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Anzeige wg rechtswidrigem Parken


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hi, gestern hab ich einen kleinen Zettel von der Stadtpolizei Baden unterm Scheibenwischer eingeklemmt gefunden. Geschrieben stand dass Anzeige gegen mich erstattet wird, weil ich vor einer angeblichen Hauseinfahrt eine knappe halbe Stunde geparkt hab. Mir fiel beim Einparken weder Hinweisschild am Tor, noch eine augenscheinliche Abschrägung des Randsteins auf. Nun gut, nachdem der Ärger über diesen Denunzianten hoffentlich bald verflogen sein wird, quält es mich doch, nicht zu wissen, wie hoch ca. die Geldbuße sein wird die mich erwartet. Weiß jemand ungefähr einen preislichen Rahmen, in dem sich das abspielen wird? dreistellig dadat dann schon sehr weh :ueroll:
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wirst nen netten brief vom rechtsanwalt des besitzers finden mit besitzstörung blabla wird dir zerst mal zam zucken wennst die 170 euro zahlen musst, hälfte kassiert davon der RA von dem arroganten pisser der dir da nen tag vermiesen wollte...

 

orschlecha gibts zu genüge auf da wüd, du hast einen davon erwischt.

 

ist zumindest so einen freund im november ergangen. solche leute sind einfach nur zum :k: kein verständnis...

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orschlecha gibts zu genüge auf da wüd, du hast einen davon erwischt.

 

ich gestehe die rechtslage nicht zu kennen, wann, wo und wie man vor einer hauseinfahrt parken darf oder nicht (hinweisschilder, abschrägungen etc.)

 

wenn ich aber mein auto brauche, wegfahren muss und irgendwer mich blockiert (und derjenige hat nicht mal einen zettel hinterlassen, auf dem zB eine handynr. steht), dann wär ich auch sauer und würde vom meinem recht gebrauch machen.

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ich gestehe die rechtslage nicht zu kennen, wann, wo und wie man vor einer hauseinfahrt parken darf oder nicht (hinweisschilder, abschrägungen etc.)

 

wenn ich aber mein auto brauche, wegfahren muss und irgendwer mich blockiert (und derjenige hat nicht mal einen zettel hinterlassen, auf dem zB eine handynr. steht), dann wär ich auch sauer und würde vom meinem recht gebrauch machen.

 

Is klar, wenns denn so gewesen wäre.. typisch österr. Denunziantentum

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Wenn kein Schild da war oder keine Abschrägung am Randstein

kann dich überhaupt niemand anzeigen.

 

Die Schräge definiert eine Ausfahrt erst. Schild allein nutzt auch nichts.

 

Und die Schräge muss bauseitig genhemigt sein, da sie üblicherweise auf öffentlichem Grund ist.

 

In jedem Fall mach ich bei Anzeigen immer ein Foto der aktuellen Situation.

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falschparken kostet dich genau 21 € wenn nix anderes dazukommt ;)

 

hmmm, da bin ich mir nicht sicher.

 

21 Euro ist die Strafe für Verstösse gegen das Parkometergesetz, sprich das Nichtbezahlen in Kurzparkzonen. Falschparken ist üblicherweise schon teurer, weil unbedingt eine Anzeige erfolgt, in wien z. B. sind's 70 Euro.

 

http://www.auto-motor.at/Auto-Service/Recht-Verkehr/Recht-Strassenverkehr-Archiv/Falschparken-Kosten-Abschleppen.html

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die abschrägung ist nur erforderlich wenn die einfahrt nur unter zuhilfenahme von brettern oder rampen möglich ist

wenn die einfahrt also ohne hilfsmittel befahrbar ist braucht keine abschrägung vorhanden sein

sie muß nur als solche erkennbar sein und das ist sie durch ein tor

besitzstörung geht nicht weil du auf öffentlichen grund geparkt hast

parken vor einfahrt

das kost bei uns in linz unter 100 euro

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die abschrägung ist nur erforderlich wenn die einfahrt nur unter zuhilfenahme von brettern oder rampen möglich ist

wenn die einfahrt also ohne hilfsmittel befahrbar ist braucht keine abschrägung vorhanden sein

sie muß nur als solche erkennbar sein und das ist sie durch ein tor

besitzstörung geht nicht weil du auf öffentlichen grund geparkt hast

parken vor einfahrt

das kost bei uns in linz unter 100 euro

 

