Bike_R Geschrieben 18. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2005 Hallo! Wenn ich mir sachen in der eu kaufe (besteuerung im einkaufsland), kann ich diese sachen dann trotzdem in österreich absetzen, oder muss ich dafür die steuer im einkaufsland zurückfordern, und die in österreich gültige steuer zahlen? grüße, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reini68 Geschrieben 18. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2005 Von welcher Steuer reden wir? Kann eigentlich nur USt sein. Wenn du als Unternehmer einkaufst, müsstest du mit deiner UID eigentlich gleich vorneweg die Ware ohne Umsatzsteuer bekommen - als privater kannst du die USt sowieso nicht zurückholen. Allerdings das Wort absetzen deutet auf ESt hin. Die wiederum hat nichts mit dem Ort des Erwerbes von Gütern zu tun. Da setzt du dann einfach den gesamten Bruttobetrag ab, wenn du unselbständig bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kama Geschrieben 18. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2005 Was bist Du, Händler oder Endverbraucher? Als Endverbraucher zahlst du immer die für das Eu-Land gültige Umsatzsteuer. Als Händler kaufst du im Normalfall immer NETTO innerhalb der EU. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 18. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2005 Von welcher Steuer reden wir? Kann eigentlich nur USt sein. Wenn du als Unternehmer einkaufst, müsstest du mit deiner UID eigentlich gleich vorneweg die Ware ohne Umsatzsteuer bekommen - als privater kannst du die USt sowieso nicht zurückholen. Nun, eine UID-Nummer hat schon mal nicht jeder. Ein Unternehmer, der weniger als 22.000€/Jahr umsetzt (und derer gibt es auch nicht so wenige, vor allem seitdem die Zahl der Kleinstunternehmer stark gestiegen ist) muß keine USt abliefern, ergo auch keine UID-Nummer und kein USt-freier Wareneinkauf. Er kann dazu optieren, was aber unklug wäre. Willst du jedoch etwas steuerlich absetzten - wie der Reini68 schon schreibt - das ist es doch ohne Belange, woher du die Ware hast. Ist ein Kaufbeleg vorhanden, und der Steuerprüfer/nette Finanzbeamter schmeißt es dir bei der nächsten Prüfung net raus , is alles ok! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gweep Geschrieben 18. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2005 Ein Unternehmer, der weniger als 22.000€/Jahr umsetzt Die UID bekommt man eigentlich sobald man einen Gewerbeschein einreicht, auch das muss heute jeder "Freiberufler", gibt keine ausnahmen mehr. Bei Bekanntgabe der UID wird die MWSt., normal gleich richtig verrechnet, zumindest war das bei dem Unternehmen wo wir ne Software gekauft haben so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 18. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2005 Die UID bekommt man eigentlich sobald man einen Gewerbeschein einreicht, auch das muss heute jeder "Freiberufler", gibt keine ausnahmen mehr. Nein falsch! Die Kleinunternehmerregelung gibt es nach wie vor und sie wurde erst vor ein paar Jahren so eingeführt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bike_R Geschrieben 19. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 Was bist Du, Händler oder Endverbraucher? Als Endverbraucher zahlst du immer die für das Eu-Land gültige Umsatzsteuer. Als Händler kaufst du im Normalfall immer NETTO innerhalb der EU. als selbstständiger kann ich diverse sachen wie z.b. büroartikel absetzen (ust/mwst). bis jetzt hatte ich jedoch nur sachen in österreich gekauft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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