss man dafür zuerst blechen... würd mal gern so ein blitzfoto im original sehen....

 

Danke scho mal für die Antworten....

 

lasern gilt auch. u. in manchen fällen gilt sogar augenmass

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lasern gilt auch. u. in manchen fällen gilt sogar augenmass

 

"augenmass" ist meines Wissens nur im "Vorbeifahren" zulässig als "Beweismittel" im Verwaltungsstrafverfahren.

 

in Wirklichkeit ist das alles - vor allem die gesamte verwaltungsrechtliche Abwicklung derartiger Delikte - nichts anderes wie ein Ausnutzen der Stattsgewalt zur Abzocke (man könnte das auch versteckte Besteuerung nennen...) der Autofahrer...

 

frag mal beim ÖAMTC, ob man Blitzfotos sehen kann, ich hab live noch nie eins gesehen, wurde aber auch erst zwei mal geblitzt (davon einmal mit Laser von vorne).

 

bei höheren Strafen - alleine die Unterschiede in den Strafausmaßen bei verschiedenen Behöreden belogen das oben gesagte/Abzocke... - zahlt es sich manchmal aus, gegen die höhe der strafe zu berufen, so hab i mir einmal ein jahr und etwa 40 euro gespart. risiko: die strafe selbst kann nicht höher werden, aber 10% "bearbeitungsgebühr" dürfen sie kassieren - wieder ein indiz für abzocke.

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normal musst für des foto zahln wennst des haben willst

 

anonymverfügung is es immer dann, wenns di net aufhaltn damits gleich blechen kannst/musst

denn es könnte ja auch sein, dass du net gefahren bist, dann kannst einspruch erheben und derjenige kriegt dann die strafe, der mit dein auto gfahrn is...

 

owa gratuliere! :toll: host guat gmocht hehehehehe :klatsch:

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normal musst für des foto zahln wennst des haben willst

 

ECHT? find i super! kann da auch gegen bezahlung natürlich fotos vom Finanzminister in Badehose... :rofl:

 

anonymverfügung is es immer dann, wenns di net aufhaltn damits gleich blechen kannst/musst

 

denn es könnte ja auch sein, dass du net gefahren bist, dann kannst einspruch erheben und derjenige kriegt dann die strafe, der mit dein auto gfahrn is...

 

und wennst ohne mucken gleich zahlst, wird die strafe nie in verbindung mit deinem namen gebracht - nett, aber wieder ein indiz für meine bereits getroffenen aussagen zur abzocke...

 

..ich weiß, langsam wird's fad, immer des gleich vom queicheng... :D bin nunmal ein verfechter der freien fahrt! :jump::rofl:

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lasern gilt auch. u. in manchen fällen gilt sogar augenmass

 

augenmaß wirds ned gwesen sein sonst hätten die mir ned die km/h hingschriebn....

angeblich is es so, dass dieses Augenmaß "0" aussagt.... hams mal bei einer reportage über unfallrekonstruktion gsagt.... die Passanten/Zeugen haben 50km/h geschätzt (war Unfall in einer 30er Zone) und alles soll so spektakulär gwesen sein...

der Gutachter is dann auf eine Geschwindigkeit vo knapp über 35km/h gekommen... naja... i werd mal bei der BH anrufen und mi erkundigen... ;)

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Ich hatte mal das selbe Problem, wenn du ein Fotos sehn möchtest, sofern es eines gibt, oder wissen möchtest warum und wieso, dann musst du (ich gleub ein Monat oder 6 Wochen) zerst nix machen, dann kommt die Strafverfügung und dann kannst du die gesetzliche Berufung einlegen. dann kriegst einen Brief, dann musst du auf die zuständige wachstube oder magistrat, und dann erfährst du was los is....NUR dann wird auch des strafausmaß aufs doppelte erhöht zamt bearbeitungsgebühr
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Heute hab i meine erste Anonym Verfügung bekommen....

 

i war in der 40er Zone a bissl zu schnell...

Vorstellen kann i ma dass es gerechtfertigt is... werd i a bezahlen... keine frage... i hab mist gebaut und der muss finanziert werden...

 

@queicheng: ich mein, es mag schon sein dass manche geschwindigkeitsbegrenzungen nicht nachvollziehbar sind...

 

tu nicht äpfel mit birnen vergleichen...

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So, da mit den Anonymverfügungen ist eigentlich eh ganz einfach.

Du setzt eine Verwaltungsübertretung (hier Geschwindigkeitsüberschreigtung) und wirst zur Anzeige gebracht. Besteht die Möglichkeit (bei relativer Geringfügigkeit der Verwaltungsübertretung) eines abgekürzten Verfahrens, eben der Anonymverfügung. Ist bei den Parkvergehen z. B. nichts anderes.

Bezahlst Du die Anonymverfügng sofort ist die Sache erledigt, ansonst läßt Du die Frist, welche im Schreiben angegeben ist, normalerweise 14 Tage, einfach verstreichen. Anschließend wird ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Lenker des Fahrzeuges eingeleitet ->Lenkererhebung... erst in dieser Phase kannst einen Einspruch geltend machen und auch z. B. die Beweismittel (z. B. das Foto des Radars) sehn.