Wesentlich ist, dass das Einfahren in Häuser oder Grundstücke ohne weitere Vorkehrungen - aufgrund des Vorhandenseins einer Gehsteigabschrägung - möglich ist. Ist der Gehsteig ohne Abschrägung, aber niedrig, ist eine allenfalls vorhandene Tafel oder Aufschrift mit Hinweis auf eine Hauseinfahrt zu beachten. Unerheblich ist, ob die Einfahrt auch tatsächlich benützt wird oder nicht. Nur im Falle eines kompletten Verbaus wäre das Parken vor dieser Einfahrt nicht verboten.

 

 

Drum sag ich ja, Foto. Wennd a eine eindeutige Kante ist (> 10 cm), kann er sich brausen gehn. ein "tiefergelegter" Randstein seh ich auch als Abschrägung.

 

http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1080501.html

 

 

Alle Strafen findest du übrigens hier:

 

http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1100913&menu_active=0194

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aaa is klar da komtm ma so ne erinnerung ...

 

 

mein dad hat mal geparkt auf halt einer schneebelegten fahrbahn, was man nicht sehn konnte das wo er geparkt hatte eine sperrlinien markierung war...

da alles verschneit und vereis war sah er dies nicht ...

 

macht einmal bitt 120 € bitte zu zahlen an das konto blablabla oder irgendwo am martinsplatz oder wie der gheissen hat... i kann mi nur mehr ans fluchen genauestens erinnern :devil:

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Egal, ob Kante oder nicht, bei einem 2m+ breitem Tor, geh ich davon aus, daß es nicht nur zur Zierde verbaut ist, und daß da auch gelegentlich Autos rein/rausfahren wollen.

 

Is auch klar, aber wiegesagt, da kein Hinweisschild da war und das Grundstück eher verwahrlost aussah bin ich nicht davon ausgegangen dass dieses Tor um halb acht Uhr noch passiert wird. Was es ja auch nicht wurde... Aber demjenigen sind anscheinend schon mehrere auf den Leim gegangen :k:

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ich gestehe die rechtslage nicht zu kennen, wann, wo und wie man vor einer hauseinfahrt parken darf oder nicht (hinweisschilder, abschrägungen etc.)

 

wenn ich aber mein auto brauche, wegfahren muss und irgendwer mich blockiert (und derjenige hat nicht mal einen zettel hinterlassen, auf dem zB eine handynr. steht), dann wär ich auch sauer und würde vom meinem recht gebrauch machen.

 

 

würd es genau so machen, ich wohne vor einem spital und ich aknn mir sicher sein dass in der woche 2-3 mal die aussfahrt blockiert ist. muss aber immer die polizei kommen lassen die müssen sichd ass anschaun udn meistens kommen die leute in der zeit eh vorbei,aber es ärgert mich ejdes mal mehr vorallem letzten freitag hab ich 1 stunde prüfungszeit verloren, aber zum glück sind auf der boku die leut ein bissl lockerer.

und ich denk mir jeder andere würd es genau so machen denn woher soll ich wissen ob der wagen da 5min steht oder den restlichen tag .

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würd es genau so machen, ich wohne vor einem spital und ich aknn mir sicher sein dass in der woche 2-3 mal die aussfahrt blockiert ist. muss aber immer die polizei kommen lassen die müssen sichd ass anschaun udn meistens kommen die leute in der zeit eh vorbei,aber es ärgert mich ejdes mal mehr vorallem letzten freitag hab ich 1 stunde prüfungszeit verloren, aber zum glück sind auf der boku die leut ein bissl lockerer.

und ich denk mir jeder andere würd es genau so machen denn woher soll ich wissen ob der wagen da 5min steht oder den restlichen tag .

 

Ach, kenn ich auch. Ich habe mal gleich neben einem Heurigenlokal gewohnt, wenn man da abends raus- oder reinfahren wollte ist das auch zu einer Glückssache geworden. Leute, vor einer Einfahrt parken und dann blöd herumargumentieren ist einfach nur asozial.

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aaa is klar da komtm ma so ne erinnerung ...

 

 

mein dad hat mal geparkt auf halt einer schneebelegten fahrbahn, was man nicht sehn konnte das wo er geparkt hatte eine sperrlinien markierung war...

da alles verschneit und vereis war sah er dies nicht ...

