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Riss oder Lackschaden?


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am freitag bin ich fast aus allen wolken gefallen - ich hab mein tomac revolver wegen eventueller verkaufsabsichten mal bisserl unter die lupe genommen, um die lackschäden zu beurteilen, und dann seh ich das:

 

http://si6.mtb-news.de/fotos/data/9475/riss.JPG

 

http://si6.mtb-news.de/fotos/data/9475/riss2.JPG

 

:eek:

 

jetzt frag ich mich natürlich: ist das ein riss des rahmens, oder reißt "nur" die lackschicht ein (wenn sowas überhaupt möglich ist) ? normalerweise würd ich ja sofort auf ersatz pochen, nur hat sich der gute john tomac samt seiner firma aus dem geschäft zurückgezogen, auch der europa-vertrieb hat dicht gemacht :mad: mein händler bekommt morgen eine mail mit den beiden bildern & wird sich dann um weitere schritte kümmern, bin gespannt was dabei überhaupt herauskommen kann.

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fahren werd ich damit sicher nie mehr :(

weiß wer wie's rechtlich aussieht, kann sich der hersteller quasi abputzen weil's ihn nimmer gibt, oder geht die garantie auf den händler über (das würd mich wundern) ? detail am rande: als ich den rahmen mitte 2004 gekauft hab, hat der verkäufer noch gemeint "den machst ned hin, glaub ma" :f:

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unterschied garantie - gewährleistung (soweit ich weiß): bei der gewährleistung muss der kunde beweisen ( :confused: ), dass der fehler schon zum zeitpunkt des kaufs existiert hat. das sollte mMn kein problem darstellen, ich hab ja auch schon von mehreren gerissenen tomac-rahmen gehört (zwar nur vom ELI, aber egal).

 

stichwort garantie: google-cache sei dank :)

http://64.233.179.104/search?q=cache:cANel3ZoIl8J:www.tomac.com/warranty.aspx+tomac+bike+warranty&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=1

 

Tomac Aluminum XC and free ride frames for three (3) years from date of purchase.
:cool:
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Ja aber du kannst doch nicht beweisen dass der Riss schon am Anfang war! Kannst ja unmöglich 1 1/2 Jahre mit einem gerissenen Rahmen gefahren sein!

 

nein, das mein ich nicht, da geht's um einen herstellungsfehler - und der muss mMn vorliegen, wenn der riss grad unter der schweissnaht ist, oder?

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garantie ist das eine- gewährleisutng das andere

 

garantie ist freiwillig und da kan der verkäufer vereinabren was er will.

gewährleistung beträgt 2 jahre, in den ersten 6 moanten geht man davon aus dass der mangel schon beim verkauf bestand, nachher muß der käufer nachweisen, dass der mangel schon bestand.

 

 

ist ja nicht der erste rahmen der bricht.

anhand der bilder erkennt man nur dass der rahmen gerissen sein dürfte. ist der riss beim normalen einsatz aufgetreten, dann ist das ein mangel... den muß der verkäufer irgendwie beheben, (tauschen, schweissen, pickerl drüber,geld zurück......) egal ob jetzt tomac noch in europa aktiv ist oder nicht. den scherben hat der verkäufer auf.

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so, kleines update: so wie's ausschaut übernimmt ABG (http://www.americanbicyclegroup.com), der ehemalige US-vertrieb, die garantie für tomac. sobald ich die rechnung vom radl gefunden hab ( :rolleyes: ) sagen's mir bescheid was ich mir erwarten kann, u.U. ein upgrade auf einen anderen rahmen (litespeed?).
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  • 1 Monat später...

so, upate: ein neuer litespeed niota AL rahmen ist am weg zu mir, zumindest wurde er am karfreitag in den USA weggeschickt - da sollte er wohl maximal 2 wochen unterwegs sein! soweit, so gut - der rahmen kostet normalerweise ein eck mehr als mein verstorbener tomac, zum glück bekomm ich ihn ohne aufpreis :) gewicht von knapp 2,5kg (k.a. ob mit oder ohne dämpfer) bei 100 bzw 127mm find ich ganz nett. das einzige problem, das ich damit hab, ist (voraussichtlich) die farbe - gelb :f: wie hier zu sehen:

 

http://www.litespeed.com/images/2006/mb_niotaal.jpg

 

evtl. verkauf oder tausch ich das gute stück, wenn ich mich mit der farbe wirklich nicht anfreunden kann...

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genauere details wären angebracht aber ich geh mal davon aus, dass du den rahmen mitte 2004 von einem händler neu gekauft hast.

 

uwrscht ob deutschland österreich oder sonst ein eu-land der händler muss dir 2 jahre garantie geben. dann gibts nur mehr die herstelergarantie und die wird von manchen gemacht auf freiwilligenbasis.

 

z. B. Cannondale lebenslang usw.

 

schlagt mich nicht mit gewährleitung oder garantie, aber unterscheiden tut sich das nur insofern was ich weiß, als gewährleistung auch auf gebrauchte sachen von händlern gegeben werden muss, von privat nicht (ausschließen).

 

garantie nur auf neuteile, sachen, bewegliche, bei häußern is anders und so.

 

also wenn neu gekauft, hin zum händler mit rechnung und umtausch einfordern, wenn er sich abputzen will mit rechtsschutz drohen auch wennst keinen hast, die kneifen dann schnell

 

so gesehen freu dich, jetzt verkaufst den rahmen eh um an super preis :jump:

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garantie ist IMMER freiwillig und kann der verkäufer selber festlegen.

 

gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt 2 jahre. ab ende des 6. monates muss der Käufer nachweisen, dass der mangel schon bei übergabe vorhanden war. in den ersten sechs monaten geht man davon aus, dass der mangel vorhanden war. (beweislastumkehr)

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garantie ist IMMER freiwillig und kann der verkäufer selber festlegen.

 

gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt 2 jahre. ab ende des 6. monates muss der Käufer nachweisen, dass der mangel schon bei übergabe vorhanden war. in den ersten sechs monaten geht man davon aus, dass der mangel vorhanden war. (beweislastumkehr)

???

ganz versteh ich das aber nicht. das mit garantie/gewährleistung is klar konnte nur jetzt nicht definitiv sagen was was ist aber wie rennt das dann z. B.

kauf mir eine anlage. nach neun monaten geht der verstärker ein. da ich kein mechaniker bin kann ich nicht nachweißen dass der schaden bereits bestanden hat, außerdem, vorher hats ja funktioniert. hab ich dann keinen anspruch auf einen austausch trotz 2 jähriger gewährleistung.

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???

ganz versteh ich das aber nicht. das mit garantie/gewährleistung is klar konnte nur jetzt nicht definitiv sagen was was ist aber wie rennt das dann z. B.

kauf mir eine anlage. nach neun monaten geht der verstärker ein. da ich kein mechaniker bin kann ich nicht nachweißen dass der schaden bereits bestanden hat, außerdem, vorher hats ja funktioniert. hab ich dann keinen anspruch auf einen austausch trotz 2 jähriger gewährleistung.

 

wenn die garantie abgelaufen ist theoretisch nit, wennst nicht beweisen kannst, dass der fehler schon war. da muss man dann auf die kulanz des herstellers hoffen...

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