 

Bei schwereren Verwaltungsübertretungen kommt es sofort zu einer Lenkererhebung.

 

MFG Chris

 

Edit: das mit dem "Schätzen" der gefahrenen Geschwindigkeit wird der Polizei aufgrund der einschlägigen Außendiensterfahrung eingeräumt.

 

@Queicheng: In Österreich haben wir Europaweit so ziemlich die niedrigsten Strafen auf Verwaltungsübertretungen in Verbindung mit dem Straßenverkehr. Fahr mal z. B. in Italien zu schnell und schau mal was Du dort zahlst ;). In Ungarn verbringst die Nacht in der Zelle wennst Pech hast.

 

So viel zum Thema Abzocke. ;) Vor allem kannst hier am allerleichtesten Sparen.

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So, da mit den Anonymverfügungen ist eigentlich eh ganz einfach.

Du setzt eine Verwaltungsübertretung (hier Geschwindigkeitsüberschreigtung) und wirst zur Anzeige gebracht. Besteht die Möglichkeit (bei relativer Geringfügigkeit der Verwaltungsübertretung) eines abgekürzten Verfahrens, eben der Anonymverfügung. Ist bei den Parkvergehen z. B. nichts anderes.

Bezahlst Du die Anonymverfügng sofort ist die Sache erledigt, ansonst läßt Du die Frist, welche im Schreiben angegeben ist, normalerweise 14 Tage, einfach verstreichen. Anschließend wird ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Lenker des Fahrzeuges eingeleitet ->Lenkererhebung... erst in dieser Phase kannst einen Einspruch geltend machen und auch z. B. die Beweismittel (z. B. das Foto des Radars) sehn.

 

Bei schwereren Verwaltungsübertretungen kommt es sofort zu einer Lenkererhebung.

 

MFG Chris

 

Edit: das mit dem "Schätzen" der gefahrenen Geschwindigkeit wird der Polizei aufgrund der einschlägigen Außendiensterfahrung eingeräumt.

 

@Queicheng: In Österreich haben wir Europaweit so ziemlich die niedrigsten Strafen auf Verwaltungsübertretungen in Verbindung mit dem Straßenverkehr. Fahr mal z. B. in Italien zu schnell und schau mal was Du dort zahlst ;). In Ungarn verbringst die Nacht in der Zelle wennst Pech hast.

 

So viel zum Thema Abzocke. ;) Vor allem kannst hier am allerleichtesten Sparen.

 

 

Blöde Frage: was heisst "du setzt eine Verwaltungsübertretung (hier Geschwindigkeitsüberschreigtung) und wirst zur Anzeige gebracht"

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Schnell-Fahren ist eine Verwaltungsübetretung.

 

die StVO, das KFG..... sind Verwaltungsgesetzt, im Unterschied zum Strafrecht und den Strafrechtlichen Nebengesetzen (z. B. Suchtmittelgesetz oder auch das Verbotsgesetz).

 

eine Übertretung eines Verwaltungsgesetzes ist ein Verwaltungsübertretung.

;)

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So jetzt weiß i a genau wo es war...

des war kurz vorm ende der 40er Zone wo dann die Beschränkung aufgehoben wird... sprich i hab a bissi früher beschleunigt....

 

Da haben sie mich voll erwischt, die wegelagerer (in D is jemand mal vom Gericht von der Beamtenbeleidigung freigesprochen worden, weil wegelagerer keine beleidung ist :D)... :) naja... sskm (selbst schuld kein mitleid)

 

 

as witzige an der sache is, es war genau am Tag nachdem i zwei jahre den führerschein gehabt habe, sprich aus der probeführerschein regelung draussen wär... wäre es einen/zwei Tag früher gewesen und wäre herausgeholt worden hätt ich ein jahr verlängert bekommen... die dummen hams glück.... :f: weil normal acht i sehr auf so beschränkungen...

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@queicheng: ich mein, es mag schon sein dass manche geschwindigkeitsbegrenzungen nicht nachvollziehbar sind...

 

tu nicht äpfel mit birnen vergleichen...

 

tu ich nicht...denn es sind nicht manche, sondern viele beschränkungen nicht nachvollziehbar! und deswegen nimmt's auch keiner ernst, hält sich keiner dran ("moralisch zu recht, rechtlich zu unrecht...") - ergebnis: die wenigen beschränkungen , die "gscheit" sind, nimmt auch keiner ernst und es passieren erst recht unfälle.

 

dem nicht genug, gibt es oben drüber noch dieses system der abstrafung:

 

hätten wir "nachvollziehbare" und nicht derart sinnlos-schwule beschränkungen, einheitlich geregelte und "normal" bekämpfbare strafen, die auch noch angemessen hart/hoch sind, wären wir bürger ein ärgernis los und das ziel, den verkehr sicherer zu machen, würden wir zumindest besser als jetzt erreichen - siehe Belgien!

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Schnell-Fahren ist eine Verwaltungsübetretung.

