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An die Juristen oder Wissenden


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Ich habe ne frage zu AGB's. Zum einen wäre wichtig für mich, was müssen sie rein aus Gesetzliche sicht beinhalten? Und wo müssen sie angeführt sein? Auf der Homepage? Auf der Rechnung? Oder einfach z.B. beim Angebot? Oder reicht es nur auf der Homepage?

 

Ich hoffe mir kann jemand dazu Auskunft geben, danke!

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Mein Studium ist zwar schon eine Zeit her :p aber soweit ich mich erinnere müssen sie im Onlinehandel nach EU-Fernabsatzrichtlinie (oder E-Commerce Gesetz, keine Ahnung) per Link direkt von der Homepage aus erreichbar sein.

Beim Absenden der Bestellung muß darauf hingewiesen werden, dass ab diesem Zeitpunkt die AGB als akzeptiert gelten, und es muß dem Kunden nocheinmal die Möglichkeit zur Einsicht gewährt werden (Link).

 

In Geschäftslokalen müssen sie öffentlich zugänglich und gut sichtbar ( :D ) ausgehängt sein.

 

In den AGB kann im Prinzip alles drinstehen, und es muß nichts drinstehen.

Allerdings ist nicht alles was in den AGB steht auch tatsächlich gültig - manches ist anfechtbar, und manches ist nichtig.

Sie dürfen keine überraschenden und mehrdeutigen Klauseln beinhalten, und nicht gegen die "guten Sitten" verstoßen.

 

Ergänzung: http://wko.at/wknoe/rp/mbAGBimInternetDetails.pdf

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einmal danke, ich druck mir das gerade aus und werd mir das ganze mal anschauen.

 

auf die homepage werde ich die agb's sowieso geben, aber es handelt sich nicht um einen handel, daher auch kein geschäftslokal, sondern um dienstleistungen, edv dienstleistungen.

wobei ich zwei gewerbescheine habe, einen für dienstleistungen, provider, datenbanken, administration als auch einen für den edv einzelhandel.

bei mir ist es aber so das sich alles auf lösungen beläuft und nicht auf ein geschäft.

es kann zudem auch alles vorkommen, webhosting (wenn auch über extra firma), programmierung, netzwerk aufbau-, betreuung, verkauf von komponenten eben für den aufbau usw.

das bedeutet ich muss ein recht breites feld abdrecken, soweit es zum abdecken halt geht. ich hab einige ansatzpunkte wie umfang der gültigkeit, freise und zahlung, lieferung, haftunsausschuß, vertragsdauer, datenschutz und datensicherheit usw.

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ich hab die agb über 6 seiten hinweg fertig gestellt, bzw. sagen wir mal der erste entwurf ist fertig :)

ich werd das jetzt mal meinem vater, der ist buchhalter, zum lesen geben was er davon hält. die nächste geschichte ist dann noch der datenschutz vertrag für auftraggeber und dienstleister. falls es wem interessiert, das datenschutz gesetzt findet man unter www.dsk.gv.at

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  • 10 Jahre später...
darf ein polizist einfach mein grundstück / haus betreten wenn er nur einem hinweis nachgeht? es liegt keine anzeige vor.

es wurde sogar am grundstück eine personenkontrolle vorgenommen.

 

 

Nur wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, zB, nach dem SPG - Gefahrenerforschung, Abwehr eines gefährlichen Angriffs, Suche nach einem Straftäter etc, eine klassische Anzeige muss es dazu nicht zwingend geben.

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(unbegründeter) verdacht auf (brennholz)diebstahl?

 

 

Und welche Antwort erwartest du jetzt?

 

 

https://www.jusline.at/39_Betreten_und_Durchsuchen_von_Grundst%C3%BCcken_R%C3%A4umen_und_Fahrzeugen_SPG.html

 

 

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991412.html

Bearbeitet von Reini Hörmann
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Ein Polizist darf bei begründetem Verdacht:

 

Dein Grundstück betreten

Eine Personenkontrolle vornehmen - im Sinne von "Personalien überprüfen"

Dich weiterführend "beamtshandeln"

 

Ein Beispiel: Du warst im Wirtshaus, hast 5 Bier getrunken und einen Mitzecher beim Kartenspielen paniert. Der ist angfressen auf dich und ruft auf dem Posten an, als du wegfährst. Er meldet "der fahrt b´soffen mit dem Auto".

 

Du bist daheim und die Polizei betritt dein Grundstück und läutet dich aus dem Bett (die dürfen das) und verlangen von dir "blasen bitte".

