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Zollbefreiung für Mtb...WIE ???


Nikolei
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hallo leute !

 

habe mir ein etsx rocky aus der schweiz bestellt, und müsste jetzt 890€ zoll zahlen bevor ich es mir holen darf von der post, jetzt frag ich mich wies mit ner zollbefreiung aussieht weil ich kann mir die 890€ als schüler nicht mehr leisten ich hab mir schon formulare durchgesehen, mein vater meinte ich könnte zum hauptzollamt auch ansuchen gehen, wegen meiner verzwickten lage, wurde nicht aufgeklärt, bin ein schüler usw. und will nicht geld damit verdienen...

 

kennt sich irgendwer aus damit ??? gab es schon ähnliche fälle bitte postet... :toll:

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also ich bin auch mal kräftig eingefahren mitm zoll und ich glaub es gibt eigentlich keine möglichkeit da irgendwie zu bescheissen (vorallem nicht im nachhinein oder?). soweit ich weiss kann man glaub ich nur wenn man seinen hauptwohnsitz länger als ein jahr in dem land aus dem man importiert hatte au zollfreistellung antrag erheben oder so in der art irgendwie ^^
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da hats mal einen interessanten fall in tirol geben... hat zwar nichts mit zoll zu tun....

 

fällt aber unter die kategorie "unwissenheit schützt vor strafe (zoll in diesem fall) nicht"

 

 

einer hat irgendwo urlaub gmacht, und will seiner mutti einen lieben netten kleinen kaktus mitnehmen als present....

natürlich findens des ding, und zufällig is der kaktus in dem land geschützt... naja... er will die strafe ned zahlen... sind ja immerhin a über 1000€ wenn ned sogar beträchtlich mehr.... er geht dann vor gericht und muss nur mehr die hälfte zahlen.... is aber auch genug für so einen kleinen kaktus... denn bei uns gibts die selbe art um 10€ im baumarkt... :D

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Vor dem Kauf im EU-Ausland sollte man sich schon informieren..... :f:

 

Ich bestelle gerne und viel aus aller Welt, Zoll fällt halt an (und trotzdem ist es meistens billiger).

 

Weißt dui vielleicht wo man die Höhe der Zölle finden kann?

 

Da gäb's einen Plattenladen in L.A....... :love:

 

Da muss nur die Relation Zoll - Postgebühr passen. Aber ich hab nirgends die nötigen Werte gefunden. :(

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bei meiner letzten us-bestellung (die flip-flop naben)

 

zur gesamtsumme incl. portokosten kommen einmal

3,700% EU-Zoll

zu dieser summe nochmals

20,000% Einfuhrumsatzsteuer

und wenn das ganze mit der guten alten post kommt, möchte die noch eine

Post Zollstellungsgebühr von € 6,50

 

die wechslkurse, die auf der kreditkartenabrechung aufscheinen bzw. vom zoll verwendet werden, unterscheiden sich minimal.

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offtopic wie schauts eigentlich mit rahmenpreisen in der schweiz für downhillrahmen aus??

weiß da irgendjemand was? weil ich will ma nächstes jahr vielleicht nen neuen rahmen kaufen und falls die in der schweiz wirklich deutlich günstiger sind würd ich mir acuh einiges sparen(weil mit etwas göück würd der zoll wegfallen - mein onkel wohnt nämlich in der schweiz)

 

 

sg flex

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habe für das ETSX 2369€ gezahlt !!! würde jetzt gerne wissen was sich da machen lässt...

 

trotzdem mal danke...

:jump:

 

 

incl. oder excl. Zoll?

 

 

wenns mi ned täuscht kostet der rahmen bei uns in Ö 2500€ beim Händler....

 

so... jetzt hab i mal beim bikepalast gschaut....

 

siehe hier und staune

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auch ot

[...] falls die in der schweiz wirklich deutlich günstiger sind [...]

 

diese überlegung wären vor ein paar jahren noch unmöglich gewesen ... "schweiz und billiger als bei uns"

 

hat sich also doch nicht bewahrheitet, dass die schweiz als einiziges nicht eu-mitglied mitten in europa einer düsteren wirtschaftliche zukunft entgegenblickt.

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hab auf der östr. zoll seite diesen text gefunden !!!