 

macht einmal bitt 120 € bitte zu zahlen an das konto blablabla oder irgendwo am martinsplatz oder wie der gheissen hat... i kann mi nur mehr ans fluchen genauestens erinnern :devil:

Soviel ich weis, ist eine Bodenmarkierung oder eine Tafel nur dann gültig, wenn man sie auch sieht. Ein Vorhandensein unter einer undurchsichtigen Schnee- oder Eisdecke würde diese demnach ungültig machen. Habt ihr damals einen Rechtsschutz beauftragt bzw. angefragt oder nur geflucht und bezahlt?

 

LG

buffalo

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Also Perchtoldsdorf weiss ich nicht, aber in Wien ist es klar, da wir selbst mal eine Hauseinfahrt hatten:

 

Ohne den Bitumenkeil geht gar nix, ist der nicht vorhanden, gilt das Tor nicht als Einfahrt. Und es ist ein ganz schöner Behördenweg, das genehmigt zu bekommen, da natürlich immer auch öffentlicher Grund befahren wird! :rolleyes:

 

Ob in NÖ auch schon eine leicht Abschrägung genügt,.....keine Ahnung??? :confused:

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  • 3 Jahre später...

Leute das kann auch richtig Teuer werden.

Ich hab im Dez. in Klagenfurt vor einen Haus geparkt das angeblich ein makiertes Privatgrundstück sein sollte. Überwacht wirds von einer Firma und die haben mich beim Parken auf diesen Grundstück erwischt und aufgenommen.

 

So Gestern hatte ich dann aus heiterem Himmel eine Ladung für einen Gerichtstermin bekommen wo dieser Grundstücksbesitzer mich per Net-Anklage geklagt hat auf Besitzstörung.

Kosten werden von Auskünfte über Fahrzeugführer bis hin zur Überwachungsfirma, Gerichtskosten und Streitwert von 590 Euro und GGG 680 Euro.

 

Das hab ich noch nicht mal wo gehört das es sowas gibt. Keinen Zettel am Auto oder sonstige Vorwahnung. Erster Schritt Klage!

 

Glaub ich hab ein neues Look 595 zu verkaufen. :mad:

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willkommen im club, hab auch dort geparkt, da hast keine chance, zu deren rechtsanwalt gehen und angelaufene kosten bezahlen ist die billigste variante. Hab von rechtschutzversicherung, Öamtc und ombudsmann alle eingeschaltet..........
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Wesentlich ist, dass das Einfahren in Häuser oder Grundstücke ohne weitere Vorkehrungen - aufgrund des Vorhandenseins einer Gehsteigabschrägung - möglich ist. Ist der Gehsteig ohne Abschrägung, aber niedrig, ist eine allenfalls vorhandene Tafel oder Aufschrift mit Hinweis auf eine Hauseinfahrt zu beachten.

 

http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1080501&menu_active=0194

 

Also wenn da weder eine Abschrägung noch eine Tafel war würde ich mich entsprechend querstellen. Grundsätzlich sollte das ganze aber eigentlich nur 21-50 Euro kosten laut ÖAMTC Strafenkatalog. Abschleppung ist ja nicht erfolgt und in Wien dürfen Anfahrtskosten nicht berechnet werden. Aber wer weiss ein Privater da noch so berechnen kann.

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ich gestehe die rechtslage nicht zu kennen, wann, wo und wie man vor einer hauseinfahrt parken darf oder nicht (hinweisschilder, abschrägungen etc.)

 

wenn ich aber mein auto brauche, wegfahren muss und irgendwer mich blockiert (und derjenige hat nicht mal einen zettel hinterlassen, auf dem zB eine handynr. steht), dann wär ich auch sauer und würde vom meinem recht gebrauch machen.

 

aber so wie ich es verstanden hab, wollt ja gar keiner weg- oder hineinfahren...sonst waere ja abgeschleppt worden.

 

also voellig unnoetige aktion von irgendeinem standardspiessbuerger.

 

sollte die einfahrt nicht als solche erkennbar sein (schild, abschraegung usw...) wuerd ich gar nix zahlen, am besten heute nochmal dort parken, fotografieren und evtl meinen anwalt konsultieren.

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