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An die Buchhalter...


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Das Konto "Darlehen" ist schon Passiv, Im BGA Konto wurde das Darlehen unter Aktiv verbucht(weil BGA auf Aktiva-Seite)....

Ist ja schauderhaft wie du das hier beschreibst. :devil: So fällst du durch, wenn du das bei der Prüfung erklärst. :f:

 

Es wurde Betriebs- und Geschäftsausstattung gekauft und vom Lieferanten ein Darlehen gewährt. Wäre es nämlich durch eine Darlehensaufnahme bezahlt worden, so hätte ja die Buchung über Kreditor (=Lieferverbindlichkeiten) erfolgen müssen. Ganz sauber erscheint mir diese Transaktion dennoch nicht, denn wurde das Darlehen von der Bank gewährt (und wer sonst kann eines gewähren, denn Darlehensverbindlichkeiten gibt es lt. HGB ja nicht, sondern bloß Verbindlichkeiten gegenüber KI) um von ihr die BGA zu erwerben, müsste IMO immer noch über Lieferverbindlichkeiten gebucht werden, bloß müsste ein Ausweis im Anhang aufgrund der langen Fristigkeit erfolgen. Aus meiner Sicht ist diese Buchung unmöglich bzw. habe ich noch nicht den zugehörigen Fall konstruieren können.

 

Die Aussage "das Darlehen unter Aktiv verbucht" trifft den Nagel auf den Kopf, denn da ist es definitiv VERbucht. :D Es wurde der Zugang an Betriebs- und Geschäftsausstattung aktivisch gebucht (wahrscheinlich zusätzlich noch auf Vorsteuer), passivisch wurde die Transaktion auf dem Darlehen erfasst.

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