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radfahren auf schipisten...?


Gast traube
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...darf man das?

 

was ich bisher weiß: im bundesgesetz steht dazu nichts. in landesgesetzen wird hinsichtlich der zuständigkeit (bzgl schiepisten) auf die gemeinden verwiesen :look: .

da ich in lech fahren wollte hab ich in lech angerufen, die sekretärin :devil: hat gleich gesagt das ist verboten, nach oben durchgereicht wußte keiner :confused: was. in den gesetzestexten der gemeinde lech gibt es nur das verbot von rodeln, skibob, und ähnlichem. deshalb plane ich eine abfahrt im morgengrauen (um pistenwächtern und -raupen auszuweichen), doch vorsicht, von 07:30-09:00 wird lawinengesprengt...und der zuständige herr meinte nett (ich hatte das rad sicherheitshalber nicht mehr erwähnt), daß gegen einen aufenthalt von fußgängern (ich schieb ja rauf) und tourenfahrern in der morgendämmerung ansonsten nichts einzuwenden sei, man müsse nur am vortag anrufen (wegen sprengungen)...

 

ALSO:

Kennt jemand die rechtslage genauer, ist meine rechtsauffassung korrekt, oder kennt jemand ein schiegebiet wo der liftbetreiber :klatsch: ausdrücklich nichts dagegen hat??

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Ich denke, dass das liftbetreibersache ist - dieser unterhaelt ja schliesslich die pisten, und ist auch bezueglich der haftungsfrage der verantwortliche kann ich mir vorstellen...siehe auch: pistengebuehren fuer tourengeher...allerdings fahr ich auch ohne schlafende hunde zu wecken.
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...deswgen fährt man am besten in der früh bevor die lifte gehen.

zudem halte ich ein fahrad nicht für schwer kontrollierbar wenn es kalt genug ist, der schnee ordentlich "anzieht" und das bike entsprechende bremsen und schlappen drauf hat. nach meiner erfahrung ist das ganze dann besser kontrollierbar als mit dem fahrrad auf schotter.

mfg

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...deswgen fährt man am besten in der früh bevor die lifte gehen.

zudem halte ich ein fahrad nicht für schwer kontrollierbar wenn es kalt genug ist, der schnee ordentlich "anzieht" und das bike entsprechende bremsen und schlappen drauf hat. nach meiner erfahrung ist das ganze dann besser kontrollierbar als mit dem fahrrad auf schotter.

mfg

Nicht jeder Hand ist schneefrei und flach. Wenns steil und der Hang seitlich etwas weghängt wirds schwerer. :zwinker:

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hab mir auch schon oft überlegt, die Forststrasse , die als hellblau Ziehwege als Schipisten verkauft werden, mit dem Bike zu befahren.

Von der Griffigkeit sollte es gehen.

Allerdings glaube ich, dass im Winter die Liftgesellschaft der Eigentümer ist und man dessen Pisten nur mit gültiger Liftkarte benützen darf - ok dann kauf ich mir halt eine Karte, ob es aber irgendwo in den Tiefen der Gesetze ein "vorgeschriebenes" oder "verbotenes" Sportgerät gibt, kann ich nicht sagen.

Ich würde sagen : wer viel fragt, kommt nicht zur Tat !

Du musst ja nicht unbedingt die wildesten Pisten runtergasen wenn die meisten Leute dort sind.

Jetzt könnte man auch schon überlegen, NACH dem Liftbetrieb mit der Auffahrt über die Forststrasse zu beginnen und dann mit entsprechender Beleuchtung über die Pisten abzufahren.

 

Auf jeden Fall : viel Spass, good luck und berichte uns deine Erfahrung , sind schon gespannt drauf

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