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Fahrerflucht - Konsequenzen


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Am We ist ein Arbeitskollege geschnitten worden, in Folge die Firmenkarre an einer Lärmschutzwand auf Schrottwert reduziert (& auch gleich die Wand beschädigt).

Weil er a bissl a Schlumpf ist, hat er NIX gemacht, außer abgefallene Stoßstange einpacken und weiterzufahren. Keine Meldung an Polizei, kein Unfallbericht, kein nix.

Am nächsten Tag hatten wir dann einen netten Anruf, dass die Bullen das Kennzeichen, das runtergefallen war, gefunden haben.

 

Jetzt endlich ist er auf die geniale Idee gekommen, den Unfall zu melden, Unfallbericht, ...

Hat natürlich keine Zeugen für nix, die Leute am Posten ham sich auch sehr amüsiert über die um einen Tag verspätete Meldung und ihn a bissl zamputzt.

(Meldung nimmer möglich, Anzeige wegen Fahrerflucht im Laufen, bei Eintreffen der Lenkererhebung kann man sein Gschichtl dann einwenden, ...)

 

Wie könnten denn die üblichen Konsequenzen für einen in dieser Hinsicht (Fahrerflucht) unbescholtenen aussehen?

 

(PS: der wird sich eh baldmöglichst beim RA Infos holen, aber vielleicht hat hier wer Eindrücke aus der Praxis?)

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ich kenn einen etwas anderen fall:

 

betrunken gefahren ein auto zusammengehaut eine strommast umgefahren und dann heimgegangen ..

 

blecht ziehmlich viel wegen fahrerflucht entwerde du bekommst eine längere führerscheinsperre wegen der fahrerflucht oder du zahlst

 

und ob er geschnitten worden ist oder nicht wird jetzt ein problem sein vorallem wenn er keine zeugen hat .. wirds wohl scheiße für ihn ausschauen ziehmlich sogar ..

 

aber wer weiß vielleicht wird alles anderst

 

lg flo

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vllt war er im schock und hat drum nicht mitgekriegt, dass er das gleich melden muss. ein so langer schock ist vllt. ungewöhnlich, aber vllt. ließe sich damit argumentieren.

 

zum glück war kein personenschaden, weil personenschaden + fahrerflucht schaut sicher nocheinmal ganz anderst aus.

 

Kawnn man nur hoffen dass er aus dieser blöden gschicht was lernt und dass sie nicht allzu hart mit ihm ins gericht gehen.

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@andi: deine argumentation ist in meinen augen unrichtig, oder hält ein schock immer so lang an bis man ausgeforscht wird?...

 

...glaube nicht, denn bei einem RICHTIGEN schock der einen tag andauert (und nur DIESER und kein kleiner schrecken, schi** haben etc. ist eventuell von relevanz) wäre dieser mensch jetzt vermutlich tot! also dürfte deine these mit dem gewaltigen "dauerschock" aus medizinischer sicht schwer zu beweisen sein... :p

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ich hab auch eher nicht gemeint, dass das jetzt ein so richtig echter lang andauernder schoch war aber es ist auf alle fälle gescheider und wahrscheinlich auch richtiger als "ich habs eh gwusst, dass ich das melden hätt müssen, herr richter, aber ich war zfaul" :D;)

 

in solchen fällen, wie auch zB beim im volksmund bekannten "mord im affekt" versuchen verteidiger oft mit einer zeitlich begrenzten "schuldunfähigkeitsphase" aufgrund einer BESONDERST STARKEN gemütsbewegung zu argumentieren. also, dass du quasi kurzzeitig nicht mehr herr deiner sinne warst...

 

zB.: wenn du mich mit deiner freundin/frau im bett erwischt und du mir unmittelbar (wenn du mich erblickt hast) eine reinhaust wird deine strafe dafür vermutlich sehr symbolisch ausfallen... wenn du mir ein-zwei tage später auflauerst und mir etwas antust wird die sache (für dich :D ) schon schwieriger...

 

wenn er an unfall hat, heimfährt und dann 1 std. später die polizei anruft und auf schock etc. argumentiert, gehts wahrscheinlich durch! wenn du einen tag später aussgeforscht wirst und in dieser zwischenzeit durchaus koordinierte handlungen wie zB arbeiten gehen, geschäftsterminen nachkommen etc. durchführst wird die argumentation auf "nicht herr seiner sinne" ziemlich dünn. glaub mir andi, keine chance... ;)

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Weil er a bissl a Schlumpf ist
..jaaaaa??? ;) :s: :rolleyes:;)

 

 

@ fahrerflucht: ich bilde mir ein, dass man das auto nach einem unfall genau dort stehen lassen sollte wo es steht (auch wenn es den verkehr behindert, ausgenommen UR gefährliche stelle) damit die "Mehlspeiskapperl" ( :rofl: ) den unfallhergang rekonstruieren können!?!?

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Ließ mal genau den § 99 der StVO (www.ris.bka.gv.at). Das sind die Strafbestimmungen. Dort steht grob gsagt, dass eine Geldstraße bis zu € 2180,-- vorgesehen ist. Je nach Verschulden und jeweiligem Verhalten. (§ 99 Abs. 2 lit a bzw. Abs. 3 lit. b), die Entscheidung darüber obliegt der zuständigen Behörde (also BPD oder BH). Wie man sich laut Gesetz bei einem Verkehrsunfall verhalten soll steht im § 4 der StVO.

 

Achja, das ist mal rein die verwaltungsrechtliche Geschichte. Schadenersatz bzw. ein Verlust der Versicherungshaftung kann natürlich auch noch der Fall sein.

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