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Lilienfeld: Hatz auch auf Tourengeher!


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In der Zeitung des Alpenvereins, die ich heute erhalten hab, ist ein Fall geschildert, wie wir ihn sonst nur von uns Radlern kennen.

 

Am Parkplatz wartet einer der Lilienfelder Schergen mit Fotoapparat und zeigt Tourengeher an...

 

Es ergeht ein Strafbescheid wegen Verstoßes gegen das ForstG, 55 Euronen, wenn ich mich richtig erinnere. Und der UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat) bestätigt die Strafe und argumentiert, dass das Schifahren im Wald generell verboten sei (ausgenommen im Bereich von mech. Aufstiegshilfen).

 

Ich will jetzt nicht den juristischen Schwachsinn von denen kritisieren, das hat eh schon der AV ausführlich getan, sondern nur darauf hinweisen, dass Lilienfeld offenbar ein bissi anders is.

 

Matsch Gatsch

 

Michael

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:(

In der Zeitung des Alpenvereins, die ich heute erhalten hab, ist ein Fall geschildert, wie wir ihn sonst nur von uns Radlern kennen.

 

Am Parkplatz wartet einer der Lilienfelder Schergen mit Fotoapparat und zeigt Tourengeher an...

 

Es ergeht ein Strafbescheid wegen Verstoßes gegen das ForstG, 55 Euronen, wenn ich mich richtig erinnere. Und der UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat) bestätigt die Strafe und argumentiert, dass das Schifahren im Wald generell verboten sei (ausgenommen im Bereich von mech. Aufstiegshilfen).

 

Ich will jetzt nicht den juristischen Schwachsinn von denen kritisieren, das hat eh schon der AV ausführlich getan, sondern nur darauf hinweisen, dass Lilienfeld offenbar ein bissi anders is.

 

Matsch Gatsch

 

Michael

 

genau den thread wollte ich auch heute eröffnen, habs mittag beim essen im AV magazin gelesen !

 

zu diesem thema werden wir den cannondaler fragen - der ist ja vor ort und der kann uns sicher mehr erzählen ! wenn das so ist werde ich den harry nicht besuchen :(

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Ist ja kein nueues Thema.

Gerade bei uns gibt's mit Tourengehern teilweise sehr große Probleme. Kein Wunder. Immerhin gibt's Gebiete, wo an starken um die 500 Tourengeher anzutreffen sind. Und von denen ist einer rücksichtsloser als der andere...

 

Wobei sich diese Probleme recht locker in den Griff bekommen lassen. Keine Parkplätze, keine Tourengeher. ;)

 

Ist euer ForstG wirklich um so viel anders als das unsere? Bei uns darf man ja fast überall Skifahren...

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Ja, hab es auch gerade est jetzt erfahren und bin grundsätzlich erstaunt, da der Muckenkogel ein ausgewiesener Schiberg mit mech. Aufstiegshilfe und präp./ gekenntzeichneten Schipisten ist!!!

Hab heute noch eine Sitzung mit den Bergrettungskollegas und werde morgen ausführlicher berichten!

 

"Lilienfeld - Heimat des alpinen Schilaufes!", das ist unser touristischer Werbeslogan! Frechheit!

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Ja, hab es auch gerade est jetzt erfahren und bin grundsätzlich erstaunt, da der Muckenkogel ein ausgewiesener Schiberg mit mech. Aufstiegshilfe und präp./ gekenntzeichneten Schipisten ist!!!

Hab heute noch eine Sitzung mit den Bergrettungskollegas und werde morgen ausführlicher berichten!

 

"Lilienfeld - Heimat des alpinen Schilaufes!", das ist unser touristischer Werbeslogan! Frechheit!

 

harry, ich will unbedingt mit dir dort heuer unterwegs sein, will in der gemütlichen hütte hocken und a bierli mit dir zwitschern ! auf das freu ich mich schon :U:

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...trampusch...lilienfeld...wintersperre...fahhradverordnung...wegebenutzungverbot_für_biker...