 

Du kannst dich dagegen wehren (= Verweigerung des Alkotests -> Schuldeingeständnis), du kannst dich dem Amtsarzt vorführen lassen oder du kannst es über dich ergehen lassen und mit den Konsequenzen leben, wenn du zu viel hast.

 

Wenn sie am nächsten Morgen kommen, ist das Spiel genau dasselbe, nur dass sie gleich mit dir ins Krankenhaus oder zum Amtsarzt fahren, der dir Blut abnimmt, und den (Rest)Alkoholgehalt zurückrechnet.

 

Auch dazu dürfen sie dein Grundstück betreten und dich beamtshandeln und du kannst dich genau GARNICHT dagegen wehren, wenn du keine Troubles willst.

 

In deinem Fall: wenn Brennholzdiebstahl vorliegt, und der Polizist verlangt, dass du ihn in dein Auto oder Garage schauen lässt - dann kannst du einen Durchsuchungsbeschluss verlangen.

 

Aber zur Feststellung der Personalien braucht er genau garnichts weiterführendes.

Bearbeitet von Siegfried
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Ein Polizist darf bei begründetem Verdacht:

 

Dein Grundstück betreten

Eine Personenkontrolle vornehmen - im Sinne von "Personalien überprüfen"

Dich weiterführend "beamtshandeln"

 

Ein Beispiel: Du warst im Wirtshaus, hast 5 Bier getrunken und einen Mitzecher beim Kartenspielen paniert. Der ist angfressen auf dich und ruft auf dem Posten an, als du wegfährst. Er meldet "der fahrt b´soffen mit dem Auto".

 

Du bist daheim und die Polizei betritt dein Grundstück und läutet dich aus dem Bett (die dürfen das) und verlangen von dir "blasen bitte".

 

Du kannst dich dagegen wehren (= Verweigerung des Alkotests -> Schuldeingeständnis), du kannst dich dem Amtsarzt vorführen lassen oder du kannst es über dich ergehen lassen und mit den Konsequenzen leben, wenn du zu viel hast.

 

Wenn sie am nächsten Morgen kommen, ist das Spiel genau dasselbe, nur dass sie gleich mit dir ins Krankenhaus oder zum Amtsarzt fahren, der dir Blut abnimmt, und den (Rest)Alkoholgehalt zurückrechnet.

 

Auch dazu dürfen sie dein Grundstück betreten und dich beamtshandeln und du kannst dich genau GARNICHT dagegen wehren, wenn du keine Troubles willst.

 

In deinem Fall: wenn Brennholzdiebstahl vorliegt, und der Polizist verlangt, dass du ihn in dein Auto oder Garage schauen lässt - dann kannst du einen Durchsuchungsbeschluss verlangen.

 

Aber zur Feststellung der Personalien braucht er genau garnichts weiterführendes.

 

Wenn du auf das Läuten nicht reagierst, passiert genau garnichts. Du vermengst aber sowieso Verwaltungsstrafrecht (nach der STVO, und der Polizist braucht entweder eine eigene dienstliche Wahrnehmung, oder ein Schuldeingeständnis, wenn er dich nicht fahren hat sehen...ansonsten muss dir mit Zeugen bewiesen werden, dass du gefahren bist) mit dem Sicherheitspolizeigesetz;

 

PS: und wenn die Polizei nicht von öffentlichem Grund zur Klingel kann, sondern zum Beispiel durch ein Gartentor muss, ist das schon eher stark an der Grenze - es sei denn, man nimmt an, dass jemand Hilfe braucht...(das muss aber ebenso bergründet sein)

Bearbeitet von Reini Hörmann
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Schaut aber auf jeden Fall deppert aus, wenn man sich den Leuten von der Exekutive gegenüber deppert verhält.

Ein freundlicher Ton an der Tür, wenn er schonmal da ist (wie auch immer das zugegangen ist), kommt besser an, als ein pampiger Empfang. Nicht da sein geht unter Umständen, aber auch nicht immer.

Aber reinlassen oder herzeigen tu ich auch nix, wenn er keinen Beschluss dafür hat.

 

Fakt ist, dass sie sich vielleicht da und dort in einem Graubereich bewegen, aber letztlich sitzen sie am längeren Ast, solange sie sich nicht versuchen, gewaltsam Zutritt zu verschaffen oder herumschnüffeln, wo sie´s nix angeht.

 

Beim Fenster reinschauen, oder an Türen rütteln würde ich ebenfalls als Besitzstörung oder Nötigung empfinden und mir nicht gefallen lassen.

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