 

die StVO, das KFG..... sind Verwaltungsgesetzt, im Unterschied zum Strafrecht und den Strafrechtlichen Nebengesetzen (z. B. Suchtmittelgesetz oder auch das Verbotsgesetz).

 

eine Übertretung eines Verwaltungsgesetzes ist ein Verwaltungsübertretung.

;)

 

hm, jetzt hab ich a bissi langbraucht, aber i habs gschnallt

ich dachte, man muss irgendwas selber dazu beitragen, dass es "gesetzt" wird :confused:

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...erst in dieser Phase kannst einen Einspruch geltend machen und auch z. B. die Beweismittel (z. B. das Foto des Radars) sehn.

 

Bei schwereren Verwaltungsübertretungen kommt es sofort zu einer Lenkererhebung.

[/Quote]

 

naja, du kannst sofort gegen die anonymverfügugn auch einen einspruch erheben, allerdings (sinnvollerweise nur) gegen die höhe, dann wird zwar ein verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, aber nur das strafmaß neu berechnet und ist mit der höhe der anonymverfügung nach oben begrenzt - außer: 10% bearbeitungsgebühr.

 

@Queicheng: In Österreich haben wir Europaweit so ziemlich die niedrigsten Strafen auf Verwaltungsübertretungen in Verbindung mit dem Straßenverkehr. Fahr mal z. B. in Italien zu schnell und schau mal was Du dort zahlst ;). In Ungarn verbringst die Nacht in der Zelle wennst Pech hast.

 

So viel zum Thema Abzocke. ;) Vor allem kannst hier am allerleichtesten Sparen.

 

du hast mich nicht ganz (oder eigentlich gar nicht) verstanden:

1) ich hab nicht gesagt oder mcit "abzocke" gemient, dass die strafen an sich hoch sind, die sind in anderen ländern viel höher - aber in diesen ländern (und gewisse banaenrepubliken ausgenommen) sind die strafen auch genau geregelt und nicht in der willkür der exekutivorgane, weder in der wahrnehmung de straftat noch in der höhe der strafe.

2) siehe meine zweites kommentar oben! -> es geht um die sinnhaftigkeit der beschränkungen und die tatsache, dass die theortisch möglichen rechtsmittel gegen strafen praktisch unanwendbar sind (aufwand, risiko, kosten) und daher die abstraferei allgemein (wenn auch mit vergleichsweise niedrigen strafen) abzocke ist...

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Schnell-Fahren ist eine Verwaltungsübetretung.

 

die StVO, das KFG..... sind Verwaltungsgesetzt, im Unterschied zum Strafrecht und den Strafrechtlichen Nebengesetzen (z. B. Suchtmittelgesetz oder auch das Verbotsgesetz).

 

eine Übertretung eines Verwaltungsgesetzes ist ein Verwaltungsübertretung.

;)

 

völlig richtig! erkennst du daran, dass eine verwaltungsbehörde (magistrat, BH, ...) die strafverfolgugnshandlung setzt, und nicht ein gericht.

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:D Tschuldigung, war vielleicht ein bissl kompliziert gschrieben.

Für mich war es selbstverständlich weil ich ja sehr viel damit zu tun hab.

 

ka prolbem, deswegen diskutieren wir ja.

 

natürlich ist generell die sicherheit vorrangig und "man" fährt auch zu oft zu schnell, das ist gar keine diskussion!

 

was/wie hast du damit zu tun? beruflich? student?

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:D Tschuldigung, war vielleicht ein bissl unklar geschrieben, wenn jemand nicht immer mit sowas zu tun hat. :D

 

@Queicheng: Weil Du die sinnlosen Beschränkungen anspielst: Der Großteil von z. B. Geschw. begrenzungen befindet sich auf Gemeindestraßen und entstehen, weil die Anwohner dort sie gefordert haben bw. weil es sich um einen Unfallträchtigen Straßenabschnitt handelt. Und nur weil sie für dich sinnlos erscheint ist sie es noch lange nicht, auch wenn man den Sinn nicht sofort erkennt (nasse Fahrbahn, unterschiedlichen Beläge sind ein super Beispiel, im trockene absolut harmlos, im Nassen eine Rutschpartie, auch verschiedenen Örtliche Eigenheiten sind zu bedenken). Auch ist es oft eine gesetzliche Absicherung und eher mit viel Sicherheitsspielraum bemessen.

Aus Spass an der Freude stellt man keine Begrenzung auf, das würd zuviel Kosten (finanziell und Verwaltungsaufwand).

 

Ich weiß nicht obst schon mal beim ÖAMTC ein Fahrsicherheitstraining gmacht hast, aber da siehst am allerbesten, was 2-3 km/h Unterschied schon ausmachen.

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ka prolbem, deswegen diskutieren wir ja.

 

natürlich ist generell die sicherheit vorrangig und "man" fährt auch zu oft zu schnell, das ist gar keine diskussion!

 

was/wie hast du damit zu tun? beruflich? student?

 

Naja ich bin einer der Wegelagerer und Raubritter :D:D:D

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