 

 

...man bekommt immer mehr den eindruck, dass die zeile

 

"...land der hämmer..."

 

in der bundeshymne eine ganz andere und verdammt haargenau zutreffend ebedeutung hat!

 

Ist ja ähnlich wie beim Autoverkehr .... Angurtepflicht (die ist allerdings ok) .... Winterreifenpflicht (keine Pflicht, aber die Versicherungen können regressieren) .... Licht am Tag .... Section Control ... Orwell läßt grüßen :mad:

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.... Licht am Tag .... Section Control ... Orwell läßt grüßen :mad:

 

VORSICHT: auch bei Licht am Tag können Versicherungen jetzt schon regressieren, selbst wenn die Bestrafung bis kommenden Frühling (genaues Datum?) ausgesetzte ist!

(Quelle: ÖAMTC AutoTouring aktuelle Ausgabe)

 

aber back to topic:

wann gibt es die ersten Geschwindigkeitsbegrenzungen für Läufer und Biker? :(:mad:

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GENAU!

 

einerseits werden die armen kinder immer fetter und die leute immer unbeweglicher, die kosten des sozialsystems explodieren - und wenn man da nicht mitmachen will und sich betätigen möchte, dann geht das nirgends (außer in den sexy-fußballkäfigen am gürtel zwischen den millionen autos, die ja auf grund des partikelfilter auf einmal gut zur umwelt sind?!....)

 

Irgendwann (und zwar idealerweise jetzt) muss mit diesem Schwachsinn echt Schluß sein!

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ja ja Lilienfeld ist anders

 

dort hab ich schon zwei mal mit dem Motorrad eine §57 Überprüfung vor Ort mit Schall- und Abgasmessnug gehabt - und danach einen langen fussmarsch :(

 

Dort dürft die Verbrechensrate so gering sein das denen schon fad wird und ihnen nichts besseres einfallt als leut zu sekieren

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Nur noch einmal der Vollständigkeit halber:

 

1.) Das ForstG ist ein Bundesgesetz und gilt damit in ganz Ösiland.

2.) Das ist der Paragraph, um den sich alles dreht:

 

§ 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2

und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort

aufhalten.

(2) Zu Erholungszwecken gemäß Abs. 1 dürfen nicht benützt werden:

a) Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot aus den

Gründen des § 28 Abs. 3 lit. d, § 41 Abs. 2 oder § 44 Abs. 7

verfügt hat,

b) Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie

Forstgärten und Saatkämpe, Holzlager- und Holzausformungsplätze,

Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von

Bringungsanlagen, ausgenommen Forststraßen, einschließlich ihres

Gefährdungsbereiches,

c) Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese

unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von

drei Metern noch nicht erreicht hat.

(3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei

Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des

Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener

Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das

Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur

auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne

Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine

darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die

Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des

Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte

Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als

erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im

Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.

(4) Soweit es die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wälder zuläßt,

hat der Erhalter der Forststraße deren Befahren durch Fahrzeuge im

Rettungseinsatz oder zur Versorgung von über die Forststraße

erreichbaren Schutzhütten zu dulden; einer Ersichtlichmachung im

Sinne des § 34 Abs. 10 bedarf es nicht. Ist die Forststraße

abgesperrt, so ist zwischen dem Erhalter der Forststraße und der für

den Rettungseinsatz zuständigen Stelle eine für den Erhalter der

Forststraße zumutbare Vereinbarung über die Zugänglichmachung der

Forststraße zu treffen. Der Erhalter der Forststraße hat gegenüber

dem Inhaber der Schutzhütte Anspruch auf eine dem Umfang der

Benützung der Forststraße entsprechende Entschädigung für

vermögensrechtliche Nachteile. Die Bestimmungen des § 14 Abs. 1

dritter bis sechster Satz sind sinngemäß anzuwenden.

(5) Durch die Benutzung des Waldes zu Erholungszwecken tritt eine

Ersitzung (§§ 1452 ff. ABGB) nicht ein.