 

Einfuhr

 

 

Bei Sendungen, denen eine ordnungsgemäß ausgefüllte Zollinhaltserklärung (Postformulare CN22 bzw. CN23) beigefügt ist, gilt mit der Vorlage durch die Österreichische Post AG bei der Zollstelle die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (d.h. die Verzollung der Waren) als beantragt. Diese Regelung gilt bei kommerziellen Waren, sofern diese einfuhrabgabepflichtig sind, nur bis zu einem Gesamtwert von 5.000,- Euro pro Sendung, sind die Waren einfuhrabgabefrei, bis zu einem Gesamtwert von 100.000,- Euro. Fehlt eine solche Zollinhaltserklärung und liegen der Sendung auch keine anderen Unterlagen mit den erforderlichen Angaben bei, wird bei kommerziellen Waren die Wertgrenze überschritten, oder unterliegen die Waren erforderlichen besonderen Förmlichkeiten, so benachrichtigt die Österreichische Post AG den Empfänger mit dem Ersuchen um die erforderliche Mitwirkung bei der Zollabfertigung. Der Empfänger kann sich auch von vornherein mittels entsprechender Erklärung gegenüber der Österreichischen Post AG die Abgabe einer Zollanmeldung vorbehalten. Sollen die Waren einer anderen zollrechtliche Behandlung als der Verzollung unterzogen werden, so ist jedenfalls die Abgabe einer förmlichen Zollanmeldung erforderlich.

 

 

seh ich das richtig oder falsch, hätt ich solche papiere is das bike zollfrei ???

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da gehts 1. um kommerzielle waren und zweitensheißt das sonst auch irgendwas anderes.

 

 

mein tipp: du gehst zum zollamt, schaust dass du dort einen freundlichen zöllner auftreiben kannst, redest mit ihm, schilderst ihm deine situation ehrlich, fragst ihn ob er dir nicht helfen kann & wennst glück hast, dann sagt er, dass du viel zu teuer gekazuft hast und schätzt das rad auf eine niedrigere summe. dann fallt natürlich auch der zoll, ganz los wirst ihn aber sicher nicht mehr.

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ja das hat mein vater auch schon gsagt ich werd morgn eh in die taborstraße fahren und ein süßes gsichtl auflegen... ich mein am telefon hat mir meine mutter heute erzählt 890 € ich habs mir nicht vorstellen können und hab mir dann gedacht 98 € ... hab nochmal angerufen NEIN 890€ !! *SHOCKSHIT*

 

ich werd schaun das ich morgn da was regeln kann...

 

*hoff* hoff* *bete*

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Das wenn die Formulare vorliegen, die Ware ohne weiteres Zutun verzollt wird. Steht ja eh alles in Deinem Posting.... :D

 

In der Praxis:

- ich bestelle Online

- Internethändler schickt mir die Sendung mit Zollinhaltserklärung (die "Formulare")

- Ware wird durch die Post verzollt

- ich kriege eine Benachrichtigung, muss nur noch zur Post gehen, zahlen und abholen.

 

ich nachhinein kann ich das nimma machen :confused::rolleyes:

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asoo is das... nja also werd ich morgen eig. betteln gehn müssen, nja stört mi net...

 

was ich noch gelesen habe:

 

Andere Eingangsabgabenbefreiungen

So weit sich eine Abgabenbefreiung nicht auch auf die sonstigen Eingangsabgaben erstreckt, ist dies in Klammer angeführt. Abgabenfrei ist beispielsweise die Einfuhr folgender Waren:

 

Heiratsgut

Erbschaftsgut

Hausrat zur Einrichtung einer Zweitwohnung (nicht einfuhrumsatzsteuerfrei)

Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei)

Saatgut, Düngemittel und andere Erzeugnisse zur Boden- oder Pflanzenbehandlung, die von Nicht-EU-Landwirten zur Verwendung in grenznahen Betrieben eingeführt werden

Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei)

Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei)

Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen

Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung (nicht einfuhrumsatzsteuerfrei)

Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle

Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen

Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren; Waren für blinde und andere behinderte Personen (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei)

Auszeichnungen und Ehrengaben

Zur Absatzförderung eingeführte Waren

Warenmuster oder -proben von geringem Wert (teilweise nicht verbrauchsteuerfrei)

Werbedrucke und Werbegegenstände (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei)

Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren

Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren (teilweise nicht verbrauchsteuerfrei)

Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen

Werbematerial für den Fremdenverkehr (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei)

Verschiedene Dokumente und Gegenstände

Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei)

Streu und Futter für Tiere während ihrer Beförderung

Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern (Beschränkung auf 200 Liter je Nutzfahrzeug/Spezialcontainer und Reise bzw. auf 10 Liter in einem Reservekanister je Privatfahrzeug)

Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer

Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausschmückung

 

theoretisch könnt ich ja das bike als Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten

deklarieren oder net...

 

da bezahl ich dann auch nix oder =? oder weniger oder les ich da was falsch :confused:

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