(6) Die Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Abs. 3

darf von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wahrgenommen

werden.

 

 

Das bedeutet aber nichts anderes, als dass ich IM BEREICH VOM LIFT (lt. Judikatur rund 100m) nicht im Wald abfahren darf. Dort wos keine Aufstiegshilfen gibt, oder man weiter weg ist, ist das Befahren mit Schiern nicht verboten.

 

Der Sinn der Bestimmung is der, dass die Liftbenützer = tausende Alpinschifahrer am Tag nicht durchn Wald fahren..

Steht so auch in allen Kommentaren. Die BH Lilienfeld, -wenn das so stimmt, wies im AV-Heftl steht, hat das Gesetz in einer Weise uminterpretiert, dass es einem als Juristen das Wort "Willkür" geradezu aufdrängt.

 

Wär einmal interessant, sich die handelnden Personen (Waldeigentümer (Stift?), Pächter, Referent bei der BH, Mitgleider beim UVS usw.) anzuschauen, das würd glaub ich vieles erklären..

 

Vielleicht sollt ich heuer einmal eine Schitour nach Lilienfeld machen, wenns soweit is, schick ich der BH vorher eine Ankündigung :D

 

Österreich ist und bleibt in vielen Bereichen eine Bananenrepublik.

 

Matsch Gatsch

 

Michael

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Der alte Zdarsky würd sich im Grab umdrehen!

 

Das hab ich mir auch eben gedacht.

 

@Cannondaler

Würde es etwas nützen, eine Petition zu machen? Unterschriften würde wir alleine im bb einige zusammenbekommen. Bzw., hat es einen Sinn ....? Manches Mal kann man nur mehr den Kopf schütteln über einige Sachen, die in diesem Land passieren. Jo, sie werden erst dann feststellen, dass man Biker nicht vertreiben sollte, wenn der Schnee die erste Saison wegbleibt aufgrund des Klimawandels.

 

edit: @Unterschriftenliste: Bei bb-Party womöglich auflegen? Falls es Sinn hat; hab da zuwenig Einblick in Lilienfeld.

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der schmarrn an der sache ist nur, dass man gegen den UVS nix machen kann, soviel ich weiß.

die leute haben scheinbar ohnehin ihr möglichstes gegen die strafen getan aber sind abgeblitzt.

 

und der oeav versucht, weiter zu kommen - steht zumindest in der zeitung

 

hoffentlich macht des net schule bei anderen tourengebieten - weil da gibts jetzt einen präzedenzfall, auf den sich alle strafer ( noch ) berufen können :(

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@estalar overdrive: Du bist ja noch recht jung und glaubst an das Gute im Menschen. Aber.... die Antwort ist leider nein. Es würde definitiv keinen Sinn machen.

 

Najo, Sör, so jung auch wieder nicht ;)

 

An das Gute mag ich auch noch länger glauben. Aber dachte mir schon, dass es wohl nichts bezwecken würde, Unterschriften zu sammeln. Da müsste mann schon ein bedeutender Politiker sein. Oder Abt im Stift Lilienfeld. Oder Jäger.

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der schmarrn an der sache ist nur, dass man gegen den UVS nix machen kann, soviel ich weiß.

die leute haben scheinbar ohnehin ihr möglichstes gegen die strafen getan aber sind abgeblitzt.

 

und der oeav versucht, weiter zu kommen - steht zumindest in der zeitung

 

hoffentlich macht des net schule bei anderen tourengebieten - weil da gibts jetzt einen präzedenzfall, auf den sich alle strafer ( noch ) berufen können :(

 

gottseidank beruht unsere Rechtssprechung nicht auf Präzedenzfällen.

nach einem UVS-Entscheid gibts nur noch Verfassungs/Verwaltungsgerichtshof

der Fall wurde soweit ich weiß an den Verwaltungsgerichtshof herangetragen, ich hab allerdings nicht verstanden mit welcher Begründung die Behandlung dort abgelehnt wurde :confused:

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